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Arm
Gießen, 22. Juli.
Dieser Uebelstand
paar Mark werth, welche solche kosten können.
Civis.
— fTerra-Vulcana-Feuerzeugständer.^ Zu den empfehlenswerthesten Erfindungen, welche für den Gebrauch der weitesten Kreise bestimmt sind, gehören die dem Herrn Bernhard von Schenk in Heidelberg patentirten (D. R.-P. Nr. 33234) „Terra- Vulcana-Feuerzeugständer" aus gebrannter Mineralmasse zur „immerwährenden" Entzündung schwedischer Zündhölzer (Preis per Stück X 1,25). An den bisher üblicken Schachteln gerteth oft nach kurzer Benützung kein Hölzchen mehr in Brand, sobald die aufgestrichene Zündmasse abgericben war. Die Spahnholzschachteln geriethen auch leicht in Brand und konnte in Kinderhänden gefährlich werden. Diese bedenklichen Behälter der an sich so preiswürdigen schwedischen Zündhölzer verteuerten auch dieses allgemein benöthigte Gebrauchsmaterial unverhältnißmäßig, da die Schachtel dem Fabrikanten mehr Kosten .verursacht als der Inhalt. Mit der Herstellung und Einführung der Terra-Vulcana-Feuerzeuge, angefertigt aus einer Mineralmasse, die aus Aluminium- oxyd, Fluor, Schwefel und Kobaltoxydul-Verbindungen, welche in hoher Hitze gebrannt werden, besteht, die angeführten Mängel der phosphorfreien Zündhölzer beseitigt und ist nunmehr die Möglichkeit vorhanden, die Verpackung der schwedischen Zündhölzer in einfacher und. billiger Weise vorzunehmen. Ohne Zweifel wird dadurch der Consum der schwedischen Zündhölzer durch allgemeine Einführung sich bedeutend erhöhen und dadurch segenbringend sein, denn es gilt noch immer, die Anwendung des weißen Phosphors "hCbei- Zündholzindustrie zu bekämpfen, weil er die Arbeiter krank macht, ja ihren frWn Tod verursacht. Was den Bezug der Schenk'schen Feuerzeugständer bottifft, so verweisen wir auf das Inserat des Herrn Friedr. Seibel in Gießen und des Herrn Conrad Schäfer in Marburg.
Herr Redacteur!
Schon zum Oefteren, und so auch gestern Nachmittag wieder, ist es vorgekommen,
müßte beseitigt werden. Wir unterbreiten deßhalb der zuständigen Behörde zu geneigter Erwägung, ob es sich nicht empfehlen dürfte, eine Aufsicht, sowie Nettungs- maßregeln für das „Volksbad" einzurichten. Ein Menschenleben ist wohl noch die
Temperatur der Lahn.
Am 22. Juli, zwischen 11 und 12 Uhr: Wasser IW, Lust 25» R. im Schatten.
L. Chr. Nübsameru
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Zustande nicht erfahren darf.
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berg, n m 1/1015^9 N " XXXXVI/54 dem Bade «MM »ls->s Gießen, den 22..
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Bei« ydauje von he Preis.
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. HcKdri und Verkehr.
■ A.mbmrg, 21. Juli. Rother Weizen M 15.35, weißer Weizen M 15 20, Korn .«W ®erfte M 765, Hafer M 6.65, Kartoffeln ä 100 Pfund M 0.00 Erbsen ä 10ff*Pfund X 00.00.
21 Juli Auf dem heutigen Markt kosten: Kartoffeln per Malter << 5.00—6.00, (gier das Hundert X 4 50—5.00, Butter per Pfund X 0.90 bis 1.05, Weißkraut per Stück 20-30 Rothkraut per Stück 30—40 X Kohlrabi Ochsenfleisch per Pfund 45-70 Kuh-u. Rindfleisch 45-60 Kalbfleisch 40-60 Schwemefleych 65-70 Hammelfleisch 50-70 H, 1 Hahn JL 0.70-1.80, 1 Huhn X 1.00—2.50, 1 Ente X 2.00-3.00, 1 Gans X 3.00—7.00 1 Taube 40—70 Welsche X 5.00—10.00.
