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17.10.1886 Drittes Blatt
 
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Nr. 242 Drittes Blatt. Sonntag den 17 October £886

WWW Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bsrearrr Schulstraße 7.

Erscheint tätlich mit Ausnahme des MontagS.

Amtlicher Jheil.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Marl 50 Pt.

Bekanntmachung.

,, . J°irb hierdurch zur ^^bntlichen Kenntniß gebracht, daß die Elisabeth Roth aus Langsdorf nach Zeugniß der Großh. Direction der Ent- bmdungsanftalt zu Gießen vom 12. Oktober 1886 sich der Hebammen-Prüfung unterzogen hat und zur Ausübung der Praxis einer Hebamme fürsehr aut" befähigt erklärt und als Hebamme verpflichtet worden ist. ' } b

Gießen, am 12. October 1886. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

___ Dr. Boekmann.

Vermischtes.

... , ^^^itadt, 13. October. sDie Criminalstatistik des Großherzogthurns Hessen ur das Jahr 1884.] Im Laufe des Jahres 1884 wurden Seilens der Großherzog- ltchen Gerichte 6465 strafbare Handlungen rechtskräftig entschieden; in den beiden Vor­jahren betrug die Zahl derselben 6385 und 6826, es ist also in dem Beobachtungsjahre e\ne Verschlimmerung eingetreten, die am besten daraus erkennbar ist, daß gegen­über 1882 die Verminderung des Jahres 1883 7,2 pC., die des Jahres 1884 dagegen juf 5,3 p(St. beträgt. Merkwürdiger Weise ist dagegen die Verminderung in der Zahl der strafbaren Handlungen, wegen welcher ein verurtheilendes Erkenntniß erging, in berden Jahren gegenüber 1882 annähernd gleich groß; sie beträgt 1883 9,1 pCt. und 1884 9,7 pCt. Schon hieraus muß geschlossen werden, daß die Tendenz zur Frei­sprechung in merklicher, conftanter Zunahme begriffen ist, ein Schluß, der durch die übrigen Zahlen der Criminalstatistik vollkommen bestätigt wird. Gegenüber der That- sache, daß sich das Budget der strafbaren, rechtskräftig entschiedenen Handlungen im Jahre 1884 im ganzen Reichsgebiete um 10,3 pCt. gegenüber dem Stande von 1882 vermehrt hat, mutz das für das Großherzogthum soeben constatirte Verhältniß als ein sehr günstiges bezeichnet werden. Außer dem Oberlandesgerichtsbezirke Darmstadt haben nur noch folgende vier Oberlandesgerichte im Jahre 1884 eine geringere Zahl von strafbaren Handlungen aufzuweisen als 1881: Dresden, Stuttgart, Braunschweig und Oldenburg.

Prüfen wir im Einzelnen, welche Delicte in erster Linie an dieser günstigen Gestaltung des crlminaliftischen Budgets in Hessen betheiligt sind, so ist in erster n/f .r? r unb bcr Unterschlagung zu erwähnen, Str.-G.-B. Tit. 19; ihre

von 2091 auf 1870 zurückgegangen; ferner Betrug und Untreue, rcc tL . ' 2?' 2m Jahre 1882 wurde in Ansehung von 961 Reaten dieses ^barakters eme rechtskräftige Entscheidung erlassen, 1883 nur bezüglich 398 und 1884 0^110110) 466. Em Rückgang ist ferner erfreulicher Weise bei den Verbrechen gegen mahrzunehmen; 124, 156 und 103 betragen die für die drei Jahre in Betracht kommenden Ziffern; ebenso bei den Urkundenfälschungen, 138 gegenüber 211, ben gemeingefährlichen Verbrechen 46 gegenüber 60, und den Verbrechen im Amte 50 gegenüber 77 Bedeutende Vermehrung weisen dagegen die Beleidigungen auf, 1334 gegenüber 1133, die Körperverletzungen 2215 gegenüber 1470, die Verbrechen und Ver­gehen gegen die öffentliche Ordnung 559 gegen 504. Die Steigerung dieser Delicte im Großherzogthum bildet keine gesonderte Erscheinung, sondern wiederholt sich in allen übrigen Bundesstaaten, und was speciell die Vermehrung der Körperverletzungen an- langt, so ist der prozentuale Zuwachs im Großherzogthum noch keineswegs mit unter den größten aufzuzahlen; denn selbst bei diesen Reaten nimmt der Oberlandesgerichts­bezirk Darmstadt eine relativ nicht ungünstige Stellung ein, indem ihm bei der Frequenz der einfachen Körperverletzungen die zweiundsechzigste, bei derjenigen der gefährlichen die neununddreißigste unter den neunundneunzig von der Statistik gebildeten Bezirken gebührt.

