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noch häufig geschieht, das Fruchtholz oder fast alle dünnen Aeste oder Zweige an den Hauptästen fort, denn der Baum soll auch im Innern seiner Krone Früchte bringen; man lichte vielmehr die Krone nur so viel, daß man in derselben herumklettern kann, ohne von den Aesten sehr gehindert zu werden. In so geschnittene Kronen können Lust Licht und Sonne gehörig eindringen, wodurch nicht nur das Gedeihen der Bäume selbst, sondern auch die Fruchtbarkeit derselben und die Vollkommenheit der Früchte ungemein gefordert wird.

Die Baumkrone pflege man besonders auch noch dadurch, daß man sehr voll- stßende Obstbäume stützt und bei der Ernte ihrer Früchte sehr behutsam mit den schwer beladenen Zweigen umgeht. Der Obstbaum ist ein Wohlkhäter des Landwirths, denn er erfreut ihn durch fein Wacksthum, durch seine Blüthenpracht, er hilft ihm die Börfe füllen und erquickt ihn uub die Seinen nach des Tages Last und Mühen mit seinen herrlichen Früchten. Erfordert es nicht schon die Dankbarkeit, daß man gegen die volltragenden Säume recht zart sei, sie stütze oder sorgfältig binde und die Aeste nicht in leichtsinniger Weise abbreche, auch nid)t durch Schütteln oder Abschlagen.

Durch das Abschütteln oder Abschlagen wird sehr viel kurzes Fruchtholz mit beruntergerissen, welches zu ersehen der Saum mehrere Jahre bedarf. Dazu bilden sich gerade an der Stelle, wo die Frucht mit ihrem etlelc am Zweige sitzt, am sögen. Fruchtkuchen, sehr bald neue Blüthcnknospen, die in dem nächsten Jahren schon wieder Früchte bringen. Werden die Früchte aber abgerissen oder abgeschlagen, daß ein Stückchen vom Zweige, der Fruchtkuchen, am Stiele der Frucht sitzen bleibt, so weiden auch hierdurch, wie durch das Abreißen oder Abschlagen ganzer Zweige, die Ernten der folgenden Jahre sehr beeinlrächtigt.

Müssen aber Baume ihrer Größe oder des Zeitmangels wegen geschüttelt werden, so warte man damit so lange, bis die Früchte beginnen, bei Windstille häufiger zu fallen, also hierdurch das Zeichen völliger Reift geben. Dann schüttle man aber nicht mit großer Gewalt, sondern gelinde, lasse die nicht gefallenen Früchte noch einige Tage hängen und schüttle dann wiederum gelinde. e Auf diese Welse kann man in vielen Fällen die Säume nicht nur vor Schaden schützen, sondern auch die Ernte besserer Früchte ermöglichen. , L ,

Sind die Baumkronen lange Jahre schon verwahrlost gewesen und schon längere Jahre gar nicht susgeputzt worden, dann hat man um so mehr auf die Punkte zu achten, die vorher bezüglich des alljährlichen Ausputzens angegeben wurden. Hier wird man namentlich auch schon eine größere Anzahl dickerer Aeste entfernen müssen. Diese schneide man immer dicht am Stamme oder an dem dicke.en Aste in dem Wulste ab, wo sie ausgewachsen sind, doch so, daß von dem Wulste wenig mehr stehen bleibt, schneide die Wunden mit einem scharfen Messer glatt, lasse sie etwas abtrocknen und bestreiche sie dann mit Theer, der womöglich einige Tage im Wasser abge­standen hat.

Man lasse aber nie beim Wegschneiden der Aeste oder Zweige Stumpfen stehen, wie solches fast noch allerwärts geschieht, weil man glaubt, daß auf diese Weise die dem Baume zugefügten Wunden demselben nicht fo nachtheilig werden, als wenn der Ast dicht am Stamme abgefchnitten ist. Dies aber ist nicht der Fall im Gegen- theil, läßt man einen Stumpfen, so vertrocknet derselbe, fault, die Fäulniß theilt sich

dem Stamme bis in das Innere mit und der Baum geht häufig dadurch zu Grunde wahrend das Holz derjenigen Wunden, wo die Aeste regelrecht abgenommen wurden' unter dem Schuhe der Theerdecke nicht fault und die die Wunde umgebende Rinde solche genügend überwallt, so datz der Saum hierdurch vollständig gesund bleibt.

