Ur. 102 Mittwoch b’R 4 Mai 1887.
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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Amtlicher Hheil.
Bekanntmachung.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 12. l. M. zu Nr. M. I. 8749 wird das in Nr. 116 des Anzeigers von 1885 veröffentlichte „Schäferei-Statut für die Gemeinde Utphe" pom 13. Mai 1885 aus Antrag der Bethelligten hiermit wieder außer Kraft gesetzt.
Gießen, am 28. April 1887. Großherzogliches Kreisamt Gießen. 3488
Dr. Boekmann.
Politische Ueberficht.
Gießen, 3. Mai.
Die Verhandlungen im Bundesrathe über die Branntweinsteuer-Vorlage haben raschere Fortschritte gemacht, als ursprünglich anzunehmen war und dürste sich das Plenum noch in seiner am Samstag abgehaltenen Sitzung über den Entwurf schlüssig gemacht haben. Es steht demnach die Veröffentlichung des Inhalts der Vorlage jeden Tag zu erwarten. Dagegen scheinen die Vorlagen zu der Zuckersteuer-Vorlage noch nicht so weit gediehen zu sein, um deren demnächstige Einbringung im Bundesrathe mit Bestimmtheit erwarten zu laffen und sind offenbar die zu überwindenden Schwierigkeiten nicht geringe. Es ist daher auch noch nicht annähernd anzugeben, wann etwa die letztgenannte Vorlage dem Reichstage zugehen wird, jedenfalls wird sich aber der letztere daraus gefaßt machen müffen, die Session durch die Frage der Steuer-Reform bis weit in den Juni hinein verlängert zu sehen. — In seiner Plenarsitzung vom vorigen Donnerstag genehmigte der Bundesrath die Nachtrags-Convention zum Handelsverträge mit Rumänien und den Gesetzentwurf, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung (Erweiterung der Innung-'Befugnisse).
Die Budget-Commission des Reichstages beschäftigt sich gegenwärtig mit dem Nachtrags-Etat. Bis jetzt sind die Forderungen, soweit dieselben als eine Folge der beschlossenen Heeresverstärkung erscheinen, unverändert genehmigt worden und dasselbe gilt von den einmaligen Ausgaben; nur wurde der außerordentliche Posten von 50 Mill. „zur Steigerung der Operation-- und Schlagsertigkeit des Heeres" einstweilen zurückgestellt. Dagegen dürften sich die Verhandlungen betreffs der für die strategischen Bahnbauten geforderten Summe in die Länge ziehen; für diesen Theil des Nachtrags-Etats ist eine besondere Subcommtssion gewählt worden, wie denn auch eine solche zur Entgegennahme der vertraulichen Mittheilungen des Krieg-Ministers eingesetzt wurde.
Von der Wahlprüfungs-Commission des Reichstages ist die Wahl des Abg. Neubarth, Vertreter des 7. Merseburger Wahlkreises, für ungiltig erklärt worden. Bei der Stichwahl, welche zwischen Neubarth und dem Candidaten der Freisinnigen, Panse, vorgenommen werden mußte, erzielte bekanntlich jeder der beiden Candidaten genau dieselbe Stimmenzahl, so daß das Loos entscheiden mußte und dieses fiel zu Gunsten des der Reichspartei ange- hörenden Herrn Neubarth aus. Die Wahl wurde sofort von freisinniger Seite au- gesochten und die Commission hat denn nun auch das Mandat Neubarth'- casstrt. Dagegen gab die Commission dem Anträge der Freisinnigen, nunmehr Herrn Panse in den Reichstag zu berufen, nicht statt, es muß vielmehr in dem genannten Wahlkreise eine anderweitige Wahl stattfinden.
In Göttingen fand am Freitag in der Aula der Universität die feierliche Uebernahms des RectoratS durch den neuen Rector Magnificentissimus, den Prinz-Regenten Albrecht von Braunschweig, statt.
Ein neuer Socialistenproceß steht in Aussicht, der vor dem Danziger Landgericht spielen wird. In demselben werden eine größere Anzahl von in Danzig wohnenden Socialdemokraten als Angeklagte erscheinen, gegen welche die Beschuldigung der Theilnahme an geheimen Verbindungen, der Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten und des Vertriebs socialistischer Schriften vorltegt.