i o Interessant ist das Verhältniß zwischen Aburtheilung und Verurtheilung. das Reich betrug die Verurtheilungsziffer 1884 84,7pEt.; gegenüber den beiden Vor­jahren ist eine unbedeutende Verminderung eingetreten. Im Großherzogthum ergingen am wenigsten Verurtheilungen bei Meineid, 35,7 pCt., eine Hahl, welche nur von der wr die Reichslande maßgebenden Ziffer übertroffen wird. In keinem anderen Bundes­staate ist der Procentsatz der als Meiiieid qualificirten Handlungen, in Ansehung deren ^Verurtheilung erfolgte, so gering wie in Hessen; demnächst weist die größte Zahl freisprechender Erkenntnisse die Erpressung, die Zuwiderhandlungen gegen das Reichs- gefetz, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln und die einfache Körperverletzung auf. Die meisten Verurtheilungen erfolgten bei Kuppelei und den übrigen Verbrechen gegen die Sittlichkeit, der gefährlichen Körperverletzung und der Brandstiftung. Bei den Verbrechen gegen die Sittlichkeit wurde bezüglich 91,7 pCt. der zur Aburtheilung gestellten strafbaren Handlungen eine Verurtheilung ausgesprochen, während die durch- schnittliche Verurtheilungsziffer im ganzen.'deiche nur 83,9pCt. beträgt. Demgemäß ist auch die Scharfe, mit welcher gegen diese Reate vorgegangen wird, in keinem Bundes- a°te großer als im Großherzogthum. Soviel über die objective Seite der Criminal- tffi ctn zweiter Artikel soll sich mit der subjectioen, dem Verbrecherpersonal, beschastMn. (D. Ztg.)

October. In einem Ausschreiben der Großh. Staatsanwalt­schaft hier wird die Vermuthung ausgesprochen, daß die seit dem 11. September d. I. vermißte Gräfin Laura v. Arnim das umfangreiche Waldgebiet um den Plättig nicht verlassen habe, sondern dort umgekommen oder ein gewaltsames Ende gefunden habe, q r?/rn)et ctJt Raubmord oder eine Beraubung und Beseitigung der raVuL roirb be^alb Ausdehnung der Nachforschungen auf die im

Besitze der Venntßten gewesenen Werthgegenstände ersucht. Letztere bestanden in 1) einem wahrscheinlich ledernen, länglich viereckigen, mit Klappe und Seitenverschluß versehenen hellgrünen Oamen-Portemonnaie, enthaltend 3 Einhundertmarkscheine und vielleicht einen Reisetascheschlussel; 2) einem rothgoldenen, 800 M. werthen Armband, bestehend aus massiv goldenen, beweglichen, etwa dreiviertel Zoll breiten Gliedern, ab- wechselnd ein römisches H und ein einfaches, gleicharmiges Kreuz bildend. Das Mittel­stuck bildet sich aus emem kreisrunden grauen etwas durchsichtigen Stein, in Goldreif- ber bin griechisches ^ und 0 (A und 2). Auf der Rückseite des M ttelstuckes war emgraoir11 April 1880" und wahrscheinlich nochRom" oder Albano". Der Verschlug ist oben am Mittelstück durch einen Pfeil hergestellt, der am oberen Ende die Form eines Kreuzes hat: 3) einem Trauring, aus zwei trenn­baren Theilen zusammengesetzt, die zwei ineinander verschlungene Ringe darstellen, mit der EingravirungLaura, Hermann, 21 Aoüt 1880"; 4) einem Ring von massivem Gold, der auf der oberen breiteren Fläche einen größeren, schön blauen Saphir inmitten zweier Diamanten trägt und 800 JL werth ist; 5) einer Busennadel in Form eines Nagels, abwechselnd mit Diamanten und schwarzer Emaille belegt und 400 JL werth.

