Ausgabe 
7.8.1887 Zweites Blatt
 
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dabei zu bemerken, ob die Ausführung des Baues vorschriftsmäßig erfolgt ist, oder ob und welche Anstände sich bei der Revision ergeben haben und binnen welcher Frist der Bauherr diese Anstände beseitigen will.

Die Behörde, welche den Baubescheid erthellt hat, wird die Befolgung überwachen.

Die Bestimmung des Artikel 138 des Polizeistrafgesetzes, wonach neu angelegte oder wesentlich veränderte Kamine, Feuerungsanlagen und Malz­darren nicht eher benutzt werden dürfen, als bis solche polizellich untersucht und für benutzbar erklärt worden sind, wird auf alle in § 64 dieser Ver­ordnung erwähnten baulichen Anlagen ausgedehnt.

Es kann jedoch die Ortspolizeibehörde auf Antrag des Bauherrn neue Feuerungsanlagen unter Zuziehung eines bei der Ausführung derselben unbetheiligten Sachver­ständigen untersuchen und im Falle dieselben als ordnungs­mäßig hergestellt befunden werden, gestatten, daß sie bis zur nächsten regelmäßigen Untersuchung der Feuerungsanlagen vorläufig benutzt werden.

S 102.

Der Feuervisitator hat für Revision eines Bauwesens, einschließlich der Untersuchung der Feuerungsanlagen, an seinem Wohnort die im Amtsblatt Nr. 5 des Ministeriums des Innern vom 17. Februar 1874 festgesetzten halbtägigen Gebühren mit 1 50 außerhalb seines Wohnortes mit

2 «X 50 H, und wenn das Geschäft, einschließlich der Hin- und Herreise, mehr wie einen halben Tag erfordert, mit 5 «X zu beziehen.

Der Feuervisitator, welcher Rauhbauten oder neue

Feuerungsanlagen bei der regelmäßigen Besichtigung der Feuerungsanlagen auf Antrag des Bauherrn mit prüf t bat besondere Tagegebühren für die Revision der Rauhbauten und Feuerungsanlagen nicht zu beanspruchen, dagegen in dem Verzeichniß seiner Gebühren über die regelmäßige Be­sichtigung der Feuerungsanlagen den untersuchten Rauhbau oder die untersuchte neue Feuerungsanlage unter Bezeich, nung der für die Untersuchung verwendeten Zeit besonders anzugeben. Der nach Verhältniß dieser Zeit auf die Rauh, baurevision, beziehungsweise die Untersuchung der neuen Feuerungsanlage, entfallende Gebührenbetrag, welcher dem Feuervisitator aus der Gemeindekasse vergütet wird, ist von dem Bauherrn zurückzuerheben.

Der von dem Bürgermeister zur Untersuchung einer neuen Feuerungsanlage zugezogene Sachverständige § M bezieht die nämlichen Gebühren wie der amtlich bestellte Feuervisitator.

Wird bit Revision der Neubauten den von den Kreisen oder Gemeinden bestellten Technikern übertragen und sollen denselben hierfür höhere Gebühren, als die der Feuervisitatoren bewilligt werden, so ist.die Genehmigung des Ministeriums des Innern und der Justiz einzuholen.

Darmstadt, den 18. Juli 1887.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz. Finger.

Köhler.

Vie Lage der Deutschen in Daris.

lieber dieses vielbehandelte Thema schreibt man neuerdings derKölnischen Zeitung": t

