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lassung des Rechtsweges in Zollstreitigkeiten zu erwägen. Die Commission be­schloß, in Folge dieser Erklärung von der Weiterberathung des vorgelegten Ontwurfes abzusehen und nahm eine Resolution an, welche die Regierungen um baldige Vorlegung eines bezüglichen Gesetzentwurfes ersucht.

Berlin, 15. Februar. Dem preußischen Herrenhause ist heute der nachstehende kirchenpolitische Gesetzentwurf zugegangen:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen u. s. w., verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags unserer Monarchie »as folgt:

Art. 1. Zur Bekleidung eines geistlichen Amtes ist fortan die Ablegung einer wissenschaftlichen Staatsprüfung nicht erforderlich. Die entgegenstehenden Bestimm­ungen in den §S 4 und 8 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 (Gesetzsammlung S. 191), lowie in Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Mai 1882 (Gesetzsammlung S. 307) werden aufgehoben.

Art. 2. Die Vorschriften der §S 9 bis 14 im Gesetz vom 11. Mai 1873 stehen der Errichtung von Gymnasialconvicten seitens der kirchlichen Obern nicht entgegen. Dasselbe gilt für die Errichtung von Convicten für Studirende an Universitäten und an denjenigen kirchlichen Seminaren, hinsichtlich deren die gesetzlichen Voraussetzungen ffir den Ersatz des Universitätsstudiums erfüllt sind. Solche Convicte unterliegen oen allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen über die Aufsicht des Staats in Betreff der Unterrichts- und Erziehungsanstalten.

Art. 3. Die Aufsicht des Staats über die zur theologisch-praktischen Vorbildung Lestimmten Anstalten (Prediger- und Priesterseminare) regelt sich fortan nach den all­gemeinen gesetzlichen Bestimmungen über die staatliche Aufsicht in Betreff der Unter­richts- und Erziehungsanstalten. Die entgegenstehenden Vorschriften in den SS 9 bis 13 Les Gesetzes vom 11. Mai 1873 werden aufgehoben.

Art. 4. Der S 1 im Gesetz vom 12. Mai 1873 (Gesetzsammlung S. 198) wird aufgehoben. Kirchendiener im Sinne des Gesetzes vom 12. Mai 1873 sind nur solche Personen, welche die mit einem geistlichen oder jurisdictionellen Amt verbundenen Rechte und Verrichtungen ausüben.

Art. 5. Die Vorschrift des S 2 Absatz 2 im Gesetz vom 12. Mai 1873 findet fortan nur Anwendung, wenn mit der Entfernung aus dem Amte der Verlust oder «ine Minderung des Amtseinkommens verbunden ist.

Art. 6. Der königliche Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten (Abschnitt 4 des Gesetzes vom 12. Mai 1873) wird aufgehoben.

Art. 7. Die Berufung an den Staat findet fortan nur gegen solche Entschei­dungen der kirchlichen Behörden statt, welche die Entfernung aus dem kirchlichen Amte verhängen und mit denen zugleich der Verlust oder eine Milderung des Amtseinkommens verbunden ist.

Art. 8, Eine Berufung an den Staat im öffentlichen Interesse (S 12, Absatz 2 des Gesetzes vom 12. Mai 1873) findet fortan nicht statt.

Art. 9. Heber die Berufung entscheidet das Staatsministerium.

Art. 10. Wird die Berufung für begründet erachtet, so ist die angefochtene Entscheidung, soweit sie das bürgerliche Rechtsgebiet berührt, insbesondere den Verlust oder eine Minderung des Amtseinkommens einschließt, ohne rechtliche Wirkung. Die Entscheidung des Staatsministeriums ist im Verwaltungswege vollstreckbar.

Art. 11. Die Bestimmungen über das Verfahren 'werden durch königliche Ver­ordnung getroffen.

Art. 12. Im Falle des S 37 im Gesetze vom 20. Juni 1875 (Gesetzsammlung S. 241) findet fortan nur noch Beschwerde an den Minister der geistlichen Angelegen­heiten statt.

Art. 13. In den Fällen des S 24 im Gesetze vom 12. Mai 1873 (Art. 1 des Gesetzes vom 14. Juli 1880, Gesetzsammlung S. 285). sowie des § 12 im Gesetze vom 22. April 1875 (Gesetzsammlung S. 194) ist fortan oas Kammergericht, als höchstes Landesgericht für Strafsachen, zur Verhandlung und Entscheidung zuständig. Für das Verfahren verbleibt es bei den Bestimmungen des Abschnitts 3 im Gesetze vom 12. Mai 1873.

