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31.1.1886 Drittes Blatt
 
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Athen, 29. Januar. Der hiesige englische Gesandte verlangte von Delyannis ein Dementi der Darstellung, welche ein hiesiges Journal über den Vorgang bei Lieber; reichung deS Telegramms gebracht hat, worin Lord Salisbury die Regierung zur Ab­rüstung aufforderte. Delyannis antwortete, er könne diesem Verlangen nicht ohne Darlegung des thatsächlichcn Herganges von seiner Seite entsprechen. Der englische Gesandte wiederholte sein Verlangen mit dem Bemerken, daß er anderen Falles dem auswärtigen Amte in London Anzeige machen werde.

Washington, 29. Januar. Im Senat brachte Sherman einen Gesetzentwurf ein, nach welchem mit der Silber-Ausprägung eingehalten und die Regierung ermäch­tigt werden soll, monatlich mindestens zwei Millionen, höchstens vier Millionen Unzen Silberbarren mittelst Ccrtification anzukaufen. Die Barren sollen in dem Staats­schätze bleiben und zur Deckung der Certificate dienen, welche für Zölle, Steuern und andere öffentliche Abgaben in Zahlung zu nehmen sind.

Newyork, 29. Januar. Bei dem Zusammenstoß der amerikanischen und mexikanischen Truppen auf mexikanischem Gebiete sind auch ein mexikanischer Capitän und vier mexikanische Soldaten getödtet worden.

moblliarbesttz doch die alleinige feste Grundlage bildet. Und so wird nicht allein der noth gedrungen billig versteigernde Schuldner schwer geschädigt, sondern auch jeder Grund­besitzer, und in weiterer Folge wirkt dann die verminderte Kaufkraft des Bauern aus dem Lande ungünstig auf die allgemeine Geschäftslage. Der gegen diese Ausführung vielleicht zu erhebende Einwand, daß ja durch das Einziehen der Ausstände den un­gesunden Ereditverhältnissen ein Ende bereitet werde, kann hier nicht Platz greifen- denn wenn auch ein derartiger Erfolg wünschensw-rth wäre, so dürfte er doch nicht mit Mitteln herbeigeführt werden, welche so plötzlich und darum so schädlich, wie in Vorstehendem geschildert, wirken würden. Daß wir mit dem Hinweis auf die Eredit- verha Misse uns nicht etwa einer Uebertreibung schuldig machen, möge aus folgenden Angaben ersehen werden. Rach approximativer, aber unter keinen Umständen zu hoch gegriffener Schatzung von sachverständiger Seite haben die 10 größeren Liqueur- und Branntwemgeschafte der Stadt Gießen nahezu 1 Million Mark Ausstände, und zwar vorzugsweise auf dem Lande. Die Wirkung der plötzlichen Einziehung dieser Ausstände, welche sich doch nur auf einen ganz geringen Theil aller im ganzen Lande bestehenden Ge­schäfte beziehen, ist kaum abzusehen. Es darf ferner der Ausfall an Steuern und Ab- gaben, der Verlust an Einkommen-, Gebäude-, Grund- und Gewerbesteuern nicht unter­schätzt werden, der auch die Communen treffen wird, die schon so hoch belastet sind. 2ll^c1}c 'Ulttelbare Wirkung des Wegfalls der privaten Branntweingeschäfte ist schließlich uoch.,ore Schädigung der Hülfsindustrieen dieser Branche zu erwähnen, welche nach Omfuhrung des Monopols nicht mehr in dem Maße in Anspruch genommen würden, wre zur Zelt der freien Coneurrenz.

Nicht nur der Geschäftsmann, dessen Geschäft in Folge des Monopols an den Staat übergehen würde, wird schwer geschädigt werden, auch der Produeent wird Nach- lhellc durch das Monopol haben, wobei mir jedoch nicht versäumen wollen, auf den wohl allbekannten Unterschied zwischen der Lage der norddeutschen und süddeutschen Brennereien hinzuweisen. Für den süddeutschen Brenner läßt sich Nachweisen, daß der regierungsseitig vorgeschlagene Preis von 30-40 pro Heetoliter reinen Alkohol den Durchschnittspreis der letzten 10 Jahre nicht erreicht.

