Einzelbild herunterladen

Nr. l®.

Freitag de« SS. Januar

1866

idiener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Erscheint tL^lich mit Ausnahme deS Montags.

Vnreanr Schulstraße 7.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit »rtn$ed*s.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Darmstadt, 20. Januar. Se. Königs. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:

Am 9. Januar den Obereinnehmer der Obereinnehmerei Worms, Karl Welcker, zum Rentamtmann des Rentamts Gießen mit Wirkung vom 1. März an zu ernennen.

. Am 14. d. Mr. wurde der Heizer bei den Oberhessischen Eisenbahnen, Konrad Dörr, zum Locomotiosührer bei diesen Bahnen aus Widerruf ernannt.

Darmstadt, 20. Januar. Den Motiven zum Gesetzentwurf, betr. die Einführung des Branntwein-Monopols, ist eine Ueberstcht der in Frankreich, England, Rußland, den Vereinigten Staaten von Nordamerika, Belgien, den Niederlanden und Schweden im Ganzen und auf den Kopf der Bevölkerung aufkommenden Steuerbeträge aus dem Branntwein und des Branntwein-Con­sums beigegeben. Danach beträgt in Frankreich die Netto-Einnahme aus dem Branntwein 237 500 000 Frcs., pro Kops 6,73 Frcs., in England 15 000 000 Lstrl., pro Kops 0,41 Lstrl., in Rußland 250 000 000 Rubel, pro Kopf 3 Rub. in den Vereinigten Staaten von Nordamerika 74 500 000 Doll., pro Kops 1,5 Dollar, in Belgien 27 000 000 Frcs., pro Kopf 4,9 Frcs., in den Niederlanden 22 000 000 st., pro Kopf 4,9 st., in Schweden 19 500000 Kronen, pro Kopf 4,33 Kronen. Der Consum reinen Alkohols stellt sich pro Kopf der Bevölkerung in Frankreich auf 5 Liter, in England auf 2,75 bis 3 Liter, in Rußland auf 7.5 Liter, in den Vereinigten Staaten von Nord­amerika auf 5,5 Liter, in Belgien auf 5,75 Liter, in den Niederlanden auf 5 bis 6 Liter und in Schweden auf 4,5 Liter.

Kirche widersprechen und die Freiheit der Bischöfe in der Regierung ihrer Kirchen und in der Erziehung ihres Klerus befinden, gestrichen werden. Die Encyklika fordert daher, daß nur die Bischöfe allein das Recht und die Pflicht haben sollen, die geistliche Jugend zu lehren und zu unterrichten und besteht ferner daraus, daß die Seminarien der preußischen Diöcesen nach den durch das tridentinische Concil aufgestellten Satzungen eingerichtet und geleitet werden; auch sollen die Bischöfe das Recht haben, nach ihrem Ermessen die Priester auszu­wählen, welchen sie die verschiedenen Äemter übertragen wollen. Endlich weist die päpstliche Kundgebung noch darauf hin, daß es sich bei dem kirchenpolitischen Streite in Preußen nicht um einzelne Diöcesen, sondern um die Angelegenheiten der allgemeinen Kirche handle und schließt mit der Mahnung an die Bischöfe, auch ihrerseits dahin zu wirken, daß den kirchenpolitischen Kämpfen ein Ende bereitet werde. Während die päpstliche Encyklika veröffentlicht wird, hat im Vatikan Herr v. Schlözer zur selben Zeit das Antwortschreiben des Fürsten Bismarck aus das Breve überreicht, von welchem die Verleihung des Christüs- Ordens an den Kanzler begleitet war. Die päpstlichen Organe veröffentlichen den Wortlaut dieser Schreibens, in welchem der Reichskanzler seinen Dank für die ihm zu Theil gewordene Auszeichnung ausspricht. Er habe die Vermitte­lung des Papstes in der Erwägung angerufen, daß die deutsche und die spanische Nation bezüglich der Kirche, welche in dem Papste das Oberhaupt verehre, sich nicht in derselben Lage befänden. Der Friede zwischen Deutschland und Spanien sei nunmehr durch keine dauernde Meinungs-Verschiedenheit bedroht und werde darum das Werk des Papstes hoffentlich von Bestand sein. Schließlich ver­sichert Fürst Bismarck, er werde stets mit Freuden jede mit den Pflichten gegen seinen Herrn und Kaiser und das Land sich vereinbarende Gelegenheit ergreifen, de» Papste seine Erkennelichkeit zu beweisen.