Art. 14. Die am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes bei dem königlichen Gerichtshöfe für kirchliche Angelegenheiten anhängigen Sachen gehen in der processualischen Lage, in welcher sie sich befinden, auf das Staatsministerium über, soweit eine Zu­ständigkeit desselben nach den Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes begründet ist. ' Urkundlich u. s. w.

Beglaubigt: v. G o ß l e r.

Amerika.

Washington, 15. Februar. In der Repräsentantenkammer brachte Morrison einen Gesetzentwurf, betr. Herabsetzung des Zolltarifs, ein.

Reichstag.

E. E. Berlin, 15. Februar 1886.

Bei Beginn der heutigen Sitzung machte der Präsident v. Wedell-Piesdorf die Mitthcilung, daß der Abg. v. Red ecker (cons., 7. Kreis Gumbinnen) am Samstag kurz nach der Sitzung gestsrben sei. Zum Andenken an den Verschiedenen erhoben sich die Anwesenden von ihren Sitzen.

Der Stellvertreter des -Reichskanzlers hatte beantragt, ihm die Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Jauer'schen Stadtblattes und der Malchiner Zeitung zu ertheilen; auf den Vorschlag der Geschäftsordnungscommission ertheilte indessen das Haus, früherem Brauche conform, diese Ermächtigung nicht.

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ergänzung des S 809 der Civil- proceßordnung, wobei es- sich um einen veränderten Modus in der Zustellung des Arrestbefehls an den Schuldner handelt, wurde zur Vorberathung an eine Eommission verwiesen, dasselbe geschah mit einem Gesetzentwurf bezüglich der Unzulässigkeit der Pfändung von Eisenbahnfahrbetriebsmitteln.

An der Debattebetheiligten sich die Abg. v. Cuny, v. Strombeck, Schrader, Kröber und Klemm.

Zu der dritten Lesung des Gesetzentwurfs betreffend die Fürsorge für Beamte und Personen des Soldatenstandes in Folge von Betriebsunsällen waren seitens des Abg. Struckmann (natlib.) einige redactionelle Aenderungen vorgeschlagen.

Abg. Schrader (dfr.) erklärte, obwohl das Gesetz noch manche Lücke lasse, doch, da immerhin Fortschritte vorlägen, für dasselbe stimmen zu wollen.

Nachdem auf Antrag des Staatssecretärs v. Bötticher und Abg. Freiherr v. Franckenstein (Eentrum) bezüglich der Staats- und Communalbeamten noch ein Paragraph in der Fassung der Regierungsvorlage wieder hergestellt war, wurde das Gesetz im Ganzen angenommen.

Nächste Sitzung Mittwoch. Anträge bezüglich Pensionsverhältnisse, Graf Moltke, Diätenantrag, Abg. Hasenclever.

TelkgraWsche Depesche».

WoW'S LeLsgr, Eorres-ondem.'Birrrarr.

Berlin, 16. Februar. Die Ausschüsse des Bundesraths traten in die zweite Lesung der Branntweinmonopol-Vorlage ein.

Bremen, 15. Februar. Der Dampfer des Norddeutschen LloydHermann" ist gestern Nachmittag 2 Uhr in Ncwyork eingetroffen.

Hamburg, 15. Februar. Der PostdampferRhaetia" der Hamburg-Ameri­kanischen Packetfahrt-Actien-Gesellschaft hat, von Newyork kommend, heute früh 1 Uhr Lizard vasstrt.

Paris, 15. Februar. Nach demTemps" kehrt General Appert aus Gesund­heitsrücksichten nach Frankreich zurück. Heber seinen Nachfolger ist noch nichts bekannt.

Paris, 15. Februar. Bei 'der gestrigen Ersatzwahl wurden in den Departe­ments Ardeche und Landes Republikaner, in Lozere soweit ersichtlich <in Eonservaliver und ein Republikaner gewählt. Das Resultat in Korsika ist noch zweifelhaft.

Der Municipalrath von Paris sprach sich mit 39 gegen 8 Stimmen zu Gunsten der vollstcmdrgen Amnestie für alle wegen politischer' Verbrechen Verur- mrtyerlte aus.

Nach weiteren Nachrichten ist die Wahl des Bonapartisten Gavini für Cor- stca als definitiv anzusehen.

London, 15. Februar. Wie nunmehr verlautet, haben die Socialisten Hynd- mann, Champion, Burns und Williams wegen ihrer aufreizenden Reden vom vorigen Montag gerichtliche Vorladungen erhalten.

