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Amts- und Anzeigcblatt für den Kreis Gießen.

Samstag dm 7. Mai

Bureau r Sch ul st raße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

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>urch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hheil.

Betreffend: Die im Juli l. I. in Hannover stattfindende Fachausstellung der Glaser. Gießen, am 1. Mai 1887

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreise».

. _ Dm unten folgenden Auszug aus einer Zuschrift des JnnungsverbandesBund deutscher Glaserinnungen" bringen wir zu Ihrer Kenntniß indem w,r Ihnen empfehlen, darauf hinzuwirken, daß derselbe möglichst zur Kenntniß der Berufsgenoffen des Glaserhandwerks gelangt.

Dr. Boekmann.

.... Der Jnnungsverband:Bund deutscher Glaser-Innungen" hat bereits vor 3 Jahren unterm 16. Juni 1884 durch den Herrn Reichskanzler die amtliche Genehmigung fernes Verbands-Statuts erhalten und ist in jeder Weise bemüht, die Berufsgenoffen des Glasergewerbes zu festen Jnnungs-Orqanisa- )i"nen corporativ zusammenzusuhren. Nachdem der Verband bereits bei seinen Innungen im Allgemeinen das Arbeitsnachweise- und das Herberqswe en befriedigend geregelt hat, ist er zur Zeit mit den Vorarbeiten für eine selbstständige Verbands-Krankenkasse für Meister Gesellen und Lebrlinae sowie für eine eigene Glaserunfallversicherung beschäftigt. Im IM d. I. findet in Hannover der VII. deutsche Glasert'aq verbunden mit einer i7acb- ausstellung von Maschinen und Glaser-Beoarss-Artikeln, statt; es läge uns nun daran, zum Besuche deffelben möglichst viele Glasermeister zu vcranlaffen^und vor Allem noch dre außer der Verbandsbewegung stehenden Glaser-Innungen für uns zu gewinnen.

Deutschland.

Darmstadt, 5. Mai. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:

Am 4. Mat den Amtsrichter bei dem Amtsgericht Herbstein Joh. Baptist Herrmann auf sein Nachsuchen, mit Wirkung vom 1. Juni d. Js. an, in den Ruhestand zu versetzen.

Darmstadt, 5. Mai. Dem bestehenden Herkommen entsprechend, ver­einigten sich die Mitglieder der Großh. Regierung und der Zweiten Kammer der Stände gestern Nachmittag zu einem Ausstuge nach Jugenheim, der mit einem gemeinschaftlichen Effen in dem GasthauseZur Post" abschloß. Die hierbei ausgebrachten Trinksprüche Herr Präsident Kugler aus Se. Königl. Hoheit den Großherzog, Herr Staatsminister Finger, Excel!., aus die Zweite Kammer der Stände, Herr Vicepräfldent Wolfskehl auf die Mitglieder der Großh. Regierung rc. rc. ließen überall erkennen, von welch' einträchtigem, dem Wohle des Landes gewidmetem Bestreben Regierung und Stände erfüllt find. Aus dem Trinkspruche des Herrn Staatsministers, der die mannigfachen Arbeiten hervorhob, welche de« Ständen bei der diesmaligen Session erwachsen seien, wurde insbesondere die Andeutung mit Interesse vermerkt, wonach die Einbringung einer kirchenpolitischen Vorlage noch bei der dermalen tagenden Ständeversammlung zu erwarten steht. (Darmst. Ztg.)

X Dchrmstadt, 5. Mai. [II. Kammer der Landstände.) Die Berathungen werden heute mit einer Vorlage Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Erbauung einer Zellenstrafanstalt betr., fortgesetzt.

Abg. Vogt-Butzbach kann sich nicht für die Vorlage entscheiden, da dieselbe dem Staate neue Lasten zu den bereits vorhandenen aufbürde, ohne daß ein besonderer Nutzen dafür erwachse. Er findet die im Lande bestehenden Gefängnisse für genügend und es sei nicht nöthig. daß die Regierung so sehr den Humanitätsbestrebungen huldige, welche zu dem Ende führen werde, daß hierdurch die Verbrecherzahl nur ver­mehrt werde.

Er ersuche die Regierung, mehr Strenge und Disciplin in den Strafanstalten walten zu lassen, um die öftere Rückkehr diesen Sträflingen zu verleiden.

