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Politische Aeberficht.

Gießen, 4. October.

Der Grenz-Conslict von Vexincourt harrt noch immer seiner Wang, da der Widerspruch zwischen der amtlichen deutschen und der franzSfi- schen Darstellung der entscheidenden Punkte, ob nämlich die französtschen Jäger dieffeitr oder jenseits der Grenze von den Schüffen de» Soldaten Raufmann getroffen worden seien und ob letzterer genau nach seiner Instruction gehandelt habe, noch fortbesteht. In der Pariser Preffe wird jetzt auch in solchen Orga­nen, welche den beklageniwerthen Vorsall mit verhältnißmäßiger Ruhe und Objectivität besprachen, ein etwa» gereizter Ton gegen die deutsche Re­gierung angeschlagen, well stch dieselbe nicht sosort den gegnerischen Aursüh- tungen anbequemen will. So fordert die al» officiö» geltendeRäpubl. Fran?.", daß Deutschland für den jüngsten Vorgang an der Grenze eine vollständigere Genugthuung geben müsse, wie für den Zwischenfall von Pagny, wobei da» Statt ganz zu vergessen scheint, daß von einer deutscherseits in der Schnäbele- ilffaire zu gewährendenGenugthuung" nicht im Entferntesten die Rede fein konnte. Nun, die deutsche Regierung wird stch auch durch noch so zornige Tiraden der Chauvinisten-Blätter an der Seine von einer durchau» objectloen Mersuchung des Thatbestande» und seiner Feststellung nicht abhalten lassen und wenn der Verlaus der Assaire stch peinlich hinziehen sollte, so kann man Deutsch­land wenigsten» nicht hierfür verantwortlich machen. Daß die deutsche Regierung zu dem größtmöglichsten Entgegenkommen bereit ist, bekundet deutlich die Meldung, ste habe in Pari« osficiell erklären taffen, sie wolle der Wittwe de» erschoffenen Brignon Unterstützung gewähren, ohne da» Ergebniß der Verhand- lungert abzuwarten; hoffentlich weiß man in den leitenden Pariser Kreisen diese- deutsche Entgegenkommen zu würdigen. Ueberhaupt ist man deutscherseits ge< sonnen, Alles zu thun, um die Consequenzen au» der jüngsten Grenz-Affaire nicht noch mehr zu verschärsen. So wurde der eben erst von der Metzer Straf­kammer wegen feine» bekannten Plakat-Vergehen» verurtheilte junge Schnäbele atn Freitag in Freiheit gesetzt, allerdings auf ein an den Raifer eingereichte» Gnadengesuch hin; noch am Freitag Abend reiste Schnäbele nach Frankreich zurück.

Da« socialpolitische Arbeitr-Programm für die nächste Reicht- tagt-Sesston ist um eine neue Nummer vermehrt worden. Dem Vernehmen nach steht die Einbringung eine» Arbetterschutz-Gesetze« Im Sinne bet in der letzten Reichstags-Session angenommenen Anträge in Aussicht und soll der be­zügliche Entwurf sosort nach der Rückkehr de» Staatrsecretär» v. Bötticher nach Berlin in Angriff genommen werden.

Mit dem i. October ist eine neue Maßregel zum Schutze de» Deutsch- thum» in den polnisch-preußischen Landertheilen in Rraft getreten, die laut königlicher Cabinetrordre verfügte vollständige Aushebung de» polnischen Sprachunterrichtes an den Volksschulen der Provinz Posen. In dieser Maßregel ist ein durchaus richtiger und pädagogischer Grundsatz zu erblicken, der schon viel früher gegen das vordringende Polenthum hätte angewandt wer­den müßen- Die Aushebung des polnischen Unterrichts richtet sich ketneswegs gegen das Polnische an und für stch, denn Niemand denkt daran, bic Polen ihrer Muttersprache zu berauben, aber die Volksschule in einem Staate kann unmöglich die Aufgabe haben, den Gebrauch einer fremden Sprache gerade zu fördern, wie es bislang durch den polnischen Sprachunterricht an den Elementar­schulen in Posen geschah. Im Gegentheil, sie muß im eigenen Interesse der fremdsprachigen Bevölkerung letzterer eine möglichst gründliche Kenntniß der­jenigen Sprache geben, welche die Staatssprache ist und so erweist stch auch die vun in Kraft getretene Maßregel nur als im Interesse der jungen polnischen Generation, der ohne die Kenntniß des Deutschen bei ihrem künftigen Eintritte in das praktische Leben nur sehr enge Grenzen gezogen sein würden. Aus jeden Fall kann man das neueste Vorgehen der preußischen Regierung aus dem Ge­biete der Volksschule in den östlichen Provinzen zum Mindesten ebenso wirksam und wichtig zur innerlichen Verschmelzung der polnischen Gebietstheile mit deut­schem Wesen halten, als die übrigen schon bestehenden germanisatorischen Maßregeln.

