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Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.

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rtt z®ie Jn °t?r*?err Woche in Elsaß-Lothringen stattgefundenen GemeinderalhSwahlen haben vor Allem in den beiden Hauptstädten Straßburg und Metz einen unter den herrschenden eigenthümlichen Verhältnissen geradezu glänzenden Erfolg der deutschen Partei ergeben. In Straßburg, welche Stadt letzt zum ersten Mal seit 13 Jahren zur Theilnahme an den Gemeinderaths­wahlen wieder zugelaffen worden ist, hatte die französische oder Protestpartei eme Candldatenliste aufgestellt, welche jeden eingewanderten Deutschen grundsätz­lich ausschloß, aber dieses Manöver, vas altdeutsche Element in dem Gemeinde- rathe ganz unvertreten zu lassen, mißglückte schmählich. Von 32 gewählten Mitgliedern der städtischen Vertretung stnd 9 Altdeutsche, unter ihnen befinden stch der verdiente Bürgermeisterei' Verwalter Back und der sogar doppelt ge­wählte Beigeordnete Holzapfel; von den übrigen 23 altelsässischen Gemeinde- Ehen gehören 10 der Protestpartei an. worunter der frühere Bürgermeister Lauth und der Reichstags-Abgeordnete für Straßburg, Kablö; 5 find Autono­men , welche man als das vermittelnde Element zwischen Altdeutschen und Elsässern betrachten kann, 4 gehören der klerikalen Richtung an und von den übrigen 4 ist die Parteistellung unbekannt: außerdem haben noch 4 Stichwahlen stattgesunden. Die protestlerische Partei hat demnach ein offenkundiges Fiasco gemacht und es steht zu erwarten, daß dies zu einer weiteren Annäherung zwischen den Altdeutschen und den gemäßigteren Elementen führen wird, welche Verbindung der Wetterentwickelung der Metropole des Oberrheins nur zunu Heile gereichen kann. Noch günstiger gestalteten sich die Gemeinderathswahlen, in Metz für die deutsche Sache; hier wurden 12 Deutsche gleich im ersten Wahlgange gewählt, während bislang im Metzer Gemeinderathe nur 4 Alt­deutsche saßen. Ferner haben in Metz nicht weniger als 20 Stichwahlen statt­gesunden. von denen höchst wahrscheinlich noch einige zu Gunsten der deutschen Partei ausfallen werden.

Das Reichsversicherungsamt in Berlin hat am Montag seine

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Politische Ueberficht.

A r Gießen, 15. Juli.

Kaiser Wilhelm hat am Dienstag Abend Koblenz, wo der hohe Herr seit Beendigung der Emser Kur zum Besuche seiner erlauchten Gemahlin weilte, wieder verlassen und sich über Mannheim, Karlsruhe, Offenburg. Singen nach der Insel Mainau begeben, woselbst die Ankunst am Mittwoch Abend erfolgte. In Gastein trifft der Kaiser am 18. Juli ein und wird sein Aufenthalt daselvst bi» zum 8. oder 9. August währen; die Zusammenkunft mit dem Kaiser Franz Joses findet am 6. oder 7. August statt und wird derselben jedenfalls auch Fürst Bismarck beiwohnen, da für ihn Zimmer in Gastein auf die ersten Tage des August bestellt sind. Nach Beendigung des Gasteiner Aufenthaltes begiebt sich Kaiser Wilhelm nach Babelsberg zurück, wo er bis zum Beginn der in diesem Jahre bekanntlich in den Reichslanden stattfindenden Kaiser-Manöver zu bleiben gedenkt. Die Kaiserin wird in den nächsten Tagen Koblenz ebenfalls verlassen, um eine mehrwöchentliche Kur in Schlangenbad zu gebrauchen.

® m ^ttende bayerische Staatsmann, Herr v. Lutz, ist am Montag Nachmittag in Begleitung des Ministers v. Crailsheim in Kissingen eingetroffen; die Nachricht, wonach die bayerischen Minister schon in voriger Woche in dem genannten Badeorte eingetroffen sein sollten, war demnach ver­früht. Sofort nach ihrer Ankunft statteten beide Herren dem Fürsten Bismarck einen Besuch ab und es erhellt, daß dieser Minister-Begegnung unter den obwal- tenden Verhältnissen eine hochpolitische Bedeutung innewohnt. Der Inhalt der Conserenzen zwischen dem Reichskanzler und den beiden bayerischen Ministern entzieht sich natürlich der Kenntniß weiterer Kreise, aber man darf auch ohne­dem annehmen, daß die Kissinger Mintster-Besprechungen das vom Prinz- Regenten schon mehrfach betonte gute Einvernehmen zwischen Berlin und München nur noch weiter festigen und die vollständige Uebereinstimmuna der bayerischen Politik mit der Reichspolitik bekunden werden.

hießen.

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Betreffend: Die Ausführung des Artikels 22 des Gesetze» vom 30. Juni l. I. über das Civildiener-Wittwen-Jnstitut. Vom 1. Juli 1886.

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Söetreffenb: Die Ausführung der Artikel 23 und 24 des Gesetzes vom 30. Juni l. I. über das Civildiener-Wittwen-Jnstitut. IM 1886.

. . . Nach Artikel 23 des Gesetzes vom 30. Juni I. I, das Civildiener-Wittwen-Jnstitut betreffend, steht es denjenigen aktiven Staatsbeamten sowie remgen m der Zett vom 1. April bis 30. September 1886 in den Ruhestand versetzten Staatsbeamten welche KidJÄÄm A fefte», sei es m Folge vorläufiger Aufnahme, Mitglieder des Civildiener-Wittwen-Jnstttuts geworden sind, frei, in dem feüfieriaensStträ unÄtot A^Eben, unter Beibehaltung der damit verbunden gewesenen Pensionsansprüche der Wittwen und Waisen und der en sprechenden jährliche Besträ^ü^d iMMZMIIZULWLM-EE

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Civildiener-Wittwenkaffe-Kommission emzureichenden Erklärungen Stempel nicht zu verwenden ist P ° ° tsrobher^oglicher

Darmstadt, den 1. Juli 1886. 1'

Nach Artikel 22 des Gesetzes vom 30. Juni l. I., das Civildiener-Wittwen-Jnstitut betreffend, findet dasselbe aus die Ntittme» s.

iem 1. Oktober 1886 verstorbenen Staatsbeamten keine Anwendung. Jedoch sollen die Wittwen und Waisen solLer <er ?or

Civildiener-Wittwen-Jnstituts gewesen und in der Zeit vom 1. April bis zum 30 Sevtember 1886 - sei « welche Mitglieder des

Wrttwenkasse-Kommission einzureichenden Erklärungen Stempel nicht zu verwenden ist. sch ß 4 bet Großherzoglrcher Clvrldiener-

Darmstadt, den 1. Juli 1886.

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161. Freitag den 16 Juli IZZß

ießmer Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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^ressend: Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes. Gießen, am 14. Juli

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die vrotzherzaglichen Bürgermeistereien des Kreises, binnen 8erinnert3^611' SHüdftanbe finb- roerbtn on Erledigung unserer Verfügung vom 1. Juli l. I. - Anzeiger Nr. 152 -