Ar. IO1 Dienstag dm 3. Mai 1887.
Anüs- und Anzeigcblatt für den Kreis Gießen.
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Vurean r Schul st raße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
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Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Politische Ueberstchr.
Gießen. 2. Mai.
Der Budget-Ausschuß des Bundesrathes berieth in seiner Donnerstags-Sltzung voriger Woche in sechsstündiger Verhandlung den Nachtrags-Etat durch. Äusgejchieden wurden die Positionen für die Kasernenbauten, bezüglich deren noch keine Pläne vorlagen und weiter die Spccialforderung von ca. 50 Mill. «A welche Summe zur „Erhöhung der Operations- und Schlagfertigkeit der Armee" dienen sollte. Diese äußerst knappe Motioirung hat nun in den erwähnten Ausschuß-Verhandlungen wenigstens insofern eine Erweiterung erfahren, als man jetzt ersährt, daß die 50 Millionen für die Artillerie bestimmt sein sollten; da diese Summe indesien von den Bundesraths-Ausschüffen einstweilen „bei Seite gestellt" worden ist, so tnteressirt sie vorläufig auch nicht weiter. Die anderen Forderungen des Nachtrags-Etats wurden unverändert bewilligt, nur über diejenigen bezüglich der strategischen Bahnen ist noch kein bestimmter Beschluß gesaßt worden und macht hier anscheinend die Frage der Höhe des Reichs-Zuschusses noch Schwierigkeiten. Die Vorberathung der Branntweinsteuer-Vorlage ist seitens der Bundesraths-Ausschüffe beendigt worden und dürste sich das Plenum in der am Samstag abgehaltenen Sitzung mit dem Entwürfe beschäftigt haben.
Die Reichstags«Commissionen für die Kunstbutter-Vorlage und für das Militär-Relictengesetz haben ihre Arbeiten beendigt.
In Petersburg sollten am vorigen Mittwoch die gerichtlichen Verhandlungen gegen die am Mordversuch gegen den Czaren vom 13. März berheiligten Persönlichkeiten beginnen, doch liegt noch keine bestätigende Nachricht vor. Es ist für diesen Fall ein besonderer Gerichtshof eingesetzt worden und werden vor demselben im Ganzen 15 Angeklagte erscheinen; die am meisten Compromittirten find 6 Studenten und 3 Frauen, außerdem der Apotheker aus Wilna, welcher das Strychnin zur Vergiftung der Bomben lieferte. Unter den Verhafteten anläßlich des Verbrechens vom 13 März befindet sich auch der Neffe eines russischen Ministers. Er hatte versucht, Officier zu werden, war jedoch, ehe er diesen Grad erreicht, aus dem Dienst entlassen worden, hatte verschiedene schlechte Streiche gemacht und schließlich sich als Schauspieler, aber auch ohne Erfolg, versucht. Seine hochehrenwerthe Familie hatte sich längst von ihm losgesagt. Ob dem betr. jungen Manne eine directe Betheiligung an dem versuchten Verbrechen oder nur die Zugehörigkeit zur nihilistischen Partei zur Last gelegt wird, ist nicht bekannt.
Die panslavistische Presse sitzt ihre Deutschenhetze anläßlich des Falles Schnäbele mit ungeschwächlen Kräften fort. Allen Blättern voran thut es natürlich die „Mosk. Ztg." des Herrn Katkow, welcher die willkommene Gelegenheit ergreift, um mir Deutschland „ein Hähnchen zu rupfen." Was der Panslavisten-Häuptling in seinem Preßorgan wieder leistet, davon giebt die blödsinnige Anschuldigung einen drastischen Beweis, Deutschland habe, um Gladstone zu stürzen, die agrarischen Verbrechen, die Mordthaten und Dynamit- Attentate in Irland inscenirt! Es wird dies als ein Zeichen angeführt, weffen man sich Alles von Deutschland zu versehen habe und in Anknüpfung hieran giebt die „Mosk. Ztg." der deutschen Regierung die Schuld, auch die Schnübele- Affaire böswilliger Weise angestiftet zu haben. Eine Erwiderung auf solche giftgeschwollenen Expectorationen verlohnt sich nicht!
England opfert seinem „Friedensbedürsniffe" nun auch oen Emir von Afghanistan. „Reuters Bureau" erfährt, selbst wenn der Emir gestürzt werden sollte, würden zwischen England und Rußland keine Complicationen entstehen, denn beide Mächte würden sich alsdann über einen neuen ihnen genehmen Herrscher verständigen. Es ist die alte Geschichte vom Werthe der englischen Freundschaft!
Aeutschland.
