neuerdings erheblich erweiterten Kreis ihrer aufnahmsfähigen Pfleglinge einen um 6800 v4L höheren Zuschuß.
Ebenso ist die seitherige Summe des Staatsbeitrags zur Erbauung von Kreis- straßen von 60 000 JL um einen jährlichen Dispositionsfonds von 25 000 JL. zur Unterstützung von ärmeren Gemeinden bei solchen Neubauten und behufs Herstellung ihrer Vicinalstraßcn in übernahmsfähige Kreisstraßen vermehrt worden (Kap. 83).
In dem letzten Kapitel (84) dieses Abschnitts, Centralbauwesen der Section für innere Verwaltung, welches nur ein Mehr von etwa 5000 JL aufwetst, finden Sie u. a. die schon erwähnte erhöhte Anforderung von nunmehr 120 000 JL oder jährlich 40 000 für Unterstützung von Gemeinden bei Schulhausbauten und von 25300 JL für einen Neubau der Landesbaugewerkschule und Erweiterung des seitherigen Lokals derselben behufs Aufstellung der gewerblich-technischen Mustersammlung.
Indem ich bemerke, daß hiernach der Ausgabe - Etat des Ressorts der inneren Verwaltung im Ganzen mit einem Mehrbedarf von 324,800 JL abschließt, wende ich mich zu dem Budget der
Sektion für Justizverwaltung,
welches rechnerisch eine Mehrforderung von 218,000 JL, in Wirklichkeit aber — nämlich nach Absetzung des wieder als neue Einnahme erscheinenden Postens von 136,000 JL für die in eventuelle Aussicht genommene Aversionirung und Anstellung von Gerichtsvollziehern, gegen Einziehung ihrer seitherigen Gebühren zur Staatskasse — nur einen Mehrbedarf von 82,000 JL aufweist. Auch hiervon wird noch ein Betrag von 7200 JL, welcher in Kapitel 86 für die Amtsgerichtsdtener mehr gefordert ist, wirthschaftlich dadurch ausgeglichen, daß dagegen ihre Gebühren im Jmmobiliarverkehr zu Gunsten des Publikums vermindert werden sollen. Im Uebrigen beruht die Steigerung der Aus gaben im Wesentlichen theils auf der für nothwendig erkannten Vermehrung und theil- wetsen Ausbesserung des gerichtlichen Personals (Kap. 85 und 86) und auf gewachsenen Mtethkosten der Amtsgerichtslokale (Kap. 86, Titel 3), theils auf dem Mehrbedarf der Criminalkassen Starkenburg und Rheinhessen, einschließlich der hierin verrechneten Kosten der Provinzial-Arresthäuser und Hastlokale (Kapitel 93 und 95), welche beiden Kassen z. B. allein an Reisekosten und Gebühren der Geschworenen, Schöffen und Zeugen 10,000 «X mehr bedürfen, als seither vorgesehen war, theils endlich auf den gegen das laufende Budget um etwa 91,000 JL oder auf's Etatsjahr 30,300 JL höheren Anforderungen für Neubauten und größere Herstellungen im Justizressort (Kap. 97, Tit.l 2). Es fallen hier insbesondere solche in dem Provinzialarresthaus zu Darmstadt (56,000 JL), im Justizgebäude zu Mainz (44,000 Jt) und in dem Gesängniß daselbst (9000 Jt) in's Gewicht.
Dagegen sind die Betriebskosten des Landeszuchtbauses (Kap. 90) und des Gefängnisses in Mainz (Kap. 92) um 2800 Jt, bezw. 3200 JL zurückgegangen. In beiden Strafanstalten, ebenso wie in dem Gefängniß zu Darmstadt sinkt, wesentlich in Folge billigerer Kostbeschaffung, der Staatszuschuß auf den Kopf des Gefangenen noch ziemlich stetig; erfreulicher noch ist aber die Wahrnehmung, daß in dem Zuchthaus auch der durchschnittliche Tagesstand der Sträflinge, welcher von 1871 an, wo er noch 192 betrug, von Jahr zu Jahr fast konstant gestiegen war, bis er im Jahre 1881—82 mit 349 seine Höhe erreicht hatte, seitdem ebenso stetig! von Jahr zu Jahr sich wieder vermindert und schon seit 1884—85 wieder unter die Ziffer 300 gesunken ist.
