vermochte Baronin Aranka mittels eines mit Bleistift geschriebenen Zettels Ammer dennoch zu verständigen, daß sie, die großjährig ist und Selbstoerfügungsrecht besitzt, unrechtmäßiger Weise von ihrer Familie in förmlicher Haft gehalten werde, zugleich beauftragte sie Ammer, mit ihrem Rechtsbeistande, dem Advokaten Dr. Alexander Vaiß, zur Polizei zu gehen und die betreffende Anzeige zu erstatten. Ammer kam dem Auftrage der Baronin nach; die Polizei verfügte die Untersuchung, mit welcher der Stadthauptmann Karacsonyi betraut wurde. Derselbe begab sich zu der Familie und erfuhr daselbst, daß die Anzeige Ammer's im Wesentlichen auf Wahrheit beruhe. Der Stadthauptmann beschted gestern Nachmittag die Familie sammt der Baronin Aranka in sein Bureau. Daselbst erklärte die Baronin trotz der allseitigen eindringlichen Ermahnungen von Rhedey nicht lassen zu wollen, sie schenke ihm ihr Gut, damit er als Großgrundbesitzer das Recht habe, hier zu bleiben. Rhedey hielt sich mittlerweile im Museumsgarten auf, wo er die Verständigung über den Ablauf der polizeilichen Verhandlung erwartete. Die Erklärung der Baronin sollte ihm aber nichts nützen, denn er wurde im Museumsgarten durch die Polizei aufgegriffen und auf die Ober-Stadt- Hauptmannschaft gebracht, wo man ihm erklärte, daß er als beschäftigungs- und unterstandsloser Mensch, gegen welchen eine amtliche Anzeige vorlag, daß er in Berlin wegen Diebstahls eine sechsmonatliche Kerkerhaft abgebüßt habe, in Haft behalten werde. Heute fällte die Polizei den Ausweisungsbescheid. Diesem gegenüber erklärte die Baronin, morgen für Rhedey das nöthige Reisegeld zu erlegen, damit er auf anständige'Weise nach Berlin gebracht werde. Sie selbst begebe sich gleichzeitig nach Berlin und werde sich daselbst ihrem Verlobten antrauen lassen."
— sEin salomonisches Urtheil.j Als Kaiser Karl V. einst zu Brüssel Hof hielt, fiel daselbst, so erzählt „Schorer's Familienblatt", zwischen zwei vornehmen und hochgestellten Damen ein so heftiger Rangstreit vor, daß man schon befürchtete, diese Zwistigkeit könne die schlimmsten Folgen haben und die vornehmsten Familien des ganzen Landes entzweien. Man gab sich alle Mühe, den Streit beizulegen, aber vergeblich; die Eine wollte immer vor der Andern den Vortritt bei Hofe haben. Endlich brachte man die beiden ergrimmten Schönen so weit, daß sie sich einem schiedsrichterlichen Ausspruche des Kaisers unterwerfen werden. Kaiser Karl bewilligte die des- fallsige Bitte der beiderseitigen Verwandten und bestimmte einen Tag, an welchem er öffentlich durch seinen Ausspruch den Streit zu entscheiden Willens sei. Dieser Tag erschien — noch nie war der Audienzsaal so voll gewesen, keine politische Angelegenheit hatte jemals die Gemüther so sehr beschäftigt, wie diese Damenzwistigkeit. Endlich tritt der Kaiser in den Saal. Athemlos lauschten die Anwesenden seinem Ausspruch. „Wir haben", sagte er mit würdevollem Ernst, „die Streitigkeiten dieser beiden Damen wohl erwogen und unser Kaiserlicher Wille geht dahin, daß die Häßliche vorangehen, die Schöne aber ihr folgen soll." Dieser weise Urtheilssprnch machte einen lebhaften Eindruck. Keine der beiden Damen wollte nunmehr vorangehen und man hatte die größte Mühe, sie aus dem Saale zu bringen. Dies war nicht eher möglich zu machen, als bis ein Schlaukopf das richtige Mittel dazu ausfand. Auf seinen Rath verlief die eine Dame durch die Vorderthüre, die andere durch die Hinterthüre den Saal.