Haben wir in Vorstehendem die Nachtheile des Monopols in Kürze geschildert, so wird es sich nun fragen, ob nicht bedeutende Vortheile auf der anderen Seite ein Aequivalent für die nachtheiligen Wirkungen bieten können. Auch diese Frage müssen wir entschieden verneinen. In erster Linie handelt es sich hier um eine möglichst ge­naue u^ffstellung der aus dem Monopol erwarteten Einnahmen, welche den Betrag von 300 Millionen Mark erreichen sollen. Zu diesem Zweck wird von dem annähernd festgestellten Consum und dem festgestellten Preise auf die Bruttoeinnahme geschloffen und die muthmaßlichen Ausgaben davon in Abzug gebracht. Von diesen drei Faetoren erzn < rcc^n^n^ c niohl nur einer, nämlich der angenommene Verkaufspreis,

feststehen. Da durch die Vertheuerung des Branntweins der Consum sich mindern wird, kann man den bis jetzt festgestellten Verbrauch nicht mehr einer Berechnung zu Grunde legen, für den Umfang der Verminderung des Verbrauchs aber hat man keine sicheren Anhaltspunkte. Fast ganz unbekannt sind auch die Ausgaben, abgesehen von dem festgestellten Preise des vom Producenten gelieferten Alkohols. Insbesondere scheint uns eine Schätzung der Kosten für Entschädigung der Betriebe und Personen fast unmöglich; jedenfalls ist dabei zu befürchten, daß man die hier in Betracht kom­menden Zahlen unterschätzt, da die Zahl der Betriebe nicht blos sehr groß ist. sondern die Betriebe auch ein kaum anzugebendes Kapital repräsentiren. Ferner sind cs die Kosten der zukünftigen Einrichtungen, Fabriken, Magazine, Verschleiße, Agenturen und des zur Verwaltung nothwendigen Beamtenpersonals, welche sich im Voraus kaum werden berechnen lassen.

Bei der, wie erwähnt, voraussichtlich unter dem Monopol eintretenden Ver­minderung des Consums wird der Staat, da die Production dieselbe bleibt, in die Lage kommen, mit größeren Mengen Alkohol, als dies bisher bei dem Privatverkaufe der Fall war, in die Coneurrenz des Weltmarktes eintreten zu müssen, und sind dann leicht Repressalien von anderer Seite zu befürchten, welche wieder ungünstig auf unsere Industrie und unsere Geschäftslage zurückwirken würden.

Schließlich müssen wir, was die finanzielle Seite des Monopols anlangt, darauf noch Hinweisen, daß uns die gebotenen Entschädigungen viel zu gering angesetzt zu sein scheinen. Abgesehen von den schon oben näher berührten Verlusten der Inhaber der Privatgeschäfte, für die ein Ersatz in keiner Weise geboten wird, ist selbst der im günstigsten Falle zu 'zahlende fünffache Betrag des durchschnittlichen Einkommens der im Entwurf angenommenen 5jährigen Periode in den meisten Fällen entfernt Feine werthentsprechendc Entschädigung. Ist doch manchmal die Arbeit von Generationen nothwendig, um ein Geschäft auf die schließlich erreichte Höhe emporzuheben. Die Opfer an Kapital und Arbeit, welche im Verlaufe langer Jahre zur Erwerbung der Kundschaft, zur Ueberflügelung der Coneurrenz und Vervollkommnung des Betriebes ausgenommen wurden, und welche dem Geschäfte erst seinen inneren Werth verliehen haben, sind in keiner Weise berücksichtigt.!

Auch läßt uns der Entwurf über die Voraussetzungen der Entschädigungen in einer Hinsicht im Unklaren. Es erscheint mindestens zweifelhaft, welche Auslegung man der Bedingung be§ $ 81 Absatz 2 geben soll, wonach ein Geschäft die Bedeutung einer selbstständigen Rahrungsquelle gehabt haben soll, damit ein Entschädigungsanspruch geltend gemacht werden kann. Die meisten und auch die größten Ligueurgeschäste haben den einen Betrieb nicht ausschließlich, sondern haben, wie dies hier beispielsweise der Fall ist, fast durchweg noch andere Geschäfte damit verbunden, welche an sich nicht unbedeutend sind. Darüber ob die Inhaber dieser Geschäfte leer ausgehen sollen und nur aus die in § 82 angegebene Gnadenunterstützung angewiesen sind, oder nicht, gibt der Entwurf keine Auskunft. Wird nun auch diese Bestimmung wohl zu Gunsten der angeführten Geschäfte ausgelegt werden, so läßt sie doch hinsichtlich der Fixirung einer festen Grenze einen sehr weiten Spielraum und gibt hierdurch zur größten Beunruhigung der Betheiligten Veranlassung, die befurchten müssen, mit wohl berechtigten Ansprüchen nicht gehört zu werden.