Vor dem Reichsgerichte zu Leipzig hat am Montag ein neuer anarchistischer Proceß begonnen, der stch diesmal gegen John Neve, einen ge­borenen Schleswiger, richtet. Neve ist in eine ganze Anzahl anarchistischer Ver­brechen verwickelt und erwartet man von den Verhandlungen gegen ihn neue wichtige Aufschlüsse über die Organisation und die Verbindungen der social-revo­lutionären Partei in Europa. Neve wohnte zumeist in London, von wo aus er aber weite Reisen auf dem Continente machte, wo er ba'd in Deutschland, bald in Frankreich, bald in Oesterreich, bald in Belgien und der Schweiz für die anarchistischen Lehren thätig war. Er wurde von den Behörden schon lange ge­sucht, doch erst in diesem Frühjahr gelang es, den gefährlichen Emissär in Lüttich zu verhaften und erfolgte schließlich seitens der belgischen Regierung die Auslieferung des Neve an Deutschland.

Telegraphische Depeschen.

Wolff'S telegr. Correspondenz-Bureau.

Baden-Baden, 3. October. Der Kaiser empfing heute Vormittag eine Anzahl türkischer Officiere, welche zur Dienstleistung in der deutschen Armee kommandirt waren und jetzt nach der Türkei zurückkehren.

München, 3. .October. Der Prinzregent empfing heute Vormittag im Thron­saale, umgeben von den Oberfthofchargen und dem Ministerium, die Deputationen des Reichsraths und der Abgeordneten zur Ueberreichung der Adressen. Die Adresse des Retchsraths betont die Versicherung der Loyalität und sagt gewissenhafteste Prüfung des Budgets und der Gesetzentwürfe zu. Sie erblickt in der Förderung des Wohles des Arbeiterstandes eine hoch bedeutende Staatsaufgabe und schließt mit dem Wunsche der Wohlfahrt für den Prinzregenten und Bayern.

Memel, 3. October. Die heutige Feier des 80jährigen Eintritts des Kaisers in die Front der Armee ist glänzend verlaufen. Die Stadt prangt im Fahnenschmuck. Der Mtlitär-Reoeille am Morgen folgte ein Festzug der Militärvereine und der Ge­werke nach der Johanniskirche. Gottesdienst fand in allen Kirchen und in der Synagoge statt, dann ein Umzug durch die Stadt und um 2 Uhr ein Festessen. Ober­bürgermeister König hielt die Festrede.

Hamburg, 3. October. Der italienische Ministerpräsident Crispi ist mit vier Begleitern heute Morgen um 8 Uhr von Friedrichsruh abgereist. Er wurde vom Reichskanzler und dem Staatssecretär Bismarck bis zum Salonwagen geleitet.

Wien, 3. October. Der König von Griechenland empfing heute Nachmittag Kalnoky in einstündiger Audienz. fVVXI±1, .

P-fjh, 3. October. DerPesther Lloyd" führt aus, day die Mittheilungen der oppositionellen Blätter über das vorjährige Deficit grundlos seien und constatirt, daß die Vermögensbilanz des ungarischen Staates durch die Gebahrung von 1886 kerne Verschlechterung erfahren habe. ... .

Rom, 3. October. DieRiforma" schreibt: Die Begegnung Crispi s und Bismarck's gebe die beruhigendste und schmeichelhafteste Idee von der politischen Situation, welche Italien in Europa einnehme. Es sei übrigens in v^lge der die beiden Regierungen vereinigenden Beziehungen und bet den Sympathien, durch welche die ^zwei Staatsmänner verbunden sind, nur natürlich, daß man einen dtrecten Meinungsaustausch über die die beiden Staaten und den europäischen Frieden am meisten interessirenden Fragen angezeigt fühlte. Niemand vermöge zu jagen, welche Fragen speciell bei der Begegnung verhandelt wurden; doch könne man die Meinung der Blätter theilen, daß Crispi mitwirken werde zum Wohle des Vaterlandes auf der Basis des Völkerrechts und der Verträge. Wir haben, schließt dieRiforma , offen und loyal den Schluß gezogen, daß Crispi den Frieden sichern und nicht einen Krieg vorbereiten werde. . , t

London, 3. October. Im Hydepark fand heute eine Arbeiterkundgebung statt, woran sich gegen 4000 Personen aus verfchiedenen Städten, größtentheils Arbeiter m Zuckerraffinerien beteiligten. Es wurden mehrere Resolutionen angenommen, weicye. sich gegen Zuckerprämien aussprachen und verlangen, daß auswärtige Maaren mit «nein Schutzzoll belegt würden. In den Reden wurde hervorgehoben, daß gegen 50,000 Arbeiter in Folge der Zuckerprämien beschäftigungslos seien. .rnnh

London, 3. October. Nach hier eingetroffenen Nachrichten aus

sich Maltetoa den Deutschen; er wurde an Bord desAdler" gebracht, welcher altbann ab,e0eltRot,ttt6a6<tt, 3, Octvb-r. D-r Reichstag wurde heute Mittag vom Conseil- Präsidenten eröffnet. Das Landsthtng wählte Liebe wieder zum Präsidenten, wahrend das Folkething Herrn Hoegsbro mit dem Präsidium betraute.