Zeigt die Krone trotz sorgfältiger Düngung eine Abnahme der Lebensthätigkeit, dann versäume man nicht, die Krone zuverjüngen". Zu diesem Zwecke Holze man recht kräftig aus, bewahre aber vor Allem, womöglich mit Benutzung der oben ge­nannten Räuber, die gute Form der Krone. Das Abschneiden der zu entfernenden Aeste geschehe im Spätherbst oder beim Beginne des Frühlings, und zwar am besten bei Krümmungen und knorrigen Stellen. Die Wunden werden glatt ausgeschnitten und mit Sleinkohlentheer sorgfältig verstrichen; auch muß dafür gesorgt werden, daß neben den Wunden Zugäste stehen bleiben und zugleich mit der Verjüngung ist eine gehörige Auflockerung des Bodens und dann im darauf folgenden Sommer eine Düngung zu verbinden.

Vielfach werden die Kronen der Obstbäume schon frühzeitig abständig durch daS Vorhandensein der Mistel. Diese Schmarotzerpflanze hat wohl Ehlorophyll, kann aber feine Nährstoffe aus dem Boden entnehmen. Die nöthlgen Pflanzennährstoffe des Bodens muß der Obstbaum liefern, der natürlich dadurch sehr benachtheiligt wird und dessen Wuchs sowohl wie die Fruchtbarkeit dadurch leidet. Zur Pflege der Krone ist daher unbedingt auch die Vertilgung der Mistel zu rechnen. Man begnüge sich aber nicht wie das so oft geschieht, mit dem bloßen Wegreißen der grünen Pflanzenlheile. In diesem Falle verwundere man sich nicht, wenn fie bald wiederkvmmt; da die lebens­kräftigen Wurzeln der Mistelpflanze vorzugsweise im Cambium vegeliren, so mutz man mindestens bis auf das Splintholz die inficirte Stelle glatt ausschneiden und die Wunde mit Steinkohlentheer bestreichen, um das erneute Austreiben der Wurzeln der Mistel zu verhüten.

Nach Tisch ein Gläschen Widtfeldt's Magenbehagen ist das angenehmste und sicherste Verdauungsmittel. Niederl. u. A. b. Emil Fischbach. 828

Temperatur in Gießen.

Januar 1887.

Gottesdienst der israelitischen ReligionsgrsrUschask.

Freitag Abend 440 Uhr, Samstag Vormittag 830 Uhr, Samstag Nachmittag 3 Uhr, Samstag Abend 5f0 Uhr.

Niederste.......

12,7

®R.

Mittlere.......

3,07

Mittel früherer Jahre.....

0,38

Höchste........+

3,2

Niederschlag an 5 Tagen ....

0,2

Par. Zoll.

im Mittel früherer Jahre an 16 Tagen

1,72

n n

Holz-Versteigerung

inr Gießener Stadtwalde.

Montag den 7 Februar 1887 soll bei Wirth Weller (zur Krone) in Annerod nachverzeichnetes Holz aus dem Schutzbezirk Fernewald, Districte Bruderwinter, Slrangswiese, Bannwald, Ameisenkopf und Unter­wald, versteigert werden:

A. Bau-, Werk- und Nutzholz.

118 Eichenstämme mit 43,04 Festm.

(von 0,12 bis 1,04 Festm.), 919 Fichten- und Tannen stamme mit

348,97 Festm. (von 0,09 bis 1,37 Festm.),

2 Birkenstämme mit 0,53 Festm., t Elchenderbstange 0,11

578 Fichtenstangen 37,27

B. Brennholz.

Scheith. Knüppelh Stockh. Neish.

Rmtr. Rmtr. Rmtr. Wellen.

Eichen 34,6 22,1 1050

Buchen 1

Nadel 110,4 237,4 14 8530

Unter den Nadelstämmen befindet sich Schreiner- und Pumpenmacher­werkholz.

Die Vorzeigung des Holzes erfolgt in dem Termine durch den Forstwarten Hahn in Annerod von 9 Uhr an. Zusammenkunft an der Strangswiese. Die Versteigerung selbst beginnt um 11 Uhr.

