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Universität- - Chronik
Jena, 18. März.
antreten.
Proceß wegen Zahlung über 5 Mill. Psd. Sterl. angestrengt hat, prüften die General-Consuln aus eigener Initiative die Forderungen und erklärten, es komme eine Verletzung des Liquidations-Gesetzes in Frage, indem die einheimischen Gerichte nicht eine genügende Garantie für eine unparteiische Rechtssprechung böten- Die Consuln beschlossen, persönlich bei Nubar Pascha Schritte zu thun und die Vertagung des Processes zu verlangen, bis ste von ihren Regierungen Instructionen über die Verweisung der Forderungen an den internationalen Gerichtshof erhalten haben werden. Man glaubt, die Mächte werden dem Khedive anrathen, die Verweisung durch Dekret anzuordnen.
— Dem „Bureau Reuter" zufolge ist die gestrige Nachricht des „Standard" bezüglich der sofortigen Abberufung Sir H. D. Wolff's unbegründet.
Lokales.
6. Gietzen, 24. März. [<5terblid)fcit in Gießen.) Die Zahl der Todesfälle in unserer Stadt steigerte sich während der Woche vom 14. bis 20. März um etwas. Es starben 5 Erwachsene und 5 Kinder, im Ganzen also 10 Personen. Von den Erwachsenen starben 3 an Lungenschwindsucht, 2 an Krebs. Von den Kindern befanden sich 2 noch im ersten Lebensjahre und starb von diesen das eine an Krämpfen, das andere an einem Darmcatarrh. Bei 3 schon etwas älteren Kindern erfolgte nach den ausgestellten Bescheinigungen der Tod je einmal durch Lungenschwindsucht, Krämpfe, Gehirnentzündung.
Telegraphische Depeschen.
Wolff'» tekgr. «orrespondenz-Burea«.
Berlin, 23. März. Nach dem heute veröffentlichten Bericht der Herrenhaus- Commission über die Kirchenvorlage erklärte der Eultusminister in den Commissionsoerhandlungen, wenn in der Commission angedeutet sei, daß betreffs der Vorlage ein Benehmen zwischen der Negierung und der Kurie stattgefunden habe, so könne er versichern, daß mchts geschehen sei, was einerseits die Freiheit der preußischen Gesetzgebung, andererseits die Entschließungen der Kurie präjudizirc. Die nach dem Bericht von der Commission angenommenen Aenderungen betreffen wesentlich die Bestimmungen über die Wiedereröfftmng der Seminare, Konvikte und Demeritenanstalten. Ueberall fällt die Staatsaufsicht fort, doch sind dem Cultusminister der Lehrplan, die Lehrer und Leiter, die Statuten und ähnliches mitzutheilen. Die Lehrer der Seminare dürfen vom Staate nicht als minder angenehm bezeichiiet werden. Die Leiter und Erzieher der Konvikte müssen Deutsche sein. Die übrigen Bestimmungen betreffen die Einsetzung des Ministeriums als Berufungsinstanz in den Fällen, wo es sich um Amts- cntfcrnung oder Minderung des Einkommens handelt, ferner um Zulassung der Kranke Pflegenden Orden zur Pflege und Leitung von Waisenhäusern und Pflegeanstalten rc., endlich um Straffreiheit des Lesens stiller Messen und spenden der Stcrbesacramente in Nothfällen.
— Das Herrenhaus überwies die Vorlage über Beförderung der deutschen Ansiedelungen in den Ostprooinzen an eine lögliederige Commission, beschloß, die Vorlage über die Jmpfärzte in Posen durch Schlußbcrathung zu erledigen und »erwies die übrigen drei Polenvorlagen gleichfalls an eine besondere lögliedrige Commission. Der -Gesetzentwurf über die Abänderung mehrerer Amtsgerichtsbezirke wurde en bloc angenommen. Mehrere Petitionen, betreffend Aufhebung der Grundgebäudesteuer, werden nach längerer Debatte in namentlicher Abstimmung mit 101 gegen 5 Stimmen der Negierung als Material zur Gesetzgebung überwiesen.
Morgen kleinere Vorlagen.
— Das Abgeordnetenhaus nahm in 3. Lesung unverändert den Nest des Etats an, darunter auch die für Fortbildungsschulen in den Ostprovinzen geforderten 20,000 jt, wofür auch mehrere Freisinnige, darunter Rickert und Meyer, stimmten. Das Etats- geseh und das Anleihegeietz wurden genehmigt. Der Gesetzentwurf über Erweiterung bes Schuldbuchs wurde in erster und zweiter Lesung angenommen.
Morgen Petitionen.
