Nr. 2L2 Erstes Blatt. Sonntag den 17. October 1886
Kießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Erscheint täglich mit Ausnahme de« Montogs.
Burteut Schnlftraße 7.
Gießen, den 16. October 1886.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius._______
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Finger.
Berlin, 15. Oclober. Der „Reichi'Anz." sagt bezüglich der in neuester Zeit auf preußischen StaatSbahnen in rascher Aufeinanderfolge vorgekommenen Eisenbahn. Unfälle, es sei über jeden derselben sofort eingehende Untersuchung eingeleitet worden. Es habe bisher bei keinem Unfälle eine andere Ursache festgestellt werden können, als ein Verstoß eines Einzelnen gegen klare, einfache, seit lange bestehende bestimmte Vorschriften. Die Staatsbahn-Verrvaltung sei ernsthaft bestrebt, durch allgemeine Einführung bewährtester StcherheitS-Vorrichtungen des Betriebes gefährliche Jrrthümer und Mißverständnisse möglichst auszuschließen. Daß diese Bestrebungen nicht erfolglos geblieben seien, gehe aus der Statistik deutlich hervor. Auch ferner solle Alles ausgeboten werden, um Unfällen thun- lichst vorzubeugen. Selbstverständlich ist von größter Wichtigkeit, an keinen im äußern Dienst beschäftigten Beamten Anforderungen zu stellen, welche er nicht ordnungsmäßig erfüllen könnte, und daß die Rücksicht auf thunlichste Sparsam- keit hiergegen entschieden zurücktreten müsse. Den Eisenbahn-Behörden sei zur Pflicht gemacht, daraus zu halten, daß dieser Grundsatz auch im Einzelnen durch- gesührt; ebenso habe die Centralstelle weitere geeignete Anordnungen getroffen zu möglichst erhöhter Betriebssicherheit aus den preußischen Bahnen.
Darmstadt, 14. Octbr. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 24 enthält:
Gesetz, die Abänderung der Artikel 45 bis 50 der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 betreffend. Vom 5. October 1886.
Ludwig IV. von Gottes Gnaden Grobherzog von Hessen und bei Rhein 2C. rc.
Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folgt:
Artikel 1. Der erste Absatz des Artikels 48 des Gesetzes vom 30. April 1881, die allgemeine Bauordnung betreffend, enthält nachstehende Fassung:
Bei einer geringeren Entfernung als 3 Meter von der Eigen- thumsgrenze kann die Errichtung einer Brandmauer erlassen werden, entweder wenn angenommen werden kann, daß das angrenzende Grundstück bis zu dem erforderlichen Abstand von 3 Metern unüberbaut bleibt, oder mit Zustimmung der Eigenthümers des unüberbauten Grundstücks, in welch' letzterem Falle die Kosten einer später zu errichtenden Brandmauer Mangels vorhergegangener Vereinbarung der Interessenten nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikels 46 der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 aufzubringen sind.
Artikel 2. Dem Artikel 50 der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 wird nachstehender Artikel beigefügt:
Artikel 50a. An der äußeren Brandmauer eines zu landwirth- schaftlichen Zwecken dienenden Gebäudes kann die Anbringung von Oeffnungen, welche aus Gründen der Landwtrthschaft nöthig sind, zugelassen werden.
Solche Oeffnungen dürfen im Lichten höchstens ein und einhalb Quadratmeter Fläche enthalten und müssen durch eine starke, fest versteifte, in allen Theilen eiserne Thüre, welche eine mindestens 6 Centi- meter breite Steinfalze überdeckt, dicht verschließbar gemacht werden.
Sie sind, solange nicht deren Offenhaltung nöthig ffi, bei Vermeidung der im § 368, 8 des Strafgesetzbuchs vorgesehenen Strafen verschlossen zu halten.
Rach Bedürfniß kann an Stelle von Oeffnungen mit eisernem Verschluß die Anbringung von Fenstern gestattet werden.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Balmoral, den 5. October 1886.
Ludwig.
Handtüch^*f""d*" - 1 ^aar Handschuhe, 1 Brosche, 2 Portemonnaie's mit Inhalt, 1 Armband, 1 Taschentuch, 1 Päckchen Muster, 1 Buch, 2 leinene
Zugelaufen r 1 Ente.