Die Lage der Deutschen in Paris, die niemals sehr angenehm war, hat sich seit einem halben Jahre ganz bedeutend verschlechtert, sowohl in gesellschaftlicher als geschäft­licher Beziehung. Es fällt uns nicht schwer, den berufsmäßigen Hetzern das für sie erfreuliche Zugesiändniß zu machen, daß ihre Wühlarbeit nicht ohne Erfolg geblieben ist. Während schon früher Franzosen und Deutsche in Paris ziemlich getrennt lebten und sich im Ganzen und Großen, abgesehen von geschäftlichen Beziehungen, wenig um einander kümmerten, erfolgten jetzt wiederholtAnnäherungen", aber keineswegs freund­licher Natur. Gegen die Deutschen richteten und richten sich noch ganz directe Ver­folgungen: wo das früher der Fall war, handelte es sich meist um persönliche, durch die Nattonalttät nur geschärfte Vorkommnisse oder um offenkundige Erpressungs­versuche, während jetzt häufig der Deutsche nur als solcher verfolgt wird. Es würde leicht fallen, hierfür eine Menge von Beispielen anzuführen, wenn das nicht in Rück­sicht auf die betreffenden Persönlichkeiten bei der obwaltenden Sachlage unthunlich erschiene. Noch größere Ausdehnung als die persönliche Feindseligkeit hat die geschäft­liche angenommen und von allen Seiten wird übereinstimmend erklärt, daß das deutsche Geschäft unter dem neu angeregten Nationalhaß schwer zu leiden hat. Im Allgemeinen kann man wohl sagen, daß diejenigen Häuser, die mit Deutschland Geschäfts­verbindungen unterhielten, sie auch jetzt sehr gern fortsetzen würden, da sie stets, ebenso wie die Deutschen, ihre Rechnung dabei gefunden haben. Wenn sie jetzt zum Theil ihre Beziehungen abbrechen oder wenigstens unterbrechen, so ist das in der Furcht be­gründet, ihre Firma und ihren Namen von den Hetzblättern in niedrigster Weise ver­unglimpft zu sehen. Will man nicht ungerecht sein, so muß man zugebcn, daß eine solche Aussicht allerdings nichts Verlockendes hat und daß ein Widerstand gegen den von den Hetzern ausgeübten Terrorismus nicht Jedermanns Sache ist. Man verzichtet wohl auf ein gewinnbringendes Geschäft, wenn man dabei Gefahr läuft, sich und bis­weilen auch seine Familie in der Oeffentlichkeit mit Schmutz beworfen zu sehen. Nun kommt es allerdings nicht selten vor, daß Deutsche, die mit Paris in Verbindung stehen, die Richtigkeit der Behauptung bestreiten, daß der Deutsche hier in Ausübung seiner Geschäfte durch nationale Gehässigkeit gehindert würde. Ja, ich habe sogar von Deutschen erzählen hören, daß sie von ihren französischen Geschäftsfreunden mit außer­ordentlicher Liebenswürdigkeit ausgenommen werden. Gegen die Thatsächlichkeit dieser Behauptung ist nichts einzuwenden, wenn man der Sache aber auf den Grund ging, so stellte sich immer heraus, daß die mit ihrem Empfang so zufriedenen Geschäfts­leute Einkäufer und nicht Verkäufer gewesen waren. Wenn es sich darum handelt, ihre eigenen Maaren an den Mann zu bringen, so haben die Franzosen allerdings gar keine nationalen Vorurthetle und sind die Liebenswürdigkeit selbst, auch gegen Deutsche. Sie müssen damit ihrer an sich trotz alles gegenseitigen Geredes wenig liebenswürdigen Natur einen starken Stoß versetzen, aber bei dem schlechten Geschäftsgänge bringen sie es schon über sich. Um es ganz kurz auszusprechen', wenn der Deutsche dem Franzosen etwas bringt, so ist er willkommen, wenn er aber von ihm etwas will, so ist das eine ganz andere Sache! Es entsteht hieraus für den Deutschen eine sehr peinliche, sagen wir es offen, unwürdige Lage, die sich in letzter Zeit nicht nur verschlechtert hat, son­dern geradezu unerträglich geworden ist. Nun sagt man mit anscheinender, aber thatsächlich nur theilwciser Berechtigung, daß das die Schuld der Deutschen sei; sie brauchten ja nicht nach Paris zu kommen, wenn sie sich keiner schlechten Behandlung aussetzen wollten. So einfach liegt nun aber die Sache nicht. Zunächst muß zu­gegeben werden, daß ein Aufhören des deutschen Zuzugs in Paris noch im höchsten Grade wünschenswerth ist. Wer unter den obwaltenden Umständen und wissend, was ihn hier erwartet, ohne unbedingte Nöthigung nach Paris kommt, der findet hier nur, was er verdient. Die deutsche Presse hat seit Jahren warnend ihre Stimme gegen die Auswanderung nach Paris erhoben, und sie sollte nicht müde werden, bei jeder Gelegenheit auf's Neue abzurathen. Im Uebrigen muß festgestellt werden, daß diese Abmahnungen nicht ohne Erfolg geblieben sind. Es hat sich sogar in letzter Zeit eine rückläufige Bewegung bemerkbar gemacht, die wir mit Genugthuung begrüßen, und viele unserer Landsleute Bereiten sich vor, demgastlichen" Paris, dieser ungastlichsten der Städte, ben Rücken zu kehren. Wem die Ausführung dieses Entschlusses möglich ist, trennt sich ohne Bedauern von Paris. Es gehört die ganze Einbildung eines Franzosen dazu, um zu glauben, daß der Aufenthalt in Paris so unendlich angenehm wäre, daß, wer es einmal gesehen, lebend und sterbend daran zurückdenken müsse. Paris bietet im Grunde für ständigen Aufenthalt recht wenig für vieles Geld und wenn die Fran­zosen meinen, daß die Deutschen sich hier nur aushalten, weil sie sich von den Freuden und Vergnügungen der Stadt nicht losreißen können, so sind sie arg auf dem Holz­wege. Ist eS mit dem Reize der Neuheit erst einmal vorbei und hat man Paris gründlich kennen gelernt, so ist es auch mit dem Vergnügen ebenso gründlich zu Ende. Es wäre thöricht, Paris seine Vorzüge abstreiten zu wollen, aber die Ausnahme­stellung, die es früher unter allen europäischen Städten einnahm, ist nicht mehr vor­handen, und man kann in anderen Hauptstädten dasselbe finden wie hier, zum Theil mehr und Besseres, namentlich wenn man sich entschließen will, dasselbe Geld anzu­legen, das man hier ohne Bedenken aufwendet. Es ist also nicht die Schönheit und Liebenswürdigkeit von Paris, die viele Deutsche hier fesselt, auch nicht etwa der hohe Verdienst, denn die Geschäfte gehen hier schlecht genug, sondern eine unbestreitbare Zwangslage. Jedenfalls war von vornherein nicht vorauszusehen, wie die Verhält­nisse sich hier gestalten würden und in der Hoffnung auf baldige Wiederherstellung normaler Zustände sind viele Deutsche nach 1870 nach Paris gekommen, von denen manche schon vor dem Kriege dort ihre Geschäfte gehabt hatten. Der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland wies gebieterisch auf die Verwerthung unserer Erzeugnisse im Auslande hin und schuf neue Verbindungen in allen Ländern, also auch in Frank­reich. Paris war dabei nicht nur bedeutsam als Mittelpunkt des französischen Handels, fonbern, und das vielleicht noch mehr, als der von den überseeischen Einkäufern am meisten besuchte Marktplatz. Hier wurden zahllose überseeische Geschäfte abgeschlossen und für viele Millionen deutsche Maaren verkauft, die dann direct von Hamburg oder Bremen versandt wurden. Heute ist diese Bedeutung von Paris als internationaler Marktplatz sehr zurückgegangen, da man gerade in Deutschland vielfach directen Ver­

