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Samstag den 29 Mai

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Politische Ueberficht.

Gießen, 28. Mai.

Fürst Bismarck hat den ersten Verhandlungen des Reichstages über die neue Branntweinsteuer-Vorlage nicht beigewohnt, da er sich schon vorher zur Erholung nach seinem lauenburgischen Landsttze Friedrichsruhe begeben hatte, wo der Kanzler auch noch einige Zeit zu verweilen gedenkt. Für Ende dieser Woche erwartete man in Friedrichsruhe den Besuch des russischen Ministers des Aus­wärtigen, Herrn v. Giers, gelegentlich dessen Durchreise nach den böhmischen Bädern.

DerReichs- und Staats-Anzeiger" vom 25. Mai enthält die Veröffentlichung des neuen Kirchengesetzes, nachdem dasselbe in voriger Woche die königliche Sanction erhalten hatte.

Der Erbgroßherzog von Baden ist in seiner Reconvalescenz nun­mehr soweit vorgeschritten, daß er im Lause des kommenden Monats eine Kur in Bad Nauheim beginnen kann.

Die deutsche Wissenschast und speciell das historische Fach hat in den letzten Tagen zwei schwere Verluste erlitten. Am Sonntag Abend entschlief in Berlin Leopold v. Ranke, der Altmeister der deutschen Geschichtsforschung, im Alter von 91 Jahren, und zwei Tage später folgte ihm Professor Waitz, Vorsitzender der Central-Direction der Monumenta Germaniae hislorica, im Älter von 73 Jahren, im Tode nach. Am Dienstag Abend sand die Leichen­feier für Leopold v. Ranke in der Wohnung des Verewigten statt und am Nachmittage des folgenden Tages die feierliche Beisetzung der Leiche.

Die französische Deputirtenkammer Hai bei ihrem Wiederzu­sammentritte am Dienstag zwar schon verschiedene Vorlagen, darunter den neuen Militär-Reorganisationss Entwurf des Kriegsministers Boulanger, vorgefunden, dagegen fehlte noch der schon so viel ventillrte Gesetzentwurf über die Auswei- fung der Prinzen. Allerdings beabsichtigte das Ministerium Freycinet, der Kam­mer gleich bei ihrem Zusammentritt eine Vorlage über diese Frage zu machen, aber einstweilen herrschen im Schooße des Cabinets selber hierüber noch Mei- nungsverschiedenheiten. Mit 6 gegen 5 Stimmen soll sich der am Dienstag ftattgefundene Ministerrath im Principe für die Ausweisung der Prinzen aus­gesprochen, aber über die Fassung der bezüglichen Vorlage noch keine Einigung erzielt haben. Wahrscheinlich wird die Regierung vor einer Beschlußfassung in dieser Affaire die Kammer über ihre Ansichten befragen. Berichte aus der Provinz besagen, daß die Bevölkerung der Ausweisung der Prinzen größtentheils sehr gleichgiltig gegenübersteht.

Das rusische Kaiserpaar hat seine Reise durch das südliche Ruß­land beendigt und ist am Dienstag Vormittag in der alten Czarenstadt Moskau eingetroffen, von der Bevölkerung enthusiastisch begrüßt. Der Empfang im Kreml, dem auch der von Petersburg herbeigeeilte Minister des Auswärtigen, Herr v. Giers, beiwohnte, verlief in glänzendster Weise. Ende dieser Woche beabsichtigten die Majestäten wieder in Petersburg einzutreffen. Das Stadt- Haupt von Moskau hielt beim Empsange im Kreml eine Ansprache an den Czaren. Dieselbe gipfelte in dem Ausdrucke der Hoffnung, das Christenkreuz bald auf der Sophienkirche in Konstantinopel erglänzen zu sehen, woraus in­dessen Kaiser Alexander sehr diplomatisch erwiderte, daß er Moskau liebe und sich freue, an seinem Krönungstage in Moskaus Mauern zu sein.

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Deutschland.

Darmstadt, 27. Mai. (Zweite Kammer der Stände.) Die Abgg. Böhm und Ohly haben an die Großh. Regierung eine Interpellation einge- bracht, bis wann die Erweiterung der Gebäude der Landes-Irrenanstalt, wozu bereits bet Berathung des Budgets im April 1885 die Mittel bewilligt wurden, vollendet sein wird? und ferner, ob Vie Großh. Regierung der Ueberzeugung ist, daß die erweiterten Räume der genannten Anstalt genügen werden, um sämmtliche der Unterbringung bedürftige Geisteskranke unseres Landes aufzu­nehmen, und ob verneinenden Falls Großh. Regierung die Abstcht hat, der Kammer Maßregeln vorzuschlagen, welche dem in dieser Beziehung eventuell vorhandenen Bedürfniß vollständig Rechnung tragen?