Commission, inzwischen den bearbeiteten Entwurf der Jnnungssatzungen den Sections Mitgliedern gedruckt zugehen zu lassen.
München, 15. October. Gegenüber anderweitigen Blättermeldungen erklärt die „M. Allg. Z.", es sei noch keine Disposition über den Zeitpunkt der Reise des Prinzregenten nach Berlin getroffen.
Lingen, 15. October. Bei der heutigen Ersatzwahl zum Abgeordneten- hause^für den verstorbenen Abgeordneten Jacobs wurde Colone Hoppe (konservativ)
Triest, 11. October. Cholerabulletin. Es erkrankten, resp. starben seit gestern hier 11/2 Personen.
Pari-, 15. October. „Temps" sagt in Beantwortung der Aeußerungen der „Times", wenn Frankreich beschuldigt werde, einen Krieg zu suchen, so verkenne man vollständig die sociale, politische und militärische Lage Frankreichs. Die französische Demokratie mit der Armee, worin jede Familie einen Soldaten zähle, weise eine beträchtliche Defensiokraft auf, sei aber einem Angriffskriege wesentlich abgeneigt und begehe eher einen Fehler mit dem Uebermaß ihrer friedlichen Bestrebungen. Dies sei im Auslande bekannt, deswegen seien auch alle Gerüchte von Jntriguen Frankreichs bei irgend einem Hofe lächerlich. Die Beziehungen Frankreichs zu England oder vielmehr des englischen zum französischen Publikum seien augenblicklich nicht die besten. Man erkenne dies in Frankreich mit tiefem Bedauern. Frankreich habe nicht den bösen Willen vergessen, womit die englische Presse jeden Schritt Frankreichs verfolge, seine Operationen kritisire und seine Erfolge in Tunis, Tongking und Madagaskar herabsetze. Solche gegenseitigen Vorurtheile seien ein großes Unglück für beide Völker, welche bei der gegenwärtigen Lage Europas gleichermaßen zur Jsolirung verurtheilt wären, falls sie nicht lernten, einträchtig miteinander zu gehen.
Pari-, 15. October. Grevy empfing gestern Herbette, der morgen nach Berlin abreist.
London, 15. October. Auf eine Anfrage über die Authenticität der von der „Pall Mall Gazette" veröffentlichten Denkschrift über das englische Militärwesen soll Lord Beresford erwidert haben, die Veröffentlichung der Denkschrift in der „Pall Mall Gazette" sei nicht zu rechtfertigen; es handele sich um ein für den Admiralitätsrath vorbereitetes vertrauliches Schriftstück.
Kopenhagen, 15. October. Das höchste Gericht verurtheilte den verantwortlichen Herausgeber des „Socialdemokraten", wegen Zuwiderhandelns gegen das provisorische Gesetz vom 2. November 1885, betr. Aufhetzung einer Beoölkerungsklasfe gegen eine andere und Erregung von Haß gegen die Regierung durch die Presse zu einer vierzehntägigen Gefängnißstrafe. Die Entscheidungsgründe führen aus, das provisorische Gesetz vom 2. November 1885 sei, obschon nur während der Tagung des Reichstags erlassen, gleichwohl rechtsgiltig; die Rechtsgiltigkeit werde auch dadurch nicht berührt, daß das Folkething sich gegen dasselbe ausgesprochen habe, bevor es dem Reichstage von der Regierung vorgelegt war, ebenso wenig dadurch, daß der Reichstag geschlossen wurde, bevor das provisorische Gesetz die Sanction desselben erhalten hatte.
Petersburg, 15. October. Das „Journal de St. Petersbourg" bemerkt bezugnehmend auf ein Telegramm der „N. Fr. Pr." über die Wahlenthaltung in neun bulgarischen Wahlbezirken, die Meldung bestätige die Betrachtungen des Journals über die bedauerlichen Umstände, unter welchen die bulgarische Nationalversammlung gewählt worden.
Die Eröffnung der lranalifirten Mainstrecke und des neuen Hafens in Frankfurt a. M.