kehr mit den überseeischen Kunden angeknüpft hat und da viele derselben sich jetzt auch zu den Einkäufen nach Deutschland selbst begeben. Trotzdem müssen viele GeichästS- zweige, wenn sie dem Wettbewerb anderer Nationen die Spitze bieten wollen, noch Vertretungen in Paris haben. So ist es geschehen, daß viele deutsche Ausfuhr- und Commissionshäuser sich in Paris niedcrließen und es zeugt nur für die Tüchtigkeit dieser Firmen, wenn man jetzt sagen kann, daß der größte Theil des Pariser Aussuhr- unb Commissionsgeschäfts heute in beutschen Händen ist. Es liegt nun auf btr Hand, daß solche zum Theil mit bedeutenden Kapitalien geschaffenen Handelsniederlassungen nicht ohne Weiteres aufgegeben werden können, theils wegen der damit verbundenen Verluste, theils auch, weil sie für den deutschen Handel sehr nützlich, in einigen Fallen, fast unentbehrlich sind. Diese Deutschen tragen dazu bei, dem deutschen Handel und der deutschen Industrie eine mächtige internationale Stellung zu verschaffen und ment würde deßhalb unrecht thun, diesem Theile des deutschen Handels aus seinem Leben in Paris einen Vorwurf zu machen und ihm unpatriotische Gesinnungslosigkeit vor­zuwerfen. Die Pariser deutsche Colonie hat sich stets allen politischen Btstrelwngm fern gehalten, wie das auch ihre klar vorgezeichnete Pflicht war. Wenn es sich jedoch um deutsche Werke der Mildthätigkeit, um patriotische Festlichkeiten, wie zum Geburts­tage des Kaisers u. s. w., handelte, hat sie nie ihre Nationalität verleugnet. Was aber in anderen Ländern für unsere Landesangehörigen einfach eine Ehre ist, wird hier zuni Verdienst in Anbetracht der Schädigungen und Anfeindungen, die daraus entstehen können und oft genug entstehen. So sehr also allen Denen, die jetzt etwa in Paris ihr Glück versuchen wollten, abzurathen ist, sowohl aus patriotischen als geschäftlichen Gründen, ebenso sollte, man nicht ungerecht gegen die sein, die durch die Verhältnisse gezwungen sind, auf diesem Posten auszuharren.