— sDas Einrahmen kostbarer Bilder.) Bei dem Einrahmen der Bilder wird in den meisten Fällen noch recht unpraktisch verfahren. Für gewöhnlich wird das Glas in den Falz des Bllderrahmens gelegt, hierauf kommt unmittelbar das Bild zu liegen und letzteres wird dann mit einer hölzernen rc. Rückwand belegt. In manchen Fällen wird auch, um dem Eindringen des Staubes zwischen den Fugen entgegen: zutreten, die Rückwand mit Papier überklebt und damit glaubt man genug gethan zu haben. Bei kostbaren Bildern, wie Stahl- oder Kupferstichen, ist jedoch diese Methode irrationell. Hat man z. B. einen Kupferstich, so wächst dieser aus, d. h. ein Theil des iu der Druckerschwärze enthaltenen Oeles tritt aus die Oberfläche und beschmiert das Glas, wenn auf diesem unmittelbar das Bild ruht. Wechselt die Temperatur und ist der Feuchtigkeitsgehalt der Luft ein verschiedener, so schwitzen die Gläser selbst dann, wenn dieselben in einem trockenen Raum sich befinden; ja nicht selten kommt es vor, daß das Wasser tröpfchenweise am Glase hinunterfließt. Liegt ein kostbares Bild unmittelbar am Glase an, so wird es demnach naß; es bilden sich in kürzester Zeit Wasser-, Staub-, bei Kupferstichen auch Oelflecken; durch Pilz-Vegetation entstehen Moderflecken. Um letztere Uebelstände zu vermeiden, ist von Felsing ein Verfahren vorgeschlagen worden, welches man in folgender Weise zur Anwendung bringt. Das Glas wird im Rahmen, mit Kleisterpapier so dicht verklebt, daß weder Staub noch Pilzkeime durch die Falzfugen eindringen können. Hierauf wird — und dies ist das Wesentlichste — das Bild (Kupfer- oder Stahlstich) auf einen „Blindrabmen" geklebt, der an seinen breiten, dem Papier zugekehrten Schenkel so abgefaßt werden muß, daß das Bild nur an den äußersten schmalen Flächen, etwa 2—3 Mm. breit, aufliegl. Sonst darf der Blindrahmen die Rückseite des Bildes nirgends berühren. Zwischen Glas und Bild werden Pappenstreifen in den Falz des Rahmens eingelegt, um eine Berührung des Glases unmöglich zu machen. Das Bild stiftet man nur leicht und überzieht die Rückseite nicht mit einer hölzernen Rückwand, sondern mit einem Bogen stark geleimten Papieres. Bei kostbaren Bildern sollte das Einrahmen nie anders vor sich gehen, als nach letzterem Verfahren.
— sTheuere zehn Pfennig.) Vor längerer Zeit benutzte ein in Pöseldorf bei Hamburg wohnender Herr die Pferdebahn und fand, daß er seine Börse vergessen. Da er dem Eonducteur des Wagens aber schon länger bekannt war, hatte dieser die 10 Pfg. Fahrgeld für ihn ausgelegt. Da der Herr hinterher aber die sonst regelmäßig innegehaltene Benutzung der Pferdebahn einstellte, io begab sich der Eonducteur schließlich nach der Wohnung des früheren Fahrgastes, um sich nach dem Grund dieser Veränderung zu erkundigen. Zu seiner Ueberraschung erfuhr er hier, daß der Herr vor mehreren Wochen gestorben sei. Dian erkundigte sich jedoch zugleich nach dem Grunde seines Besuches, und als er in Beantwortung dieser Frage auch beiläufig beinerkte, daß er von dem Verstorbenen noch 10 Pfg. zu fordern habe, wurde ihm Seitens der Erben desselben eine so schnöde Abfertigung zu Theil, daß er entrüstet forteilte und, nunmehr auf seinem guten Rechte bestehend, dieselben wegen 10 Pfg. verklagen ließ. Der Prozeß wurde denn auch vor Kurzem zu seinen Gunsten entschieden, erhielt für die unfreundlichen Erben aber dadurch einen recht bitteren Nachgeschmack, daß dieselben genöthigt waren, an Kosten etwa 57 Mark zu bezahlen.
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