Somitüg dm 19. December
1886.
FünftesBlatt
Nr. 296
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
®rdl vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mtt Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 !
Erscheint tL^kich mit WMahme W Morrta-O.
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Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig fteiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugniffen.
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Dr. Zeller.
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e. ein Unbefcholtenheitszeugniss, welcher für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde
Nein; das Haus ist somit nicht beschlußfähig.
Der Präsident beraumt die nächste Sitzung auf morgen an.
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E. R. Berlitt, 17. December 1886.
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Siegelt, 18. Decbr. fStadtverordnetensitzung vom 16. Decbr., Nachmittags 4 Anwesend Herr Bürgermeister Bramm, die Herren Beigeordneten Keller und Gnauth, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Baist, Georai, Grüneberg, Dr. Gutfleisch, Haustein, Hoch, Homberger, Kauf, Lüde- Ztng, Ad. Noll, August Noll, Petri, Scheel, Schopbach, Simon, Vogt und Wortmann.
Nach Eröffnung der Versammlung verliest der Vorsitzende, Herr Bürgermeister Pramm ein Dankschreiben des Vereins für Krankenpflege für die demselben gewährte Unterstützung von 200 jtL, sowie drei weitere Schreiben des Großh. Polrzei- «mtes, die Bestätigung des Baugesuchs des Herrn E. Kalbfleisch und die Verwerge- aung desjenigen der Herren Goldenberg & Marcus sowie des Hrn. Jungblut Setreffend.
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Die Ausführung der Gewerbeordnung in Bezuz auf die hiesigen Innungen der Barbiere und der Bäcker, hier deren Gesuch, das Lehrlingswesen betreffend, lautet der Beschluß der juristischen Commission, daß sie dasselbe vorerst noch Nicht befürworten könne, da der Bestand der Innungen noch viel zu kurz, auch noch gar kein Erfolg nachzuweisen ist, ob die geplante Maßregel der seither bestehenden Praxis vorzuziehen sei. Die Angelegenheit wird daher auf ein Jahr zurückgestellt.
Der weitere Beschluß der juristischen Commission, betreffend die Reclamation der Landes-Universität gegen die Hebregister der direkten Steuern pro 1881/86 lautet: Abweisung der Reclamation, da dem hier allein maßgebenden Artikel 96 der Städteordnung nicht genügt wurde, welchem Beschluß die Versammlung ebenfalls zustimmt. „ , .
Die Verhandlung über das abermals wiederholte bekannte Gesuch des Herrn I. Klebe fällt aus, da dasselbe inzwischen zurückgezogen wurde.
Die Frage bezüglich der den Gerbereibesitzern Becker und Plank angesetzten Grundzinsen für ihre am Stadtbach errichteten Werkststätten wird der juristischen Commission zur Prüfung überwiese». o
Die Fortsetzung der Ueberwölbung des Stadtbaches soll vorerst ausgesetzt werden wegen der in Aussicht stehenden Canalisirung der Stadt.
Ein Rescript Großh. Kreisamts stellt das Ansinnen bei Ertheilung von Wtrthschafts-Concessionen, zur Steuerung der Ueberhandnahme des Branntweintrinkens, die sog. Bedürfnißfrage durch Ortsstatut im Sinne der Verordnung zu regeln, was jedoch abgelehnt wird; dagegen wird von einer Seite geltend gemacht, daß dem zu bekämpfenden Uebel viel besser abgeholfen würde, wenn man dem Verkauf resp. Ausschank von Schnaps in Läden und sog. Blechmusiken, diesen Heimstätten der Schnapsbrüder, eine größere Beschränkung auferlege, was wohl vielseitig anerkannt wird.
Durch die Zusammenlegung der Grundstücke im Neustädter Feld ist für eine Wiese von 1600 Meter, taxirt zu 130 nur ein Gebot von 100 JL erzielt worden, weßhalb die Erwerbung der Wiese durch die Stadt zum Taxwerthe beschlossen wird.
Die Strangs wiese, eine Waldwiese, wird dem seitherigen Pächter, Forstwart Hahn, für weitere 6 Jahre, unter den von der Oberförsterei gestellten Bedingungen in Pacht belassen.
Ein seiner Zeit vorgeschlagenes Schulbank-Modell für die neue Stadtmädchenschule in der Westanlage hat die Genehmigung von Großh. Kreisamte nicht gefunden; eine neuerdings vorgezetgte Probebank entspricht den gestellten Anforderungen und wird die Anschaffung der Schulbänke nach diesem Muster für genannte Schule ohne Debatte beschlossen.
Herr W. H ei l, wohnend Sandgasse und Ecke eines kleinen, nach dem Gambrinus in einen Steg über den Stadtbach auslaufenden Seitengäßchens, beschwert sich über die, durch den schlechten Zustand dieses Gäßchens mit dem Stege in Verbindung stehenden Unzuträglichkeiten und verlangt entweder Verbesserung und Herstellung des ersteren »der Entfernung des letzteren; da die Berechtigung zur Errichtung fraglichen Stegs bis jetzt nicht nachgewiesen ist, wird die Entfernung desselben beschlossen.
Durch die Erbauung der Herberge zur Heimath und die Herrichtung der dabin führenden Straße, des früheren Schoorweges, wurde die Einfahrt zur Hof- raithe des Herrn Chr. Haubach 1. sehr beeinträchtigt und soll auf dessen Antrag diesem Uebelstande alsbald Abhülfe werden.
