Sonntag den 9. Januar
1887
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
7. GrsteS Blatt.
«ureau - S ch u I st r ° ß - 7. _________________Erscheint täglich nut Ausnahme des Montags. M »Km«
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Amtlicher Hheil.
Gefunden: t Schlittschuh, 1 Filzhut, 1 zerbrochener Siegelring, 1 Päckchen Stickgarn, 1 weißes Taschentuch, 1 Pelzbeutel, Portemonnaie mit Inhalt. In den Stadtpostlocalitäten stehen geblieben: 3 Regenschirme, 1 Cigarrenbehälter.
Gießen, am 8. Januar 1886. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Deutschland.
Darmstadt, 6. Januar. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Beilage Nr. 1) enthält:
1. Summarische Uebersicht der Rechnung Großh. Landes-Waisenanstalt zu Darmstadt für 1885/86.
2. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Darmstadt, Brandschäden in der -Gemeinde Eberstadt, Kreis Darmstadt, betreffend.
Aus Veranlaffung der häufiger, in den letzten Jahren zu Eberstadt, Kreis Darmstadt, vorgekommenen Brände und in Berückstchtigung der dieselben begleitenden Umstände, welche die Vermuthung rechtfertigen, daß daselbst eine mit den Interessen der BrandverficherungS-Anstalt unverträgliche Fahrlässigkeit in Bezug •auf Feuersgefahr obwaltet, hat das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz durch Entschließung vom 3. d. Mts. auf Grund des Art. 23 Pof. 1 und 2 des Gesetzes vom 6. Juni 1853 angeordnet, daß die vom Augenblick Lieser Bekanntmachung an in Eberstadt entstehenden Brandschäden nur nach dem Verhältniß des wahren Werthe«, welchen die abgebrannten oder beschädigten Gebäude unmittelbar vor dem Brand gehabt haben, vergütet werden sollen und Laß bei den jährlichen Ausschlägen die Versicherungs-Kapitalien der Gemeinde Eberstadt 5 Jahre lang in einem um ein Fünftel erhöhten Betrag in Rechnung gebracht werden sollen.
3. Ordensverleihungen.
4. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 40. December 1886 dem Cabinetsrath Menges zu Darmstadt die Erlaubniß ■jur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Maj. dem König von Rumänien verliehenen Commandeur-Kreuzes des Ordens „Krone von Rumänien" und Les ihm von Sr. Maj. dem König von Italien verliehenen Commandeur- Kreuzes des Ordens „Krone von Italien" zu ertheilen.
5. Exequatur-Ertheilung.
6. Erhebung eines Marktfleckens zur Stadt.
7. Dienstnachrichten:
Am 4. December 1886 wurde dem Schulverwalter Johs. Holl zu Fürth eine Lehrerstelle an der kath. Schule zu Fürth, am 15. September wurde dem Schulamtraspiranten Wilh. Kaffenberger aus Unter-Gerfprenz eine Lehrerstelle «an der Gemeindefchule zu Gundernhausen, am 17. December wurden dem Schul- amtsaspiranten Karl Muller aus Gießen eine Lehrerstells, und der SchulamtS- afpiranttn Louise Sophie Friedrich aus Zwingenberg eine Lehrerinnenstelle zu Gießen, am 18. December wurde der Schulamtsaspirantin Pauline Rautenbusch aus Gladenbach eine Lehrerinnenstelle an der Gemeindeschule zu Neu-Isenburg, an dems. Tage wurde dem Schullehrer Adam Michel zu Bobstadt eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Hausen, im Kreise Offenbach, übertragen.
8. Dienstentlassung. (Schluß folgt.)
f Hesterreich.
Wien, 7. Januar. Die Meldung, Prinz Alexander von Battenberg beabsichtige demnächst eine größere Reise anzutreten, um allen politischen Com- binationew> die sich an seine Person knüpfen, ein Ende zu machen, findet Bestätigung. (Fr. Ztg.)
Dänemark.
Kopenhagen, 7. Januar. Im Folkething legte die Finanzkommisston ihren Bericht vor. Die Majorität lehnte die provisorischen Maßregeln ab, darunter diejenige bezüglich der Gens'darmerie; etwa 8 Millionen sollen von den beantragten 9V3 Millionen für außerordentliche militärische Zwecke und Befesti- Mngsanlagen verwendet werden. Es circuliren Gerüchte über eine Auflösung des Folkething.__
Reichstag.
