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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

----------------------------------- ' ' 7 Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlobn.

Bureau: Schulst raße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hy ei l.

Nr. 6 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 23. d. M., enthält:

sNr 1701) Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 23. Febr. 1887.

Gießen, den 28. Februar 1887. Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.__________________________________________________

Betreffend: Den israelitischen Religionsunterricht in den Volksschulen des Kreises Gießen. Gießen, am 26. Februar 1887.

Die Großherzogliche Kreis-Schul-Comunssion Gießen

au die Schulvorstände des Kreises.

Diejenigen Schulvorstände, welche unsere Auflage vom 1. Februar, Nr. 29 des Gießener Anzeigers, noch nicht erledigt haben, wollen umgehend ihre Berichte an uns einsenden, event- anzeigen, daß keine israelitischen Kinder in der Schule sind.

vr. Boekmann.

Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum nniahrrg srerwulrgen Dieigl auj Grund von *s>d)ul)eugnijjeti. Bekanntmachung.

Diejenigen jungen Leut-, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung ,um einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen werde» «durch aus die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Ansugen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständig« besuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prstfnngb-Commisstou nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzvgthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

L. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollen» detem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Zadres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebens» jahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung znm einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis ,u« 1. April des»

selben Jahres zu erbringen.

4. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst gchhrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu «yvenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adrcffe angegeben wird.

4. Dem Gesuche find folgende Papiere beizufüge«:

a. Geburtszeugnitz; t m

b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Er­klärung über Bereitwilligkeit und Mi-kett, den Freiwillias« während einer einjährigen attiven Dienstzeit zu beSetbtn, auszuruste« und zu verpflegen;

Im Uebrigen wird

c. ein Nnbescholtenheitszeugnih, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürger­schulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

d* das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den FreiwÄigvr während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehle« bdrf.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnigr für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen m» Reifezeugniffe für die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Ord., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersztz-OAmug Q. TM d« Wehr-Ordnung vom 28. Septbr. 1875 Reg.-Bl. Rr. 55 von 1875) ausgestellt sein muffen.

auf die Bestimmungen der SS 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatz-Ord. verwiese«.

Großherzogliche Prüsungs-Eommrssion für einjährig Freiwillige.

Der Vorsitzende:

Dr. Zeller. WMML

Darmstadt, 28. Februar. Se. König!. Hoheit der Grobherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung vom 16. l. Mtr. das Protektorat Uber den

Verein zur Unterstützung und Befferung der aus den Strasanstalten des Groß» berzogthums Entlaffenen zu übernehmen geruht.

An der heute beginnenden ersten Staatsprüfung im Justiz» und Ver» waltungssache für 1887 nehmen 14 Candtdaten Th-il: 4 au, Starkenburg, 7 aus Oberheffen, 3 au, Rhetnheffen. Di- in den letzten Prüfungen zu Tage getretene erwünschte Abnahme in der Zahl der zu prüfenden Candtdaten scheint sich hiernach nicht als bauernd zu erweisen.

Darmstadt, 27. Febr. Wir veröffentlichen das nachstehende Bulletin jtbei das Befinden Sr. Hoheit de, Fürsten Alexander:

Der Höhepunkt der Krankheit ist überschritten, Schlaf wenigsten, stunden» «eise vorhanden. Der Ausschlag scheint sich nicht mehr ausbreiten zu wollen und ist stellenweise im abblühen begriffen. Allgemeinbefinden zufriedenstellend.

Dr. Weil. Dr. Küchler.

Berti«, 28. Februar. Der Kaiser nahm Vormittags den Vortrag Wilmowski', entgegen und machte Nachmittag, eine Spazierfahrt. Um 4 Uhr erscheint der Reichskanzler Fürst Bismarck zum Vortrage.

Da, Abgeordnetenhaus erledigte die dritte Lesung des Gesetzes über Büter-Consolidationen in Wiesbaden und genehmigte dm Staatshaushalts-Etat in dritter Lesung in längerer, aber wenig erheblicher Debatte unverändert. Mittwoch kleinere Vorlagen und Petitionen.

Berlin, 28. Februar. DieNordd. Allg. Ztg.' veröffentlicht eine Zu- schrist des Reichskanzlers, in welcher er heißt, di- Zahl der ihm anläßlich der Reichstagswahlen ^gegangenen Kundgebungen sei so sehr angewachsen, daß eine Beantwortung im Einzelnen nicht möglich sei. Er spreche daher aus diesem Wege für die ihm zugegangenen Beweise wohlwollender patriotischer Gestnnung feinen verbindlichen Dank aus. .,

In der heutigen Generalversammlung deutscher Steuer» und Wirth» schasts-Reformer wurde eine Resolution angenommen, welche für nothwendig; erklärt, daß eine allemeine Aushebung oder mindestens eine möglichste Herab» setzung der Zuckeraussuhr»Prämien durch internationale Verträge angestrebt |

werde. Bei Zustandqkommen solcher Verträge hält die Resolution eine Ver» brauchssteuer von 12 JL pro Meter-Cenlner Zucker jeder Art für geeignet, um eine reiche, angemessene Einnahme au, der Zuckersteuer ohne Beschädigung der Zuckerindustrie za beschaffen.

Köln, 28. Februar. Ein Telegramm derKöln. Ztg." au, München bezeichnet die Behauptung ullramontaner Blätter, der Papst hätte den Centrums» sichrem einen Beweis seines Vertrauen, gegeben, für unbegründet. Weder die als dritter Papstbrief bezeichnete Depesche, noch der vierte wirkliche Popstbrief böten dafür irgend welchen Anhalt. Betreff, der Erklärung über die Social» demokratie soll der Papst fich auf die bekannte Encyklika beziehen.

Telegraphische Depeschen.

Wolffs telegr. Corresporidenr - Bureau.

Berlin, 28 Februar. Der Staatssecretär des Innern, Staatsminister von Bötticher, hat in Vertretung des Reichskanzlers folgende Bekanntmachung erlassen.M^ $ flnQ^me auf bie in Nr. 6 des Reichs-Gesetzblattes verkündete Kaiserl. Verordnung vom 23. d.M., durch welche der Reichstag berufen ist am 3. März d. I. in Berlin zusammenzutreten, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Eröffnung des Reichstags an diesem Tage um 12 Uhr Mittags im Weißen Saale des Königlichen Schlosses ftattftnden wird. . rif,

öUÜOr wird ein Gottesdienst und zwar für die Mitglieder der evangelischen Kirche im Dome um 11 Uhr Vormittags, für die Mitglieder der katholischen Kirche in der St. Hedwigskirche um ll</8 Uhr Vormittags abgehalten werden.

Die wetteren Mittheilungen über die Eröffnungssitzung erfolgen in dem Bureau des Reichstags, Leipzigerstraße Rr. 4, am 2. März in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends und am 3. März Vormittags von 8 Uhr ab.

In diesem Bureau werden auch die Legitimationskarten Fr die Eroffnungs- sttzung und die Einlaßkarten für die Zuschauer ausgegeben, auch alle sonst ersorver- Hd,Cn »r?L°78.z7b?uar.^Geh-im-r Regierungsrath Pr°fess°r Stenzler ist gestern 0eftOrBV«H8, 28. Februar. Bei den gestrigen Ersatzwahlen zur in den Departements Basses-PprenSe und Aveyron wurden die Republikaner L gnan court und Rodat gewählt.