Bekanntmachung,
die Ausführung der Artikel 23 und 24 des Gesetzes vom 30. Juni l. I. über das Civildiener-Wittwen-Jnstitut betreffend. Vom 1. Juli 1886.
Nach Artikel 23 des Gesetzes vom 30. Juni l. I., das Civildiener-Wittwen- °<nftitut betreffend, steht es denjenigen activen Staatsbeamten, sowie denjenigen in der ^eit vom 1 April bis 30. September 1886 in den Ruhestand versetzten Staatsbeamten, welcke vor dem 1. October 1886, sei es kraft Gesetzes, sei es in Folge vorläufiger Aufnahme Mitglieder des Civildiener-Wittwen-Jnstituts geworden find, frei, m dem seitherigen Verhältnis zum Institut zu verbleiben, unter Beibehaltung der damit verbunden gewesenen Pensionsansprüche der Wittwen und Waisen und der entsprechenden iäbrlicken Beiträge und Eintrittsgelder; sie sind jedoch verpflichtet, dielen il)nm Ent- sckluß vor dem 1. October 1886 der Civildiener-Wittwenkasse-Commission anzuzelgen, widrigenfalls angenommen wird, daß sie sich den Bestimmungen des erwähnten Gesetzes
16) Nach Schluß des Zuges Zusammenkunft der Theilnehmer in ^der Festhalle.
17) Sollte ungünstiges Wetter die Abhaltung des ^ackelzuges unmöglich machen, so findet Abends 8 Uhr in der Stadthalle große Fest - Versammlung statt, zu welcher die für Fackelzug und Festzug gelösten Karten als Eintrittskarten gelten.
Kassel, 20. Juli. Der gestern berichtete Unfall des Locomotivführers bei Wabern wird, wie man hört, auf das Abspringen eines Eisentheiles zurückgesuhrt.
— Von einem erschütternden Unglücksfall, von dem die Familie des Rittergutsbesitzers Herrn v. Hollweg auf Gr. - Weißenfee in Ostpreußen betroffen worden, wird dem „Bert. Tagebl." Folgendes berichtet: Am 10. d. M. wurde m der Familie des Gutsherrn das seltene Fest der silbernen Hochzeit gefeiert, zu dem auch die beiden Söhne, der ältere Schüler der Kunstakademie in Düsseldorf, der lungere Student Der Heidelberger Universität, eingetroffen waren. Die Unterhaltung der jungen Manner, darunter mehrere aus der Umgegend, begann sich um die Einrichtung von Waffen zu drehen, namentlich um die Construction des neuen Repetirgewehrs, welches der Heidelberger Student beschrieb; um die Definition den Zuhörern zu verdeutlichen, begab man sich in das Jagdzimmer, in dem Waffen aller Art an den Wänden hingen. Der jüngere Herr v. H- ergriff sofort ein doppelläufiges Gewehr, ohne vorerst zu prüfen, ob dasselbe geladen sei, spannte bei seinen Erklärungen den Hahn und bei diefen Manipulationen glitt der Daumen von demselben, ehe er die Ruhe erreicht hatte, ab, fchlug auf den Zündstoff und gleichzeitig krachte ein Schuß, von dem der Bruder in die rechte Brust getroffen, gegen die angelehnte Thür und in's andere Zimmer stürzte, m dem sich mehrere Damen befanden. Es folgte jetzt eine unbeschreibliche Scene. Die Verwirrung unter den hinzugeeilten Gästen war grenzenlos, als sie den jungen Künstler im Blute liegen sahen. Die Mutter und mehrere verwandte Damen des Hauses fielen in Ohnmacht, während die Herren, die schreckliche Situation sogleich begreifend, Den