Darmstadt, 30. April. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 14. April dem Gemeinde-Forstwarten Philipp Bötz zu Bersrod, im Kreise Gießen, das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Für langjährige treue Dienste" zu verleihen.
— Se. Königl. Hoheit der Großherzog sind heute Vormittag 11 Uhr 20 Min. aus Oberheffen hierher zurückgekehrt.
— Am 28. April wurde der Gertchtsschreiber-Aspirant Ehr. Weller zu Gießen zum Hilfsgerichtsschreiber am Großh. Amtsgericht Mainz bestellt.
X Darmstadt, 29. April. [II. Kammer der £anbftänbe.] Die Berathungen über das „Dammvau-Gesetz" werben heute fortgesetzt und bie Art. 50—61 ohne Debatten nach ber Regierungsvorlage genehmigt.
Ein eingebrachter Antrag ber Abgg. Jöckel, Ellenberger, v. Wedekinb unb Genossen, eine zweite Lesung bieses Gesetzes vorzunehmen, ruft bei ben Abgeorbneten der Rheinprovinz eine lebhafte Debatte hervor, an welcher sich die Abgg. Rheinharb t, Frank, Osann betheiligen. Sie erblicken in diesem Antrag einen Versuch der ober- hessischen Abgeordneten, das Gesetz in zweiter Lesung zu Fall zu bringen und alle die Grundsätze, welche von der Mehrheit beschlossen würden, umzuftoßen.
Der Abg. v. Wedekinb zieht während ber Debatte seine Unterschrift von dem Antrag der 2. Lesung zurück.
Abg. Metz-Darmstadt spricht sich ebenfalls für eine zweite Lesung aus, da vielleicht bei § 46, welcher die Entschädigung der Grundbesitzer regelt und der mit geringer Majorität (16 gegen 15 Stimmen) angenommen wurde, bei einer nochmaligen Lesung dem Staate die ganzen Kosten zugewiesen werden.
Abg. Wofskehl spricht sich aus praktischen Gründen gegen eine zweite Lesung aus.
Präsident Kugler spricht sich ebenfalls für eine zweite Lesung aus.
Nach erfolgter Abstimmung über die zweite Lesung wird der Antrag mit 23 gegen 17 Stimmen abgelehnt und das ganze Gesetz mit 25 gegen 15 Stimmen angenommen.
Das Haus tritt sodann in die Berathung über
1. Antrag der Abg. Vogt und Jöckel, die Erhaltung und Restauration der Schloßruine Münzenberg. Dieselben beantragen einen besonderen Betrag im Staatsbudget in ähnlicher Summe wie für die Ruinen Frankenstein und Starkenburg vorzusehen.
Rach der Erklärung des Ministerial-Präsidenten Weber, daß die Angelegenheit in einer im etnne der Antragsteller günstigen Entwicklung sich befindet und die Großh. Staatsregierung für die nächste Finanzperiodc diesen Antrag in Erwägung ziehen werde, beschließt die Kammer im Sinne des Ausschußantrages den Antrag für erledigt zu erklären.
2. Gesuch von Kreisbauaufsehern und Straßenmeistern des Großherzogthums um Aufbesserung ihrer Gehaltsverhällnisse, Aufnahme unter die nicht auf Widerruf angestellten Staatsbeamten und Anrechnung der Zeit ihrer dienstlichen Verwendung vor der Anstellung im Falle ihrer Pensionirung.
Die Großh. Negierung behält sich hinsichtlich der erbetenen Gehaltserhöhung in. dem Hauptooranschlag für die nächste Finanzperiode Entsprechendes vor.
Tie weiteren Gesuche um unwiderrufliche Anstellung und um Anrechnung der vor der Anstellung im öffentlichen Dienst verbrachten Zeit als pensionsfähige Dienstzeit weist Großh. Regierung als unannehmbar zurück.
Die Kammer beschließt das Gesuch für erledigt zu erklären.
3. Vorlage Großh. Ministeriums der Finanzen, die Bildung eines Unterstützungs- fonds für die Straßenwärter und deren Wittwen und Waisen, sowie die bei dein Brückenbienst verwenbeten Taglöhner betr.
Die Kammer beschließt einstimmig, bem Ansinnen Großh. Ministeriums zuzustimmen, baß aus den angesammellen Strafdritttheilen in demjenigen Betrage an Capital, Zinsausstänben unb Kasseoorrath rc., wie er sich nach bem Abschluß von 1887 ergeben hat, bas Grunbkapital eines Unteritützungsfonds für bie Straßenwärter rc. gebtlbet werbe unb aus besten Zinserlrägnissen vom 1. April b. I. Unterstützungen bewilligt werben können und ferner: Großh. Regierung zu ersuchen, anzuordnen, daß auch künftig, wie dies seit 1882 der Fall ist, die Dritttheile, von den auf Anzeigen des Straßenaufsichtspersonals hin erkannten Polizeistrafen nicht unter bas Personal vertheilt werben, sondern bem Grunbstock der zu bildenden Unterstützungskasse, zum Besten ber Straßenwärter :c. überwiesen werben.
