Ausgabe 
7.12.1887 Erstes Blatt
 
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1887.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

. .. - ,, u . * Preis vierteljährlich 2Mark 20Pf. mit Bringerlohn.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. > Durch die Post bezogen Vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Bureaur Schulstraße 7.

Gießen, am 2. December 1887.

Betreffend: Die Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884.

KeuLschkond.

ir A gwfir Unsere aeffriae Notir in Betreff der Reise spondenten aus dem Grunde, well die Eisenbahnfahrt ms Notzta geyl.

Rudolstadt folgend, für mehrere Tage nach Jagdschloß Ratsfeld bei Franken­hausen am Kpffhäuser abgereist ist. Die Verwechselung passtrte Ihrem Corre-

Das Großherzoglichc Kreisamt Gießen

au Großherzogliche- Polizeiamt Gießen und dre Großherzoglichen Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Von jedem in einem versicherten Betriebe vorkommenden Unfall, durch welchen eine in demselben beschäftigte Person getödtet wird oder eine Körper­verletzung erleidet, welche eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen oder den Tod zur Folge hat, ist nach § 51 des rubr. Gesetzes von de» Betriebsunternehmer bei der Ortspolizeibehörde binnen 2 Tagen nach dem Tage, an welchem der Betriebsunternehmer von dem Unfall Kenntniß erhalten hat, bei Meldung Strafe Anzeige zu erstatten- Ein Formular zu diesen Anzeigen theilen wir Ihnen mit nächster Post mit.

Ueber die zur Anzeige gelangenden Unfälle haben Sie nach §. 252 des Gesetzes ein Verzeichniß zu führen. v

lieber jeden Unfall, durch welchen eine versicherte Person getödtet worden ist oder eine Körperverletzung erlitten hat, die vorausstchtlich deu Tod oder eine Erwerbsunfähigkeit von mehr als 13 Wochen zur Folge haben wird, hat die Ortspolizeibehörde eine Untersuchung zu führen und in dieser festzustellen:

1) die Veranlassung und Ort des Unfalls,

2) die getödteten oder verletzten Personen,

3) die Art der vorgekommenen Verletzungen,

4) den Verbleib der verletzten Personen,

5j die Hinterbliebenen der durch Unfall getödteten Personen.

Diese Untersuchung können Sie auch schon dann, wenn eine Anzeige noch nicht erfolgt ist, einleiten.

Nach Z. 54 des Gesetzes haben Sie zu diesen Untersuchungsverhandlungen einzuladen:

1) die Vertreter der Genossenschaft, m ,

2) den vom Vorstande der Krankenkasse, welcher der Verletzte zur Zeit des Unfalls angehört hat, gewählten Bevollmächtigten,

3) den Betriebsunternehmer,

4) den Beschädigten oder dessen Vertreter,

5) etwaige sonstige Betheiligten und

6) auf 'Antrag der Genossenschaft Sachverständige.

Vertreter der Hess. Nass. Baugewerks-Berussgenossenschaft sind:

1) für den StadtbezW Gießen:

Georg Marx, Spenglermeister von Gießen, dessen Stellvertreter Christian Haubach I., Maurermeister von Gießen,

2) für den Landbezirk Gießen:

Peter Pitz, Zimmermeister zu Gießen, dessen Stellvertreter Hch. Wagner U., Maurermeister in Gießen,

3) für den Amtsgerichtsbezirk Lich:

Ferd. Eise, Zimmermeister in Lich, dessen Stellvertreter C. Schwenk, Dachdeckermeister in Lich,

4) für den Amtsgerichtsbezirk Hungen: ....

Friedr. Falk, Maurermeister in Hungen, dessen Stellvertreter Christian Hebel, Dachdeckermerster ttt Hungen,

5) für den Amtsgerichtsbezirk Grünberg:

Carl Haas, Zimmermeister in Grünberg, dessen Stellvertreter Daniel Bock, Maurermeister in Grünberg.

Vertreter der 9e^^6ibung§^eruf§^eno^^en^^^aft zu Berlin ist Gustav Patz von Gießen und dessen Stellvertreter R o bett Wagner von Blitzeurod. Vertreter der Müllerei-Berufs-Genvssenschaft ist Heinr. Zimmer H. auf der Neumühle bei Grunberg und dessen Stellvertreter Daniel Christ Vertreter der Süddeutschen Textil-Berufs-Genossenschast ist L. Hornberger in Firma Gebrüder Homberger & Söhne in Gießen.

Vertreter der Nahrungsmittel'Jndustrie-Berufs.Genossenschaft ist Frz. Kupferberg m Firma Ad. Kupferberg L Comp. in Mamz und dessen Stell­vertreter Hermann Pfalz in Firma H. H. Pfalz jun. in Offenbach. ..

Falls bei anderen Berufs-Genossenschaften versicherte Personen von Unfällen betroffen werden, ist dre Einladung zur Therlnahme an der Untersuchungs­verhandlung an den Vorstand der betr. Berufs-Genossenschaft zu richten. m .... m -- Ca u u k.

9 Zugleich thellen wir Ihnen mit nächster Post auf Ersuchen des Vorstandes der Heffen-Naffau,scheu Baugewerts-Beruss-Genoffenschast die ftir diese Genossenschaft erlassenen Unfallverhütungsoorschristen zur Kenntnißnahme mit.

vr. Boek mann. _

Betreffend: Quartierleistung für die bewaffnete.Macht im Frieden. , Gießen, 5. Dezember 1887.

Das Großherzogliche Kreisamt Meßen

an die Grotzherz».glichen Dürgermeifterriilr S-S Kreises.

Nach einer Mittheilung Königlicher Intendantur XI. Armee-Corps in Gaffel stehen noch Liquwationen über gelieferte F°urage aus 188« zurück. Sie wollen die aus genannter Zeit bei Ihnen etwa oorliegenden Quittungen der Trnppenthelle alsbald an uns emsenden, damit die Auszahlu g aütuna an Ihre Gemeindekassen veranlaßt werden kann.

s ° ' vr. Boekmann.

----- Gießen, am 3. December 1887.

Betreffend: Die Ernennung von Vertrauensmännnern für die Tabakberufsgenossenschast Section IH.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großh Bürgermeistereien der Landgemeinden deS Kreises und Großh. Polizeiamt

Wir benachrichtigen Sie hierdurch, daß die Section HI. der Tabak-Berufs-Genossenschast zu Frankfurt für die Provinz Oberhessen den Herrn Louis Emmelius in Firma Carl Emmelius in Gießen zum Vertrauensmann und den Herrn Louis Wallenfels, in Firma Fr. BenderLComp. in Gießen zum Stellvertreter desselben

Auf Grund des §. 54 des Unsallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 beauftragen wir Sie die Benachrichtigung über die Einleitung einer Unter­suchung über die bei Mitgliedern der Tabak-Berufs-Genossenschast eingetretenen Unfälle an den vorbenannten Vertrauensmann, bezrehungswerse dessen Stell- Vertreter zu richten.

vr. Boekmann. ___________