Deutschland.
Berlin, 13. März. Das Abgeordnetenhaus genehmigte in fortgesetzter Bc- -rathung des Cultusetats das Ausgabe-Kapitel für Elementarschulen unverändert, überwies den Antrag Lassen, das Seminar in Hadersleben nach Tondern zurückzuverlegen, neben der deutschen Abteilung wieder eine dänische einzurichten, in Hadersleben eine Realschule mit dänischer Unterrichtssprache einzurichten, die erforderlichen Mitteln im Etat 1887—88 einzustellen, an die Budgetcommisfion. Sodann wurde das Kapitel Kunst und Wissenschaft bis zum Titel „Geodätisches Institut", wobei Vertagung auf Montag erfolgte, erledigt.
— Das Reichsetatgesetz mit dem Anleihegesetz ist heute amtlich publicirt »orden.
— Die Commission für die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Errichtung von Fortbildungsschulen in den Ostprovinzen, nahm die Vorlage in der vom Abgeordneten Zedlitz-Neukirch vorgeschlagenen Fassung an; 200,000 JL werden in den Etat pro 1886—87 eingestellt.
Die Commission für die Ansiedelungsvorlage in Westpreußen und Posen nahm den Gesetzentwurf nach der Vereinbarung der Majoritätsparteien an.
— In der heutigen Sitzung des Handclstags referirte Natorp (Essen) über die Anlage von Kanälen. Der Handelstag nahm einstimmig eine vom Ausschüsse vorgeschlagene Resolution an, worin er von Neuem die Ueberzeugung ausspricht, daß für die gedeihliche wirthschastliche Entwicklung Deutschlands eine Verbesserung und Vermehrung der Wasserstraßen dringend geboten sei und daß er eine baldige Inangriffnahme und Durchführung dieser Aufgabe als unerläßlich erachtet. Der Handelstag begrüßt daher das Nordostseekanal-Project, sowie die im Landtag angekündigte Kanalvorlage als ersten bedeutungsvollen Schritt in dieser Richtung. Bei den projectirten binnenländischen Schifffahrtskanälen sei durch ausreichende Abmessungen die erforderliche Leistungsfähigkeit zu sichern.
Berlin, 13. März. Das Armeeverordnungsblatt veröffentlicht einen kaiserlichen Erlaß vom 25. Februar, welcher bestimmt, daß das 15. Armee-Corps große Herbstübungen mit Parade- und Corpsinanöver gegen einen markirten Feind, sowie dreitägige Feldmanöver der Divisionen gegeneinander unter Zuziehung zweier Caoallerie- Dtoisionen vor dem Kaiser abhalten soll.
Karlsruhe, 13. März. Nach einer geringen Steigerung des Fiebers gestern Nachmittag bei dem Erbgroßherzog zeigen sich heute am Gelenke der rechten Hand frische rheumatische Schwellungen. Die Nacht war ruhig, der Schlaf erquickend, die Fieberwärme Morgens wieder gefallen. Die inneren Veränderungen beharren in langsamem theilweisen Rückgang. Das Allgemeinbefinden ist befriedigend.
England.
London, 13. März. Im Unterhause wurde der Antrag Dawson (Ausführung öffentlicher Bauten) nach fünfstündiger Debatte zurückgezogen.
— Sir Charles Marren ist an Stelle Henderson's zum Polizeichef Londons ernannt.
—. In Southshields fand heute eine Matrosendemonstration gegen die Anstellung von Ausländern auf englischen Fahrzeugen statt. Später wurde eine öffentliche Versammlung abgehalten und eine Resolution angenoinmen, welche gegen die Beschäftigung der großen Anzahl fremder Matrosen protestirt, mährend englische Matrosen arbeitslos seien.
Schweden.
Stockholm, 13. März. Der-Reichstag lehnte heute in gemeinschaftlicher Ab- .stiminung mit 181 gegen 164 Stimmen den Einfuhrzoll auf Getreide ab.
Telegraphische Depeschen.
WslH'K telrgr. Eorrssvondenr'B«rea«.
Karlsruhe, 14. März, lieber das Befinden des Erbgroßherzogs wird bekanntgegeben, daß das Fieber heute noch etwas geringer ist als gestern und daß auch im Uebrigen der erwünschte Verlauf der letzten Tage anhält.
Belgrad, 14. März. Die Ratification der Friedensurkunde ist, mit der Unter- schrist des Königs versehen, heute aus Risch hier eingetroffen. Zankooic, Secretär dps Delegirten Mijatooic, reist damit morgen früh nach Bukarest ab.
Sofia, 14. März. Das türkisch-bulgarische Protokoll ist nicht gezeichnet worden. Fürst Alexander hat gegen die Begrenzung des Generalgouoerneur-Mandats auf nur 5 Jahre Einspruch erhoben.
Suakim, 14. März. (Telegramm des Reuter'schen Äureaus.f Eine gestern zum Fouragiren ausgesandte Abtheilung freundlich gesinnter Araber überraschte im Haschinthale ein feindliches Lager und erbeutete dabei 15 Kameele. Als der an Zahl überlegene Feind sich von der Ueberraschung erholt hatte, trieb er die fouragirende Abtheilung in der Richtung auf Suakim zurück, von wo berittene Infanterie zur Unterstützung der letzteren ausrückte und den Feind angriff. Dieser zog sich nach hartnäckigem Widerstand zurück und ivurde bis in die Nähe von Haschin verfolgt, wobei er Todte auf dem Gefechtsfelde zurückließ. Der feindliche Verlust wird an Todten auf dreißig Mann angenommen. Der Verlust der Fourageure ist gering.__________
Lokales.
