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Salisbury sprach gestern in Leeds und erklärte nachdrücklich, das Tory-Cabinet hätte sich niemals mit einem Vorschläge zur Herstellung eines irischen Parla­ments befaßt.

Italien.

Rom, 19. Juni. Bei dem in Vittorio garnisonirenden Bersaglieri- Bataillon sind 7 Cholerafälle constatirt worden. Es wurde die Lagerung der Solvaten in Zelten angeordnet. Eine Jnspettions»Commission ist von Padua «ach Vittorio abgegangen.

Belgien.

MouS, 19. Juni. Die Arbeit ist in allen Kohlengruben wieder aus­genommen und der Strike als beendet anzusehen.

Außland.

Petersburg, 19. Juni. Dm Meldungen der Blätter zufolge würden ernannt werden: der Generalkonsul in Marseille, Kumari, zum Gesandten in Peking; der Agent in Kairo, Chürowo, an Stelle des nach Brüssel versetzten Fürsten Kcuffow zum Gesandten in Bukarest; der frühere Agent in Sofia, Kojander, zum Agenten in Kairo; der Secretär der Gesandtschast in Washington, Iswolski, zum Agenten in Sofia.

Petersburg, 18. Juni. Der Tod des Königs Ludwig von Bayern hat hier großen Eindruck gemacht, ohne besonderes Mitgefühl hervorzurufen. Die russische Presie benutzt denselben, um gegen die jetzigen Zustände in Deutsch­land zu schüren. Ueberall findet man Andeutungen, als sei der Tod nicht durch Selbstmord erfolgt.Swjet" meint, es walte dort ein furchtbares Geheimniß ob, und schließt:Dies ist das entsetzliche Trauerspiel, welches in Bayern vor sich ging und darthut, wie weit die politischen Parteiwirien in Deutschland gediehen sind und wie jede Gottesfurcht verloren ist." Das fehlte noch, daß die Ruffen den Deutschen Moralpredigten halten.

Griechenland.

Athen, 19. Juni. Die Kammer genehmigte heute den Gesetzentwurf, durch welchen die Regentschaft während der Abwesenheit des Königs dem Mini­sterrath übertragen wird. Sodann verlas der Ministerpräsident Tricupis einen Erlaß, durch welchen die Kammer bis zum 4. November vertagt wird.

Men.

Prriang, 18. Juni. Nach einerReuter"-Meldung wurde ein hollän­discher Dampser bei Rigas von Atchinesen angegriffen, welche den ersten Inge­nieur und den zweiten Officier tödteten und den Kapitän und deffen Frau, sowie Kn zweiten Ingenieur gefangen nahmen. Die Ingenieure sind Engländer.

Amerika.

New-Uork, 19. Juni. Nach Nachrichten aus Guatemala hat die Regierung die Ausfuhrsteuer auf Wein, Kaffee und Zucker auf einige Jahre aufgehoben, um dadurch den Handel mit diesen Artikeln zu heben.

Rew-Uork, 19. Juni. Das Comite zur Verwaltung des irischen Parlaments-FondS hat gestern Parnell 20,000 Dollars zu Wahlzwecken zu­gehen laffen.

Telegraphische Depesche«.

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Cms, 20. Juni. Zum Empfange des Kaisers, der mittelst Extrazuges im besten Wohlbefinden hier eingetroffen ist, waren am Bahnhofe anwesend: Der Ober- vräsident v. Bardeleben, der Regierungspräsident v. Wurmb, der Badecommissar, Kammerherr v. Leppel, der Landrath Rolshofen, der Bürgermeister Bornheim, der Postdirector Kühns, Badearzt Dr. Orth und andere hervorragende Persönlichkeiten. Der Krieger- und Turnverein, sowie die Schüler des Progymnasiums hatten am Bahnhofe Aufstellung genommen. Der Kaiser fuhr, von der zahlreich anwesenden Volksmenge enthusiastisch begrüßt, durch die festlich geschmückte Via triumphalis nach dem Kurhause.