E. R. Berlin, 7. Januar 1887.
Die zweite Berathung des Etats des Reichsamts des Innern wurde beim Kapitel: Patentamt fortgesetzt.
Abg. Dr. Hammacher (nat.-lib.) bedauert, daß bei der Patentenquete nicht auch das Marken- und Musterschutzwesen berücksichtigt sei, es sei sehr schwer, sich über bereits vorhandene Rechte zu insormiren.
Staatssekretär v. Bötticher: Der Bundesrath prüfe diese Materie zur Zeit, er werde erwägen, wie weit eine Reform sich werde einleiten lassen, anerkennen Wolle er, daß es nicht zuträglich sei wenn wie jetzt, ein Markenschutz nur Denjenigen zu Theil werde, die ins Handelsregister eingetragen seien.
Abg. Dr. Horwitz (dfr.) betonte neben der civilrechtlichen die strafrechtliche Seite der> Sache. Im Eivtlprozeß genüge es, daß das betreffende Muster im Reichs- «nzeiger veröffentlicht sei, der Strafrichter aber habe zu erwägen, ob in der That die Publikation im Reichsanzeiaer durchaus unzureichend sei.
Abg. Kalle lnat.-lib.) forderte ebenfalls eine Revision des Markenschutzgesetzes, ie im Anschluß an die Patent-Enquete erfolgen könne.
Es folgte das Kapitel: Reichsoersicherungsamt.
Abg. Dr. Baumbach (dfr.) anerkennt die bisherige Rechtsprechung des Reichs- versicherungsamts. Der Schwerpunkt liege allerdings nicht in den Berufsgenossen- schasten, sondern im Reichsversicherungsamt. Redner sucht seine Behauptung von den durch die Berufsgenossenschaften verursachten hohen Verwaltungskosten durch Zahlenmaterial zu beweisen. Eine Revision des Verficherungsgesetzes sollte so bald wie möglich vorgenommen werden.
Staatssekretär v. Bötticher: Die Höhe der Kosten der Berufsgenossenschaften lasse sich noch nicht übersehen; einige derselben hätten sich allerdings zu kostspielig eingerichtet; das lasse aber keinen Schluß auf das Gesammtresultat zu. Wo der Schwerpunkt des Versicherungswesens liege, sei gleichgiltig, wenn nur der verunglückte Arbeiter sein Recht bekommt. Für eine Revision des Gesetzes liege, da offene Mängel nicht zu Tage getreten seien, jetzt ein Bedürfniß nicht vor.
Abg. Kroeber (Volkspartei): Eine Reform des Unfallversicherungsgesetzes ist unbedingt nothwendig. Die Wittwen und Waisen sind jetzt völlig dem Gutdünken der Vorstände anheimgegeben, sie können gegen deren Entscheidung zwar an das Schiedsgericht appelliren, aber es hat dies doch vielfache Uebelstände im Gefolge. Der Redner beweist aus Einzelfällen, daß das Gesetz bei theilweiser Invalidität der Arbeiter zu Ungunsten der Letzteren wirke.
Abg. Wilbrandt (dfr.) bemängelt unlängst erlassene Entscheidungen des Reichsversicherungsamtes in Bezug auf die Arbeiter in Nebeneisenbahnbetrieben, die zwar im Bereiche eines landwirthschaftlichen Betriebes thätig sind, aber einer Eisenbahnverwaltung unterstehen.
Staatssekretär v. Bötticher lehnt es ab, in eine Kritik einer Entscheidung des Reichsversicherungsamtes einzutreten, da er außer Stande sei, einer solchen rechtlichen Entscheidung gegenüber etwas auszurichten. Im Uebrigen werden alle Arbeiter, von denen der Vorredner gesprochen, nach Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes für landwirthschaftliche Arbeiter, diesem Gesetze unterstellt werden.
Abg. Kayser (Soz.-Dem.) verlangt eine Reform der Karenzzeit und Verbesserung des Rechtsschutzes der Arbeiter in Lohnftagen.
Graf Hacke (Hospitant der dfr. Partei) beklagt die allzugroßen und kostspieligen Anforderungen an die Statistik.
Abgg. Gamp (Reichspartei) und Dr. Buhl (nat.-lib.) halten die Einführung eines Anwaltszwangs für überflüssig; die hohen Kosten, über die geklagt worden, seien keine Schuld des Gesetzes, sondern der einzelnen Berufsgenossenschaften.
