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Nr. 49

Samstag den 27. Februar

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montsgs.

Preis vierteljährlich 2 Mari 20 Pf. mit Srtngttisfa Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher HHeit.

Gießen, am 24. Februar 1886.

Betreffend: Ausführung des Krankenversicherungsgesetzes, hier: die Jahresrechnungen der Gemeindekrankeuversicherung.

Das Großherzoglichc Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nach § 21 des Statuts der Gemeindekrankenversicherung ist die aufgestellte Jahresrechnung im Laufe des Monats Februar durch den Rechner dem Bürgermeister einzuhändigen, welcher sie mit dem Gemeinderath im Monat März zu prüfen, für Erledigung etwaiger Anstände zu sorgen und die Rechnung definitiv abzuschließen hat.

Durch mehrere an uns gelangte Anfragen sind wir veranlaßt, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß eine Einsendung der Rechnung an uns, beziehungsweise eine nochmalige Prüfung durch uns, nicht stattzufinden hat. Es bleibt Ihnen indessen unbenommen, die Rechnung einem Sachverständigen zu einer wiederholten Prüfung mitzutheilen.

___________________________________Dr. Boekmann.__

Gießen, den 26. Februar 1886.

Betreffend: Das Landgestüt, hier den Abgang der Landgestütsbeschäler auf die Landgestütsstationen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglicherr Bürgermeistereien des Kreise-.

Wir beauftragen Sie, in Ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen, daß die Landgestütsbeschäler für die Landgestütsstationen Berstadt, Butzbach und Grünberg abgegangen sind.

Dr. Boekmann.

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Deutschland.

Berlin, 25. Februar. Das Abgeordnetenhaus setzte heute die Be- rathung der Vorlage über die Anstellung und das Dienstverhältniß der Volks- Schullehrer^en Ostprovinzen fort und verwies dieselbe schließlich an eine Commission, desgleichen die weitere Vorlage über die Schulversäumnlffe. Der Cultusminister hatte letztere ausis Wärmste befürwortet. Die Berathung der Vorlage, betr. die Jmpfärzte, wurde schließlich auf morgen vertagt. Der Cul­tusminister hatte zu ihrer Begründung hervorgehoben, daß die polnischen Aerzte die Hauptorgane der national-polnischen Agitation feien und daß die Uebertra- gung des Jmpfgeschäftes an polnische Aerzte deren Einfluß aus die Bevölkerung zum Schaden des Deutschthums vermehren würde.

Das Herrenhaus berieth heute die Kreis- und Provinzial-Ordnung sür Westfalen. Der Paragraph wurde, entgegen dem CommissionS'Anträge, wonach auch Staatsbahnen, verstaatlichte Bahnen und in Staatsverwaltung be­findliche Bahnen Kreissteuern zahlen sollten, dem Anträge Manteuffel entsprechend, angenommen, wonach eigentliche Staatsbahnen von den Kreissteuern be­freit bleiben sollen. Ferner wurde, entgegen dem bezüglichen Anträge der Com­mission zu den §§ 28 und 29, betr. die Berechnung der Dienstzeit bei Pensio- nirung der Beamten rc. die Regierungsfaffung wieder hergestellt. Die übrigen Paragraphen bis 32 wurden in der Fassung, wie sie die Commisston vorge­schlagen, genehmigt.

Fortsetzung morgen.

Rumänien.

Bukarest, 25. Februar. Meldung derAgence Havas": Es heißt, daß in der heutigen officiellen Sitzung der Frievens-Conferenz Madjid Pascha und Geschow gemäß von Konstantinopel resv. Sofia ertheilten Instructionen eine Vertrags.Convention für den Friedensschluß vorschlugen, welche einen einzigen Artikel enthält. Derselbe weicht von dem Seitens Serbien vorgeschlagenen Ar- tikel nur wenig ab. Mijatovic berichtete sofort an die serbische Regierung. In unterrichteten Kreisen gilt der Abschluß des definitiven Friedens als nahe bevorstehend.

Türkei.

Konstantinopel, 25. Februar. Das gestrige Rundschreiben der Psorte an die ausländischen Vertreter beantragt, den serbischerseits vorgeschla­genen Friedens-Artikel durch einen Artikel zu ersetzen, worin es heißt: Mit dem Tage der Unterzeichnung des gegenwärtigen Vertrags sind der Friede und die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Serbien und Bulgarien wieder hergestellt.__

Reichstag.

E. E. Berlin, 24. Februar 1886.

Am Bundesrathstische:] Staatssecretar v. Bötticher und Kriegsminister Bronsart v. Schellendorf.

Eingegangcn ist der Geschäftsbericht des Reichsversicherungsamtes; Vorlage betreffend die Aufnahme der Cellulose-Fabriken unter die genehmigungspflichtigen gewerblichen Anlagen.

Erster Gegenstand der Tagesordnung ist: Erste Berathung des von den Abgg. v. Helldorff und Grafen v. Kleist-Schmenzin eingebrachten Gesetzentwurfes be­treffend die Verlängerung der Legislaturperioden des Reichstages von drei auf fünf Jahre, in Verbindung mit der ersten Berathung des von dem Abg. Auer und Genossen eingebrachteu Gesetzentwurfes, betreffend die Verkürzung der Legislaturperioden auf zwei Jahre.