Darmstadt, 2. Mai. (Zweite Kammer der Stände.) Der Erste Ausschuß Zweiter Kammer erstattete Bericht über die Anträge: 1) des Abg. Arnold, betr. die Unterstützung der höheren Bürgerschulen von Seiten des Staates; 2) des Abg. Haas, betr. die Unterstützung der höheren Bürgerschulen zu Pfungstaot und Gernsheim; und 3) des Abg. Theobald, betr. die Unterstützung der höheren Bürgerschule zu Hungen seitens des Staates, sowie über: die Petition des Stadtvorstandes zu Heppenheim a. d. B., die Subventionirung der höheren Bürgerschule daselbst aus Staatsmitteln zum Zwecke der Verwandlung derselben in eine Realschule.
Der Abg. Arnold hat außerdem hierzu den generellen Antrag gestellt: „Die Kammer wolle an Großh. Regierung das Ersuchen richten, nachträglich zu dem Budget für 1885/88 die jährliche Summe von 20,000 c4L behufs Gewährung von Geldunterstützungen für höhere Bürgerschulen aufzusordern." Die Großh. Regierung hat aus Anfrage des Referenten unter dem 19. April 1886 sich dahin ausgesprochen, „daß nach Ansicht der Regierung dem Bedürsniß nach höheren Schulen durch die bereits bestehenden Gymnasien, Realgymnasien und Realschulen zur Zeit in ausreichendem Maße genügt ist, und daß daher, wenn einzelne Gemeinden die Errichtung einer die Ziele der Volksschule überschreitenden Lehranstalt in ihrem speciellen Interesse finden, denselben überlassen werden
muß, die dadurch erwachsenden Kosten aus ihren Mitteln aufzubringen, wie dies in einer Anzahl größerer Landgemeinden (z. B. Beerfelden, Gernsheim, Groß- Gerau, Heppenheim, Pfungstadt, Butzbach, Grünberg, Hungen, Nidda, Schotten, Sprendlingen, Wöllstein) bereits geschieht oder beabsichtigt ist." Die Großh. Regierung sei daher nicht in der Lage, sich für den gestellten Antrag auszu- sprechen. Was den am Schluffe des Antrags angeführten Grund betrifft, so vermöge die Großh. Regierung demselben ebenfalls nicht beizustimmen, da nach ihrem Dafürhalten der Unterricht, wie ihn die Volksschule und Fortbildungsschule bietet, für die meisten Landgemeinden wenigstens zur Ausbildung der Gemeindebeamten ausreicht.
Mit Rücksicht darauf, daß demnächst voraussichtlich die ganze Schulfrage generell erörtert und nach der einen oder anderen Seite entschieden werden wird, beantragt der Ausschuß obige Anträge und das Gesuch des Stadtvorstandes zu Heppenheim vorläufig für erledigt zu erklären.
Derselbe Ausschuß erstattete Bericht über den Antrag des Abg. Kugler, die Errichtung eines Staats-Gymnasiums zu Offenbach betr. Auch hier beantragt der Ausschuß, den Antrag Kugler für vorläufig erledigt zu erklären, und zwar aus die Erklärung der Großh. Regierung hin, daß „bei der Großh. Regierung die Absicht besteht, die Frage der Errichtung eines humanistischen Gymnasiums zu Offenbach nochmals einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und nach Befund in dem Staatsbudget für die nächste Finanzperiode das Erforderliche zu wahren."
Berlin, 2. Mai. Der Kaiser nahm Vormittags den Vortrag Wil- mowski's entgegen, machte Nachmittags eine Spazierfahrt und empfing nach der Rückkehr den Oberpräsidenten Schlickmann, darauf den Staatssecretär Grafen Bismarck.
