PROSPEKT.
MM IsMbnrg und Büdlnguu-OWs* M InMen
von Nominal B,500,000 Mark D. R.-W. t«m
St. Durchlaucht der Mrst Carl ;u Isenburg und Mdingen-Birstcin
hat bei den nachbenannten drei Bank-Instituten, nämlich-
Ser Bergisch-Märkischen Bank su «iderset-, der deulschen Vereinsbank fii Frankfurt a. M., Ser Wurttembergischen Dereinsbank zu Stuttgart ttoj“ ?y,,/o p* a; verzinsliches Anlehen 'im Betrage von Mark 6,500,000 deutscher Rerchswahrung ausgenommen.
sind durch den Anleihevertrag bezw. den Text der Haupt- schuldoerschretbung, welche Original - Documente bei der Bergisch-Märkischen Bank zu Elberfeld HUrterlegt sind, im Wesentlichen die folgenden Bestimmungen getroffen worden. ,. ~ Swetf des Anlehens ist die Melioration des Grundbesitzes Sr. Durchlaucht und die Consolidirung seiner Verbindlichkeiten, insbesondere auch die Tilgung zweier älterer Amehen, namuch:
1. eines Anlehens von ursprünglich einer Million Gulden vom 27. März 1865 des Bankhauses M A. von Rothschild & Söhne, dessen noch mrsstehender Betrag bereits auf den 10. October 1887 Seitens Sr. Durchlaucht gekündigt worden ist;
21 Es Anlehens von ursprünglich Mark 1,400,000 vom 1. April 1881 zu Gunsten des Bankhauses von Erlanger & Söhne, dessen noch ausstehender Betrag Seitens Sr. Durchlaucht auf den 10. Januar 1888 gekündigt worden ist.
, , Auf Grund der Hauptschuldoerschreibung werden 8000 auf den Namen lautende, durch Blanco-Cesston übertragbare Partialobligationen ausgegeben, nämlich:
1500 Stück Lit. A. ä Mk. 2000,— 2000 Stück Lit. B. ä Mk. 1000.— 2000 Stück Lit. C. ä Mk. 500.— 2500 Stück Lit. D. ä Mk. 200.—
Diese Partialobligationen werden mit Coupons und Talons versehen; die Zinsen zahlbar "0^ $uli lb87 unb ^inb jeweilig am 2. Januar und 1. Juli fällig und o J?01? ^^£ 1897 an werden die Obligationen mit jährlich 1 Prozent unter bcr Je<J?e!^0 burch die successive Einlösung ersparten Zinsen amortisirt, so daß das ganze Anlehen in 43Vz Jahren, mithin am 2. Januar 1941 getilgt sein wird. ~l.e„Rückzahlung kommenden Partialobligationen sollen mittelst einer zu Elberfeld r • rbic .^darauf folgenden Jahre fälligen zwei Termine am 1. Oktober (und wenn dieser em Feiertag ist, am vorhergehenden Werktag) und zwar zuerst am 1. Oktober 1897 vvr Notar und Zeugen stattfindenden Verloosung nach Maßgabe des Sri10? lonen aufgedruckten Amortisationsplanes bestimmt und soll das Resultat öffentlich bekannt gemacht werden. Die ausgeloosten Obligationen sind jeweils am 2. Januar bezw. am 1. Juli des der Verloosung folgenden Jahres fällig mit welchen Terminen die Verzinsung aufhort. Se. Durchlaucht behält sich vor, vom 1. Juli 1897 Uscher Aufkündigung und schriftlicher Anzeige an die Bergisch-Märkische Bank tm Anschluß an die ordentlichen Verloosungen und nach Ana- ennm a^anttÄc Verloosungen vorzunehmen. - Auch ist es Sr. Durchlaucht an'. bte »6anze Anleihe nach vorheriger dreimonatlicher k 2lu^üfnj!9urn0 al Pan zuruckzuzahlen. Im Fall anticipirter Verloosungen smd dieselben auf die letzten Amortisationsraten des Anlehens zu verrechnen. 9
^r[tcn zehn Jahre des Darlehens, also vor dem 1. Juli 1897 iZbsetzlicher Nothwendlgkeit oder nach dem 1. Juli 1897 aus Gründen £r a oder administrativer Räthlichkeit einzelne Pfandstücke aus
hrPT ^^"E'lren werden sollen, so kann solches nur unter Consens der
^on^ Pn^-^/chehen, und find für solche Pfandstücke nach der Wahl des Fürstlichen nhlr ^crtbe' ^vdere Liegenschaften der nämlichen Art zu verpfänden,
”7nV‘e ®E“’e,rIo'f b°r?-r-usgen°mmenen Objecte zu verstärkter Rückzahlung zu ver- bur* M^?ng von- einzelnen Parzellen zur Aührung einer Eisenbahn
©el“n.be erforderlich sein und nach dem Ermessen der drei Banken Kr Än-'ne cntwrechcnde Erhöhung des Werthes des übrigen Grundbesitzes Mr„ n^t?er6«i^fubcrt w-rden, fo sind sie berechtigt, die betreffenden Parzellen ohne Aequivalent aus der Hypothek freizugeben.