Die Hauptabtheilung VIII. enthält den Ausgabe - Etat des Ministeriums der Finanzen, welche einen Bedarf von 5,593,000 JC. nachweist.
An dem formellen Mehrbedarf müssen auch hier, um den wirklichen Mehrbedarf klarer zu stellen, in Abzug gebracht werden die durch Miedereinstellung des dritten Holzerntejahres erwachsenen und durch entsprechende Mehreinnahmen ausgeglichenen Mehrausgaben für Lokal - Forstoerwaltung und Forstschuy, welche in Kap. 105 unter den Titeln 8—10, 12, 13, 15 und 16 mit 268,800 Jt enthalten sind. Weiter bilden nur eine scheinbare Mehrausgabe die in Kap. 107 bei den Verwaltungskosten der direkten Steuern und indirecten Auflagen eingestellten Kosten des vermehrten Aufsichtspersonals für indirectc Auflagen, weil diese Vermehrung fast ausschließlich für Zwecke der Zölle und Reichssteuern erforderlich geworden ist, darum aber auch die betreffenden Kosten seitens des Reichs unserer Staatskasse ersetzt werden. An solchen Posten können aus dem Kap. 107 rund 86,200 ausgeschieden werden. Es ermäßigt sich alsdann der wirkliche Mehrbedarf auf 414,000 JL Von diesem entfallen dann noch 37,000 auf vermehrte forstliche Culturen (unter Kap. 105) und etwa 28,000 JC. auf Verwaltungskosten der directen Steuern, der Erbschaftssteuer und des Kostheimer Brückengeldes, sowie auf erhöhte Miethe für das Mainzer Zollgebäude.
Für das Ministerium der Finanzen selbst haben im Kap. 98 nicht unerhebliche Mittel zur Vermehrung der Arbeitskräfte desselben und der zugehörigen Bureaus in Anspruch genommen werden müssen, da die gestiegene Geschäftslast insbesondere in dem Bau- und Eisenbahnwesen mit dem vorhandenen Personal nicht bewältigt werden kann.
(Schluß folgt.)
Dermifchte».
Kassel, 29. Povember. lieber eine Blutthat im Gefängniß zu Wehlheiden berichtet die „Hess. Mztg.": Der Sträfling Stein aus Frankfurt hatte Corresondenz mit Mitgefangenen unterhalten und wurde nun vor den Director der Anstalt, Herrn Kaldewey, geführt, um darüber vernommen zu werden. Der Oberaufseher Köhler führte Stein in das Zimmer des Directors und dieser diktirte nach stattgefundener Vernehmung dem Stein drei Tage verschärften Arrest. Kaum hatte Stein die Strafe vernommen, so zog er eine bis dahin verborgen gehaltene, auf beiden Seiten scharf geschliffene Hälfte einer großen Schneiderscheere hervor, warf sich mit blitzartiger Schnelligkeit auf den Oberaufseher Köhler und versetzte ihm einen wuchtigen Stich in den Rücken, so daß Köhler blutüberströmt zusammenbrach. Director Kaldewey springt auf, um den Verbrecher zu fassen, doch kaum hat er sich erhoben, so stürzt sich der wüthende Mordgeselle auch auf ihn und versetzt ihm zwei tiefe Stiche mit solcher Wucht in die Brust, daß auch er lebensgefährlich getroffen zusammenbrtcht. Aus das Hilfegeschrei der beiden Beamten springt im selben Moment der Aufseher Roß herbei, zieht blank und schlägt mit einem Säbelhieb über den Kopf den Mörder nieder, so daß der Mörder und seine zwei Opfer in ihrem Blute schwimmen. Die ganze schreckliche Scene spielte sich in wenigen Sekunden ab. Beide Beamte sind leider lebensgefährlich verletzt. Director Kaldewey ist am schwersten getroffen, ein Stich hat die Lunge tief durchbohrt und der zweite Stich das Herz gestreift; bei Oberaufseher Köhler ist der Stich von hinten tief in die Lunge gedrungen. Der Mörder hat eine gefährliche Wunde am Kopfe, Bruch der Schädeldecke, daoongetragen und liegt lebensgefährlich verletzt danieder, er ist jedoch gefesselt, damit er nicht Hand an sich selbst legt.
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