Gießen, den 31. Januar 1887.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

A. Bramm. 783

Holzverkauf

aus dem Gem.-Wilde Wißmar, Distr. Maulsbach, Kennelsheck, Reuschllng und Kühlbachsdell. Freitag den 11. d., von Morgens 9 Uhr ab im Locale des Herrn L. Lanz in Wißmar, als: I Stämme, ft. Eichen: 10 St. I. Kl. mit 36,51 fm 7 St. 11. Kl mit 12,66 fm, 3 St. HI. Kl. mit 2,96 fm; b Kiefern: 140 St. HL u. iv. Kl. mit 35,63 fm; 11 Nutzholz II. Kl.: 8 rm Eichen, 6 rm Buchen yelgcn; 111 Brennholz rm: a. Bu­chen: 459 Scheit, 350 Kpl-, 93 Stöcke, 1' 31 Reiser; b. Eichen: 227 Säst. 17 Kpl-, 1 Stock, 128 Reiser; c. Kiefern: 14 Kpl., 95 Reiser. Gegen Bürgschaft Zahlungsausstand

Crosdorf, den 2. Febr. 1887.

832 DaS Bürgermeisteramt.

Allgemeiner Anzeiger.

Vergebung von Slcinschlagarbeiten.

Die Zerkleinerung von ca. 125 cbm Basaltsteinen auf der Kreisstraße RödgenGroßen-Bufeck soll in Loosen von 25 cbm auf Grund der allge­meinen Bedingungen und mit Vollen­dungsfrist bis 1. Mai im Wege schrift­licher Submission vergeben werden-

Die Angebote haben die Zahl der zu übernehmenden Loose und den ver­langten Preis pro Cubikmeter zu ent­halten und sind verschloffen bis spä­testens

Samstag den 8. Februar,

Vormittags 11 Uhr,

bei dem Unterzeichneten einzureichen.

Gießen, am 31. Januar 1887.

Der Kreisingenieur: 799 Gnauth.

Jagdvcrpachtuiig.

Dienstag den 8. Februar,

Vormittags um 11 Uhr, soll auf hiesigem Nathhaus die der Gemeinde Stein heim zustehende Jagd von ca- 540 Hektaren Feld und Wald auf weitere 6 Jahre öffentlich verpachtet werden.

Steinheim, den 2. Februar 1837. Großh- Bürgermeisterei Steinheim.

H i r tz i n g e r. 831

Jagdverpachtimg.

Mittwoch den 9. d Mts.,

Nachmittags 1 Uhr, soll die der hiesigen Gemeinde zu- stehende Jagd auf 9 Jahre verpachtet werden. , , ,QQ_

1 Eberstadt, am 1. Februar 188,. ! Großh- Bürgermeisterei Eberstadt.

Go er lach. 830

"Jrritap dm 18. Februar,

Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesig-m OrlsgerM der zu dem Nachlasse der Michael Bey S Ehe- U18Iu8rC6XX^/13-ir4 3026 Mr Acker am

Schlangenzahl, ziebt durch den i Schudgesborner Weg

meistbietend versteigert werden.

Gießen, den 6- Januar 1886- Großh- Ortsgencht.

184 Müller.

Brennholz- Bersteigerung in der sürfll. Dberförsterri Lich.

In den DistrictenFuchsstrauch, Kellersberg und Höler" soll nachver­zeichnetes Holz versteigert werden:

Montan den 7. Februar

Scheith. Prügelh. Stockh. Reish.

Raummeter Well, n

Buchen 52 84 26 990

Eichen 4 115 112 3440

Kiefern - 118 246 4920

Dierrstag den 8. Februar

Buchen 365 113 214 3450

Die Versteigerung beginnt jedesmal

Vormittag- Uhr, und zwar am Montag imFuchsstrauch" unweit der Eisenbahn und am OieuS- tag imHöler"' auf der alten Gie­ßener Straße, oberhalb des großen Albacher Teiches. 760

Lich, 29. Januar 1887.

Wimwenau«r, Forstrath.

Holzversteigerung

in der

Irhr. Gberförsterei Rabenau.

Es werden versteigert Mittwoch den 9. Februar 1887 aus den Districten Stoll 2 a und b, Hörnes, Abth. 5:

9 Eichen-Stämme von 1833 cm Durchmesser und 611 m Länge.

Scheiter Knüppel Reisig Stöcke rm rm rm rm

Buche 326 291 420 98

Eiche 7 18 2

Erle 8 -

Die Zusammenkunft findet Vor­mittags V29 Uhr aus der Landstraße bei Appenborn statt.

Kesselbach den 2- Februar 1887. Freiherrliche Obersörsterei Rabenau.

Trost. 847

Dienstag den 8. Februar,

Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Ortsgericht das Grilndstück

Flur XXXX/308,5 456 Meter auf dem Sand, meistbietend versteigert werden-

Gießen, den 24. Januar 1887.

Großherzogliches Ortsgericht.

Müller. 610

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