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Samstag den 20. März

1886

Mr. 67

WeW Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

PreiO vierteljährlich 2 Mar? 20 Pf. mit ©rtng«W|rfc Durch bie Post bezogen vierteljährltck 2 Mark 50 Pf.

Erschrint tLßlich mit AvSmHvr« de8 MONtetzgs.

W^resKr Schulstraße 7.

Nr. 4 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 13. d. M., enthält:

(Nr. 1634.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Etatsjahr 1886/87. Vom 8. März 1886.

(Nr. 1635.) Gesetz, betreffend die Ausnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Neichsheeres, der Marine und der Neichseisenbabnen

Vom 8. März 1886. ; *

Gießen, den 17. März 1886. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I>r. Boekmann.

Betreffend: Maßregeln zur Unterdrückung des Milzbrandes in der Wetterau. Gießen, am 18. März 1886.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Grüninaen, Golrbeim LangSdorf, Lich, Muschenheim und Ober-Hörgern.

Wir haben den praktischen Thierarzt Dr. Kreuder in Lich ermächtigt, die nach dem Milzbrand-Regulative vom 28. April 1880 ss. Anzeiger von 1880, Nr. 102 und 201) dem Großherzoglichen Kreisveterinärarzte zustehenden Amtshandlungen, sowie die Beschau kranker oder bei der Schlachtung krank befundener Thiere nach § 8 der Fleischbeschauordnung vom 10. April 1880 (Regierungsblatt S. 57) in den Ihren Bürgermeistereien unterstellten Gemar­kungen auszuüben und den Genannten zu diesem Zwecke vorschriftsmäßig verpflichtet.

Dr. Boekmann.

England.

London, 18. März. DieTimes" unterzieht die drohende Haltung Griechenlands einer scharfen Kritik und fügt hinzu, wenn Griechenland noch länger Dabei verharre, den Krieg zu verlangen, so werde es höchst wahrschein­lich beim Worte genommen werden. Da der Frieden anderwärts gesichert ist, so. dürste Europa einen localisirten Kamps zwischen der Türkei und Griechenland mit ziemlichem Gleichmuthe betrachten.

DieDaily News" ersährt, Gladstone unterhandle p«ffönlich mit Chamberlain und Trevelyan und erscheine eine Verständigung nicht ausge- schloffen. Andere Blätter glauben, daß keine Aussicht auf ein Compromiß sei. Es verlautet, falls Chamberlain und Trevelyan zurücktreten, dürsten noch 6 oder 7 untergeordnetere Mitglieder der Regierung ebenfalls ihre Entlastung nehmen.

Rumänien.

Bukarest, 18. März. Die Ratifikation des Friedens-Vertrages zwi- schen Serbien und Bulgarien hat gestern Abend 9 Uhr stattgesunden.

Reichstag.

E. R. Berlin, 18. März 1886.

In zweiter Lesung wurde heute der Gesetzentwurf belr. die Erhebung einer Schifffahrtsabgabe auf der Unterweser genehmigt.

Danach wurde die zweite Lesung des Zuckersteuergesetzes fortgesetzt.

Zur Debatte wurden gleichzeitig die beiden ersten Paragraphen der Commissions- beschlusse gestellt. (Höhe der Steuer auf Rüben und Melasse, sowie Höhe der Export­bonifikation.)

Es lagen hierzu eine Reihe von Anträgen vor von den Abgg.Graf Stolberg- Rastenburg und v. Puttkamer-Plauth, welche eine andere Feststellung von Exportbonifikation bezwecken, von den Abgg. Pfafferott und Götz von Olenhusen, welche außerdem eine Steuer vom inländischen Consum vorschlugen, von Abg. Rohland, welcher eine vom 1. August 1886 bis 31. Juli 1889 von 1,60 JL über 1,40 JL bis 1,20 JL vermindernde Rübensteuer und ebenfalls anders als die Commissionbvorschläge sich abstufende Exportoergütungssätze beantragte, sowie endlich von den Abg. Dr. Müller und v. Wedel!-Malchow, die nicht die Melasse, sondern die Füllmassen einer be­sonderen Steuer unterwerfen wollten.