Vermischte-.

In jetziger Jahreszeit ist die Desinfection der Aborte, Hausschleusm und sonstigen Räumlichkeiten, welche übelriechende und der Gesundheit nachtbeilige Aus­dünstungen verbreiten, namentlich auch der Senkgruben, unbedingt und allgemein erforderlich. Die Desinfection 'vollzieht man am besten durch tägliches Einstreuen von chlorsaurem Kalk oder durch andere, mit Carbolsäure, als dem anerkannt wirksamsten Reinigungsmittel, verbundene Substanzen.

Eine interessante Entscheidung Friedrichs des Großen theilt dieVoss. Ztg. mit. Im Jahre 1755 forderten die beiden Primadonnen der Berliner Oper wegen angeblicher Zurücksetzungen, welche sie erfahren haben wollten, gleichzeitig ihre Ent- lassung. König Friedrich der Große schrieb auf das Entlassungsgesuch wörtlich:Du Astrua und Carestini fohrdern den Abschied; des seynd Deuffels Croup, id) bin st! tauhsentmahl mühde, ich mus Gelt vor Canonen ausgegeben und kan es nicht vc»i Hahselanten vertun. Es seyndt Canaillen, hol sie der Deuffel." Indessen schemt doo ein Ausgleich zu Stande gekommen zu sein, da Giovanna Astrua (geb. 1730), eine de berühmtesten Sängerinnen, erst 1756 Berlin, wo sie seit 1747 gewesen war, wie bi Bühne überhaupt verließ. Ein Jahr später starb sie bereits. Von der Carestini t: weiter nichts bekannt, als daß sie sehr schön war. . , ,