jungen Mann auf ein Ruhebett legten, wobei der unglückliche jüngere v. H-, ahne ein Wort oder eine Thräne zu verlieren, still zuschaute. Glücklicherweise befand sich unter den geladenen Gästen auch der Kreisphysikus Herr Dr. Kirchner aus K-. der die Wunde sofort verband und sie für nicht lebensgefährlich erklärte. Während man sich noch beschäftigte, erdröhnte plötzlich in einem oberen Zimmer ein zweiter Schuß. Alles stürzte dorthin. Hier hatte aber die Revolverkugel besser getroffen. Der unglückliche jüngere o. H- konnte den Schmerz und den Vorwurf, Mörder seines Bruders zu fein, nicht ertragen; er begab sich auf sein Zimmer und schoß sich eine Kugel durch den Kopf, die sofort seinen Tod herbeiführte. Das Fest der silbernen Hochzeit hatte einen schrecklichen Abschluß. Die Gäste entfernten sich schweigend, um die unglücklichen Eltern mit ihrem endlosen Schmerz allein zu lassen, nur die nächsten Verwandten und der Doctor blieben zurück. Letzterem gelang es denn auch, den verwundeten Herrn v. H. bald wieder zur Besinnung zu bringen. Aus die Frage, wo der Bruder sei, antwortete man ihm ausweichend, da er die furchtbare Wahrheit in feinem tief leidenden
scheuen Gäste und Deputationen, sowie für die Geistlichkeit bestimmt. Kr Eintritt liir hnä iihriac Vublikum erfolgt von der Seite des Liebfrauenplatzes her durch beide Portale. Das Portal nach dem Leichhofe bleibt für das Publikum ebenfalls gefchlosmi^ b£r ^^ichen F^-r verläßt der Zug in der Ordnung, wie er
einaetreteii, den Dom und bildet wiederum Spalier.bis zur bischöflichen Wohnung. Nach Auflösung des Zuges werden die Vereinsfahnen nach der Stadthalle gebracht und
10)^Empfang der Behörden, Deputationen und Corporationen..
11) Nachmittags 3^ Uhr großes Festbanket in der festlich deconrten Stadthalle. 12) Abends 7 Uhr Festpredigt im Dom. . m ~ .. y.,
13) Abends 73/4 Uhr Aufstellung des Fackelzugs m der Schulstraße. Bezüglich der Ordnung des Fackelzugs wird ein besonderes Programm veröffentlicht.
~ 14) Abends 83/4 Uhr Abmarsch des Fackelzugs über Schloßplatz, Rheinstraße, Fischthorstraße nach dem Markt. Aus dem Markt vor dem H^tportale des Domes haben unterdessen die Herren Bischöfe auf der festlick geschmückten ^rUmne Platz genommen, um dorten auf Wunsch des FesttComitL's die Ovation der Diocesanen en - $ $ z Nach Aufstellung des Zuges auf dem Markt: Jubel - Ouvertüre von Weber, vorgetragen von särnnttlichen Musikckören; Gesangs - Vortrag der vereinigten Gesangvereine, Ansprache an den Herrn Bischof; Erthellung des Segens,Tvveum,gesungen vorn gesamniten Volk unter Begleitung aller Musikchore, bengalische Beleuchtung beä ®‘™eä-3l6m(ir,d) Fackel,ugs über: Ludwigsstraße, Schillerstraße Große
Bleiche, Flachsmarktstraße, Schusterstraße, Höfchen, Leichhof, Augustmerstraße, Holzgasse und Rheinstraße bis zu dem freien Platze vor der Halle, woselbst Auflösung
Bekanntmachung,
die Ausführung des Artikels 22 des Gesetzes vom 30. Juni l. I. über das Civlldiener-Wittwen-Jnstitut betreffend. Vom 1. Juli 1886.