Staatssecretär v. Burchardt erklärte, daß die Beschlüsse der Commission aus materiellen und formellen Gründen die Zustimmung der Regierungen nicht finden würden. Eine Melassebesteuerung, die sich schon materiell verbiete, würde wegen der Undefinirbarkeit des Begriffes der Melasse undurchführbar sein. Würde kein neues Gesetz zu Stande kommen, so würde das Gesetz von 1869 wieder Kraft gewinnen, dies wäre finanziell bedenklich und könnte auf eine gefährliche Ueberproduetion hinwirken. Die Anträge Rohland und Pfafferott seien unannehmbar, der des Grafen Stolberg aber beachtenswerlher. Es stehen .sich hier die Anhänger der Fabrikatsteuer und der Materialsteuer gegenüber; die Negierung halte nach wie vor an der letzteren fest und sei überzeugt, daß die erstere eine Schädigung der Zuckerindustrie herbeiführen werde.

Abg. Roh land (dfr.): Man könne an der Materialsteuer festhalten und doch eine Melassesteuer einführen, aber diese würde die finanziellen Erträgnisse*der Zucker-- steuer nicht sicherstellen. Der einzige Ausweg sei die Herabsetzung der Rübensteuer das wird auch die Exportbonifikation herabmindern, welche allein an der Zuckerkrise Schuld sei.

Abg. v. Wedell-Malchow (cons.) erkennt den Antrag Rohland für den principiell richtigen an, das Haus müsse aber damit rechnen, daß die Melassebesteuerung von der Regierung für unannehmbar erklärt sei. Der regierungsseitig vorgeschlagene Weg einer Erhöhung der Steuer würde die Landwirthschaft schwer schädigen, ebenso wie die von anderer Seite gewünschte Herabsetzung der Bonifikation den Export; die letztere sei aber immer noch besser als eine Steuererhöhung.

Abg. Graf Stolberg (Reichspartei) erkannte die Unausführbarkeit der Melasse­besteuerung an; sein Antrag sei ein Eompromißweg, der auch nicht das Ideal erreiche, aber Annehmbares liefere. H

Abg. Dr. Buhl (mm.) empfiehlt die Annahme des Antrags Stolberg; hätte derselbe bisher Anwendung gefunden, so würden wir 1012 Millionen Mark mehr Einnahmen aus der Zuckersteuer erzielt haben.

Minister Dr. Lucius: Die Rcduction der Exportbonification werde in der­selben Weise von der Landwirthschaft getragen werden müssen, wie eine Erhöhung der Zuckersteuer. Die Ermäßigung der Bonification werde aber zu einer Ermäßigung de^ I Znckerpreises im Jnlande führen und so die Zuckeriudustrie schädigen. Benz land-

Deutschland.

1 Darmstadt, 18. März. (Erste Kammer der Landstände.j Heute früh 91/» Uhr setzte die I. Kammer ihre Beratungen fort.

Zunächst wurde in Uebereinstimmung mit II. Kammer die Regierungsforderung von 1160 für Mobiliarausstattung des Sitzungssaales des Kreisamtsgebäudes zu Offenbach abgelehnt, ferner aber, entgegen dem Beschlüsse des anderen Hauses, ent­sprechend dem Anträge der Abgg. Küchler und Kugler, 600 JL bewilligt.

Eine Anfrage Sr. Exc. v. Starck, ob die Regierung die Bestimmung, daß der Krcisrath die Mobiliarausstattung des Bureaus zu bestreiten habe, abzuändern ge­denke, wird von dem Minister-Präs. Finger dahin beantwortet, daß er nicht in der Lage sei, sagen zu können, ob schon im nächsten Budget dafür Sorge getragen werden könne. Doch sei bei dem demnächst auszuführenden Kreisamtsgebäude in Friedberg Gelegenheit geboten, den neuen Weg zu betreten.

Dem Beschluß II. Kammer, Großh. Regierung zu ersuchen, bei Aufstellung des nächsten Staatsbudgets in Erwägung zu ziehen, ob es thunlich erscheint, ärmeren Ge­meinden noch reichlichere Unterstützungen als seither aus Staatsmitteln zu gewähren und eventuell die dazu nöthige Vorkehrung im nächsten Staatsbudget zu treffen, wurde einstimmig beigetreten. . .