München, 20. Juni. Der Minister des Innern, v. Feilitzsch, veröffentlicht in denNeuesten "Nachrichten" gegenüber den Behauptungen verschiedener Blätter, daß er in seiner früheren Stellung als Polizeipräsident den verstorbenen König ängstlich ge­macht habe, eine Erklärung, in der es heißt:Ich habe den König niemals bezüglich seiner persönlichen Sicherheit ängstlich gemacht, sondern im Gegentheil die vielfachen von Seilen des Königs geäußerten Befürchtungen entschieden und eingehend zu zer­streuen gesucht, was die Eabinetssecretäre bestätigen können und auch dem Actenmaterial genau entnehmbar ist. Die Vorkehrungen bei den Ausfahrten beruhten auf allerhöchsten Specialbefehlen, welche immer stärker wurden. Ich habe die Eabinetssecretäre dringend ersucht, auf Abstellung dieser Maßnahmen hinzuwirken, da sie Aufsehen erregen und absolut in keiner Weise veranlaßt seien. Ferner habe ich den König mündlich inständig ersucht, die Vorkehrungen fallen zu laffen, und auf die Frage des Königs, ob er sicher sei, entschieden geantwortet:Majestät können zu jeder Tages- und Nachtstunde in München und dem englischen Garten spazieren; ich hafte dafür, daß nichts passirt."" Es war aber alles umsonst. Es blieb bei den allerhöchsten Befehlen.

Birmingham, 20. Juni. Chamberlain hielt gestern in einer Versammlung seiner Wähler eine Rede, in welcher er sich scharf und eingehend über die Irland be­treffenden ministeriellen Gesetzentwürfe aussprach. Der Redner gab der Hoffnung Ausdruck, daß, wenn die Negierung im Amte bleibe und eine neue Bill vorlege, in welcher die von den dissentirenden Liberalen empfohlenen Amendements berücksichtigt würden, es immer noch möglich sein würde, die liberale Partei auf's Neue zu ver­einigen und daß dann alle Liberalen im Herbste über weitgehende Maßregeln zur Her­stellung der Autonomie und eine Localverwaltung für Irland sich im Einvernehmen befinden würden. ____________

Mofa l eT

Gießen, 21. Juni. Seine Majestät der Kaiser passirte gestern früh 8 Uhr auf der Durchreise nach Ems die hiesige Station. Am Bahnhof hatte sich eine große Menschenmenge eingefunden, welche den greisen Monarchen mit enthusiastischen Hoch­rufen begrüßten.

Die Sammlung von lebenden tropischen Vögeln des Herrn Burmeister von Hamburg neben dem großen Saale des Cafö Leib ist nicht sehr zahlreich, aber sehr sehenswerth und auch für solche interessant, die nicht gerade einen Papagei oder einen der zierlichen Prachtfinken kaufen wollen. Uebrigens sind die Preise durchaus nicht übermäßig und Freunde der gefiederten Welt seien besonders auf diese Gelegenheit aufmerksam gemacht. Namentlich auch Kinder werden ihre Freude an den schönen Vögeln und den zierlichen Aeffchen haben.

Gießen, 21. Juni. Heute kurz vor Mittag erschoß sich ein hiesiger Gemüse­händler; längere Krankheit und zeitweise Geistesstörung sind jedenfalls als Ursache dieses verzweifelten Schrittes zu betrachten.

Vermischte-.

Darmstadt, 20. Juni. Militärdienstnachrichten.j Kleckl, Major z. D., Lum Bezirks-Commandeur des 2. Bat. des Landw.-Reg. Nr. 81 ernannt. Ritsert,

D^mier-Lieutenant vom 2^ Inf. - Reg. Nr. 116, zum Hauptmann und Compagnie­chef befördert. Ka u ll, Scc. - Lieutenant von deinselben Regiment, zum Premier- Lieutenant.

Darmstadt, 10. Juni. sSitzung der Großh. Centralstelle für die Landwirth- schaft und die landwirtschaftlichen Vereine. Schluß.)

Zu 3) der Tagesordnung:Antrag des Landtagsabgeordneten Schaum/ die Berufung eines Obstbauleiters betr."

