Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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Sureatt: Schulstraße 7.
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Amtlicher Hheik.
Betreffend: Die Müllerei-Berufs-Genoffenschaft.
Bekanntmachung.
thum H-ffen, Waldeck, di?Provmz Heffen.Mffaiy"u^BttM^gtm''crmmm wo^cn bCr Mullerel-Acruss-Gmaffenschast (umsaffend da« Großherzog. C. E. E. Merz von Frankfurt a. M.
Bal. Feldmann von Frankfurt a. M.
L. Brand au von Schmalkalden, Fr. Hartung von Fulda.
Fr. Wilh. Engelmann von Wellburg.
Hermann Kling von Dieburg.
Greßen, am 24. December 1886. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
----------------------------------------- Dr. Boekmann.
In diesem Attest darf die Erklärung des Vaters oder Vormundes, daß er in der Lage sei, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen, auch muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein; e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizei-Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist;
<i. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
5) In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
6) Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheitszeugniß beizulegen.
gibt die Prüfungs - Ordnung (Anl. 2 zur Ers.-Ordn. — I. Theil der Wehr-
Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1887.
, . . spätestens bis tum 1. Kcbruae 1887
fiel der unterzeichneten Commission einzureichen. °
Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speciellen das Folgende bemerkt
1) Das Gesuch ist bei- der unterzeichneten Prüfungs ■ Commission nur bunn anzubnngsn, wenn der sich Meldende im Großherzoathum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2) Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebenswahr erfolgen-
3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.
4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburtszeugniß;
‘ b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes, mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit undgFähigkeit den Frei- willigen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;
lieber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden. Ordn, vom 28. Septbr. 1875 — Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) Aufschluß
Ladung kannst gkrechne? werden.' ' sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt ev. weitere Bekanntmachung; auf specielle
Darmstadt, den 27. December 1886. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig FreiwMge.
Der Vorsitzende:
__ Dr. Zeller.
Politische Uebersicht.
Gießen, 5. Januar.
Bei dem großartigen Neujahrsempfang bei unferm Kaiser Md keinerlei bedeutungsvolle Aeußerungen über die gegenwärtige politische Lage gefallen. Es entspricht das durchaus den althergebrachten Gewohnheiten unseres tzohenzollernhofes, die in schroffem Gegensatz zu den mehr auf theatralische Wir- ' l9, berechneten Gebräuchen des srühern Napoleonischen Hofes stehen; gleich-
ist nicht zu verkennen, daß in unserer diplomatischen Welt ein erfreulicher ^tlmmungs-Umschwung Platz gegriffen hat. Während noch kurz vor Weihnachten zahlreiche gut unterrichtete Diplomaten ihrem Glauben an einen nahen Kriegsausbruch Ausdruck gaben, hört man jetzt von allen Seiten die Zuversicht aussprechen, daß es gelingen werde, trotz des allerorts vorhandenen Explofions- Friedm aufrecht zu erhalten. Solche Stimmungsbilder haben freilich mit Rücksicht auf ihre rasche Veränderlichkeit und große Vergänglichkeit für den Politiker, der die Gründe der Verwicklung vor Augen hat, nur geringe Bedeu- 1 » 9J "ie öffentliche Meinung aber klammert sich gern an solche vorübergehende Aeußerungen an, und so mögen sie, da sie dem Friedensbedürsniffe unseres Kolkes entsprechen, auch hier ihren Ausdruck finden. Freilich, seit die bulgarische Abordnung die Staatsmänner der Großmächte davon zu überzeugen sucht, daß ®önbwatur unb Wahl des Dadian von Mingrelien in Bulgarien einfach unmögllch sei, kann man nicht gerade sagen, daß sich jetzt leichter ein Ausweg $ ben Rußland aus der bulgarischen Sackgasse ohne förmlichen Rückzug he.auskommen könnte. Da aber die Mächte nach wie vor ihre volle Bereit- wmigkert betonen, an der friedlichen Lösung dieser verwickelten bulgarischen
E. , etp ®rnße mitzuhelfen, so mögen wir die Zuversicht nicht aufgeben, daß diese friedliche Lösung sich finden wird. • 0
JrSrt8?,iL£e Kriegsministerium hat mittelst der „Agence ’ °er Presse eine Noti, zugehen lassen, welche in der Uebersetzung folgen- »Aus Mittheilungen von Personen, welche mit gewissen A?dm Militar-Attachör fortgesetzt in Beziehung stehen, ergießt sich, daß diese Usficiere vollkommen auf die französische Presse rechnen, besonders auf die mili-
tärische, um sich genau über unsere Organisation zu unterrichten. Zum Beweis führen wir ein Beispiel an: Das Concept des Berichts des deutschen Capitäns v. Schartzhofen (gemeint ist der Hauptmann v. Schwarzhoff, deutscher Militär-Attache) über die Marine-Uebungen bei Toulon ließ constatiren, daß dieses Document größtentheils auf Grund von Mittheilungen gewisser französischer Blätter verfaßt war. Ein derartiges Beispiel schreibt der Presse jeder Richtung die Grenze vor, bis zu welcher sie in Bezug auf militärische Mittheilungen gehen kann." Diese eigenthümliche Mitthellung des französischen Kriegs- ministerr verdient denn doch wohl etwas tiefer gehängt zu werden, als bisher geschehen ist, nicht um auf die Warnung aufmerksam zu machen, welche darin der französischen Presse ertheilt wird — dies dürfen wir dem General Boulanger überlassen —, sondern um darauf hinzuweisen, daß in Frankreich ein Kriegsminister mit größter Harmlosigkeit erklären darf, er sei in der Lage, Kenntniß von den „Concepten" unserer Acten zu erhalten, daß also die Durchmusterung geheimer Schriftstücke fremder Staaten von dem französischen Cabinet und von der französischen Presse als eine vollständig zu Rechten bestehende Einrichtung betrachtet wird.
In einem sehr warm gehaltenen Leitartikel verbreitet sich der „Daily Telegraph" Über die Bedeutung des in der Militärgeschichte einzig dastehenden Festes, welches am 1. Januar in Deutschland gefeiert wurde. „Der deutsche Kaiser", so heißt es darin, „ist der älteste Osficier seiner Armee, der Doyen aller Officier-Corps in Europa, der einzige lebende Oberst in der Welt, welcher seine Activität durch 70 Jahre behauptet hat. . . . Seine Regierung ist auch sonst, vom militärischen Standpunkte aus, kaum weniger ereignißvoll als die seines berühmten Großoheims Friedrich II. Gleich ihm besiegte er Oesterreich und Frankreich mit einem Heere, dessen Ausbildung hauptsächlich sein Werk war. Deutschland verdankt ihm seine Einheit, seine Stärke und einen vorherrschenden Einfluß auf dem Continent. Es ist ihm aber noch für größere und dauernde Güter verbunden. Sein Leben hat der ganzen deutschen Nation ein Beispiel von unschätzbarem Werth gegeben. Den größten Theil des Jahrhunderts hindurch lehrte er seine Landsleute die Tugend der Vaterlandsliebe. Von ihm mehr als aus den philosophischen Lehren ihrer Schulen erfuhren sie,