Abg. Graf Ballestrem (Centr.) beantragt Vertagung des Hauses mit Rücksicht darauf, daß ein Theil seiner Freunde durch die Verhandlungen des Abgeordnetenhauses an der Theilnahme an dieser Berathung verhindert sei.

Abg. v. Helldorff (cons.) widerspricht diesem Anträge.

Abg. Vr. Bamberger (dfr.) befürwortet denselben.

Bei der Abstimmung stimmen 74 mit Ja, 73 mit Nein; es erweist sich somit die Beschlußunfähigkeit des Hauses.

Nächste Sitzung Donnerstag. Abänderung des Gerichtsoerfassungs-Gesetzes Nordostseecanal, Viehseuchengesetz.

Berlin, 25. Februar.

Der Gesetzentwurf betreffend S 138 des Gerichtsverfassungsgesetzes wird eüd- gültig angenommen.

Bei der dritten Berathung des Gesetzentwurfs betreffend die Herstellung eines Nord-Ostsee-Canals beschwert sich

Abg. Broemel (dfr.) über die Concurrenz, welche die preußische Staatsbahn­verwaltung durch niedrigere Tarife der Seeschifffahrt mache, der sie die russischen Frachten zu entziehen suche. Soll sich der Canal rentiren, so müsse das Deutsche Reich mit der preußischen Eisenbahnverwaltung in Concurrenz treten und die Canalabgaben möglichst ermäßigen; die deutsche Seeschifffahrt würde auch durch ein praktischeres System in der Zollabfertigung eine größere Erleichterung erhalten. Das Reich habe die Pflicht, Alles aufzubielen, daß der Canal vor Allem der deutschen Seeschifffahrt zu Gute komme.

Abgg. Dr. Windthorft und Trimborn (Centrum) wünschen, daß der Aus­arbeiter des Projects, Ingenieur Dahlström, eine entsprechende Honorirung für seine geniale Arbeit erhalte.

Staatssecretär v. Bötticher schließt sich der Anerkennung des Dahlström'schen Projectes an und sagt eine entsprechende Honorirung desselben zu. Mit der Herstellung binnenländischer Canalverbindungen, wie sie Abg. Trimborn angeregt habe, solle vor­gegangen werden; entsprechende Vorlagen würden an das preußische Abgeordnetenhaus kommen. Die Bedenken gegen die preußische Tarifpolitik möge Abg. Brömel gleichfalls daselbst vorbringen lassen; das Reich habe darauf keinen Einfluß, übrigens sei in der preußischen Tarifpolitik eine gegen die deutsche Seeschifffahrt gerichtete Tendenz nicht vorhanden.

Abg. Halben (dfr.) äußert seine Befriedigung über die endliche Herstellung dieses Kanals, dessen Ausführung stets gefordert wurde, sobald die nationale Bewegung hoch ging. Rücksichtlich der Fahrwassertiefe und der Tarife könne man dem Kanal­projekt unbedenklich zustimmen.

Staatssekretär v. tticher hebt hervor, daß Minister Maybach zu den eifrigsten Förderern des Kanalwesens gehöre; es sei daher ganz ausgeschlossen, daß derselbe den Versuch machen werde, das Kanalunternehmen zu schädigen.

Abg. Schrader (dfr.) meint, daß allerdings die Eisenbahnverwaltung durch niedrigen Tarif die Seeschifffahrt beeinträchtige. Das Reich möge sich endlich kompetent erweisen, die öffentlichen Verkehrsinteressen den Staatsbghnverwaltungen gegenüber zur Geltung zu bringen.

Abg. Meyer-Bremen (nat.-lib.) äußert seine volle Sympathie mit der Vorlage und befürwortet billige Eisenbahntarife.

Abg. Dr. Ba mberger (dfr.) bittet, nicht zu übersehen, daß der Kanal nicht aus Rücksichten der Rentabilität, sondern namentlich im Interesse der Landesvertheidi- gung bewilligt werde. Angesichts der Thatsache, daß Graf Moltke sich an den Ver­handlungen nicht betheilige und seinen früheren Widerspruch gegen das Kanalprojekt nicht aufgegeben habe, wenigstens nicht Gegentheiliges darüber erklärt habe, wünsche er eine Erklärung seitens der Negierung.

Kriegsminister Bronsart v. S ch eilen do rf. Die Vorlage ist im Auftrage Sr. M. des Kaisers, des obersten Kriegsherrn an das Haus gelangt. Es würde den militärischen Einrichtungen widersprechen, wenn der Generalfeldmarschall v. Moltke bei abweichender eigener Meinung seine Autorität gegen die des obersten Kriegsherrir ausspielen sollte; in der Kommission habe das militärische Interesse genügend erörtert werden können. ( ,p t .

Nach einer längeren Diskussion zwischen dem Kriegsminister und dem Abg. Dr. Bamberger, die von dem Abg. Dr. Hänel auf Mißverständnisse zurückgeführt wird,, fand der Entwurf in dritter Lesung die fast einstimmige Annahme des Hauses.

Es folgt die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von.Viehseuchen.