Ar. 229 Drittes Blatt. Sonntag den 2 Oktober 1887.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigtblatt für den Kreis Gießen.
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Amtlicher HHeil.
Bekanntmachung.
Das nachstehende an hohes Ministerium gerichtete Schreiben der Großh. (25.) Division bringen wir hierdurch zur Kenntniß der Kreiseingeseffenen. Gießen, am 29. September 1*887. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
Das Großherzogliche Ministerium bittet die Division sehr ergebenst, den wärmsten Dank für die freundliche Aufnahme, welche Offizieren und Mannschaften während der diesjährigen Herbstübungen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen gefunden haben, in geeignet erscheinender Weise den Quartier- gebern aussprechen zu wollen.
Die Division ergreift diese Gelegenheit, um dem Großherzoglichen Ministerium für die Bereitwilligkeit und das Entgegenkommen verbindlichst zu danken, durch welche Hochdaffelbe, sowie die Großh. Provinzialdirektionen, Kreisämter und Bürgermeistereien die Vorbereitung und Durchführung der Manöver unterstützt haben. (gez.) von Wißmann.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
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Die Ergänzung einer Mcke im deutschen Recht.
Bis in die jüngste Zeit haben wir bekanntlich im Deutschen Reiche keine Entschädigung unschuldig Verurtheiller besessen. Die Negierungen gingen im Einoer- ständnitz mit den Richtern von dem an sich richtigen Standpunkte aus, daß die Ver- urtheilung Unschuldiger niemals fahrlässiger Statur, sondern nur eine Folge der Unvollkommenheit der menschlichen Institutionen sei, also könne auch Niemand für dergleichen Rechtsirrthümer verantwortlich gemacht werden und der Staat brauche in einem solchen Falle auch keine Entschädigung zu zahlen, denn man könne dabet nicht von einer Schuld des Staates reden.
Lom doctrinären Standpunkte aus kann eine derartige Auffassung der Situation mschuldig Verurtheiller nicht als falsch bezeichnet werden, höher als die Doctrin steht Ms aber die Erfahrung des praktischen Lebens in seiner rauhen Wirklichkeit und deshalb konnte man sich vom allgemeinen humanen Standpunkte aus mit der Anschauung, daß an unschuldig Verurlheilte, weil Niemand deren trrthümltche Verurtheilung gewollt habe, keine Entschädigung zu zahlen sei, nicht befreunden. Sind doch Fälle oor- gekommen, daß Familienväter unschuldiger Weise zu langjähriger Gefängntßstrafe ver- nrtheilt wurden und daß während der Abbüßung der Strafe das Geschäft oder Vermögen des unschuldig Verurthetlten dem Ruine verfiel und seine Familie der Armuth unb Roth preisgegeben wurde. Entdeckte man nun nach Jahren die Unschuld des Verurtheilten, so wurde er zwar schleunigst auf freien Fuß gesetzt, aber man überreichte als Stütze dem in fernem Erwerbsleben rutnirten Manne gewöhnlich nur den — Bettelstab.
Gegen eine solche Behandlung der unschuldig Verurtheilten lehnte sich seit Jahren die öffentliche Meinung auf, denn wenn auch nicht bestritten werden kann, daß an unschuldiger Verurtheilung der Staat in Wahrnehmung seines Richteramtes nicht schuldig ist, so ist doch zweifellos die Lage unschuldig Verurtheiller mit einem Unglücke zu vergleichen, welches die unglücklichen unschuldig verurtheilten Personen bei der Wahrnehmung eines allgemeinen Interesses, wie eS die Aufdeckung und Bestrafung der Verbrechen ist, erlitten haben, und für dieses Unglück und nicht für den verzeihlichen Rechtsirrthum wird eine Entschädigung an den '-Betroffenen verlangt.
Diese Anschauung hinsichtlich der unschuldigen Verurtheilungen wurde nun schließlich auch in den Kreisen der Regierungen getheilt und der BundeSrath faßte den Beschluß, daß die Sorge für die unschulbig Verurtheilten den einzelnen Regierungen überlassen werden solle. Bereits ist denn auch in dieser Richtung die bayerische Regierung praktisch vorgegangen, indem für das neue Finanzjahr im bayerischen Justizministerium 5000 JL zur Entschädigung etwaiger unschuldig verurtheiller Personen eingesetzt worden sind. Es steht zu erwarten, daß die übrigen Bundesstaaten dem bayerischen Vorgehen in dieser Frage bald nachfolgen werden und dadurch eine Angelegenheit zum Abschluß gebracht wird, welche Jahrzehnte hindurch das Gewissen deS Volkes beunruhigt hat. Beweisen doch auch die vom Reichsjustizamt aufgestellten Ermittelungen, daß durch Wiederaufnahme des Verfahrens in einer ziemlichen Anzahl von Fällen nachträgliche Freisprechungen statt Verurtheilungen stattfanden, also unschuldige Verurtheilungen gar nicht so sehr selten sind.
