Ausgabe 
17.1.1886 Erstes Blatt
 
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Mr. Wrstes Blatt. Sonntag den 17. Januar

Amts- und AuzeiMatt für den Kreis Gießen.

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Amtlicher HH eil.

Betreffend: Die Viehzählung am 10. Januar 1883. Gießen, am 14. Januar 1886.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreise».

Wir werden Ihnen k. H. die bei obiger Zählung aufgestellten Haus-, Control- und Gemeindelisten übersenden. Sie wollen diese Nachweisungen sorgfältig in Ihrer Registratur aufbewahren und zu weiterer Benützung bereit halten.

Dr. Boekmann.

Bekanntmachung.

Nachdem Großh. Ministerium des Innern und der Justiz durch Entschließung vom 8. Januar l. I. der Deutschen Versicherungsgesellschaft gegen Frost-, Hagel- und Nostschaden zu Schöneberg bei Berlin die nachgesuchte Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogtbum auf Grund der vorgelegten Statuten auf Widerruf ertheilt hat, so wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Gießen, den 15. Januar 1886. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Bekanntmachung.

Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat auf Nachsuchen des Pferdemarktvereins zu Darmstadt genehmigt, daß im Frühjahre und Herbste dieses Jahres je ein Fohlen- und Pferdemarkt zu Darmstadt abgehalten wird und mit diesen beiden Märkten Verloosungen von Fohlen und Pferden, dann von Pferdegeschirren, landwirtschaftlichen Geräthschaften, sowie sonstigen Gegenständen, nach dem vorgelegten Verloosungsplane verbunden werden. Diesem Plane gemäß sind bei jeder der zwei Verloosungen höchstens 20,000 Loose das Loos zu 2 Mark auszugeben und wenigstens 65% der Brutto-Einnahmen zum Ankauf von Gewinngeqenständen zu verwenden. Der Vertrieb der fraglichen Loose ist für den Umfang des Großherzogthums gestattet worden.

Gießen, am 15. Januar 1886. Grsßherzogliches Kreisamt Gießen.

____________________________________________________Dr. Boekmann._____________________________________

P f <r v r -Corrfererrz.

Mittwoch den 2v. Januar, Morgens 10 Uhr, Pfarr-Conferenz in Gießen.

_______Lang-Göns, den 15. Januar 1886.___________________ Dr. Strack, Dekan.

Gefunden: 1 Spazierstock, 3 Portemonnaies, 1 Paar Handschuhe, 1 Päckchen mit versch. Inhalt, 2 Taschentücher, 1 Kinderhandschuh, 1 Aröeits- beutel, 1 blauer Beutel mit Frühstück, 1 Schleier.

Gießen, am 16. Januar 1886. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

___Fre senius.___

Deutschland.

Darmstadt, 15. Januar. (Zweite Kammer der Stände.) Vom Abg. Schröder ist bei der zweiten Kammer folgende Interpellation an Großh. Ministerium des Innern und der Justiz eingebracht worden:1) Wie weit sind die Vorarbeiten für eine umfassende Revision der Vorschriften und Gesetze über die Landes'Brandversicherungs'Anftalt vorgeschritten? 2) Kann noch auf diesem Landtage die von Großh. Regierung in Aussicht gestellte und von den Ständen gewünschte Gefetzervorlage erwartet werden, welche eine durchgreifende Revision der Vorschriften über die Jmmobiliar-Landesbrandkasse zum Gegenstand hat?" Dabei wird auf frühere in diesem Betreff gefaßte Veschlüffe zweiter Kammer und neue Anträge wie Beschwerden, insbesondere der Großh. Handels­kammern zu Mainz und Offenbach, verwiesen. Vor längerer Zeit hatte der Abg. Dr. Osann bei der zweiten Kammer der Stände den Antrag eingebracht, die Regierung um Vorlage eines Gesetzentwurfs zur einheitlichen Regelung des Feuerlöschwesens zu ersuchen. Dieser Antrag war begleitet von einem Seitens des Ausschuffes der hessischen Feuerwehren an die zweite Kammer gerichteten Gesuche, welches gleichen Wunsch ausspricht. Aus Anfrage des bestellten Bericht­erstatters hat die Großh. Regierung Ende vorigen Monats erwidert, daß sie, nachdem inzwischen das württembergische Gefetz über das Feuerlöschwesen in Kraft getreten, auch die betr. Vollzugs-Verordnung ergangen sei, den Erlaß eines, das Feuerlöschwesen im Großherzogthum in ähnlicher Weise einheitlich regelnden Gesetzes in's Auge gefaßt habe und mit den bezüglichen Vorarbeiten dermalen beschäftigt sei. Der mit der Sache befaßte Ausschuß begrüßt dieses Vorgehen mit Freuden und spricht die Erwartung aus, daß der in Aussicht gestellte Gesetzentwurf recht bald zur Vorlage gelangen möge. (D. Ztg.)

Serbien.

