Ausgabe 
23.5.1886 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

jWjHet

Gebhardt

Expvrt ä

3887

O^VLLLü.

MM.

rlÄ »u va- !'LEahe 13 13 i>t her l.-gfoi sowie Hinler, iraumiger Werkftntk W zu vermicihen. -^baNKaas. g MäülLgTHlU, L Augiist oder auch vermicihen.

w, Küche und allem" en.

ny, Merbraumi.

-ocf meines Hauies, ' "ofort anderweit

Z. Alker.

er, zum Laden vrsscnd in der Ei'ped. d. Ll.

13: große Tah-unz lermiethen.

111.____________________

e 6 ein cltgtuic^ er 24. Juni zu ver- selbst im Hinterhaus, tes Zimmer zu ver-

1, Marklstraße 32. freundliches Zimincr, oermiethen-

Sellerswcg 71. _ mer tu vermicihen. Kr Mjnfofftraüf- )bl. Zimmer neH lietijcn-

Ederstraße^. anytnf. SM zu vermicihen. tterM b, N. Si. mit oder ohne Logis,

i-ptb. d. Bl.

f>r Schöll

' ba§ Wf( »sSelhst- Sbild.x L c ti M, * '«LA arft 1 3601

Anzeigen.

i« mit M M

r°öM

?e jL----re

Viadchen lucht

^oos,Wusbu^

Mik. 119 Erstes Blatt. Sonntag den 23. Mai 1866

Meßmer Anzeiger

Amis- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

|BW^B*E«iwa<»Eatwa?a£aagMH!i^gagswia»3HaCTi!ugt«paBWMa8MgaBKaroaEafiB«HgB^^

Amtlicher Hheil.

Betreffend: Die Ableistung des Verfassungseides. Gießen, am 21. Mai 1886.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglicherr Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche noch im Rückstände sind, werden an Erledigung unserer Verfügung vom 6. d. M. Anzeiger Nr. 107 binnen 24 Stunden erinnert.

__________________________________________________________________Dr, Boekmann._____________________________

Gefunden: 1 Körbchen, 1 Regenschirm, 1 Baumsäge, 1 Kinderschuh, 2 Portemonnaies, 1 Halstuch, 1 Messer, 1 Leibriemen, 1 Kinderstrohhut, 1 Stange Eisen, 1 Damenhut, 1 Taschentuch.

Gießen, am 22. Mai 1886. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

][ Darmstadt, 21. Mai. Der kaiserliche Statthalter von Elsaß- Lothringen, Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst, ist heute Nachmittag 1 Uhr 35 M., direct von Straßburg kommend, hier eingetroffen und als Gast Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs im Schloß abgestiegen. Der Fürst wurde am Bahn­hofe der Main-Neckar-Bahn von dem militärischen Begleiter unseres Erbgroß- herzogs, Hauptmann ä la suite des Generalstabs, Herrn o. Schwarzkoppen, empfangen, welcher bekanntlich zur Zeit, da Fürst Hohenlohe deutscher Bot­schafter in Paris war, bei der genannten diplomatischen Vertretung als Militärattache commandirt war. Hauptmann v. Schwarzkoppen geleitete den Fürsten in's Schloß zu den für denselben bestimmten Gemächern. Heute Abend 7 Uhr findet aus Anlaß der Anwesenheit des Statthalters Großh. Hoftafel statt, zu welcher u. A. auch an verschiedene Mitglieder des diplomatischen Corps Einladungen ergangen find.

Der commandirende General des XI, Armee-Corps, General der Ka- .'allerie, Freihr. v. Schlotheim, besichtigt heute die Garnison Babenhausen. Morgen Vormittag wird der General auf dem Weiterstädter Kavallerie-Exercier- platz über die fünf hier garnisonirenden Escadrons der Großh. Dragoner-Regi­menter Nr. 23 und 24 Jnspection abhalten.

Darmstadt, 21. Mai. sZweite Kammer der Landstände.) Forsetzung der aUgemeinen Diskussion über den Gesetzentwurf, die Unterbringung jugendlicher Nebel- thäter und verwahrloster Kinder betr.

Abg. Böhm: Er habe sich überzeugt, daß ein allgemeinesBedürfniß vorhanden sei, verwahrloste Kinder in Erziehungs- oder Besserungsanstalten untcrzubringcn. Wenn auch in ländlichen Kreisen dieses Bedürfnis im Allgeineinen geringer sei, wie in Städten, so sollten doch die Vertreter, dieser Kreise durch Ablehnung des Gesetzes den andern ja nicht das Mittel entziehen, wirksam gegen eine zunehmende Verwahrlosung einschreiten zu können. Die bestehenden Gesetze seien nicht ausreichend. Er sei nicht der Ansicht, daß der neue Gesetzentwurf ein drakonisches Polizeigesetz sei, das sich hauptsächlich gegen die unteren Klassen richte. Nein, es sei ein Schutz für die Arbeiter­klasse. Ein braver Arbeiter sei sehr zufrieden, wenn dadurch verhütet würde, daß seine Kinder durch Umgang mit verwahrlosten Kindern in der Schule gefährdet wür­den. Das Gesetz sei ein humanes, ein Makel werde der Erziehung, wie sie dasselbe im Auge habe, nicht anhaften. Er bitte den Entwurf im Princip zu genehmigen und in der Einzelberathung dann allfallsige zu Tage tretenden Mängel durch geeignete Amende­ments zu beseitigen.