Endlich wird in den Motiven von dem Monopol ein günstiger moralischer Ein­fluß auf die vorzugsweise Branntwein consumirenden Volksklassen erwartet. Bezüglich dieses Punktes scheint uns der erwartete Erfolg mit dem Zwecke des Monopols im Widerspruch zu stehen. Denn wenn der Branntweingenuß eine Einschränkung erfährt, fo wird weniger Branntwein abgesetzt, und die Einnahmen werden um so viel ge­ringer ausfallen.

Wir bestreiten aber auch, daß jener angedeutete verderbliche Zustand thatsächlich herrscht, den man mit dem AusdruckBranntweinpest" zu bezeichnen pflegt. Wollte man jedoch eine günstige Wirkung auf die moralische Existenz der Gewohnheitstrinker ansüben, dann müßte man auch in gleicher Weise diejenigen zur Besserung nöthigen, welche dem nicht minder verderblichen Genüsse anderer geistiger Getränke im lieber; maße huldigen, um zu einem radikalen Erfolg zu gelangen. Die Vertheuerung des Branntweins trifft aber nicht nur den Gewohnheitstrinker, sondern auch den Arbeiter, der bei angestrengter körperlicher Tätigkeit des Stimulationsmittels eines mäßigen Branntweingenusses nicht entbehren kann Es ist anzunehmen, daß der solide Arbeiter zur Anregung und Förderung seiner Thätigkeit täglich für 10 H das ist V< Liter Branntwein confumirt. Nach Einführung des Monopols wird er für ein gleiches Quantum nach genauer Berechnung 25 4 also 15 H mehr bezahlen müssen. Dies würde für den Monat ein Mehr von 3 JL 75 H ausmachen, wenn man den Monat ZU 2o Arbeitstagen rechnet, und für das ganze Jahr ein Mehr von 45 JL Vor kurzem hat man erst das geringe Einkommen des Arbeiters in unserem Staate von der directen Steuer entlastet. Durch Einführung des Monopols würde der Arbeiter aber wiederum mit einer inbirectcn Steuer, die das sechs- bis siebenfache der früher gezahlten directen Steuer beträgt, belastet werden, wodurch man sich in den offenbarsten Widerspruch mit den Intentionen unserer Steuergesetzgebung setzen würde. Sollte es jedoch eine un­abweisbare Nothwendigkeit sein, dem Reiche durch Besteuerung des Branntweins neue Einnahmequellen zu verschaffen, so könnte dies unserer Ansicht nach durch Einführung einer Fabrikatsteuer geschehen, bei welcher einerseits die vorhandenen Branntwein- geschäste erhallen blieben der Arbeiter auch lange nicht in dem bedeutenden Maße, wie durch das Monopol, belastet würde und andererseits die oben angedeutete Ungleichheit zwischen den nord- und süddeutschen Brennereien in billiger Weise beseitigt wurde-

Mit Rücksicht auf die in Vorstehendem enthaltenen Ausführungen, wiederholen wir bei hohem Ministerium die im Eingänge der Eingabe vorgetrag-'ne Bitte-

Der am Schluffe der Eingabe sich findende Hinweis auf etwaige Einführung einer Fabrikatsteuer wurde gegen die Ansicht einer in der Kammer sich bezüglich dieses Punktes bildenden Minorität ausgenommen.

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Gießen, 30. Januar. [1. Sitzung Großh. Handelskammer vom 12. Januar 1886]. Gegenwärtig waren die Herren Silbereisen, Heichelheim, Katz, Kling- spor, Schirmer und Zinßer.