Ministerialrath Hallwachs erwidert Namens Großh. Regierung: Es handle sich nicht hier um Zustände in einzelnen Gefängnissen, sondern um solche im ganzen Lande. Die Zustände seien der Art, daß die Regierung die Verantwortung nicht mehr übernehmen könne. Würde die Vorlage abgelehnt, so müßte die Kammer die Folgen selber tragen.

Zustände, wie sie in Mainz bestehen, dürfen nicht länger mehr so bleiben. Man dürfe sich nicht verschließen, Gelder zur Beseitigung dieser Zustände zu bewilligen. Die Frage schwebe letzt schon viele Jahre in der Luft und müsse endlich doch einmal zur Entscheidung gelangen.

Es scheine, daß die vom Abg. Vogt vorgebrachten Bedenken hauptsächlich localer Natur seien. Der Staat habe auch die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Sträflinge in den Strafanstalten nicht schlechter werden als sie hineinkommen.

., _ Nachdem der Ausschuß sich für die Vorlage ausgesprochen habe, ersuche er auch die Kammer, dieser Vorlage zuzustimmen.

Abgg. Schröder und Arnold sprechen sich ebenfalls für die Errichtung einer Strafanstalt aus.

Abg. Muth spricht sich zwar aus den von dem Abg. Vogt angeführten Be­denken gegen die Vorlage aus, ist jedoch bereit, der Großh. Regierung einen Bauplatz »m Werthe von 24 000 JL unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, wenn der Bau in dortiger Gegend errichtet werde.

Nach erfolgter Abstimmung wird die Vorlage mit allen gegen 8 Stimmen an­genommen.

Es folgt die Vorlage Großh. Regierung, den Gesetzentwurf die Fürsorge für Beamte und deren Hinterbliebenen in Folge von Betriebsunfällen betr.

Der Ausschuß beantragt Annahme und schließt sich die Kammer diesem Anträge einstimmig an.

Die Eingabe einer Anzahl Gcwerbtreibender, die Arbeit in den Strafanstalten betr., betrachtet die Kammer für erledigt, nachdem der Ausschuß den Wunsch ausspricht, die Regierung möge an den von ihr ausgesprochenen Grundsätzen festhalten und eine der freien Arbeit Concurrenz machende Beschäftigung in den Strafanstalten möglichst ausschließen, jedenfalls ein Unterbieten der freien Arbeit ganz zu vermeiden. Diesem Wunsche schließt sich auch das Haus an.

Ferner folgt der Antrag der Abgg. Kugler und Böhm, die Errichtung eines Staatsgymnasiums zu Offenbach betr.

Abg. Kugler weist auf die Nothwendigkeit eines Gymnasiums in Offenbach Hm, ha In Deutschland keine Stadt von der Größe Offenbachs bestehe, welche nicht ihr

Gymnasium habe.^ Nur durch den Besuch anderer Gymnasien haben die Bewohner Offenbachs ihren Söhnen die Möglichkeit gegeben, sich für ihren Beruf vorzubereiten. Er ersuche Großh. Regierung, die Errichtung eines Staatsgymnasiums baldigst in Erwägung zu ziehen, da durch ein Progymnasium keine wirkliche Abhülfe geschaffen, werde.

r Ministerial-Präsident Finger gibt die Erklärung, daß die Großh. Regierung diese Frage einer nochmaligen eingehenden Prüfung unterziehen und nach Befund in dem Staatsbudget der nächsten Finanzperiode das Erforderliche wahren werde.

Der Ausschuß beantragt den Antrag Kugler für erledigt zu erklären und schließt sich die Kammer diesem Anträge einstimmig an.

Der Antrag der Abgg. Ohly und Genossen betr. Ermöglichung der Feuer­bestattung im Großherzogthum Hessen gibt zu einer lebhaften Debatte Anlaß.

Abg. Ohly bemerkt hierzu: In Hessen bestehe keine gesetzliche Bestimmung, welche die Beerdigung von Leichen vorschreibt, aber andere Bestattungsarten, namentlich die Feuerbestattung ausschließt. Trotzdem werden der letzteren Bestattungsart von den Behörden Hindernisse bereitet, ja in neuester Zeit ist sogar ein Gesuch eines Privaten um die Ermächtigung, eine Leichenverbrennungsanstalt auf dem Gebiete des Groß- herzogthums errichten zu dürfen, von Großh. Regierung abschläglich beschieden.