Abg. Büchner sprach sich zur Motivirung seiner Abstimmung dahin aus: Er sei im Princip für das Gesetz. Er halte den Staat theorethisch für berechtigt für das Gemeinwohl einzutreten, wenn es durch Zunahme der Verwahrlosung gefährdet sei. Es sei besser, Verbrechen zu verhüten durch richtige Erziehung in der Jugend, als dieselben später, wenn sie geschehen seien, mit harten Strafen zu belegen. Seitdem er aber die gestrigen, alles Maß überschreitenden Expektorationen einzelner Herren ge­hört habe, werde er dagegen stimmen. Moral und Religion seien ganz getrennte Dinge, hätten mit einander nichts gemein. Die Moral habe früher bestanden als die Religion. Wer das Gegentheil behaupte, den erkläre er für unwissend. Er verweise nur auf das Mittelalter, wo die greulichsten Verbrechen unter dem Deckmantel der Religion geschehen seien. (Der Präsident ruft zur Ordnung.) Wenn nun einmal der Fall vor­käme, daß ein vietistischer oder ultramontaner Amtsrichter ungerechtfertigter Weise finden würde, daß das Kind freisinniger Eltern der Zwangserziehung bedürfe, so sei das schon Grund genug gegen das ganze Gesetz zu stimmen. Ferner sei bekannt, daß diese Anstalten zur Besserung alle mehr odex, weniger einen pietistischen Charakter trügen und daß die daraus Hervorgcgangenen meist stupide Kopfhänger seien. Wo solle außerdem der Staat die Mittel hernehmen, die in Folge zunehmender Verwahrlosung entstehenden Kosten zu decken? Er erlaube sich noch als persönliche Bemerkung folgendes zu sagen: Wenn sich Herr Abgeordneter Ohly gestern über die verderbliche Wirkung seiner Schriften geäußert habe, so habe er dieselben entweder nicht gelesen, oder es fehlten ihm alle Vorbedingungen zum Verständnis; derselben.

Abg. Schade ist im Princip für das Gesetz,' glaubt aber, daß der Kostenpunkt bis jetzt zu wenig in Betracht gezogen sei. Er sei sehr dankbar, wenn von der Re­gierung in der Beziehung Anhaltspunkte gegeben würden, damit man sich mit mehr Beruhigung der Berathung hingeben könne.

Abg. Jost: Wenn er auch den großen Einfluß der Religion auf die moralische Entwicklung der Kinder nicht verkenne, so könne er doch nicht einsehen, welche Aende- rung die Freiheit der Kirche auf Eltern hervorbringen könnte, die weder an Gott noch an ein Jenseits glaubten. Auch eine Abänderung der Fabrikgesetze könne liederliche Eltern, die ihre Pflichten nicht erfüllten, nicht besser machen. Schluß der Dis­kussion beantragt.

Bericherstatter Ohly spricht nochmals für Annahme des Gesetzes. Auf die persönliche Bemerkung des Abg. Büchner erklärt er, daß er gestern nur vom ver­derblichen Einfluß der schlechten Presse gesprochen habe; wenn sich also Herr Büchner betroffen fühle, so müsse er sich für den einzigen Perteter derselben halten. An seinen Schriften, deren Ideen er anderen bedeutenderen Männern entlehnt habe, sei nur das Schlimme, daß sie populär geschrieben seien und in Schichten des Volkes eindringen, n>o sie niemals verstanden werden. Er könne sich Sitte und Moral ohne Religion nicht denken.

Gegen die Bemerkung des Abg. Büchner sprachen sich in scharfer Weise noch aus die Abgg. Ellenberger und Franck. Man schreitet nunmehr zur Berathung des Gesetzes. Der Ausschußantrag geht dahin Art. 1 und 3 des Entwurfs zu einem Art. 1 zu verbinden und demgemäß dem Art. 1 folgenden Zusatz beizufügen:Die­selbe Maßregel kann von Obrigkeitswegen bei Kindern und jugendlichen Personen unter 16 Jahren getroffen werden: 1) wenn ihnen von ihren Eltern in böslicher oder fahrlässiger Weise fortgesetzt die nöthige Nahrung oder Pflege entzogen wird, ober wenn sie fortgesetzt schwerer Mißhandlungen von Seiten der Eltern oder eines Eltern- theils ausgesetzt sind; 2) wenn Eltern in sonstiger Weise fortgesetzt böslich oder fahrlässig ihrer Pflege- und Erziehungspflichten zuwiderhandeln oder dieselben gröblich verabsäumen; 3) wenn Kinder über 6 Jahre, welche zwar noch keine strafbaren Handlungen be­gangen haben, aber doch bereits eine Verwahrlosung an den Tag legen, welche die er­ziehliche Einwirkung der Eltern oder andrer Erzieher und der Schule als unzureichend erscheinen läßt. In den Fällen sub 2 und 3 wird jedoch vorausgesetzt, daß mit Rück­sicht auf die Persönlichkeit der Eltern und der Kinder, sowie nach Lage der sonstigen Verhältnisse der Familie die Fortdauer der elterlichen Pflege und Erziehung zum sitt­lichen Verl eben der Kinder führen würde."