Belgrad, 14. Januar. Die Nachricht eines Pesther Blattes über an­gebliche anti-dynastische Pläne bei den Herren Ristic, Pirotschanac und Genossen werden von autorisirter Seite als tendenziöse Erfindung bezeichnet.

Aegypten.

Kairo, 14. Januar. Das Budget pro 1886 veranschlagt die Ein­nahmen auf 9,290,000 egypt. Pfund, die Ausgaben auf 9,282,000 Pfund. In dem Budget ist die unverkürzte Zahlung aller Coupons vorgesehen.

Reichstag.

E. R. Berlin, 15. Januar 1886.

Der Reichstag verhandelte heute die Interpellation der Abgg. v. Jagdzewski und Genossen, betreffend die Ausweisung Nichtdeutscher aus den östlichen Provinzen des preußischen Staates; in Verbindung mit den auf diese Materie bezüglichen Anträgen der Abgg. Liebknecht, Ausfeld und des Weiteren von Jagdzewski, sowie dem zu dem Ausfeld'schen gestellten Eventualantrage des Abg. Dr. Windthorst.

Am Bundesrathstische war Niemand erschienen.

Abg. Dr. v. Jagdzewski erinnerte an das zweihundertjährige Jubiläum der Refugiäs, das in demselben Augenblicke gefeiert wurde, in dem Tausende fremder Unterthanen ausgewiesen werden. Der Umstand, daß die Negierung durch ihre Ab­wesenheit glänze, hindere ihn nicht, eine Maßregel zu besprechen, die unzweifelhaft zur Competenz des Reichstages gehöre. Die Ausweisungen berührten das völkerrechtliche Gebiet, insofern hierdurch das Verhältniß Deutschlands zu den anderen Nationen schwer geschädigt werde. Völkerrechtlich gebe es nur Ausweisungen einzelner Personen und zwar nur dann, wenn das persönliche Verhalten der Betroffenen die Sicherheit des Staates gefährde. Auch Bundes- und Neichsgesetze, sowie die Handelsverträge gewähr­leisten Fremden Aufenthalt. Herr v. Puttkamer habe im Mai v.J. im Abgeordneten­haus erklärt, die Maßregel richte sich gegen die Polen und sei dictirt als eine Abwehr der Gefährdung des Deutschthums in der Provinz Posen. Aehnlich habe sich der Reichskanzler am 1. December v. I. ausgesprochen. Gerade das Gegentheil von Polonisirungen sei wahr. Wenn Herr v. Puttkamer gesagt habe, die polnischen Ein­wanderer arbeiten nur für den Polonismus, so hätte er dafür nicht den Schatten eines Grundes angeführt. Wenn man von der polnischen Bevölkerung Gut und Blut ver­lange, muß oieser Bevölkerung auch volles Recht gewährt werden; unberechtigt ist auch der Hinweis auf die polnische Agitation; entzieht man der polnischen Bevölkerung ihre Rechte, so wäre der Eintritt einer Reaction nicht wunderbar. Die Sicherheit des preußischen Staates kann durch derartige Ausweisungsmaßregeln wohl geschädigt werden, die den Haß auf Jahre hinaus in der Bevölkerung erregten. Der Zuwachs der polnischen Bevölkerung in den östlichen Provinzen ist ein völlig normaler; in den letzten Jahren habe die polnische Bevölkerung des Osten Preußens 200 000 Köpfe durch Auswanderung nach dem Westen und nach Amerika verloren, an ihre Stelle seien Deutsche gerückt. Die bisher angegebenen Gründe machen das Vorgehen der Regierung nicht erklärlich. Frauen sind, gegen jede preußische Tradition, in einer empörenden Weise über die Grenze geschafft.. Die Politik muß ruhen, wo der Humanismus sprechen soll. Die Maßregel ist gegen den Geist der internationalen Verträge, ihre Ausführung gegen den Geist des Humanismus. Möge die deutsche Station bedenken, daß es eines großen Reiches unwürdig ist, die Minorität zu vergewaltigen.

Zur Geschäftsordnung bemerkt Abg. Dr. Windthorst: Da sich zur Interpellation Niemand weiter gemeldet hat, so lege ich Werth darauf, zu constatiren, daß die Inter­pellation hierdurch erledigt ist.

Es folgt die Diskussion der zu derselben Materie gestellten Unträge. Zur Be­gründung des socialdemokratischen Antrags erhält das Wort

Abg. Liebknecht: Der Apparat einer kaiserlichen Botschaft damals hat den Respekt vor der Krone nicht erhöht. Wie im Gänsemarsch der Bundesrath den Saal verließ, mar geradezu lächerlich. Damals wurde dem Reichstag der Landtag entgegen­gestellt, dem Reichsgedanken der Partikularismus. Das Reich ist nicht von Bismarcks Gnaden, seit dem allgemeinen Wahlrecht ist es Sache des Volks. Auf den vom Vor­redner betonten Rechtspunkt lasse ich mich nicht ein, Rechtsgründe können uns von deu