Der Antrag Osann auf Vorlage eines Gesetzesentwurfes, m welchem das ge- sammte Feuerlöschwesen einheitlich für das Großherzogthum geregelt wird, wurde gemäß dem Beschluß II. Kammer für erledigt erklärt, da die Negierung eine baldige Vorlage in Aussicht gestellt hat.

Desgleichen wurde der Antrag Haas auf Aenderung der 108 und 109 des Strafgesetzbuches für erledigt erklärt, da Großh. Negierung zugesagt hatte, auf Ab­änderung der SS hinwirken zu wollen.

Bezüglich des Antrags des Abg. Wasserburg, die Einführung von Wahl- couverten bei öffentlichen Wahlen betr., wurde in Uebereinstimmung mit II. Kammer mit allen gegen 6 Stimmen beschlossen, Großh. Regierung möge in Erwägung ziehen, welche Maßregeln zum Schutz des Wahlgeheimnisses zu ergreifen seien.

Dem Gesuch der Mathilde Höppner um Gewährung einer Entschädigung und über Beschwerde derselben wegen Justizverweigerung, sowie dem weiteren, an die I. und II. Kammer der Stände gerichteten Gesuche um Entschädigung für angeblich umchuldig erlittene Gefänguißstrafc und am Tage ihrer Ausweisung aus Darmstadt unfreiwillig zurückgelassene Effecten wurde keine Folge gegeben.

Den Anttag der Abgg. Weith -und Reinhart, dem Rehbock für die Monate März und April Schonzeit zu gewähren, hatte die II. Kammer seinerzeit abgelehnt. Entgegen diesem Beschlüsse war die I. Kammer einstimmig dafür, daß an Großh. Regierung das Ersuchen gerichtet werde, diese Sache zu regeln und die Eingabe des Vorstandes des Land?svereins für das Großherzogthum Hessen des allgemeinen deutschen Jagdschutzvereins, auf Einführung einer Schonzeit vom 1. Februar bis 15. April zielend, in Erwägung zu ziehen. c ±

Die Bitte der Gemeinde Holzheim um Abänderung der Richtung der proMirten Kreisstraße von Grüningen nach Lang-Göns wurde abschläglich beschieden.

Die Ereditübertragung eines auf dem 19. Landtag bewilligten Betrages von 51,428 JL 57 H, sowie von 21,146 JL 60 $ für Herstellung einer Vicinalstraße durch den Grebenauer Grund wurde in Uebereinstimmung mit II. Kammer bewilligt.

Der Anttag des Abg. Vogt, den Ortseinnehmern ein bestimmtes, pensions­fähiges Einkommen zu verleihen, wurd^ einstimmig abgelehnt.

Die Kammer vertagte sich sodann bis auf Weiteres.

Berlin, 18. März. Die Reichstags-Commission genehmigte den Gesetz­entwurf über die Unzulässigkeit der Pfändung von Eisenbahn-Betriebsmitteln mit der Maßgabe, daß das Gesetz bereits am 1. Juni d. Js. in Kraft tritt.

In der Rechnungs-Commission des Reichstages wurde gelegentlich der Berechnungen pro 1881/82 abermals die Frage ausgeworfen, ob für eine Cabi- netsorbre des Kaisers die Gegenzeichnung des Reichskanzlers erforderlich, oder diejenige des preußischen Kriegsministers ausreichend sei, in dem concreten Falle, wo es sich um eine Ausgabe für das preußische (Kontingent handle. Im ana­logen Falle bei den Rechnungen pro 1882/83. hatte die Oberrechnungskammer die letztere für genügend erachtet. Die Mehrheit der Commission beschloß jedoch, die Gegenzeichnung des Reichskanzlers zu verlangen. Der berühmte jüdische Gelehrte Dr. Zunz ist gestorben.

Die Stadtverordneten nahmen mit großer Mehrheit den Magistrats- Antrag an, für die Vorarbeiten der 1888 in Berlin zu veranstaltenden natio­nalen Industrie- und Gewerbe-Ausstellung 30,000 zu bewilligen.