Nach längerer, lebhafter Debatte wird dieser Antrag mit allen gegen 6 Stimmen angenomv!

In Wegfall gelangen dadurch : 1) der Antrag Metz, der die Zustimmung dev Eltern bei llnterbringung der Kinder in eine Besserungsanstalt für nöthig erachtet; ferner 2) ein Antrag Wasserburg und Möhn: Art. 1 bestehen zu laffen, den Zusatz aber zu streichen und dafür zu setzen: Das Gleiche kann erfolgen, wenn die Eltern wegen Mißbrauchs der elterlichen Gewalt oder Nichterfüllung ihrer elterlichen Pflichten bestraft worden sind.

Berlin, 21. Mai. DerReichs-Anz." veröffentlicht eine Liste ber 75 vom König für die fünfjährige Sitzungsperiode zum Volkswirthschaftsrath berufenen Mitglieder, sowie das Gesetz über die Bestrafung der Schulversäum* niffe in Preußen, sowie auf dem platten Lande in Schlesien und in der Graf­schaft Glatz.

Der Landtags-Abgeordnete Jacobs (Lingen-Bentheim) ist Vormittage, hier gestorben.

Eine auf Grund des Socialistengefetzes auf die Dauer eines Jahres erlaffene Verordnung des Staatsministertums von gestern bestimmt, daß in Spremberg, dem Gemeindezirk Slamen und dem Gutsbezirk Heinrichsfeld Ver­sammlungen zur Berathung öffentlicher Angelegenheiten einer 48 Stunden vor­her nachzusuchenden schriftlichen Genehmigung der Ortspolizei bedürfen und daß Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu besorgen ift> der Aufenthalt versagt werden kann.

Berlin, 21. Mai. Die heutige Parade der Gardetruppen der Berliner und Spandauer Garnison auf dem Tempelhofer Felde verlief bei prachtvollem Wetter glänzend. Der Kaiser, vom Kronprinzen, dem Herzog Max Emanuel von Bayern und einer glänzenden Suite zu Pferde, von der Kronprinzessin, der Großherzogin von Baden und den Prinzessinnen des Königshauses zu Wagen: gefolgt, fuhr zunächst die Front der in zwei Treffen ausgestellten Truppen ent* lang, ließ dieselben dann zweimal an sich vorüber defitiren. Die in den Straßen angesammelten, Kopf an Kops gedrängten Zufchauermaffen begrüßten den Kaiser aus der Hin- und Rückfahrt mit stürmischen Jubelrufen.

Die Strafkammer de« Landgerichts verurtheilte den Redacteur der Germania", Koernig, wegen Beleidigung des Reichskanzlers, begangen durch einen Artikel über den Ursprung des Culturkampfes, zu viermonatlichem. Gesängniß.

Reichstag.

E. R, Berlin, 21. Mai 1886.

Das Haus nahm in dritter Lesung den Gesetzentwurf bezüglich der Zucker­steuer an. Die von Abg. Witte (bfr.) neuerdings eingebrachten Abänderungsanträge wurden abgelehnt.

Darauf folgte die Interpellation der socialdemokratischen Partei wegen des Streikerlasses des Ministers v. Puttkamer.

Staatssekretär v. Bötticher erklärt sich zur sofortigen Beantwortung der Interpellation bereit.

Abg. H a s e n c l e v e r (Socdm.): Der Erlaß greife in die Gewerbeordnung ein, er richte sich gegen die Arbeiter und lasse den Arbeitgebern freie Hand. Wenn die Polizei auch einschreiten soll, wenn die Arbeiter zur Arbeitseinstellung überreden, dann muß sie auch gegen die Konvention der Arbeitgeber einschreiten, die sich durch Konventional­strafen gegen die Arbeiter verbinden. Das ist eine neue Specialreform. Freunde des Strikes seien die Socialdemokraten nicht, denn bei denselben komme für die Arbeiter wenig heraus. Dagegen empfiehlt sich die Bildung von Fachvereinen. Wenn Herr v. Puttkamer in dieser Art die Arbeiter aufreizt, dann könne die Arbeiterbewegung