Darmstadt, 27. Mai. sZweite Kammer der ßanbftänbe.J Zunächst wurde in heutiger Sitzung dem Ansinnen Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, für den Rest der laufenden Finanzperiode (1885/88) zur Unterstützung der landwirth- schaftlichen Winterschule zu Büdingen 3000 zu bewilligen, einstimmig Folge gegeben. Von diesem Betrag sollen je 1000 X jährlich, somit im Ganzen 2000 «M. zur besseren Salarirung der Lehrer und die weiteren 1000 JL zur Anschaffung von Lehrmitteln verwendet werden, so daß für die nächste Zeit der Bestand der Anstalt gesichert erscheint.

Der Beschwerde des Heinrich Freimund zu Holzhausen v. d. H., die Benützung eines Grundstücks des Letzteren betr., beschließt man keine Folge zu geben, desgl. der Beschwerde des Adam Kraus I von Auerbach wegen des Schlächtereibetriebs des Löb Hahn in Auerbach.

Die Beschwerde einer Reihe von Lehrern wegen Nicht-Auszahlung der Zinsen «ms dem Koch'schen Legat an die bezugsberechtigten Lehrer bot Veranlassung zu einer Längeren Debatte.

Die Ansicht des Ausschusses ist getheilt, eine Mehrheit beantragt,der vor- Tiegenden Beschwerde genannter Lehrer keine Folge zu geben", eine Minderheit beantragt, die Kammer wolle beschließen, an Großh. Regierung das Ersuchen zu richten, dieselbe Volle anordnen, daß die Zinsen des Koch'schen Legats nicht in die Besoldung aufzu­rechnen, sondern als besondere ständige Remuneration den Berechtigten auszu­zahlen sei".

Gießener Anzeiger

für den Kreis Gießen.

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Die Abgg. Haas und Wol fskehl erklären sich für den Antrag der Minorität. Es habe der Testator unzweifelhaft die Absicht gehabt, den Lehrern einen Zuschuß zu gewähren über die Besoldung hinaus, wie das aus dem Wortlaut des Testaments deutlich hervorgehe; es solle gesorgt werden, daß kein Kapital verloren gehe,damit dre Schullehrer, die bei ihrem beschwerlichen und mühevollen Amt, zumal in den kleinen Ortschaften gering besoldet sind und es besonders bedürfen, die Zinsen allzeit und ordentlich beziehen mögen."

Geh. Staatsrath v. Knorr: Wenn die Gemeinden freiwillig derartig handelten, 1° sei es gut; sie seien jedoch nicht dazu verpflichtet. Das Koch'sche Legat sei den Schulen angewiesen und könne in die Besoldung aufgerechnet werden. Mit dem an­gezogenen Mai'schen Legat sei das anders, das sei den Lehrern zugewiesen. Die Aus­führungen der Abgg. Haas und Wolfskehl seien richtig, aber seit die Gehalte der Lehrer gesetzlich geregelt seien, sei der Zuschuß doch nicht so unbedingt nöthig.

Abg. Schröder: Es sei nirgends erklärt, daß im Falle der Gehaltsregulirung die Zinsen des Legats der Gemeindekasse zufielen. Jedenfalls habe das nickt in den Intentionen des Testators gelegen, sonst hätte er das Geld der Gemeinde vermacht.

Abg. Jöckel ist für den Majoritätsantrag, indem er namentlich auf die gesetz­lichen Bestimmungen hinweist, daß Gemeinden nur zur Aufbringung des gesetzlichen Gehaltes verpflichtet seien, insoweit keine genügenden Fonds vorhanden seien.

Vogt und Wasserburg sind für die Minorität. Letzterer führt aus, daß der Testator die Absicht hatte, etwas zu den Gehalten zuzulegen. Wenn späterhin eine andere Regulirung der Gehalte stattgefunden habe, so könne das doch auf die Be­stimmungen des Testators keine Rückwirkung haben. Er halte es überhaupt für nach­theilig, daß öfters Stiftungen anders verwendet würden, wenn ein anderer Zweck plausibel erscheine. Diese Art und Weise, über Stiftungen zu verfügen, verhindere die Errichtung von neuen Stiftungen.

Geh. Staatsrath v. Knorr warnt vor den entstehenden Consequenzen, wenn man den Antrag der Minorität annehme, glaubt ferner, daß der Testator die Schenkung nicht gemacht hätte, wenn damals die Steuerregulirung schon stattgefunden hätte.

Abg. Jöst entgegnet, daß man sich darüber doch sehr täuschen könne.

Die Abgg. Metz und Arnold wenden sich hauptsächlich gegen die Ausführungen des Abg. Jöckel.

Für den Majoritätsantrag sprechen die Abgg. Heinz er ling, Küchler, Muth, List, Jöckel, dagegen Matthäi, Wolfskehl.

Abg. Metz ist der Ansicht, es sei thunlich, die Lehrer auf den Rechtsweg zu verweisen.

Abg. Arnold stellt zur Minorität den Antrag, statt des Wortesanordnen" zu setzenihre Vermittlung dahin eintreten lassen".