In Dresden verschied am Montag der General-Staatsanwalt a. D., Dr. v. Schwartze, nach längerem Krankenlager im Alter von 70 Jah­ren. Der Verstorbene war einer der ausgezeichnetsten deutschen Juristen und langjähriger Abgeordneter für Dresden-Neustadt im Reichstage, wo er am Zustandekommen der Reichsjustiz-Gesetzgebung einen hervorragenden Antheil ge­nommen hat.

Der elsaß-lothringische Landes-Ausschuß ist am Montag vom Fürsten Hohenlohe eröffnet worden.

Politische Ueberstcht.

Gießen, 21. Januar.

Die zweitägige Polendebatte im Reichstage hat bekanntlich mit der Annahme des Windthorst'schen Antrages, dahtnauslaufend, die Auswei­sungen ihrem Umfange und ihrer Art nach als nicht gerechtfertigt zu erklären, geendet; die übrigen zu den Ausweisunzen vorliegenden Anträge wurden abge« lehnt. Hiermit ist die Ausweisungssrage für den Reichstag vorläufig abgethan; daß aber die Annahme des Wtndthorst'schen Antrages irgendwelche auf die Sache selbst bezügliche praktische Consequenzen nach sich ziehen sollte, wird wohl auch aus Seiten der Reichstags-Mehrheit Niemand erwarten, das Fehlen sämmt- licher Bunde-raths-Mitglieder in den Reichstags-Sitzungen vom Freitag und Samstag bekundet deutlich, wie die verbündeten Regierungen das Vorgehen un­seres ersten Parlaments in der Polenangelegenheit auffaffen. Das weitere Wort in derselben hat nun das preußische Abgeordnetenhaus, deffen polnische Fraktion schon in allernächster Zeit eine auf die Ausweisungen bezügliche Anfrage an die Regierung richten wird. Man darf sicher sein, daß im Abgeordnetenhause die Regierung aus diese Interpellation in eingehendster Weise Rede und Antwort stehen wird; es wird sich dann zeigen, ob auch die preußische Volksvertretung derselben eigenthümlichen Meinung über die Ausweisungen, wie die ReichStagS- Mehrheit ist, nämlich daß diese Maßregel geeignet sei, die nationalen Jntereffen zu schädigen. lieber den Inhalt der in der preußischen Thronrede angekün­digten Vorlagen zum Schutze der deutschen Nationalität in den östlichen Grenz­provinzen erfährt diePolrt. Corresp.", daß die betr. Vorlagen Vorschläge über den Ankauf ausgedehnter Ländereien durch die Regierung enthalten. Die Län­dereien sollen zur Seßhastmachung deutscher bäuerlicher Elemente benutzt wer­den und dürsten zu viesem Zwecke vom Landtage mehrere Millionen JL ver­langt werden.

(Der südwestdeutsche Weinhandel und das Branntwein- Monopol.) Aus den Kreisen der südwestdeutschen Weinbranche wird uns geschrieben: Auch der deutsche Weinhandel sieht sich genö:higt, gegen den Branntwein-Monopol-Entwurf in seiner jetzigen Fassung Front zu machen. Der Angriff, welcher von dieser Seite ausgeht, wird sich gegen den Paragraphen wenden, welcher die Einfuhr sämmtlicher Branntweine aus dem Auslande nur der Monopol-Verwaltung zuweist. Es befinden sich nun unter diesen Brannt­weinen Cognac, Arrac und Rum, deren Vertrieb derzeit durch Vermittelung der deutschen Weinhandlungen stattfindet. Dem deutschen Weinhandel würde jdem- nach ein nicht unbedeutender Erwerbszweig entzogen werden ohne irgendwelche nennenswerthe Entschädigung, und was das Wichtigste ist, auch ohne zwingenden Grund. Denn Niemand wird im Ernste behaupten wollen, daß die im Ent­würfe vorgesehenen Entschädigungen von irgend welchem Belang wären, oder daß das Reichs-Branntwein-Monopol ohne das Verbot der Einfuhr feinerer Liqueure u. s. w. nicht bestehen könnte. Man wende uns nicht ein, der § 28 des Gesetz-Entwurfes bestimmte, daß auch Kaufleuten der Wiederverkauf von Branntwein ohne Beschränkung auf die den Verschleußern vorgeschriebenen Preise gestaltet werden könne. Denn ein Geschäft, welches durch die Monopol-Ver­waltung jederzeit verboten werden darf, kann auf keiner Vertrauen erweckenden Bafis ruhen. Außerdem scheint es, als ob die Preise, resp. Zölle für Cognac, Arrac u. s. w. so hoch geschraubt werden sollen, daß der Handel vollständig lahm gelegt würde, denn ein Zoll von 10 bis 20 aus die Flasche, ist ge­radezu ein Prohibitiv-Zoll für die deutschen ConsumtionS-Verhältniffe. Aber nicht blos unser Weinhandel, sondern auch unsere Schaumwein-Fabrikation, welche bekanntlich des Cognacs zur Bereitung des Zusatzes benöthigt, müßte be­trächtlichen Schaden erleiden. Es würde dadurch auch der soeben bedeutend erhöhte Champagner-Zoll theilweise wieder illusorisch gemacht werden, was den Tendenzen einer nationalen Wirtschaftspolitik wenig entsprechen würde.. Wir halten es für unsere Pflicht, diese Verhältnisse vor die Oeffentlichkeit zu bringen, weil durch solche unnöthige und rigorose Bestimmungen die Opposition gegen das Reichs-Monopol in immer weitere Kreise eindringt, welche sich sonst sicher­lich neutral gehalten hätten und weil dadurch die Verstimmung gegen die Pläne der Reichs-Regierung geradezu mit Gewalt angeregt wird.