^^lobten 10000 JL Belohnung sollen Jedem, der die Ermittelung der Ver­mißten ermöglicht, insbesondere auch dann zu Theil werden, wenn derselbe dabei

in Betracht kommender eigener strafbarer Handlungen nachfolgende Bestrafung erleiden sollte.

In Betreff dieses Verschwindens wird aus Wanzenau, 8. October, gemeldet Im Laufe des gestrigen Tages ging eine Frau, welche sehr fein gekleidet, aber barfuß war, durch unser Dorf. Daß diese Person trotz ihrer guten Kleidung und ihres Schmuckes doch barfuß ging, fiel verschiedenen Personen auf. Leider zu spät, als die Person schon verschwunden war, erinnerten sich einige Leute, daß es die vermißte Gräfin v. Arnim sein könne. Nach stattgehabter telegraphischer Benachrichtigung des Bezirksamts Bühl traf von dort die telegraphische Nachricht ein, daß Graf v. Arnim nut dem Zuge um 8 Uhr 14 Min. Abends von Straßburg nach Wanzenau komme, was denn auch geschah. Hier von dem Absender des Telegramms in Empfang ge­nommen, fuhr der Graf gleich nach Hördt, wo man nach dem Wege, den die Gräfin eingeschlagen hatte, zu urtheilen, die vermißte Person zu finden hoffte. Leider verlief die Fahrt ohne Ergebniß. Heute Morgen dagegen wurde bekannt, daß die Frau zwischen hier und Hönheim auf der Straße hin- und hergehend mit dem Straßen­wärter gesprochen habe, und daß dieselbe in Hönheim bei einem armen Taglöhner, wo sie nach anhaltendem Bitten und Betteln in dem Bett der armen Taglöhnersleute schlafen durfte, übernachtete. Da durch die gegebene Beschreibung der Dame, deren Kleidung und Schmuck, der Graf in dieser Person seine Frau erkennen will, reiste der unglückliche Ehegatte heute früh nach HönheinrBischheim ab. Wie wir erfahren, hat die Dame heute Morgen mit ihrem Quartiergeber in Hönheim gefrühstückt und sich dann entfernt, ohne daß man weiß, wohin sie sich weiter begeben hat. Erst später, als der Taglöhner anderen Leuten von seinem sonderbaren Gaste erzählte und man auch von dem Vorgänge dahier hörte, glaubte man, aber leider wieder zu spät, in dieser Dame die vermißte Gräfin zu erkennen und benachrichtigte den hier anwesenden Grasen Arnim.