Nach den Ausführungen des Berichterstatters ergibt die Abstimmung über den : Majoritätsantrag Stimmengleichheit (16 gegen 16 Stimmen). Der Geschäftsordnung gemäß wird dann der Majoritätsantrag angenommen.

Zur Vorstellung der Großh. Baumeister um vorzugsweise Berücksichtigung bei Besetzung technischer Stellen, insbesondere bei der definitiven Besetzung der bisher'noch provisorisch verwalteten Stelle eines zweiten Landeskultur-Ingenieurs, schlägt der Ausschuß vor: hohe Kammer wolle die Vorstellung der Großh. Baumeister in Anbe­tracht der Erklärungen der Regierung, daß die fragliche Stelle einem der Petenten provisorisch übertragen worden sei und auch in Zukunft bei gleicher Befähigung inländische Techniker vorzugsweise berücksichtigt würden, für erledigt erklären.

Abg. Schröder hebt einen Punkt der Vorstellung besonders hervor. Die Petenten verweisen hauptsächlich auf die ungünstigen Avancementsaussichten im Groß- herzogthum Hessen, die zur Folge hatten, daß von 1873 ab ca. 30 Landesangehörige, die ihre Studien auf der technischen Hochschule zu Darmstadt absolvirten, in den preußischen Staatsdienst bezw. Reichsdienst übertraten, daß ferner die techn. Hochschule in letzter Zeit fast ganz auf die Ausbildung von Candidaten für den Hess. Staats­dienst verzichten mußte. Diese Hinweise seien nur allzusehr begründet, das Avance­ment der Baumeister sei eines der schlechtesten im ganzen Lande, bis Jemand zur An­stellung als Kreisbaumeister gelange, stehe er am Anfang der vierziger Jahre. Er bitte die Regierung dringend, bei den jetzigen bedeutenden Anforderungen an die Tech­niker bei dem Bau von Secundärbahnen und Dämmen ?c. hauptsächlich inländische Kräfte berücksichtigen zu wollen. In Bezug auf die Besetzung der Culturingenieur- stelle sei er mit Großh. Regierung einverstanden. Dahin gehöre ein erfahrener Mann und er hätte gewünscht, den ausländischen Techniker, der in Aussicht genommen war, zu bekommen, da man denselben in Rheinbayern sehr hoch schätzte. Er bedauere die in Folge der Agitation der Baumeister erfolgte Ablehnung Seitens desselben. Schließlich frage er bei der Regierung an, ob schon einmal von dem im Budget zur Ausbildung von Technikern eingestellten Reisestipendium Gebrauch gemacht worden sei, welches seiner Ansicht nach nicht nur für die schon angestellten Technikern, sondern auch den noch studirenden zu Gute kommen sollte.

Abg. Haas: Er habe schon früher betont, daß bei Besetzung der Stelle eines Culturinaenieurs nicht nur auf technische Kenntnisse, sondern auch hauptsächlich auf landwirthschaftliche Kenntnisse zu sehen sei. Das habe auch die Regierung anerkannt durch die vorzügliche Wahl des jetzigen Landescultnrinspectors. Jetzt sei man bei der neuen Besetzung von diesem Grundsatz abgewichen. Die Baumeister wünschten eine Berücksichtigung ohne den neu eingerichteten speciellen Cursus der techn. Hockschule besucht zu haben. Seiner Ansicht nach genügen aber nicht allein der Besuch des Cursus, sondern man solle and) noch eine Prüfung verlangen. Er beantragt, die Kammer wolle folgendes Ersuchen an die Regierung richten:Die Anordnung einer besonderen Staatsprüfung für die Bewerber um Cutturingenieurstellen in Erwägung zu ziehen und jedenfalls nur solche Aspiranten anzustellen, die ausreichende landwirth- liche Kenntnisse besitzen."

Staatsminister Finger erwidert, daß die Regierung einen Mann angestellt habe, der in Elsaß-Lothringen 2 Jahre mit den besten Erfolgen gewirkt habe. Auch diesmal hätte man eine tüchtige Kraft gefunden in dem bayerischen Techniker, der nur durä) die in ungeeigneter Weise in Scene gesetzten Agitationen in der Presse zur Ab­lehnung gezwungen worden sei. Im klebrigen verweist er auf den Studienplan der technischen Hochschule.

Der Präsident erklärt, den Antrag Haas an den Ausschuß zurückoerweisen, zu müssen.

Gleicher Ansicht ist Abg. Franck, entgegengesetzter Abg. v. Rabenau.

Der Ausschußantrag wird hierauf einstimmig angenommen.

Der Vorlage Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, Verwilligung von 2300 Jfc behufs käuflicher Erwerbung der den Kaspar Grieser l. Eheleuten zu Lorsck) gehörigen Hofraithe für die Zwecke des dortigen Haftlokals, ertheilt die Kammer ihre Zustimmung; desgleichen dem Gesetzentwurf, die Ausführung des Art. IX des Staatsvertrags vom 30. Januar 1884 wegen Regulirung der Nheinstrecke Mainz- Bingen betr.