Die Wahlbestätigungsurkunde Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz über die letzte Ergänzungswahl wurde verlesen. Hierauf schritt man zur Neuwahl des Vorsitzenden der Kammer und dessen Stellvertreters, und wurden Herr Silbereisen als Vorsitzender und Herr Koch als dessen Stellvertreter einstimmig wiedergewählt.

Der Kammer wird eine Mittheilung über in Konstantinopel bestehende Schwindel- firmen gemacht, und sollen Anfragen, ob sich gegen bestimmte Firmen Bedenken ergäben, zunächst an die Kammer gerichtet werden.

Rach einer längeren Berathung, welche die Stellungnahme der Kammer zu dem neuen Gesetzentwurf betreffend Einführung des Branntweinmonopols zum Gegenstand hatte, wurde der einstimmige Beschluß gefaßt, eine Eingabe an Großh. Ministerium des Innern und der Justiz zu richten mit der Bitte, darauf hinwirken zu wollen,

daß der Einführung des Branntweinmonopols von Seiten unserer Staats­regierung die Zustimmung versagt, und der Vertreter im Bundesrathe dem­gemäß instruirr werde."

Ein Entwurf der einzureichenden Eingabe soll in der nächsten Sitzung der Kammer vorgelegt werden, nachdem derselbe vorher in einer Commission, bestehend aus Herrn Silbereisen und Katz berathen worden ist. Sämmtliche übrigen Han­delskammern Hessens sollen unter Mittheilung der Eingabe zu gleichem Vorgehen auf­gefordert werden.

[2. Sitzung Großh. Handelskammer vom 19. Januar 1886.] Gegenwärtig waren die Herren Silbereisen, Heichelheim, Katz, Klingspor, Koch, Kraatz Schirmer. z

Die Großh. Handelskammer Darmstadt stellt bei der Kammer die Anfrage, ob dieselbe bereit fei, gemeinsam mit ihr gegen den von gewissen Seiten gemachten Vor­schlag eines Wollzolls vorzugehen, welcher zweifellos der Textilindustrie zum Nachtheil gereichen würde. Es wurde beschlossen der Handelskammer Darmstadt eine zusagende Antwort zu ertheilen.

Hierauf wurde der Entwurf einer Eingabe an Großh. Ministerium betreffend die projectirte Einführung eines Branntweinmonopols verlesen, und hatte die am nächsten Tage abzuschickende Eingabe folgenden Inhalt:

Während bis vor Kurzem über das Project der Einführung eines Branntwein­monopols bestimmte Anhaltspunkte noch nicht gegeben waren, und nur Vermuthungen ausgesprochen wurden, liegt nunmehr der Entwurf eines Gesetzes vor, der ersehen läßt, auf welchem Wege man dem zu erstrebenden Ziele der Vermehrung der Staatsein­nahmen durch Monopolisirung eines Handelsgewerbes näher zu kommem sucht. Wenn wir auch von hohem Ministerium noch nicht zur Mittheilung unserer Anschauungen über den vorgelegten Entwurf aufgefordert wurden, wie dies bei der s. geplanten Einführung des Tabaksmonopols der Fall gewesen ist, so glaubten wir mit Rücksicht auf die Dringlichkeit der Sache dennoch nicht zögern zu dürfen, an hohes Ministerium die int Nachfolgenden motivirte Bitte zu richten, darauf hinwirken zu wollen:

daß der Einführung des Branntweinmonopols von Seiten unserer Staats­regierung die Zustimmung versagt, und der Vertreter im Bundesrathe dem­gemäß inftruirt werde."

In der Einleitung zu den Motiven des neuen Gesetzentwurfs wird der Monopol­gedanke als eine Fortsetzung der von den verbündeten Regierungen vor 8 Jahren begonnenen Reichssteuerreform dargestellt. Diesem Gedanken können wir auch nicht die geringste Sympathie entgegenbringen. Wir halten vielmehr eine jede Monopoli- sirung für eine wirthschaftlich, finanziell und moralisch verderbliche Maßregel. Auf eine Motivirung unserer Stellungnahme zur Monopolfrage überhaupt glauben wir hier nicht näher eingehen zu müssen, da wir schon früher Gelegenheit batten, hoher Behörde unsere Anschauungen in dieser Frage zu unterbreiten.