sHeiteres aus Zeitungen.) Wie man durch unvorsichtigen Ausdruck stc bösem Verdacht aussetzen kann, zeigt Josef Reilanv, der durch Zeitungsannoncesettc in der Königlichen Strafanstalt Kaiserslautern selb st verfertigten Knaben-um Mädchenstiefeln" empfiehlt. Nach dcmLeerer Anzeigeblatt"beginnt der Fan der Caviar-Fabrikanten erst Ende Mai". Wahrscheinlich wird der Fang der Eavrar Fabrikanten von den Stören betrieben. In derHarke" wird angezeigt:Ich ; zu Michaelis meine obere Etage zu vermiethen. A. Gungel." Früher sprach> mn nur vom Oberstübchen, aber jetzt ist alles vornehmer geworden. Es gibt mancher^ Berufsarten für das zarte Geschlecht. So lesen wir in denSchleswiger Nachnchten Zur Anfertigung junger Hahnkücken zu Kapaunen empfiehlt ft® C. Nitschcke." DieMühlheimer Zeitung" schreibt über das Wetter vom 23. In Strömen kam des Regens holder Segen von dem ewigen Blau herab, we-- oem, der feinen Schirm bei sich und einen langen Weg zu machen hatte, der ist bur u näßt worden bis auf desPudels Kern". Die Hitze scheint dort sehr arg gewen. zu sein.Ich beabsichtige den Schafmist, welcher vom ganzen Herbst lagert, a « der Hand zu verkaufen. Friedrich Telge, Bülten 8." (Braunschweiger Anz.) der Hand! hm! Aus derJen. Ztg.":Ein fast neuer, wenig gebrauchter schöner Stutzflügel aus der Fabrik des Hoflieferanten Duysen in Berlin ist rra»^ lichkeitshalber um den halben Werth zu verkaufen." Wahrscheinlich hat der vm- flügel arge Saitenschmerzen. .. «y-

sErsatzpflicht des Hauseigenthümers bei Unfällen in Folge.ungenugen^ Beleuchtung der dem allgemeinen Verkehr dienenden Hausräume.) Em hehrer beim Verlassen eines Gerichtsgebäudes auf der zu passirenden Flurtreppe gefallen, Y erhebliche körperliche Verletzungen erlitten und gegen den Justizfiskus auf SchadeM - geklagt, weil der Unfall durch ungenügende Beleuchtung der Treppe herbeigefuyr, von der im unteren Corridor des Gebäudes angebrachten Lampe nur ein i®wu . Lichtschimmer bis zur Treppe drang, so daß diese kaum erkennbar. Bei Verurlyeim. ? des Justizfiscus zum Schadenersatz hat bas Reichsgericht, VI. Civilsenat, am 1 ~ b. I. ausgesührt: Die Verpflichtung eines Hauseigenthümers zur Unterhaltung _ Beleuchtunaseinrichtungen folgt zwar nicht aus seinem Eigenthum, wohl aber oa r baß er in dem Hause einen Verkehr für andere Personen herstellt. Thut er omes, hat er die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, daß bei dem von ihm hergestellten Andere durch die Anlagen des Hauses an ihrem Körper nicht Schaden leiden. Niemand darf sein Eigenthum zur Herstellung gemeingefährlicher Einrichtungen t u . Wie danach der Hauseigenthümer in einem solchen Falle überhaupt verpfuchttl n, dem allgemeinen Verkehr dienenden Räume so einzurichten, daß sie ohne GeMyrV . werden können, ist er auch gehalten, die Flure und Treppengange welche nach ihrer Beschaffenbeit im dunkeln Zustande jeden Passanten der - I sehen würden, sich zu beschädigen, bei eintretender Dunkelheit K lange zu als der regelmäßige Verkehr im Hause stattfindet. Einer speciell die ^Ic .. f schreibenden gesetzlichen Bestimmung ober Polizciverordnung bedarf es Jeder verpflichtet ist, in den Geschäften deS bürgerlichen Lebens Qlufmein wenden, daß er nicht durch Unterlassungen Andere schädige.