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Nachdem der seitherige Vertreter der Ohrenheilkunde, Herr Professor Dr. Weber-Liel, in Folge seiner Erkrankung die Professur an hiesiger Universität niedergelegt hat, ist es gelungen, in der Person des seitherigen Privatdocenten. Herrn Dr. Keßler zu Graz, welcher sich eines ausgezeichneten Rufes in seinem Fache erfreut, einen neuen Vertreter für die Ohrenheilkunde an hiesiger Hochschule zu gewinnen und wird derselbe bereits mit Beginn des Sommersemestcrs sein Amt hier
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München, 23. März. Tie Gemahlin des Prinzen Ludwig von Bayern ist gestern Abend von einer Prinzessin entbunden worden. Die Minister v. Lutz, v. Fäustle und v. Crailsheim wurden zur Beurkundung des Geburtsfalles von dem Festmahle zu Ehren des Geburtstages des Kaisers Wilhelm, dem sie beiwohnten, nach dem Palais des Prinzen abberufen. Am Schlüsse des Festmahls wurde von dem preußischen Gesandten ein Toast auf den jüngsten Sprößling des Wittelsbacher Hauses ausgebracht.
Karlsruhe, 23. März. Die gestern Nachmittags auftretenden Athembeschwcrden im Befinden des Erbgroßherzogs steigerten sich bis Abends unter Wiederauftreten des pleuritischen Schmerzes, doch war die Nacht gut. Die Athcmbeschwerden sind bis Morgens nicht mehr ausgetreten, doch sind die örtlichen Veränderungen noch in gestriger Höhe. Das Fieber ist etwas gestiegen, die Gelenkaffection ist gering.
Prag, 23. März. Aus allen Theilen Böhmens wird bedeutendes Steigen sämmtlicher Flüsse und Bäche gemeldet. Hier treten in vielen Gassen die Canäle aus,, mehrere Gassen sind bereits überschwemmt. Auf der Kleinseite ist das Wasser in mehrere Häuser gedrungen. In dem ganzen Ueberschwemmungsgebjete sind Hilfs- comite's unter persönlicher Mitwirkung des Statthalters und Polizeidireckvrs in voller Thätigkeit.
Petersburg, 23. März. Es ist ein Gesetz veröffentlicht worden, wonach die. durch's Loos in den Militärdienst Eintretenden, 'welche eine Lehranstalt erster oder zweiter Categorie absolvirt haben, zwei Jahre actio und dreizehn Jahre in der Reserve dienen sollen.
— Da nach dem Reglement von 1869 für die Organisation der bäuerlichen Verhältnisse der Krondomänen der baltischen Gouvernements die Nothwendigkeit vorgesehen ist, das,Reglement auch auf die besonders gestellten Krondomänen anzuwenden, so ist der Domäneminister mittelst eines kaiserlichen Ukas vom 3. März beauftragt, beim Reichsrathe einen entsprechenden Entwurf einzubringen, betreffend die 23 Krongüter, welche die Kaiser Paul und Alexander I. der baltischen Ritterschaft zur fristlosen Verwaltung behufs Unterhalts der ritterschastlichen Beamten und überhaupt für communale Erfordernisse verliehen waren. Da der Adel in einigen dieser Güter bereits zum Verkauf des bäuerlichen Landes geschritten ist, so verordnet der Ukas, den Verkauf bis zur Erledigung des erwähnten Entwurfs einzustellen.
Petersburg, 23. März. Bei dem gestrigen Diner in Galschina hatte der Kaiser die Uniform des preußischen Alexander - Regiments mit dem Schwarz - Adler- Bande an; die Großfürsten waren, soweit sie der preußischen Armee angehören, in der Uniform ihrer Regimenter erschienen. Der Kaiser brachte das Hoch auf den deutschen Kaiser aus, die Hofkapelle intonirte die preußische Hymne, welche die Anwesenden stehend anhörten.
— Eine Korrespondenz des „Regierungsboten" meldet aus Varna vom 4. März: Anläßlich des Jahrestages des Friedens von Stefano celebrirte der Metropolit Simeon das Tedeum. In den Gebeten wurde der Warne des russischen Kaisers vor dem Namen des Fürsten von Bulgarien aufgeführt, was die Anwesenden sympathisch berührte. Abends zog eine bedeutende Menge mit Militärmusik vor daS russische Viceconsulat. Eine Deputation, aus Stadträthen, Beamten und Kaufleuten bestehend, sprach dem Viceconsul die unveränderte Dankbarkeit und Ergebenheit der Bevölkerung für den russischen Kaiser und die feste Hoffnung auf weiteren Schutz Rußlands aus.
Vermischtes.
Bersrod, 23. Marz. Auch in unserer Gemeinde zog diesmal der Geburtstag des Kaisers nicht still vorüber. Am Abend des 22. versammelte sich der hiesige Gesangverein nebst Freunden desselben im Hofmann'schen Saale. Herr Lehrer Leib schilderte in beredten Worten ein Lebensbild unseres Kaisers in Krieg und Frieden, worauf vom Männerchor passende Lieder vorgetragen wurden. So vergingen rasch die fröhlichen Stunden und Mitternacht war bereits vorüber, als die Versammlung sich trennte.