Berlin, 1. Mat. Die „Norddeutsche Allgem. Ztg." veröffentlicht heute die am 28. April seitens der kaiserlichen Regierung an den hiesigen sranzösischen Botschafter Herberte gerichtete Note des Fürsten Bismarck. Darin wird zunächst gesagt, daß Fürst Bismarck die Angelegenheit Schnäbele's einer sorgfältigen Prüfung unterzog und die dem französischen Botschafter auch abschriftlich mitgethetlten gerichtlichen Beweisstücke einforderte. Dann heißt es:
„Dieselben ergeben zweifellos, daß die Verhaftung im ganzen Verlaufe ausschließlich auf deutschem Gebiete ohne Ueberschreitung der französischen Grenze vor sich gegangen ist. Das gerichtliche Verfahren gegen Schnäbele hat das Verbrechen des Landesverraths, begangen im Gebiete des Deutschen Reiches, zum Gegenstände und gründet sich auf vollgiltige Beweise seiner Schuld, 'bestehend in Geständnissen des in gleicher Sache angeklagten Reichsangehörigen Klein und in eigenhändigen, in Metz zur Post gegebenen, von Schnäbele seitdem anerkannten Briefe des letzteren. Auf Grund der erwiesenen, von Schnäbele selbst eingestandenen Schuld hat das Reichsgericht befohlen, denselben zu verhaften, sobald er auf deutschem Gebiete sich würde betreten lassen. Dies ist der Fall gewesen am 20 April, bei Gelegenheit einer zwischen Schnäbele und dem deutschen Polizeicommissar Gautsch verabredet gewesenen geschäftlichen Zusammenkunft auf der Grenze. Eine gerichtliche Verurtheilung Schnäbele's wird unter diesen Umständen nicht zweifelhaft sein können und voraussichtlich um so strenger ausfallen, als Schnäbele bet seiner strafbaren Thäligkeit sein Ansehen gemißbraucht hat, welches ihm seine Stellung in dem, besonderes Maß von gegenseitigem Vertrauen voraussetzenden amtlichen Grenzoerkehr verlieh. Schnäbele hat das für den internationalen Verkehr unentbehrliche Vertrauen dadurch geschädigt, daß er seine amtliche Stellung benutzte, deutsche Retchsangehörige für Geld zu verbrecherischen Handlungen gegen ihr Vaterland zu verleiten. Durch diesen Amtsmißbrauch wird in den Augen des Gerichtes die Strafbarkeit Schnäbele's erhöht, unabhängig von der Frage, ob der
selbe in höherem Auftrage gehandelt habe. Der Unterzeichnete erlaubt sich, diesen Gesichtspunkt für den Fall hervorzuheben, daß Schnäbele nach seiner Freilassung von Neuem auf deutschem Gebiete betroffen werden sollte, ohne durch vorgängige amtliche Verabredung gegen eine Verhaftung gedeckt zu sein. Der Unterzeichnete hofft, daß der Botschafter aus den mitgetheilten Aktenstücken die Ueberzeugung schöpfen werde, daß der Haftbefehl wohlbegründet war und daß dessen Ausführung innerhalb der deutschen Grenze ohne Verletzung der französischen Hohettsrechte stattgefunden hat. Wenn der Unterzeichnete es dennoch für seine Pflicht gehalten hat, den Befehl zur Freilassung Schnäbele's vom Kaiser zu erbitten, so ist er von der völkerrechtlichen Auffassung geleitet worden, daß Grenzüberschreitungen, auf Grund dienstlicher Verabredungen zwischen Beamten benachbarter Staaten erfolgend, jederzeit als unter der stillschweigeuoen Zusicherung freien Geleites stehend anzusehen seien. Es ist nicht glaublich, daß Gautsch Schnäbele zu einer Besprechung in der Absicht aufgefordert habe, seine Verhaftung möglich zu machen; es liegen aber Briefe vor, welche beweisen, daß Schnäbele, als cr verhaftet wurde, sich an der Stelle, wo dies geschah, in Folge einer mit dem diesseitigen Beamten getroffenen Verabredung befand, um gemeinsame amtliche Geschäfte zu erledigen. Wenn die Grenzbeamten bei derartigen Gelegenheiten der Gefahr ausgesetzt waren, auf Grund von Ansprüchen, welche Gerichte des Nachbarstaates an sie wachen, verhaftet zu werden, so würde darin eine Erschwerung der laufenden Grenzgeschäfte liegen, werwe mit dem Geiste und den Traditionen der heutigen internationalen Eezlehungen n a> im Einklang steht. Der Unterzeichnete ist daher der Meinung, daßi derarttge g sch t- liehe Zusammenkünfte jeder Zeit als unter dem Schutze des gegenseitig zuges cy r en freien Geleites stehend gedacht werden sollten. In diesem Sinne hat er, unttr voller Anerkennung der Berechtigung des Verfahrens der diesseitigen^Gericht^ unv Beamten, das Sachverhältniß beim Kaiser zum Vortrag gebracht. Allerhochstderselbe haben dahin