Uaiverfitäts - Chronik.
— Dr. phiL Heydweiler, Assistent des physikalischen Instituts der Uni- verMt Würzburg, wurde als Prioatdocent in die philosophische Fakultät der Universität ausgenommen.
— Prioatdocent Dr. Klebs in Tübingen hat einen Ruf als ordentlicher Professor an die Universität Basel angenommen.
— — Der Arzt Dr. med. Fr. Hermann auS München ist als Prioat- boccnt bei der mebicintschen Fakultät der Untversilät Erlangen ausgenommen worden.
— Der berühmte Chirurg Geheimrath Bernh. von Langenbeck ist — wie uns der Telegraph meldet — in der Stacht von Donnerstag auf Freitag in Wiesbaden gestorben, wo er, seit seiner Ansiedelung daselbst vor sechs Jahren, auf dem Kapellenberg eine herrlich gelegene Villa bewohnte. Als er im Jahre 1882 seine außerordentlich thättge Wirksamkeit als Arzt und Professor der Chirurgie in Berlin abichloß, um die letzten Jahre seines Alters in Ruhe zu genießen, geschah es unter allgemeiner Theilnahme der ärztlichen Welt, die in ihm die erste chirurgische Autorität und Capacität Deutschlands verehrte. Langenbeck entstammte einer Familie, die vor lbm schon bedeutende Mediciner heroorgebrachl hatte. Sein Onkel Konrad L. war in Göttingen 1802—51 Professor der Anatomie und Chirurgie und einer der ersten Fachgelehrten seiner Zeit. Als dessen Schüler reifte dann Bernhard Langenbeck zu noch größerer Berühmtheit heran. Am 9. November 1810 zu Hannover geboren, ftubirte er nach vollendeter Gymnasialzeit erst in Göttingen, dann aber auch in Frankreich und England, welches letztere auf dem Gebiete seiner besonderen Wissenschaft damals bahnbrechende Leistungen hervortreten sah. 1838 habilitirte er sich als Prioatdocent der Physiologie in Göttingen und eröffnete dort gleichzeitig seine Thätigkeit als praktischer Ehirurg. 1842 wurde er Professor der Chirurgie in Kiel und sechs Jahre später als Nachfolger Dieffenbach's zum Professor und Director der königl. chirurgischen Klinik m Berlin ernannt. Als Leiter des ^anitätswesens im schleswig - holsteinischen Kriege 1864 erwarb er sich große Verdienste, um derentwillen er bald darauf geadelt wurde. Sowohl im Kriege von 1866 als noch mehr während des deutsch-franchsischen Krieges 1870—71 entfaltete er als Generalstabsarzt der preußischen Armee eine außer
ordentliche Thätigkeit. Sein Wissen und sein Geschick kam vielen Tausenden arnter Verwundeter damals zu Gute. Die Kriegs - Chirurgie hat durch ihn tiefgreifende Besserungen erfahren. Ueberhaupt hat er sich vor Allem auf dem Gebiete der erhaltenden und der neugeftaltenben Chirurgie großen Ruhm erworben. Doch gibt es überhaupt kaum einen Zweig seiner Wissenschaft, den er nicht wesentlich gefördert hätte. Ein Fachmann schreibt über ihn: „Langenbeck war einer der ersten Chirurgen der Neuzeit, genial und erfinderisch, ein meisterhafter Operateur, ein feiner Therapeut, unerreicht in Bezug auf Erfahrung und von unerschöpflicher Ausdauer. Zahlreiche alte Operationsmethoden wurden von ihm verbessert oder durch neue ersetzt, viele Gebiete der chirurgischen Thätigkeit erst neu erschlossen. Besonders förderte er die konservative Chirurgie durch die Lehre von den Resektionen. Indem er ganz bestimmte Regeln und Vorschriften dafür ausstellte, den Werth der sofortigen Jmmobilisirung durch Gyps- verband nach der Operation hervorhob, bewirkte er, daß sich die Erfolge der Resektionen ungleich günstiger gestalteten und daß jetzt unzählige Glieder erhalten werden, welche früher amputirt werden mußten. Daß seine Erfindungen und Verbesserungen in dieser Richtung bei Heilung und Pflege der vielen Verwundeten während der genannten drei Kriege Preußens angewandt werden konnten, war ein unschätzbarer Gewinn. Die von ihm angegebenen osteoplastischen Resektionen, vor Allem die Uranoplastik, die Stap- hyloraphie ober Gaumennath, bie subkutane Osteotomie zur Geraberichtung schies- geheilter Knochenbrüche unb anchylosirter Gelenke, bie Behandlung ber letzteren mittels allmählicher forcirter Streckung in ber Chloroformnarkose, bie Durchschneibung des äußeren Haltebanbes bei einwärts gebogenem Kniegelenk, die Kauterisation der Hämorr- hoibalknoten mit bem Glüheisen unb anbere Steuerungen Langenbeck's sind Gemeingut ber Chirurgie geworben. Seit 1860 gab ber Verstorbene mit Billroth und Gurlt zusammen das „Archiv für klinische Chirurgie" heraus, ©einen Tod werden Tausende betrauern, die in ihm ihren Wohlthäter ober ihren Lehrer verehrten.