Mainz, 20. März. lieber das traurige Ende eines Officiers wird dem „M. A." Folgendes mitgetheilt: Derselbe hatte sich (oermuthlich durch einen abgebrochenen. Zahn) eine Verletzung der Zunge zugezogen, die Anfangs unbedeutend schien, bald aber so bedenklich wurde, daß der Patient einen Specialarzt in Heidelberg zu Rathe zog. Derselbe untersuchte die Wunde und erklärte dem Kranken, daß, wenn er diät lebe und vor Allem scharfe Speisen, sowie das Rauchen vermeide, die Wunde ohne weitere Gefahren in einiger Zeit geheilt sein werde. Der Officier beobachtete jedoch diese ärztliche Vorschriften nicht und begann wieder zu rauchen. Die Folge war, daß die Zunge furchtbar anschwoll, worauf der Patient sich nochmals zu dem Arzte nach Heidelberg begab. Dieser machte jetzt ein bedenkliches Gesicht und erklärte, daß nun das Schlimmste zu befürchten wäre, da bereits Zungenkrebs cingetreten sei. Er hatte damit nicht zu viel gesagt. Das Uebel nahm rapid zu und vor einigen Tagen, trat der Tod ein.
Mainz, 20. März. sZur Warnung.) 140 JL Curkosten mußte dieser Tage ein hiesiger Geschäftsmann für eine feiner Arbeiterinnen zahlen, welche krank in's Hospital kam, ohne daß der Arbeitgeber vorschriftsmäßig für ihre Krankenversicherung Sorge getragen hatte. Außerdem wird derselbe noch wegen der unterlassenen Pflicht Strafe zu zahlen haben.
Limburg, 20. März. sZur Warnung.j Der Geschäftsreisende Julius B- von Köln stieg am 14. August o. I. mit einem Billet Wiesbaden-Diez 3. Cl. versehen in Zug 16 zu Limburg ein. Nach Abfahrt des Zuges von Diez reoidirtc der als- Schaffner functionirende Bremser Gg. S. von hier die Coupe's. Bei dieser Gelegenheit streckte der Angeklagte dem S. anstatt ein Billet 50 $ entgegen und versuchte denselben dadurch zu bestimmen, daß er ihn ohne Billet fahren lasse. Wegen Bestechung wurde B. vor der heutigen Strafkammer zu einer Geldstrafe von 100 eoent. 10 Tagen Haft verurtheilt.
Newyork, 15. März. sDer Untergang des Dampfers „Oregon".j Die Passa- giere und Mannschaft des Cunard - Dampfers „Oregon" trafen heute Morgen um 7 Uhr hier ein und überbrachten zugleich die ersten authentischen Nachrichten über den Untergang des Schiffes. Fast Alle haben, mit Ausnahme der Kleider, welche sie an- haben, Alles verloren. Alle waren erschöpft in Folge der Aufregung. Die Mittheilungen über die Ursache der Katastrophe und was darauf folgte, widersprechen sich mehrfach, allein darin stimmen alle überein, daß der Zusammenstoß bei vollständig klarem Wetter und ruhiger See um 4»/, Uhr Sonntag Morgen erfolgt ist. Nur wenige Passagiere waren um diese Zeit wach und keine befanden sich an Deck. Der Stoß war so furchtbar, daß viele Passagiere aus ihren Betten geworfen wurden, doch erloschen die Lichter nicht. Halb angekleidet und kreischend stürzten die Passagiere auf Deck, wo sich auch der Capitän binnen einer halben Minute emgefunben hatte. Die Panik der Passagiere war im ersten Augenblick gefährlicher als Der Zustand des beschädigten Schiffes, doch gelang es Den Ofsicieren, die Passagiere zu beruhigen und sie zu bewegen, sich nach den Salons zu begeben und ihre Kleider und Werthsachen zu holen. Einige Passagiere sollen merkwürdigerweise die Collission verschlafen haben und erst eine Stunde später geweckt worden fein. Die auf Deck befindlichen Personen drängten sich zusammen, um sich vor der Kälte zu schützen, da das Thermometer aus
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Reichstag.
E. E. Berlin, 23. März 1886.
Auf der Tagesordnung steht die dritte Berathung des Entwurfs bett, die Heranziehung der Militärperfonen zu den Gemeindeabgaben.
Abg. Dr. Bamberger (dfr.) erklärt, daß seine Partei gegen das Gesetz stimmen werde, da sie der Ansicht sei, daß, entsprechend dem einheitlichen Charakter der Armee, auch die Communalbesteuerung der Militärpersonen einheitlich auf dem Wege der Reichsgesetzgebung zu regeln sei und nicht der Landesgesetzgebung überlassen werden dürfe.