Die Gesuche der Firma Heyligenstädt & Cie. um Erlaubniß zur Aufstell u n g eines Dampfkessels in ihrer neu erbauten Eisengießerei und der Firma W. Reiber um Erlaubniß zur Anlegung einer Rohrleitung in die Wieseck anstatt der geplanten Errichtung eines Wasserbehälters, werden beide, letzteres wieder- ruflich gegen eine jährliche Abgabe von JL 2 — genehmigt.
Nachttäglich wird eine bereits ausgeführte Wasserableitung des Kaufmanns Herrn I. L. Hartmann nach Antrag des Stadtbaumeisters gutgeherßen.
Das Gesuch des Herrn L. Petri II. ebenfalls um Wasserabführung nach der Gartensttaße wird gleicherweise gutgeheißen, mit der Bestimmung, die betteffende Rohrleitung direkt in den daselbst befindlichen Schlammfänger einmüuden zu lassen
auszustellen ist;
d. bat Schulzeugniss.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
Z« poe. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Balers oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwillige» während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.
Zu pos. d: daß die SchulzeugnHe, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für W Universität und die derselben gleichgestellten Hochschule« und Reifezeugnisse für die Prüna der Gymnasien und Realschulen I. Orb., sämmtlich nach de« Schema 17 iiir Ersatz-Ordnuntz Q. Theil der Wehr-Ordnung vom 28. Septdr. 1875 — Reg.-Bl. Nr. öb von 1875) ausgestellt sein müssen.
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüsungs-Eommisfisn nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzs-thum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar deS ZaffreS nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung znm einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zu» L April desselben JahreS zu erbringen.
L. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht BriefpapieH zu verwenden. Luch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die miherr Adresse angegeben wivd.
4. Dem Gesuche find folgende Papiere beizufügen:
a. GeburtSzerigniß;
b. ein Einwilligung- • Attest des Vaters oder Vormunde» mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwillig« während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bsKeiden, auszurüston und zu verpflegen;
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der SS 88, 89, 90, 93 mrd 94 der angeführten Erfatz-Ord. verwiese». Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende:
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werde» Hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
Die Etatberathung wird fortgesetzt.
Beim Etat des Reichsamts des Inner» werden zur Unterstützung den deutschen Fischereiverein zur Förderung der künstlichen Fischzucht 30000 JL fordert, also 10000 mehr als im Vorjahr. t c
Die Budgetcommission beantragt die Bewilligung der Forderung. Abg. Rickert stzfr l will nur 10000 bewilligen, trotzdem er als Mitglied des Fischereioereins die Wichtigkeit der Bestrebungen desselben anerkennt, aber es müsse auf die Finanzlage deS Reiches Rücksicht genommen werden. , _ ,, ,
Staatssekr. v. Bötticher erklärt, daß die Erhöhung nur aus Wunsch des Neickstaas vorgeschlagen sei. Wenn wir eine ausgedehntere Thätigkeit des Vereins er- mSglichen, so erhalten wir mehr und billigere Fische als jetzt und heben so den allge- ^"^ZttaO^W^assow (kso.) hofft, daß die deutschfreisinnige Partei den Abg. Rickert in seiner nur platonischen Liebe zum Verein nicht unterstützen, sondern die Position unverkürzt bewilligen wlrdu^^nberg (dfr ) Es drehe sich hier um keine Partei- fraae- er z. B. trete für die Position ein, da die Privatthätigkeit nicht ausreiche.
11 "Die Forderung wird mit großer Majorität bewilligt-
Sur Förderung der Hochseefischerei beantragt die Commission, statt der Im Etat geforderten 200000 JL nur 100000 JL zu bewilligen.
Aba Gamp (Reichspartei) vertheidigt die Etatsforderung, für die ärmere Küstenbevolkerung werde dadurch Hülfe geschaffen werden; auch die Marine habe ein wesentliches Interesse daran, wenn eine seetüchtige Bevölkerung geschaffen werde.
Abg- Gebhardt (nat.-lib-): Es müssen für die Hochseefischerei Garantiefonds behufs Versicherung der Fahrzeuge geschaffen werden; das Genoffenschaftswesen der bischer muß Förderung erfahren. Wichtig seien die Prämien für die Betriebsetzung Tabrreugen, wofür Subventionen gezahlt werden sollten. r # $ Aba- Schrader (t>fr.) Es handelt sich zunächst um eine»«ersuch. Wenn wir ,rft Mabrunacn gesammelt haben werden, werden wir auch zu einer höheren Bewilligung kommem Es ist übrigens sehr mißlich die Verantwortung für die Ver- theilung dieser Summe der Regierung zu über lassen.
Staatssekr. o. Bötticher: Für die Befreiung von dieser Verantwortlichkeit werde ich sehr erfreut fein; nur wird sich em solcher Modus sehr schwer finden lassen. Rur mit der Bewilligung von 200 000 X lassen sich die Ziele erreichen, die im vorigen
Abg Dr.^K?u?e"(nat^lib.) tritt für die Bewilligung von 200000 X dn und erbebt eine Reihe neuer Forderungen zur Hebung der Segelschlfferei, Perlenfischerei rc.
Bei der darauf folgenden Abstimmung votircn 98 Mitglieder mit Ja, 77 mit
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