Berlin, 1. Octsber. In Bezug auf die vielfachen Verschleppungen in der Erledigung von Rechtsstrettigkeiten hat der Justizminister Dr. Friedberg unter dem 23. September eine allgemeine Verfügung erlassen, die in allen Kreisen des recht­suchenden Publikums ungetheibte warme Befriedigung erwecken wird. Dieselbe hat folgenden Wortlaut: , . ~ m .. r.

Die Klagen über die mehr und mehr zunehmende Zahl von durch Verschulden der Parteien oder ihrer Prozeßoertreter vertagten und vereitelten Verhandlungsterminen

in Civilprozessen lassen es als eine dringende Aufgabe der Gerichte erscheinen, auf möglichste Beseitigung der hieraus der Rechtspflege erwachsenden Mißstände Bedacht zu nehmen. Als ein Mittel zur Bekämpfung übermäßiger Vertagung bietet sich vor Allem die Anwendung und eine energische Handhabung des § 48 des deutschen Gerichts- koftengesetzes dar. Diese Vorschrift verleiht dem Gericht die Befugniß, wo durch Ver­schulden einer Partei oder ihres Vertreters die Vertagung einer mündlichen Verhandlung veranlaßt worden ist, eine Strafgebühr zu beschließen. Ein solcher Beschluß ist in das freie pflichtmäßige Ermessen des Gerichts gestellt; es wird aber, joie eine vielfache Er­fahrung lehrt, von diesem Schutzmittel gegen das um sich greifende Nebel nicht genügend Gebrauch gemacht. Die zunehmende Zahl der Vertagungen wird deshalb und gewiß nicht mit Unrecht - auf die unzeitiae Nachsicht zurückgeführt, mit welcher die Frage, ob eine Verschuldung als vorliegend anzunehmen fei, beurtheilt wird. Es erscheint daher geboten, mit größerer Strenge in der Beurtheilung jedes Einzelfalles zu Gunsten der Gesammtheit vorzugehen. Ferner wird es sich empfehlen, jeden Beschluß, durch welchen eine Partei auf Grund des § 48 a. a. O. mit der Strafgebühr belegt wird, der Partei selbst, erforderlichenfalls neben ihrem Prozeß-Bevollmächtigten, zustellen zu lassen ober mitzutheilen. Das hier empfohlene Schutzmittel gegen verschuldete Ver­tagungen ist freilich in denjenigen Fällen nicht anwendbar, in welchen es überhaupt nicht zur Eröffnung einer Verhandlung kommt, die Parteien ober ihre Vertreter viel­mehr vorher die Aushebung bes Termins vereinbaren ober ben anberaumten Termin burch Nichterscheinen vereiteln. Allein auch in solchen Fällen, welche vorzugs­weise in ben burch Vertreter der Parteien betriebenen Prozessen vorkommen, wird, obschon formell die Aufhebung ober Vereitelung bes Termins aus bem übereinstimmenden Willen der Parteien hervorgegangen erscheint, die Prüfung nicht ausgeschlossen fein, ob nicht das Verfahren der Prozeßvertreter auf einen Mißbrauch ihrer formalen Be­fugniß zurückzuführen ist. Wo dann Grund zu der Annahme vorliegt, daß die Ver­treter die den Prozeß verzögernde Vereinbarung nicht aus in der Sache liegenden Gründen, sondern sei es aus eigener Dersäumnlß, sei es aus Connivenz gegen eine Säumniß des andern getroffen haben, wirb der Vorsitzende des Gerichts sichfür be­rechtigt halten dürfen, von der Aufhebung ober Vereitelung bes Termins den Parteien selbst amtlich Kenntniß zu geben. Außerdem aber werden die Gerichte es allgemein für ihre Pflicht erachten müssen, unsachlichen Terminumgehungen auch dadurch entgegen zu wirken, daß sie überall, wo bei einzelnen Prozeßoertretern eine Neigung hierzu in gewohnheitsmäßiger Weise hervortritt, davon ben Vorftänben ber Anwaltskammern Kenntniß geben, Damit bleie in bie Lage kommen, Ihrerseits zu prüfen, ob eine Ver­letzung der den Anwälten nach § 28 der Rechtsanwaltsordnung obliegenden Pflichten anzunehmen und dagegen einzuschreiten sei. Die unnachsichtige Anwendung der hier dargelegten Mittel zur Bekämpfung unnöthiger Verschleppung der Prozesse wrrd Den Gerichten um so dringender empfohlen, als damit der Beweis geführt wird, daß wenigstens ihrerseits nicht versäumt werbe, einem Mißstanbe entgegen zu wirken, der mehr unb mehr eine Schäbigung ber gejammten Rechtspflege herbeizufuhren droht.

Berlin, 23. September 1887.

Der Justizminister gez.: Friedberg.

Px. 231, Mittwoch den 5 Oktober 1887.

Gießener Anzeiger

Amis- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.