Pesth, 4. October. Ein nach Pommern zuständiger junger Mann, der sich unter dem Namen Graf Otto Ernst Rhedey seit längerer Zeit in Pesth aufhielt, wurde gestern alsgemeingefährliche Persönlichkeit verhaftet und wird nach Berlin abge­schoben". So lautet in dieser Angelegenheit die amtliche Kundmachung, nach welcher es sich in diesem Falle blos um ein ganz gewöhnliches Abenteuerstückchen handeln würde. Im Hintergründe ist jedoch eine besondere Geschichte verborgen, welche die Ausweisung des angeblichen Grafen als den Abschluß einesFamilien-Dramas" er­scheinen läßt. Der durch die Polizei ausgewiesene preußische Staatsunterthan heißt in Wirklichkeit Otto Ernst Rhedey und selbst sein Grafentitel ist vielleicht rechtmäßig Rhedey war vor Kurzem noch der Verlobte der Baronin Aranka Podmaniczky, die selbst dann nicht von ihm lassen wollte, als ihrer Familie mitgetheilt wurde, daß ihr Verlobter bereits rechtsgiltig verheirathet und ein Abenteurer sei. Die Baronin er- theckt nun heute den hiesigen Blättern über diese Angelegenheit folgende Aufschlüsse: Otto Ernst Rhedey darf den Grafentitel mit Recht führen. Unlängst stand seine Mutter vor dem Berliner Schöffengericht gerade unter der Anklage der widerrechtlichen Annahme des Grafentitels. Sie wies aber nach, daß ihre Ahnen im 17. Jahrhundert durch König Johann Sobieski in den Grafenstand erhoben worden seien, worauf das Schöffengericht 'ein freisprechendes Uriheil fällte. Die Staatsanwaltschaft legte gegen dieses Urtheil Berufung ein, dasselbe wurde jedoch von der höheren Instanz nach An­hörung des Reichs-Heroldsamtes bestätigt. Rhedey, der seit längerer Zeit in Ungarn weilt, war auf einem Gräflich Karolyi'schen Gute als Oeconomie - Beamter angestellt. Als solcher machte er die Bekanntschaft der Familie des Barons Ladislaus Pod­maniczky. Zwischen ihm und der Tochter des Barons, der gegenwärtig 27jährigen Baronin Aranka Podmaniczky, entspann sich alsbald ein Verhältniß, welches damit endete, daß Rhedey um die Hand der Baronin anhielt. Dieselbe wurde ihm nicht verweigert und die Verlobung fand am 4. Juni d. I. statt. Bald darauf kaufte die Braut, die selbstständiges Vermögen besitzt, das im Pozsegaer Comitat in Slaoonien gelegene große Gut Kaptol, welches ungefähr 8000 Joch umfaßt. Am 7. Juli reifte sie in Gesellschaft ihrer Familie und ihres Verlobten nach dem Gute und übergab ihm die Verwaltung desselben. Dies mißfiel jedoch der Familie Podmaniczky und hieraus entspannen sich die ersten Zwistigkeiten zwischen den Podmaniczky's und Rhedey Mittlerweile erschien in den Blättern die Erklärung eines Baron Gabriel Rheden dessen Familie mit den preußischen Rhedey's in einen Erbschaftsproceß verwickelt ist und der den Verlobten der Baronin Aranka Podmaniczky für einen Abenteurer er­klärt. Die Familie Podmaniczky forderte nun Rhedey auf, eine Gegenerklärung zu veröffentlichen, was Rhedey jedoch unterließ. Hierdurch wurde das Mißtrauen der Familie nur noch erhöht und Baron Ladislaus Podmaniczky sah sich schließlich ver­anlaßt, imEgyet4rles" eine Mitlheilung zu veröffentlichen, in welchem er die Ver­lobung seiner Tdchter mit Rhedey für gelöst erklärte. Zugleich mußte Rhedey Kaptol verlassen und Baronin Aranka blieb daselbst unter strenger Aufsicht zurück. Rhedey blieb jedoch in der Gegend von Kaptol, bis es der Baronin in einem unbewachten Augenblicke gelang, heimlich zu entrinnen und mit ihrem Geliebten nach Pest zu flieh.n. Als die Familie von dem Aufenthaltsorte des Paares Kenntniß erhielt, sandte sie demselben sofort den Güterdirector Ammer nach, mit dem Auftrage, so rasch wie möglich die Trauung desselben zu veranlassen. Ammer leitete die erforderlichen Schritte ein, es erfolgte die kirchliche Verkündigung, doch knapp vor der Trauung wies ber betreffende Geistliche eine von der Polizei erhaltene Benachrichtigung vor, laut welcher Rhedey in Berlin eine rechtmäßige Gattin habe und demgemäß feine neue Ehe ein­gehen dürfe. Diese amtliche Verständigung ist durch den Advokaten der Pod- maniczky'schen Familie, Geza Polonyi, beschafft worden. Die Behauptung Rhedey's^

von seiner Gattin durch ein rechtskräftiges gerichtliches Urtheil geschieden worden zn fein, nutzte nichts, die Baronin wurde nach Kaptol zurückgebracht und unter noch strengere Bewachung gestellt. Nichtsdestoweniger gelang es ihr, auf Umwegen mit dem. ihr ergebenen Ammer einen Briefwechsel zu unterhalten und auf diese Weife auch Rhedey von Zeit zu Zeit über ihre Lage zu benachrichtigen. Am 25. September kam die Familie Podmaniczky mit Baronin Aranka nach Pesth, wo die Ueberwachung der­selben natürlich ebenso sorgsam fortgesetzt wurde. Durch Bestechung eines Dieners