Die Vertreter der socialdemokratischen Föderation zeigten Gladstone schrift­lich an, sie würden am nächsten Sonntag ein Massenmeeting im Hydepark veran­stalten, um die Regierung zu Abhilfemaßregeln gegen den Nothstand der Arbeitslosen aufzufordern. »

London, 15. Februar. Das neue Cabinet tritt heute zum ersten Male zu einer Beralhung zusammen.

Der frühere Botschafter der Pforte, Musurus Pascha, ist heute Morgen nach Konstantinopel abgereist.

Ein Telegramm derTimes" aus Washington vom 13. d. M. meldet, der Münzausschuß des Repräsentantenhauses habe sich nach dreitägiger Debatte über die Silberfrage vertagt, ohne zu einer Beschlußfassung gekommen zu sein. Die Majorität des Ausschusses sei gegen die Einstellung der Silberausprägung, ziehe vielmehr die unbegrenzte Ausprägung vor.

In Birmingham wurden heute durch beschäftigungslose Arbeiter Ruhc- störungen veranlaßt, jedoch alsbald von der Polizei unterdrückt. Die Behörden hatten für den Nothfall Cavallerie-Abtheilungen bereitgehalten. Auch in Great-Aarmouth ver­suchten die Arbeiter lärmende Kundgebungen, wurden aber zerstreut.

Petersburg, 15. Februar. Der Fürst von Montenegro ist heute Nachmittag 2 Uhr über Wirballen abgereist. Graf Orlow Denisoff geleitete den Fürsten bis an dle Grenze. Der Fürst wurde am Bahnhof von den Großfürsten Nicolai Nicola- jewitsch, Alexei, Paul und Sergius begleitet.

_, r Warschau, 15. Ferruar. Prinz Wilhelm von Preußen ist gestern auf dem Schlöße des Fürsten Radziwill, Neßwich, im Gouvernement Minsk, eingetroffen. Zu.

, ?arenjQgb haben auch der russische Kammerherr Fürst Mathäus Radziwill und der russische General Strukoff Einladungen erhallen.

Bukarest, 15. Februar. Die Friedensconferenz nahm Art. 2 des Vertrags, betr. Feststellung der Grenze, an.

UniverfitätS - Chronik.

- Der kürzlich verstorbene Geheime Justizrath Professor Dr. Georg Philipp Eduard Huschke in Breslau war einer der hervorragendsten wissenschaftlichen Größen auf dem Gebiete des römischen Rechtes und zugleich ein treuer Dertheidiger der evangelisch-lutherischen Kirche, über deren Bekenntnisse er eine Reihe bedeutender Ab­handlungen veröffentlicht hat. Er las seit längerer Zeit nicht mehr an der Universität und der Tod erlöste ihn von langen Leiden. Am 26. Juni 1801 in Münden geboren, studirte von 1817 an in Göttingen die Rechtswissenschaften, gewann 1810 den juristischen Preis, um den gerade damals vorzüglich viele und gute Schriften sich be­worben hatten, und erwarb am 21. December desselben Jahres die juristische Doctor- würde. Nach einem einjährigen Aufenthalt in Berlin, wo er von Savigny hörte, habilitirte er sich Ostern 1822 in Göttingen als Privatdocent. Ostern 1824 folgte er, "och nicht ganz 23 Jahre alt, einem Ruf als ordentlicher Professor der Rechte nach Rostock. In Rostock war es, wo er sich mit kirchlichen Dingen zu beschäftigen anfing. 1827 ward er nach Breslau berufen, wo er, trotz wiederholter glänzender Angebote von auswärts, bis an sein Ende geblieben ist. Im Jahre 1828 erhielt er von Der (Bres­lauer) philosophischen Fakultät ehrenhalber die Doctorwürde, 1850 ernannte ihn die theologische Fakultät der Universität Erlangen zum Ehrendoctor der Theologie, seit 1841 fungirte er als Director des lutherischen Ober-Kirchencollegiums. Die Breslauer Universität verliert mit ihm eine ihrer ersten wissenschaftlichen Zierden.

Es bestätigt sich, daß Dr. A. Strümpell in Leipzig, Sohn des be­rühmten Philosophen Geheimen Staatsraths v. Strümpell, als ordentlicher Profeffor und Director der medicimschen Klinik zu Erlangen berufen ist.

Der Physiker Dr. E. Wiedemann zu Leipzig hat einen Ruf an das Poly­technikum in Darmstadt angenommen.

Einem Gesuch des Stadtraths zu Heidelberg entsprechend, wird der Senat der Universität die Großh. Regierung bitten, den Beginn des Jubiläums auf Den 2. August, nicht auf die zweite Augustwoche, festzusetzen.

Lokales.