4. Dem Gesuch bes Gustav Scharmann zu Fahrenbach um Erlaß seiner Einkommensteuer beschließt das Haus keine Folge zu geben.
5. Vorlage Großh. Ministeriums der Finanzen, Geländeaustausch zwischen Staat und der Stadt Nauheim, zum Zweck der Anlage eines Weges nach dem Nauheimer Hochwald betr., beschließt die Kammer Genehmigung des Tausches.
6. Vorlage Großh. Ministeriums der Finanzen, den Voranschlag über die Betriebs-Einnahmen und Ausgaben der Nebenbahn Eberstadt-Pfunastadt für das Rechnungsjahr 1887/88 betr.
Hierzu bemerkt der Abg. Haas, er finde im Allgemeinen die Fahrpreise zu hoch gegenüber anderen Bahnen und ersucht Großh. Regierung, eine Ermäßigung eintreten zu lassen.
Ministerial-Präsident Weber erklärt demgegenüber, die Großh. Regierung werde, wenn sie erst weitere Erfahrungen gemacht habe, der Sache näher treten. Vorerst habe die Regierung genügende Opfer gebracht, welche die Ausführung dieser Strecke möglich machten.
Die Kammer beschließt einstimmig, dem Voranschlag pro 1887/88 ihre Zustimmung zu ertheilen.
7. Vorstellung der Gemeinden Nieder-Kainsbach, Ober-Kainsbach u. s. w., den Bau einer Nebenbahn von Reinheim nach Reichelsheim, insbesondere die Bahnhofsanlage bei Nieder-Kainsbach betr.
Hierzu beantragt der Ausschuß, dem Gesuch keine Folge zu geben und schließt sich die Kammer einstimmig dieser Ansicht an.
Es folgt sodann, nachdem Punkt 8 zurückgestellt ist,
Punkt 9, Antrag des Abg. Schaum, die Bepflanzung der Staatsstraßen mit Obstbäumen und Berufung eines Obstbauleiters zu deren Ausführung, welcher zu längerer Diskussion Veranlassung gibt.
Die Abgeordneten L-chabe und Schaum wünschen, daß diese Frage gesetzlich geregelt werde, indem diese Angelegenheit von eminent wichtiger Bedeutung für die Landwirthschaft sei.
Abg. Büchner erklärt, die Ansicht des Abg. Schaum nicht theilen zu können. Er hält den Antrag vom sanitären, meteorologischen, sowie vom ästhetischen Standpunkte aus für nicht annehmbar. Durch denselben würde eine große Anzahl der schönsten Straßenalleen zum Opfer fallen.
Abg. Ellenberger spricht sich ebenfalls für eine staatliche Regelung aus.
Der Ausschuß beantragt:
1. dem Anträge bezüglich der Pos. 1 keine Folge zu geben.
2. Großh. Regierung zu ersuchen, a. wegen Vermehrung der Obstbaumanlagen auf denjenigen Strecken der Staatsstraßen, welche hierzu für geeignet befunden werden, b. wegen Bestellung eines Landesinspectors für den Obstbau im nächsten Staatsbudget Vorsorge zu treffen, und schließt sich die Kammer diesem Anträge an.
Dienstag 1. Punkt Weinsteuergesetz.
Berlin, 30. April. Die „Nordd. Allg. Ztg." meldet: Der König hat das neue kirchenpolitische Gesetz am 29. April vollzogen.
— Der „Reichs-Anzeiger" publicirt das Gesetz, betr. die Abänderung der kirchenpolitischen Gesetze.
— Die „Nordd. Allg. Ztg." erfährt, der Kaiser habe die Freilassung Schnäbele's verfügt, weil seftgestellt sei, daß Schnäbele in Folge einer mit de« diesseitigen Polizeibeamten getroffenen amtlichen Verabredung sich nach der Stelle begeben hatte, wo seine Verhaftung erfolgte. Derartigen dienstlichen Ueberein- kommen sei die Natur der Zusage freien Geleits beizulegen, da ohne solche Voraussetzung der lausende amtliche Grenzverkehr nicht aufrecht zu erhalten sei.
— Der Botschafter Herbette reist heute Mittag nach Paris. Er hat, wie die „Nordd. Allg. Ztg." meldet, einen 14tägigen Urlaub, um seine auf einige Zeit nach Frankreich reisende Familie zu geleiten.