(Specialbericht.)
0. K. Frankfurt a. M., 16. Oktober.
Unsere Stadt prangt im Schmucke wallender Fahnen und Wimpeln. Sie hat ein gar buntfarbiges Festgewand angelegt, wie wir sie lange nicht mehr gesehen, wie es uns nur noch aus den Tagen des letzten hier gefeierten Schützen- und Turnfestes, des Einzugs der Truppen im Jahre 1871 und der letzten Anwesenheit unseres greisen Kaisers erinnerlich.
Das frohe Ereigniß, dem zu Ehren sich die alte Stadt Karls des Großen so estlich herausgeputzt hat, steht in seiner weittragenden Bedeutung wohl an der Spitze aller dieser vorgenannten Ereignisse. Handelt es sich doch heute um die Eröffnung der Mainkanalisirung und der Frankfurter Hafenanlagen.
Von diesen großartigen Verkehrs-Einrichtungen, welche heute feierlich der öffentlichen Benutzung übergeben werden, verspricht sich Frankfurts Handel und Industrie sehr viel. „Die Herstellung einer leistungsfähigen Wasserstraße", so sagt der Syndikus der hiesigen Handelskammer, Herr O. Puls, in seiner zur Erinnerung an dieses freudige Ereigniß verfaßten Denkschrift, „war die unerläßliche Vorbedingung für die kommerzielle und industrielle Entwickelung von Frankfurt, für das Gedeihen der landwirthschaftlichen Produktion des ganzen Maingaues, für die Wiedergewinnung der verloren gegangenen Verkehrsgebiete, sowie für die Erstarkung des Wasserverkehrs vom Rhein zur Donau".
Tief eingehende Wandlungen in Frankfurts Verkehr und außerordentlich mühsame und zeitraubende Verhandlungen geschahen, ehe die seit 15 Jahren projektirte, jetzt zum Abschluß gelangte Kanalisirung des Maines eine reale Gestalt annehmen konnte. Schon in frühesten Zeiten war der Mainfluß eine sehr belebte Wasserstraße gewesen und die Schifffahrt auf demselben war schon im Mittelalter zu beträchtlicher Entwickelung gelangt, lieber Frankfurt bewegten sich die den Rhein aufwärts gehenden Waarenzüge auf dem Main nach Würzburg, Bamberg und Nürnberg, oder mit Benützung des Neckarthals nach den schwäbischen Städten Ulm, Memmingen und Augsburg, oder auf der Bergstraße über Darmstadt, Heidelberg nach der Schweiz und nach Frankreich hinein. Im Norden führte Frankflirt seine Handelslinien über Gießen in s Westfälische, über Kassel, Münden, Göttingen in's thüringische Land.
Das Aufblühen der Eisenbahnen brachte einen vollständigen Niedergang der Mainschtfsfahrt mit sich. Dazu kam die fortschreitende Verschlechterung des Mainfahrwassers. Die verschiedenen Systeme der Flußregulirung erwiesen sich ohne jeden
Lelegrsphische Depesche«.
»öWt «orrespondem. Brrs-m«.
Berlin, 15. October Eine Cabinetsordre, betr. die Ernennung des Grafen ' olko von Hochberg auf Rohnstock zum Intendanten der königl. Theater, ist heute eingegangen.
Berlin, 15. October. Der „Reichsanzeiger" meldet: Dem Grafen Hochberg ' .rde durch Cabmetsordre vom 10. ds. die einstweilige Intendantur der königlichen Schauspiele mit allen Rechten und Pflichten eines Generalintendanten commissarisch übertragen. "
, Düsseldorf, 15. October. Die gestrige Versammlung der Buchdruckereibesitzer beschloß ferner, den Secttonsvorstand zu beauftragen, mit soliden deutschen Privat- verstcherungsgesellschaften in Verbindung zu treten, nm eine Invalidenversicherung für bas Personal in den Officinen der Sectionsmitalieder einzurichten. Die Versammlung bestätigte den früheren Secttonsbeschluß bezüglich möglichst rascher Gründung von Innungen für den Umfang des Regierungsbezirks. Die Section beauftragte eine