artialobligationen, für deren Verzinsung und Heimzahlung die drei werden von der Bergisch-Märkischen Bank ausgefertigt und von rtP^iAnpV.0^1 §crr? ®£?r0 iU Mnburg und Büdingen-Philippseich flegen= kle?'r^e©c c?1 ®5trQ0' auf welchen sie lautet, so lange sie nicht ein-
Gültigkeit und Wirkung gegen Se. Durchlaucht, wie die bei der Bergisch-Marklschen Bank als Depofitalstelle hinterlegte Hauptschuldverschreibung.
der Verzinsung und Heimzahlung dieses Anlehens von mit 2.',,MO hat Se. Durchlaucht Carl Fürst zu Isenburg und Büdingen-Birstein -ouftrmmun0 der sammtlichen Agnaten des Fürstlichen und Gräflich-Jsenburg'schen e? nachstehende zum Fideicommißvermögen seines Fürstlichen Hauses Äsammenftellung^ergieb?^^ Taxwerth und Erträgnisse die nachfolgende
Lage
Flächen-Jnhalt
! ^r. | Q.-M.
Taxwerth Mk.
A. Im Königreich Preußen.
I. Kreis Gelnhausen, Amtsgerichtsbez. Birstein
2949
05
75
U. Kreis Hanau, Amtsgerichtsbez. Langenselbold
111. Landkreis Wiesbaden, Amtsgencbtsbezirk
743
01
41
Hochheim a. M...........
B. Im Großherzogthum Hessen.
2
84
29
,[■ Kreis Offenbach, Amtsgerichtsbez. Offenbach
551
53
36
^11. Kreis Offenbach, Amtsgerichtsbezirk Langen
2917
56
24
},J- Kreis Büdingen, Amtsgerichtsbez. Büdingen
304
83
13
Kreis Büdingen, Amtsgerichtsbez. Ortenberg
590
82
83
Total .
8059
67
01
6,044,485.03
3,082,026.52
200,000.—
4,205,865.05
4,031,660.35
476,082.80
1,146,204.83
19,186,324.58
Der Werth der vorstehend genannten Objecte ist auf Veranlassung der drei sanken durch den Königlich Preußischen Geheimen RegierungSrath Dr. Dünkelberg, ^tnctor her landwirthschaftlichen Academie zu Poppelsdorf, ferner durch den Königlich -»ayenfchen Regierungs- und Forstrath Fürst, Director der Forstschule zu Aschaffew ouig und durch den Königlich Preußischen Forstmeister Richter zu Cassel fest- gegeut worden.
Tie Einnahmen aus diesen Liegenschaften sind:
A. Kellerei Offenbach:
1- Domänen und Gebäude
2. Waldungen ....
B. Kellerei Selboldr
1. Domänen und Gebäude
2. Waldungen ....
0. Kellerei Birstein:
1. Domänen und Gebäude
2. Waldungen . . . . l>. Kellerei Wenings:
1. Domänen und Gebäude
2. Waldungen . . . . E. Weingut Hochheim . . .
. Mk. 24,708.02
„ 159,549.09 Mk. 184,257.11
. Mk. 63,245.87 5,310,83 „ 68,556.70
. Mk. 31,905.62
„ 122,797.— „ 154,702.62
. Mk. 16,434.37
„ 17,500.— „ 33,934.37
....... „ 8,194.—
. SttMMa . . . Mk. 449,644.80
v nach dem neuesten System in Birstein eingerichtete Damvfsäae-
Un^?aä ®citel'6 Sr. Durchlaucht gepachtete Sägewerk IN Wächtersbach lasten wehere Steigerung der Er.rägniste aus den fürstlichen Waldungen erwarten. .... ‘ay Hkctar 33 Ar 96 Q.-M. der snb B III und IV verzeichneten Reali- iäbrn* bcf Asenburg und Büdingen-Philippseich
^^e"de Paragiats-Rente von circa fl. 10,000.- vorberechtigt. ->m Uebrigen ist die Anleihe aut sämmtliche vorerwähnten Immobilien als erste zrvvo?bek be'iden°Ellma?os der verpfändeten Immobilien, welcher noch'für die
Wnrf ß wrnno i nCfe"wähnten alteren Anleheu haftet, ist die Hypothek von Mark 8,a00,000 einstivetlcn hinter jener alteren Hypothek eingetragen, rückt jedoch nach berfcIbcn f0f0rt und von selbst auf den betreffenden Ob-
d.a mC.ThDD?m^ef?mmt6nufc Anlehens-Vertrage ist vorgesehen, daß
macht^w/rden^ kann^ ^' roenn auä) Fideicommiß, erforderlichen Falles geltend gc-
Engelbert König hat, nachdem er von seinen diesbezüg- Uchen Dienstpflichten gegen Se. Durchlaucht den Fürsten Carl zu Isenburg und Budmgen-Birstein von Letzterem entbunden worden ist, die eidesstattliche Versicherung abgegeben, daß er die Einkünfte aus den verpfändeten Liegenschaften vorzugsweise zur ^Ä"?0 kcr Fürsten auf Grund der Darlehensbedingungen obliegenden Verbindlichkeiten verwenden werde. Sollte der Genannte vor der gänzlichen Tilgung des Anlehens gedachte Functionen nicht mehr ausüben können, so soll an seine Stelle eine andere, den drei Banken genehme Persönlichkeit mit den gleichen Verpflichtungen treten n • Vordem hat Se. Durchlaucht der Fürst Carl zu Isenburg und Büdingen- Birstein die gesammte Verwaltung seiner Güter Sr. Erlaucht dem Grafen Georg zu Ysenburg und Büdingen-Philippseich übertragen, und derselbe hat den obengenannten drer Banken wie den Inhabern der Partial-Obligationen gegenüber die Verpflichtung übernommen, für die pünktliche Erfüllung der Sr. Durchlaucht aus dem Anlehens- vertrage obliegenden Verbindlichkeiten Sorge zu tragen und bei dem Amtsgerichte zu Birstein eine desfallfige eidliche Angelobung geleistet. 6
$)ie Einlösung der Coupons und verloosten Stücke erfolgt nach Wahl des Inhabers
bei der Bergisch-Märkischen Bank in Elberfeld,
" " . — >>. " „ Düsseldorf,
„ „ Deutschen Vereensbank in Frankfurt a. M.
„ „ Wurttembergischen BereinSbank in Stuttgart.
o, r <. aae Bekanntmachungen an die Inhaber von Partial-Obligationen, welche dieses Anlehen und msbesonderc auch die Zinszahlung, die Ausloosung und die Rückzahlung betreffe^ sind m den Deutschen Reichsanzeiger und auherdem mindestens in je eine Rheinische, eine Frankfurter und eine Stuttgarter Zeitung einzurückm.
Subfeription
auf Mark 6,500,000 31/2procentige Mrstlich Isenburg und BUdingen-Birstein'sche Obligationen, beziehungsweise
Converfion
des Restbetrages der Anleihe vom 1. April 1881, im ursprünglichen Betrage von Mk. 1,400,000,
_. _ gekündigt per 10. Januar 1888
werden ? ^ubscription gegen Baarzahlung und die Anmeldungen zur Conversion
bis zum 8. November dieses Jahre- bei der Bergisch-Märkischen Bank in Elberfeld und Düsseldorf, der der deutschen Dereinsbank in Frankfurt a. M., bei der ^vürttembergischen Dereinsbank in Stuttgart, genommen^ “6Iid?Cn ^eschäftsstunden unter den nachstehenden Bedingungen entgegen- Die Anmeldungen, welche gegen Umtausch von 4°/oiflett gekündigte» erfolgen, werden in erster Linie und zwar im vollen Betrage veruanchttgi.
. ,.2- Der Subscriptionspreis ist auf 93% zuzüglich »'/,% Siückzinsen vom
1. Juli a. c. bis zum Tage der Abnahme festgesetzt.
, Der Zeichner erhält die zugetheilten Beträge in Jnterimsscheinen, welche von den unterzeichneten drei Banken ausgestellt und mit dem deutschen Reichsstempel versehen find. Der Umtausch der Jnterimsscheine in definitive Stücke erfolgt seiner Zeit kostenfrei.
4. Für die Subscription gegen Baarzahlung gelten folgende weitere Bestimmungen:
a) der Zeichner hat eine Caution von 5% des gezeichneten Nominalbetrages zu hinterlegen. Dieselbe ist entweder in Baar, oder in solchen nach dem Tagescours zu veranschlagenden Effecten zu leisten, welche die betreffende Subscriptionsstelle als zulässig erachten wird.