Nack Artikel 22 des Gesetzes vom 30. Juni l. I., das Civildiener-Wittwen- <WHtut betreffend, findet dasselbe auf die Wittwen und Waisen der vor dem 1. October ?886 verstorbenen Staatsbeamten keine Anwendung. Jedochsollen die Wittwen und Waisen solcher Staatsbeamten, welcke Mitglieder des Civildiener-Wtttwen-Jnstituts aewesen und in der Zeit vom 1. April bis zum 30. (September 1886 — Jet es im uctioen Dienste, fei es nach Versetzung in den Ruhestand während dieses Zeitraums ue torben^ sind, die Bemessung ihres Wittwen- und WaisengelDes nach den Bestnnin- unaen des erwähnten Gesetzes verlangen können, falls sie einen desfallsigen Anspruch 2 L 15 October 1886 bei der Eivildiener-Wittwenkasie-Eommislion geltend machen.
^dem wir die Interessenten auf vorstehende gesetzliche Bestimmung zur Wahrung ihrer Rechtszuständigkeiten besonders aufmerksam machen, bemerken wir, daß zu den Liernach bei Meldung des Ausschlusses bis spätestens den 14. October 1886 einschließlich bei Großherzoglicher Civildiener-Wittwenkasse-Commisston einzureichenden Erklärungen Stempel nicht zu verwenden ist-
Darmstadt, den 1. Juli 1886.
Großherzogliches Ministerium des Innern und Der Justiz.
Finger. Kohler.
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Gießen, den v
Nach Artikel 24 des nämlichen Gesetzes werden allen denjenigen activen Staatsbeamten, sowie denjenigen in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1886 in den Ruhestand versetzten Staatsbeamten, welche vor dem 1. October 1886, sei es kraft Gesetzes sei es in Folge vorläufiger Aufnahme, Mitglieder des Eioildiener-Wittwen- ^nftituts geworden sind und welche von der in Artikel 23 zugestandenen Befugniß feinen Gebrauch gemacht haben, vom 1. October 1886 an die nach Artikel 4 und 5 festgesetzten Wittwen- und Waisengeldbeiträge in Abzug gebracht; spätere Reclamationen dagegen bleiben unberücksichtigt. Jedoch sollen die 5Mterbliebenen solcher Beamten an .... , .
Wittwen- und Waisengeld zusammen soviel zu beziehen haben, als das Wittwen- oder I daß in dem sogenannten „Volksbad" in Der Lahn Menschenleben nur mit Mühe und Waffengeld betragen haben würde, wenn der Beamte in dem seitherigen Verhältniß zu I meist nur durch reinen Zufall vom Ertrinken gerettet wurden. dem Institut geblieben wäre, sofern gedachte Beamten sich auf Grund einer vor dem 1 —s. 1 October 1886 bei der Eivildiener-Wittwenkasse-Commission abzugebenden Erklärung verpflichten, die höheren Beiträge, welche sie in dem seitherigen Verhältniß zu dem Civildiener-Wittwen-Jnstitut zu entrichten hatten, in so lange weiter zahlen zu wollen, bis sich die Wittwen- und Waisengeldbeiträge nach Artikel 4 und 5 des angeführten
Gesetzes gleich hoch oder höher berechnen.
Indem wir die Interessenten auf vorstehende gesetzliche Bestimmungen zur Wahrung ihrer Rechtszuständigkeiten besonders aufmerksam machen, bemerken wir, daß zu den hiernach bei Meldung des Ausschlusses bis spätestens den 30. September 1886 einschließlich bei Großherzoglicher Civildiener-Wittwenkasse-Commission einzureichenden Erklärungen Stempel nicht zu verwenden ist. Darmstadt, den 1. Juli 1886.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger. Köhler.
V. Klasse. m ,, r,
LandwirtMastÄ-hr-r. Der Dampfkesstl-Prüfungs-Jngemeur. Der Buchhalter der Cabinets- und Hofkasfe.