Empfehlenswerthe Einrichtungen fiit's reisende Publikum.
Die Eisenbahnverwaltungen haben schon viel zur Bequemlichkeit bes reisenden Publikums gethan, aber doch nicht so viel, daß ihnen nichts mehr zu thun übrig bliebe. Eine schreitet der anderen in ihrer Fürsorge für die Reisenden voraus. Als Muster von wahrer Menschenfreundlichkeit steht das „Königl. Eisenbahn-Betriebsamt Wiesbaden" da. Auf der ganzen totreefe von Coblenz nach Gießen, die baffelbe beaufsichtigt, findet sich selbst auf der kleinsten Station ein reinlicher Brunnen, den die Reisenden bei einigem Umherschauen leicht entdecken. (Auch auf den Stationen der Main-Weser-Bahn ist diese Einrichtung längst getroffen. Red.) Um anzudeuten, daß das Wasser in demselben nicht allein für die Eisenbahnbebiensteten fließt, sondern Jedermann zugänglich ist, ist ein besonderer Wegweiser angebracht, an einer Wand des Stationsgebäudes eine zeigende Hand, neben welcher in großer Schrift steht: „Stach dem Brunnen".
Gewiß viele Hunderte von Reisenden danken während eines langen Sommers der Eisenbahnverwaltung für diese menschenfreundliche Einrichtung, die sie ohne viel Fragen und Zeitverlust das erfrischende Wasser unmittelbar aus der Quelle schöpfen läßt.
Aber auch das etsenbahnfahrende Publikum, das sich mit gutem Wasser zur Löschung seines Durstes nicht zufrieden gibt, ist vom Betriebsamt Wiesbaden gebührend berücksichtigt. Im Bahnhofe Nieberlahnstein steht mit der vom 12. August 1887 datirenden Unterschrift dieses AmteS folgende Bekanntmachung angeschlagen: „Es ist dem Restaurateur strengstens untersagt, geringwerthigen Branntwein, sogenannten Fusel, zu verabreichen, da der Genuß desselben der Gesundheit nachtheilig ist. Guten warmen Kaffee zum Preise von 5 Pfg. für die Taste ohne Milch und Zucker und von 10 Pfg. für die Tasse mit Milch und Zucker hat der Restaurateur zu jeder Zeit oorräthig zu halten. Beschwerden sind an uns zu richten." Ob der Kaffee die Bezeichnung „gut" verdiene, haben wir nicht untersucht. Aber jedenfalls wird er die paar Pfennige werth sein, die er kostet. Die Einrichtung ist, wie das Datum derselben zeigt, noch neu, erst einige Wochen alt. Vielleicht rührt's daher, daß sie noch so wenig benutzt wird. Wohl schenkte der Restaurateur in Niederlahnstetti während einer halben Stunde etwa ein Dutzend Glas Bier und drei ober vier Schnäpse aus, aber Kaffee wird von feiner Seite begehrt, obwohl er während der Hitze gewiß wett wohtthätiger wirkt, als der erschlaffende Gerstensaft. Selbst Mädchen und halbgewachsene Buben meinen, es gehöre zum Fortschritte, im Bahnhofe hinter dem Schoppen den Abgang des Zuges zu erwarten. Da es jedoch kein Fortschritt zum Guten ist, sondern immer dem Geldbeutel, unter Umständen auch der Gesundheit schadet, so verdient das Streben des Eifenbahn- BetriebSamtes Wiesbaden, durch Darbietung von Kaffee die Reisenden vom Wege des falschen Fortschrittes zurückzurufen, Anerkennung und Nachahmung. Wer bem reifenden Publikum mit dem Bequemen das Zuträgliche bietet, arbeitet in Wahrheit für das VolkSwohl. Möge ber Erfolg eine solche Arbeit krönen!
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Die Nebaction ber „Social-Corr." kann obiger Zuschrift erfreulicher Sßeife noch hinzusügen, baß im Monat September an bie Bahnhofsrestaurationen aller preußischen Staatsbahnen bie Weisung ergangen ist, vom 15. September ab in den Wartesalen 3. unb 4. Stoffe eine Tasse guten warmen Kaffee ohne Milch unb Zucker jum Preise von 5 Pfg., mit Milch unb Zucker zum Preise von 10 Pfg. an bas Publikum zu verabreichen. Die Restaurateure sollen ferner ausschließlich guten reinen Kornbronntwem