Ohne weitere Debatte gelangt sodann die Vorlage zur Annahme.
Die Novelle zu 8 5 des Zolltarifgesetzes (Gewährung von Zollfreiheit für Eisen- bahnbetriebsmaterialien) paffirte debattelos die erste und zweite Lesung.
In der danach folgenden ersten Berathung der Novelle zur Gewerbeordnung (Ertheilnng von Corporationsrechte an die Jnnungsoerbande) erklärt
Abg. Schrader (dfr.), daß er es für angezeigt halten würde, die Beschlußfassung über diesen Entwurf auszusetzen, bis die Regierung sich bestimmt darüber geäußert, wie weit sie den übrigen zahlreichen Anregungen, welche von zünftlerischer Seite gestellt werden, nachgeben wolle. Im Uebrigen wurde er gegen die Ertheilung der Corporationsrechte an die Innungen nichts einzuwenden haben; doch sei dies die äußerste Grenze, bis wohin die freisinnige Partei den Wünschen der Adgg. Ackermann und Genossen nachkommen könne.
Abg. Dr. Meyer-Jena (natlib.) stimmt dem Vorredner im Ganzen bei, besonders müsse er sich gegen die Zwangsinnung und gegen die Gewährung des Credits der Reichsbank für die Jnnungsverbände erklären.
Abg. v. Kleist-Retzow (cons.) ist durchaus für die Vorlage, welche ein Schritt vorwärts sei auf dem Wege der Stärkung des Handwerks.
Abg. Kräcker (Socdem.) erklärt sich Namens feiner Partei für die Vorlage; allerdings aber müsse gefordert werden, daß auch den Arbeiterfachvereinen Corporationsrechte verliehen würden.
Die Generaldebatte wird darauf geschlossen; da commissarische Berathung nicht beantragt ist, wird die zweite Lesung im Plenum stattfinden.
Das Haus tritt darauf in die zweite Berathung des Gesetzes über die Rechtspflege in den deutschen Schutzgebieten.
S 1 lautet in der von Der Commission vorgeschlagenen Fassung:
„Die Schuhgewalt in den deutschen Schutzgebieten übt der Kaiser im Namen des Reiches aus."
Abg. Frhr. v. Buol (Ctr.) beantragt folgende Formulirnng:
Die Schutzgewalt in den deutschen Schutzgebieten übt im Namen des deutschen Reiches der Kaiser unter der Reichsverfassung entsprechender Mitwirkung des Bundesraths aus."
Abg. Dr. Hänel (dfr.) erklärt sich gegen diesen Antrag und tritt für die Fassung der Commission ein. Bei der Ordnung der Verhältnisse der Schutzgebiete sei es zweckmäßig, die Kaiserliche Gewalt in den Vordergrund zu stellen. Die Verhältnisse von Elsaß-Lothringen bieten eine geeignete Analogie dar. Auch aus constitutionellen Gründen empfehle es sich, dem Kaiser die Ausübung der Hoheitsrechte zu übertragen, weil für alle Regierungshandlungen des Kaisers ein verantwortlicher Träger in der Person des Reichskanzlers existire.
Abg. Dr. Windthorst will die Vorlage abgelehnt wissen, weil dem Bnndes- rath und dem Reichstag nicht das gebührende Mitwirkungsrecht gewahrt und weil Art. 6 der Congoakte, welcher absolute Religionsfreiheit verbürge, nicht beobachtet worden fei.
Abg. Dr. Marquardsen (natlib.) pflichtete der Auffassung Hänels bei; Windt- horfts eonstitutionelle Bedenken seien unbegründet. Die Vorlage sichere aber auch hinreichend die Freiheit der Ausübung der verschiedenen Culte. Er empfehle die Annahme ber unveränderten Commifsionsvorlage.
Abg. v. Grävenitz (Reichsp.) tritt ebenfalls für die Commifsionsvorlage ein.
Abg. Kayser (Socdem.) schlägt vor, in der vom Abg. v. Buol empfohlenen Fassung statt „Mitwirkung des Bundesraths" zu setzen: „Mitwirkung des Reichstags."
Abg. v. Köller (cons.) bittet um Ablehnung aller Anträge und Annahme des Commissionsentwurfs.
Die Debatte wird geschloffen und 8 1 in der Fassung der Commission gegen dir Stimmen des Centrums und der Socialdemokraten angenommen.
Ein Antrag des Abg. v. Buol, das Gesetz zehn Jahre nach seiner Verkündigung außer Kraft zu sehen, wird abgelehnt.
Damit ist die Tagesordnung erschöpft.
Nächste Sitzung Mittwoch. Arbeiterschutzanträge; Antrag Viereck wegen Aushebung des Dynamitgesetzes u. A.