VI. Klasie. , ,
Gerichtsschreiber bei den Amtsgerichten. Registra tut - 21 s Üstenten bei
Der Gericktskostenrevisor. Der Secretär des Erbschastssteueramts. (5taat§ann)alt]^^a^^§- ^bülfen ^ Der Assistent des Secretariats der Centralstelle für die Gewerbe und den EA««b?eZn. Der Kammerstenograph. Der Assistent des Secretariats der Centralstelle für die Landwirthschaft imd d^^landwirthfchaftlichen Vereine.
Der Assistent bei der Aichungs-Jnspection. Straßenmeister. Der Assistent des Gerichtskostenrevisors. Der Kanzlist des Erbschaftssteueramts. Gehulfen bei den Provinzialdirectionen und Kreisämtern.m
Der Oeconom bei dem Landeszuchtbaus. 'Der Oeconom bei dem Gesängniß und dem Provinzialarresthaus zu Darmstadt. Der Oeconom bet dem Gefangne zu Mainz. Der Arbeitshaus-Juspector. *
Amtsgerichtsdiener. Aufseher (Beschlietzergehülfen) und Werkmeister bei dem Arbeitsbaus Gefangenaufseher an dem Landeszuchthaus, an den Gefängnissen, au den Vrovinzialarresthäusern und den damit verbundenen Haftlokalen. Gefangenaufseher an dem^Hastlokal zu Offenbach. Criminalschutzmänner für den Dienst der Staatsanwalt- sckaff. Der Diener des Haus- und Staatsarchivs.
Darmstadt, den 1. Juli 1886.. , , r,.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der ^uftiz.
Finger. Kohler.
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Mainz, 20. Juli. Das Programm der Consecrationsfeier des Herrn vr. Paulus Leopoldus Haffner ist, wie wir vernehmen, nun definitiv Folgendes:
1) Am Vorabende, 24. Juli, Abends von 7—8 Uhr, Geläute der Glocken des .Dernes und aller Kirchen der Stadt mit dreimaliger Unterbrechung. Während der 1 / Pausen Choral vom Dome herab.
' 2) Abends 8 Uhr Begrüßung der Gäste im Saale des „Frankfurter Hofes" und
feierlicher Empfangs - Commers der Studentenverbindung Hasso - Rhenania im Saale .Les katholischen kaufmännischen Vereins.
3) Am 25. Juli, von Morgens 6^—7 Uhr, Wiederholung des Glockengeläutes und Chorals.
4) Morgens 7 Uhr Hochamt in sämmtlichen Pfarrkirchen der Stadt.
5) Um Vz9 Uhr versammelt sich das Domkapitel und die übrige Geistlichkeit im Dome und begibt sich von dort nach der Wohnung des Herrn Bischofs.
6) Um 9 Uhr Festzug von der bischöflichen Wohnung nach dem Tome unter dem Geläute aller Glocken Der Stadt. Der Zug bewegt sich über den Bischofsplatz, Fuststraße, Guttenbergsplatz, Höfchen, Markt nach dem Domportale der Marktseite. Die Vereine mit ihren Fahnen, sowie die übrigen Theilnehmer des Zuges bilden auf Dem Wege Spalier, schließen alsdann den Zug und nehmen, während die Herren Bischöfe uuD die Geistlichkeit in den Chor eintreten, Ausstellung in dem für sie angewiesenen Theile des Domes. Zur Theilnahme am Festzuge sind alle Diejenigen berechtigt, welche eine Karte für Fackelzug oder eine besondere Karte für den Festzug gelöst haben. Ohne Legitimationskarte kann, der Ordnung wegen, Niemand zugelassen werden.
7) Für die vom Herrn Bischof und dem Domkapitel eingeladenen Behörden und Gaste, sowie für das Fest - ComitL sind Plätze im Chor oder in dessen Nähe reseroirt.
8) Der Eingang durch das Portal nach der Marktseite ist nur für die Theilnehmer des Zuges, die eingeladenen Behörden und die mit Legitimationskarten ver-
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