In der zweiten Kammer der Stände sind von dem Landtagsabgeordneten Schaum folgende Anträge gestellt worden:

Betreffs der Bepflanzung der Staatsstraßen mit Obstbäumen und Berufung, eines Obstbauleiters zu deren Ausführung:die zweite Kammer der Stände wolle be­schließen, die Großh. Regierung zu ersuchen:

1) binnen möglichst kurz erstreckter Frist mustergiltige Obstbaum-Alleen auf denjenigen Staatsstraßen anlegen zu lassen, welche dermalen entweder ohne klimatische Nöthigung mit Wildbäumen bepflanzt oder mit, sei es unrichtig gewählten, sei es fehlerhaft gewachsenen Obstbäumen bepflanzt sind, sofern nicht die der Staatsstraße angrenzenden Grundbesitzer auf ihren Parzellen eine den Anordnungen der Staatsbehörde entsprechende Obstbaum-Allee an­gelegt und tadellos unterhalten haben;

2) nach beschleunigter Ermittelung der hiernach erforderlich werdenden, von Staatswegen zu bewirkenden Anpflanzungen alsbald dem Landtage wegen Verwilligung der Kosten Vorlage zu machen;

3) einen Fachmann (als Obstbauleiter) zu berufen und demselben die technische Anlage und Pflege, sowie die landespolizeiliche Oberaufsicht über die Obst­baumpflanzungen längs der Staatsstraßen und auf fiskalischen Grundstücken zu überantworten, die staatliche Förderung und Statistik des Obstbaues im Großherzogthum zu übertragen und zur Pflicht zu machen, die Ausdehnung und sachgemäße Handhabung des Obstbaues auf Gemeinde- und Privatbesitz, anzuregen und zu begünstigen, Belehrung über Obstbau und Obstverwerthung, Obsthandel u. s. w. im Lande zu verbreiten und

4) die hierdurch erforderlich werdenden Kosten dem Landtage zur Verwilligung. anzusinnen.

Bezüglich der Anpflanzung von Baum-Alleen auf oder längs der Kunststraßen: Die hohe zweite Kammer der Stände wolle beschließen, die Großh. Negierung zu ersuchen, noch dem gegenwärtigen Landtage einen Gesetzentwurf zur Verabschiedung, vorzulegen, nach welchem binnen vorbestimmter Frist auf oder längs aller Kunststraßeu des Großherzogthums, wo Klima und Boden nicht hindern, einheitliche Obstbaum- Alleen in entgegenstehenden Fällen Waldbaum-Alleen nach Vorschrift des Gesetzes- und den Anweisungen der Staatsbehörde angelegt und ihrem Zwecke entsprechend unter­halten werden müssen."

Don dem Berichterstatter in der zweiten Kammer sind beide Anträge dem Großh.. Finanzministerium zur Meinungsäußerung zugestellt worden. Letzteres hat die zwei ersten Punkte des ersten Antrages in Erwägung genommen und die ihm unterstehenden Kreisbauämter mit Anstellung der zur weiteren Beantwortung der vorliegenden Fragen ^forderlichen Vorerhebungen darüber beauftragt, auf welchen Straßenstrecken sich ohne- Beeinträchtigung schöner Wildbaum-Alleen noch Obstbaumpflanzungcn mit Aussicht auf (Erfolg zur Ausführung bringen lassen und welche Kosten hierfür erwachsen würden ' und hinsichtlich des dritten Punktes des ersten Antrages und des ganzen zweiten An­trages das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz, als zunächst zu dessen Ressort gehörig, um Beantwortung ersucht. Bon letzterem Ministerium ist die Central- stelle zur Berichterstattung aufgefordert.

Der Präsident verweist darauf, daß die Trage der Förderung des Obstbaues schon mehrfach in der Centralstelle behandelt worden sei, er deshalb von der Bestellung, eines Referenten habe geglaubt absehen zu dürfen und sich die Versammlung sehr bald in die Materie versetzen würde, wenn er die früheren Verhandlungen in Kürze wiederhole.

Während sich ein Theil sehr warm für die Anstellung eines Obstbauleiters für das Großherzogthum aussprach, wurden von anderer Seite mancherlei Bedenken zum Ausdruck gebracht, namentlich, ob es einen besonderen Erfolg verspreche, wenn ein Mann die gesammte Leitung des Obstbaues in der Hand habe, und man dürfe auch überhaupt nicht allzusehr und einseitig im Obstbau vorgehen, da schon jetzt die Er­scheinung aufgetreten sei, daß in manchen Jahren das Product, wenn nicht gänzlich unverkäuflich, so doch schwer und zu ganz niedrigen Preisen absetzbar sei, worauf indessen entgegengesetzt wird, daß dies namentlich in dem Mangel der Kenntniß der Absatzwege gelegen sei, welchem Mangel ebenfalls wohl durch einen derartigen Obst­bauleiter werde Rechnung getragen werden können.