Als Referenten im Bundesrathe über oas Branntwein- Monovol sind der sächsische Geheime Finanzrath Boltz und der württember- gische Ober-Steuerrath Fischer bestellt. Dem Vernehmen nach werden die Äusschuß-Berathungen nicht vor Ende der Woche beginnen und ehe der Monopol- Entwurf an den Reichstag gelangt, dürste noch die Hälfte des Februar vergehen.

Das päpstliche Rundschreiben an die preußischen Bischöfe, welches nunmehr in seinem Wortlaut veröffentlicht worden ist, erweist sich als ein äußerst umfangreiches Schriftstück, so daß wir an dieser Stelle nur die markantesten, aus die gegenwärtige kirchenpolitffche Lage bezüglichen Stellen der Encyklika hervorheben wollen. Dieselbe spricht die Hoffnung des heiligen Vaters aus, daß nun bald der Tag kommen werde, welcher der (katholischen) Religion und Küche in Deutschland den frohen Beginn zum Bessern bringe. Weiter erklärt die Encyklika, wie Seitens des Papstes Alles gethan worden sei, um eine Zurücknahme der Maigesetze zu bewirken, ja, daß er fest beschlossen und dies auch den höchsten Staatslenkern mitgetheilt habe, nichts zu verabsäumen, was zur Wiederherstellung und Festigung der Eintracht zwischen Preußen und dem Vatikan als geeignet erscheine. Um dies zu erreichen, müßten aber in den preußischen Staatsgesetzen die Bestimmungen, welche den Lehren der katholischen

Keichstag.

E. R. »erlitt, 20. Januar 1886.

Auf der Tagesordnung stand heute der Gesetzentwurf, betreffend die Rechtspflege in den deutschen Schutzgebieten.

Staatssecretär v. Schelling erklärte, daß die Regierungen es vorgezogen, den Reichstag an der Regelung zu betheiligen, weil bei der Ausführung die Mitwirkung der heimischen Behörden nöthig sein werde. Die nähere Ausführung wolle der Ent­wurf einer mit Zustimmung des Bundesraths zu erlassenden Kaiserlichen Verordnung überlassen. ,

Abg. Rintelen (Centr.) erklärt sich Namens seiner Partei gegen diese Regelung, daß der Kaiser allein, ohne den Reichstag zu befragen, Verordnungen erlassen könne. Nicht der Kaiser, sondern das Reich übe in den Kolonien Hohettsrechtc aus. Woher leite denn die Reichsregierung das Recht zur Dictatur her? Es handle sich hier um eine staatsrechtliche Frage, während der Kaiser das Reich nur völkerrechtlich zu vertreten befugt sei.

Geheimeratb Dr. Krauel: Die Regierungen wollten sich zuerst so wenig wie möglich in die Verwaltung der Kolonien einmischen, sondern dies der privaten Initiative überlassen. Nothwendig sei die Einführung der Gerichtsbarkeit; die Er­weckung des Nechtsgefühls kann nicht durch Gesetze, sondern nur durch die allmälige Culturarbeit von Schule und Kirche erreicht werden. Die Einfübrung einer Konsular­gerichtsbarkeit mit einigen Modifikationen werde genügen; es handle sich nicht um eine große konstitutionelle, sondern um eine Zweckmäßigkeitsfrage. Die Regierung habe Nichts zu verbergen, sondern werde dem Hause jederzeit Rechenschaft geben.

Abg. v. Reinbaben (kons.) pflichtete diesen Darlegungen bei.