In anderen Ländern, z. B. Italien, habe man schon früher Sympathien für die Feuerbestattung gezeigt. Dort sei die Bewegung ausgegangen mit der Errichtung von (Krematorien.

Auch die Regierung habe der Bewegung keine Schwierigkeiten entgegengesetzt, ebenso auch nicht die Kirche. Jetzt sei man in Italien dahin gekommen, daß ein besonderes Gesetz erlassen wurde. Heute bestehen dort 14 (Krematorien, welche fort­während im Gebrauch sind.

Auch die Schweiz, Belgien, sowie andere Länder besitzen die Feuerbestattung; nur in Hessen lege die Regierung der Errichtung einer solchen Anstalt Hindernisse in den Weg.

Für die Einführung der Feuerbestattung spreche auch noch der Umstand, daß es anfängt, an geeigneten Räumen für die Friedhöfe zu fehlen. Auch seien dieselben nicht geeignet, selbst bei sorgfältigster Verwaltung die Gesundheit der angrenzenden Bewohner zu fördern und es müßte ein jeder Bewohner erfreut fein, daß es noch eine Bestattungsart gibt, die jede Gefahr für das öffentliche Wohl ausschließt.

Auch vom ästhetischen und pietätischen Standpunkte aus sei es nur zu begrüßen, daß die Leichenverbrennung mehr und mehr Boden im Volke fasse.

Welche Bewandtniß habe es nun mit unseren Friedhöfen, selbst auf den best­verwalteten. Habe man noch nicht gehört, daß pflichtvergessene Todtengräber die Menschenknochen sammeln und sie wieder verkaufen. Noch viel schlimmer sei es in vielen Orten, wo man Gräber so früh wieder ausgegraben, daß der Verwesungsproceß noch nicht beendigt sein konnte. Es frage sich nun, wo hier die Pietät zu suchen sei, welche die Gegner der Feuerbestattung so oft im Munde führten. Er ersuche, dem Anträge des Ausschusses zuzustimmen.

Staatsminister Finger erwidert hierauf: Der Herr Abgeordnete habe eine große Anzahl Momente aus unserem Beerdigungswesen zwar treffend geschildert und sich für einen Freund der Feuerbestattung erklärt. Er könne sich aber nicht für diesen Bestattungsmodus aussprechen. Die christliche Religion habe zwar die Beerdigung nicht vorgeschrieben und diejenige durch Feuer auch nicht verboten, aber es ist eine religiöse Sitte, und es würde zu großen Schwierigkeiten führen, wenn man dieselbe mit einem Male über den Haufen werfen wolle. Wollte man der Vernichtung dieser religiösen Sitte das Wort reden, so dürfe man sich nicht täuschen, daß man einen Pfeiler unserer Staatsordnung ausbricht, auf dem ein großer Theil unseres Staates ruht. Aus diesen Gründen könne sich die Großh. Regierung nicht entschließen, einem Ersuchen zur Feuerbestattung in Hessen Folge zu geben.

Abg. Büchner widerspricht den Ansichten des Staatsministers und betont, daß es schon aus sanitären Gründen angezeigt sei, der Feuerbestattung keine Hindernisse in den Weg zu legen.

Die Abgeordneten Frank und Ellenberger sprechen sich mit Entschiedenheit gegen die Einführung Der Feuerbestattung aus.

Abg. Schröder ist im Allgemeinen mit den Ansichten des Herrn Staats­ministers einverstanden, glaubt aber, daß man die Freiheit der Einzelnen nicht mit Vorschriften einschränken soll. Er ist mit dem Anträge des Ausschusses einverstanden, an Großh. Regierung das Ersuchen zu richten, der Feuerbestattung in Hessen keine Hindernisse in den Weg zu legen.

Wegen vorgerückter Stunde wird die Debatte abgebrochen. Morgen früh Fortsetzung.

Berlin, 5. Mai. Abgeordnetenhaus. Bei der Berathung des An­trages Minnigerode auf Erhöhung der landwirthfchaftlichen Zölle erklärte! Mrni- ster Lucius, die Regierung sei gegenüber der Nothlage der Landwirtyscyasl geneigt, falls der Bundesrath dem Reichstage zustimme, mit einer angemessenen Erhöhung der Zölle vorzugehen, halte jedoch Erhöhung der Vtehzölle bei dem belanglosen Import und dem steigenden Exporte für nicht geboten. Mimngerooe zog schließlich seinen Antrag zurirch