Nächste Sitzung: Sonnabend. (Fortsetzung der Etatsberathung).
Telegraphische Depeschen.
Wolffs telegr. Correspondenz-Bureau.
Berlin, 7. Januar. Der Kaiser empfing heute Vormittag uni 11 Uhr den Herzog von Eoburg, nahm darauf einen Vortrag des Finanzministers Scholz entgegen und machte Nachmittags eine Spazierfahrt.
— An dem heutigen Diner nahmen der Herzog von Coburg, der Kronprinz, die Frau Kronprinzessin, Prinz Wilhelm, die Erbprinzessin von Meiningen, Fürst Salm Dyk, Fürst Blücher, sowie andere hervorragende Persönlichkeiten Theil.
Berlin, 7. Januar. Dem hiesigen Magistrat ist auf die an Se. Majestät den Kaiser aus Anlaß des Neujahrstages gerichtete Glückwunschadresse folgende Antwort zugegangen:
„Die erhebenden Worte, welche Mir der Magistrat in Seiner Adresse zum Neujahrsgruß gewidmet hat, haben Mich tief ergriffen. Aus ihnen entnehme Ich mit Wohlgefallen, was durch theilnehmendes Verhalten im Kleinen wie im Großen Mir im Laufe der Jahre bei den verschiedensten Gelegenheiten schon so oft bewiesen worden ist, daß Verehrung und Liebe zu Mir und Meinem Königlichen Hause im Herzen Meiner Residenzstadt feste und immer mehr erstarkende Wurzeln geschlagen hall In dieser frohen Erfahrung danke Ich dem Magistrat aufrichtig für seine Glückwünsche zu einem Tage, an welchem Ich mit dem Eintritt in das neue Jahr zugleich Mein achtzigjähriges Militärdlenst-Jubiläum feiern durfte, ein gewiß seltenes Ereigniß, welches im Gegensatz zu der trüben Zeit des Jahres 1807 Mich recht erkennen läßt, welchen Aufschwung ebensowohl die Ausbildung Meiner Armee wie die Wohlfahrt und die Machtstellung der Nation gewonnen hat. Mit lebhafter Befriedigung erfüllt Mich in Ihrer Adresse der Hinweis auf die großen Fortschritte, welche die Stadt im vergangenen Jahre gemacht hat. Ich werde Mich freuen, wenn Sie in ftiedlicher Arbeit auf der Bahn der Entwickelung auch fernerhin rüstig fortschreitet.
Berlin, den 5. Januar 1887.
gez. Wilhel m."
Das Antwortschreiben Ihrer Majestät der Kaiserin auf die Glückwunschadresse des Magisttats lautet:
„Dem Magistrat danke Ich herzlich für die Mir zum neuen Jahre dargebrachten .Gesinnungen. Dieselben entsprechen der besonderen Bedeutung des diesmaligen Neujahrsfestes, welches mit einer ehrwürdigen Feier verbunden zu einem Gedenktage wurde, den die Armee und mit ihr das Vaterland stolz und freudig beging. In dieser Gnade Gottes eine gute Vorbedeutung für die Zukunft erblicken zu dürfen, ist gewiß unser Aller Wunsch und Ich vertraue auf Seinen Schutz auch für das Gedeihen der für- sorgenden Thätigkeit des Magistrats, die Ich wie bisher mit unveränderlicher Thetl- nahme und voller Anerkennung im beginnenden Jahre begleiten werde.
Berlin, den 2. Januar 1887.
gez. Augusta."
Se. K. u. K. Hoheit der Kronprinz antwortete auf das Glückwunschschreiben des Magistrats:
„Dem Magistrat spreche ich Meinen aufrichtigen Dank aus für die freundliche Zuschrift, mit welcher Mich derselbe auch bei diesem Jahreswechsel begrüßt hat. Es gereicht Mir zu lebhafter Befriedigung, daß die Stadt in Meinen Bestrebungen für die Entwickelung ihrer kunstgewerblichen Thätigkeit eine wirksame Förderung derselben erblickt. Meiner herzlichen Erwiderung der wohlgemeinten Glückwünsche füge Ich gern die Versicherung hinzu, daß Meine rege Theilnahme und deren Bethätigung für die.