'Nachdem noch der Präsident sich dahin ausgesprochen, daß er sich zwar in den Verhandlungen von 1881 gegen die Anstellung eines Obstbauleiters ausgesprochen, da er die Anregungen durch die Vereine u. s. w. für genügend erachtet habe, inzwischen jedoch anderer Ansicht geworden sei. denn obwohl die Thätigkeit der Vereine in dieser Richtung nicht unterschätzt werden dürfe, so wäre doch eine den verwilligten Mitteln entsprechende Förderung nicht eingetreten und habe sich die Regierung jetzt mehr an die Kreise und Commune» gewendet zur Einrichtung von Obstbaumschulen und habe damit gute Erfolge erzielt. Das Ministerium habe sich bei seinen Maßnahmen immer auf verschiedene Ansichten stützen müssen und habe es dies nahegelegt, den Rath eines Sachverständigen zu besitzen; es werde bei richtiger Wahl gelingen, Entsprechendes zu erreichen.

Ein hierauf vom Landesöconomierath Dr. Weid en Hamm er eingebrachter Antrag wird angenommen, dahin lautend:

Die Großh. Centralstelle erachtet es als dringend erwünscht, daß die Förderung des Obstbaues in planmäßiger Weise von Seiten Großh. Ministeriums in die Hand genommen werde und ersucht Großh. Ministerium, in diesem Sinne den Antrag Schaum in Pos. 3 desselben in Erwägung zu ziehen bezw. möglichst bald irgend eine fachmännische Autorität zu schaffen, von welcher aus die planmäßige Förderung des Obstbaues im Land ausgehen kann."

Eine Beschlußfassung über den zweiten Antrag des Abg. Schaum, wie derselbe oben wiedergegeben ist, wurde nicht für nothwendig erachtet.

Zu 4) der Tagesordnung:Das Reichsgesetz vom 5. Mai 1886 über die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen."

Dieses Gesetz enthält in § 10 die nachfolgende Bestimmung:Während der ersten dreizehn Wochen nach dem Unfälle eines Arbeiters hat die Gemeinde, in deren Bezirk der Verletzte beschäftigt war, demselben die Kosten des Heilverfahrens in dem in S 6, Absatz 1, Ziffer 1 des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 be­zeichneten Umfange zu gewähren." Durch statutarische Bestimmungen der Gemeinden auf Grund des § 2 des Krankenversicherungsgesetzes kann für einzelne Gemeinden eine Verpflichtung zur Krankenversicherung land- und forstwirthschaftlicher Arbeiter eingeführt werden. Eine allgemeine Verpflichtung hierzu besteht aber nicht. Die Schwierigkeiten einer allgemeinen Ausdehnung des Krankenversicherungsgesetzes auf die land- und forst­wirthschaftlichen Arbeiter waren so groß, daß davon vorerst abgesehen werden mußte. Statt dessen wurde über die Fürsorge während der ersten dreizehn Wochen nach dem Unfall eines land- und forstwirthschaftlichen Arbeiters die im § 10 vorgesehene Be­stimmung getroffen, wie sie oben wiedergegeben ist. Diese Regelung bietet den Vortheil, daß von der Erhebung von Krankenoersicherungsbeiträgen Abstand genommen werden kann.

Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz wünschte die Meinungs­äußerung der Centralstelle zu hören, ob dieselbe die Regelung in $ 10 für genügend­erachtet oder ob sie für nothwendig hält, daß, wie der § 133 des Gesetzes vom 5. Mai 1886 zuläßt, durch die Landesgesetzgebung die in der Land- ober Forstwirth- schaft gegen Gehalt ober Lohn beschäftigten Personen der Krankenversicherungspflicht nach Maßgabe des Krankcnversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 allgemein unter­worfen werden.

Der Referent im Ministerium, Herr Ministerialrath Lotheißen, welcher an der Verhandlung über den vorliegenden Gegenstand theilnahm, betont in einem längeren und sehr eingehenden Vortrage, daß man wohl aus der Verfügung entnommen haben werde, welchen Werth das Ministerium auf die Angelegenheit lege und namentlich die Ansicht der Centralstelle hören möchte. Wie bekannt, habe das Deutsche Reich die socialpolitische Reform in die Hand genommen und zwei stattliche Gebäude seien in­dem Kranken- und Unfallversicherungsgesetz bereits aufgerichtet. In dem Gesetze von-