Was sveciell der vorliegende Gesetzentwurf anlangt, so ist die Kammer der Ansicht, daß man die Nachtheile des Branntweinmonopols in ihren weitgehenden Wirkungen unterschätzt, und daß man sich über die erhofften Vortheilc Illusionen macht. Das Branntweinmonopol ist wirthschaftlich verderblich. Denn mit dem Augenblicke, wo der Staat die Weiterverarbeitung und den Verkauf des in den Brennereien gewon­nenen Rohproducts übernimmt, werden sämmtliche bis jetzt damit befaßten Privaten ihrer Geschäfte expropriirt; Hunderte von Millionen an Capital, Hunderttaufende von Menschen werden dadurch frei und werfen sich auf andere Geschäfte. Dem allgemeinen geschäftlichen Nicdeigang wird hierdurch Vorschub geleistet, und der lleberflnß an Arbeitskräften in bedenklicher Weise vermehrt. Dem jetzt schon schwierigen Problem, diesem Uebersluß einen heilsamen Ausweg zu verschaffen, ohne zugleich baburd) bem Nationalvermögen Verluste zu bereiten, werben nur noch neue Schwierigkeiten hinzu- gefügk. Aber bie ziffermäßige Vermehrung ber Geschäfte aller anderen Branchen ift' es mcht allem, welche auf die Geschäftslage ungünstige Wirkungen ausübt. Jedes einzelne m Folge des Freiwerdens von Capital und Arbeit neu gegründete Geschäft wird ver­suchen, den bestehenden erfolgreich Coneurrenz zu inachen. Dieses Bestreben wird nur Aussicht auf Erfolg haben, wenn bedeutende Opfer an Capital unb Zeit aufgewendet rocrben, welche wiederum das Vermögen des neu Anfangenden naturgemäß vermindern. Alle diese unvermeidlichen Einbußen wird vielleicht der Großhändler, der bedeutendes Capital besitzt und größere Entschädigungssummen erlangt, ertragen können, ohne gerade Mne Existenz zu gefährden. Wie aber steht es mit dem kleinen Manne, der aus seinem Geschäfte nur so viel Gewinn zieht, daß er eben noch davon leben kann und nun mit nur Wenigem oder gar nicht entschädigt roirb? Ihm wird thatsächlich die ganze Grundlage seiner Existenz entzogen und für ihn liegt die Gefahr nahe, daß er sich jenen unzufriedenen Elementen beigesellt, aus denen der sozialistische Agitator sein Hülfspersonal refrutirt. Denn daß der Staat doch nur einen geringen Theil der erwerblos Gewordenen in leinen Dienst hernbernehmen kann, wird schon durch eine sparsame und vortheilhast eingerichtete Verwaltung des Monopols bedingt. Besonders schwer aber trifft den­jenigen die Wegnahme fernes Geschäfts, ber, in vorgerücktem Alter stehend, nicht mehr die jugendliche Spannkraft besitzt, um wieder von Neuern anfangen zu können ober sich in neue, ganz ungewohnte Verhältnisse zu fügen, auf der anderen Seite aber auch nicht in der Lage ist, von den Zinsen seines Kapitals leben zu können.

Sind schon diese unmittelbaren Folgen ber Aufhebung von Privatgeschäften un- heilooll genug, ]o dürfen auch einige mittelbare Wirkungen nicht außer Betracht ge­lassen werden. Der Private, welcher genöthigt ist, sein Kapital in anderer Weise nutz­bringend anzulegen, wird zugleich dadurch in die Nothwendigkeit versetzt, alle seine Kapitalausstände plötzlich und schnell cinzutreiben, die Wirthc auf bem Lande unb diese bilden ja im vorliegenden Falle bei Weitem den größten Theil der Schuldner sind gezwungen, baldigst baares Geld zu schaffen, und werden dies in der Mehrzahl der Fülle nur durch Aufstecknng eines Theiles ihrer Immobilien erreichen können. Mit der Zunahme der Jmmobiliarverkäufe werden aber die Bodenpreise im Allgemeinen sinken, da das Angebot die Nachfrage weit übersteigen wird. Der an sich schon geringe Kapitalwerth des Immobiliarbesitzes auf dem Lande wird noch verringert werden und bamit auch die Vermögensfähigkeit des kleinen Bauern, für dessen Existenz der Jm-

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