Gießen, 16. Februar. Tagesordnung für die Stadtverordneten-Sitzung am Donnerstag den 18. Februar 1886, Nachmittags 4 Uhr.

1. Den Uebergang über die Oberhessischen Eisenbahnen an der katholischen Kirche dahier.

2. Den Uebergang über die Deutz-Gießener und die Main-Weser-Bahn bet Station 98.

3. Die Verwerthung von Eichenstammholz pro 1886/87.

4. Gesuch des Ortsdieners in Allendorf a. d. Lahn um Erhöhung seiner Gebühren.

5. Gesuch des Tirectors Georg Heß dahier um Erlaubniß zum Bauen in der verlängerten Ludwigstraße.

6. Gesuch des Weißbindermeisters Karl Sch mall in Gießen um Erlaubniß zum Bauen in der großen Mühlgasse.

7. Erbauung eines Hauses für die Herberge zur Heimath.

8. Erlaß eines vorläufigen Lokalbaustatuts für die Stadt Gießen.

9. Festsetzung der Baufluchtlinien am Asterweg.

10. Der Zustand des Fluthgrabens in den Eichgärten. 11. Kostendecreturen.

Gießen, 16. Februar. Die Sitzungen des Schwurgerichts der Provinz Ober- Hessen vom 1. Quartal 1886 nehmen Montag den 15. März ihren Anfang. Zum Vorsitzenden ist der Großh. Landgerichtsrath Herr Hofmann ernannt worden.

Vermischtes.

Darmstadt, 12. Februar. Nach der Uebersicht der Ergebnisse der nicht­streitigen Gerichtsbarkeit im Großherzogthum waren im Jahre 1883 bei den Amts­gerichten 23,448 Vormundschaften, 61 Emancipationen, 35 Verfügungen int Interesse vermißter Personen, 2481 Erbvertheilungen und 659 Jnventarien wegen andcrweiter Ehen -anhängig; beendet wurden 1669 Vormundschaften, 1728 Erbvertheilungen und 593 Jnventarien wegen anderweiter Ehen und es verblieben mithin beim Jahresschluß 21,779 Vormundschaften, 753 Erboertheilungeit und 66 Jnventarien wegen anderweiter Ehen. Die Zahl der Siegelungen und Entsiegelungen zusammen belief sich auf 789. die Zahl der bestätigten Verträge auf 43,999, die Zahl der Eintragungen in die Mutationsserzeichnisse auf 33,052, die Zahl der Berichtigungsverfahren bei den Standesregistern auf 525. Eingetragen wurden 241 Handelsfirmen, 67 Procuren 53 Handelsgesellschaften, 42 Genossenschaften, 13 Waarenzeichen und 154 Muster- gelöscht wurden 111 Handelsfirmen, 27 Procuren, 27 Handelsgesellschaften, 3 Genossen­schaften und 162 Muster, es verblieben am Jahresschluß 9472 Handelsfirmen. 1297 Procuren, 279 Handelsgesellschaften, 276 Genossenschaften, 228 Waarenzeichen und 592 Muster. Testamentsaufnahmen fanden 957, Testamentshinterlegungen 1197 statt. (9i. H. V.)

. Mainz, lv. Februar. Heute Vormittag 10 Uhr -xplodirt- in der Rheinischen Bierbrauerei beim Pichen ein Faß, zahlreiche Arbeiter sind durch die umherflieaende» Iaßtrüinmcr und die Flammen schwer verletzt. Aerztliche Hilfe begab sich augcnblick- ltch auf den Schauplatz des Unglücks.

Mainz, 15. Februar. Die von dem zum Tode verurtheilten Doppelmörder Herbst eingelegte Revision wurde von dem Reichsgerichte heute verworfen.

Düsseldorf, 14. Februar. In dem Laboratorium der hiesigen Zündhütchen­fabrik richtete gestern Nachmittag eine Explosion große Zerstörungen an. Leider sind der Katastrophe auch zwei Menschenleben zum Opfer gefallen.

~ lAacante Stellen für Militäranwärter im Bezirk des 11. Armeecorps.l Arnsberg, Königl. Regierung, Resterungs-Hauptkassenbote, auf Kündigung, 960 JL Gehalt und freie Dienstwohnung oder 144 <A Wohnungsgeldzuschuß. Cassel, Stadt- rath der Residenz,, Bureau-Hilfsarbeiter in der directen Steuerverwaltung auf vier- wochentltche Kündigung, 75 monatlich; Bureaudiener bei der directen Stcuerver- waltung, unter dem Vorbehalt jederzeitiger Entlassung, 900 X jährlich. Melsungen,