Gießen, 15. März. Von den 20 Candidaten, welche sich zu dem theologischen Fachexamen gemeldet haben, sind 10 zurückgetreten, 9 haben das Examen bestanden, 1 konnte nicht für genügend erklärt werden. Die höchst erreichte Note war 2 zu 1.
Gießen, 15. März. Wie wir soeben erfahren, ist Herrn Georg Stoff er, erfter Turnwart des hiesigen Turnvereins, durch Genehmigung Großh. Ministeriums die Theilnahme an dem vierwöchentlichen Turnlehrer-Cursus bewilligt worden. Derselbe ist bereits heute Morgen, nach vorheriger Amtsübertragung während seiner Abwesenheit an den zweiten Turnwart, Herrn Franz Wiegandt, nach Darmstadt abgereist. Wir wünschen im Interesse des Turnvereins seinem strebsamen Vorhaben besten Erfolg.
Gießen, 15. März. In der Nacht vom Freitag zum Samstag voriger Woche kam es auf der Straße zwischen Allendorf und Treis a. d. L. zu einem blutigen Excesse zwischen einem hiesigen Fuhrmann, Namens I. und einem Treiser, Namens B. Beide hatten kurz vorher noch in einer Allendorfer Wirthschaft zusammen gezecht und waren schließlich in einen Wortwechsel gerathen, ohne daß es jedoch zu Thätlichkeiten gekommen märe. Bei ihrem späteren Zusammentreffen ging es weniger unblutig her. V. erhielt mehrere Stiche in den Kopf und liegt jetzt schwer krank in Treis; I., der in der hiesigen Klinik sich befindet, hat ein Bein gebrochen.
— Trotz aller Warnungen werden die Unvorsichtigen nicht alle; gestern Nachmittag lief wieder em Junge in eine der offenen Stellen der Lahn an der Pulvermühle, konnte aber noch glücklich gerettet werden.
Die Frankfurter Friedhofr-Assaire vor Gericht.
(Widerrechtlicher Nachdruck wird verfolgt.)
I.
E. C. Frankfurt a. M., 15. März.
Vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichts nimmt heule die Verhandlung gegen den am 3. Februar 1838 zu Lichtenrade, Kreis Teltow, geborenen Kgl. Polizei- commissar Heinrich Meyer als Hauptangeklagten, sowie die mit unter Anklage gestellten Schutzleute Adam Wingleit, Bartholomäus Hohmann und Eduard Schweiger, von denen Wingleit zweimal wegen Ueberschreitung der Dienstgewalt beim Militär vorbestraft ist, ihren Anfang. Außerdem ist noch der Schneider Joseph Ley en decket' aus Mainz in Anklagezustand gesetzt.
Von dem Interesse, den der Fall in weitesten Kreise erregt, zeugt der Umstand, das; zahlreiche auswärtige Blätter (darunter.auch das unsrige) eigene Special-Corre- spondenten abgesandl haben. Der Zuschauerraum, zu dem der Eintritt nur gegen Legitimationskarten gestattet ist, ist überfüllt. Der Anklage (Vergehen gegen den S 340 Str.-G.-B.) liegt ungefähr folgender Thatbestand zu Grunde:
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Der Polizeicommissar Meyer war beim Leichenbegängnisse des Socialdemokraten Ciseleurs Hugo Hiller, welches am Morgen des 23. Juli 1885, gegen 9 Uhr statl- fand, von dem hiesigen Polizeipräsidenten damit beauftragt worden, auf dem in seinem Reviere liegenden Friedhöfe mit 33 Schutzleuten zu Fuß und 5 berittenen die Ordnung aufrecht zu erhalten und Demonstrationen der Parteigenossen des Verstorbenen zu verhindern. In letzter Hinsicht enthielt die ihm am Tage vorher schriftlich ertheilte Instruction die Weisung, dafür zu sorgen, daß am Grabe außer einem Geistlichen Niemand sprechen werde und daß die am Leichenzuge theilnehmenden Verwandten hiervon zu verständigen seien; eventuell sei in Gemäßheit des § 9 des Socialistengesetzes unverzüglich mit Auflösung der Versammlung am Grabe vorzugehen und diese Anordnungen eventuell mit Anwendung von Gewalt durchzuführen.
In Befolgung dieser Instruction hat Meyer, als der Conduct an das Friedhofsportal, wo er denselben mit an ihm unterstellten Schutzleuten erwartete, angelangt war dem Bruder des Verstorbenen eröffnet, daß Reden oder sonstige Demonsttationen aus' dem Friedhöfe nicht zugelassen werden würden. Die gleiche Mittheilung machte er dem Kaufmann Oscar Füllgrabe, welcher sich im Zuge befand und mit einem mit rother Schleife versehenen Kranze vor ihn hintrat. Nachdem solche von Füllgrabe auf die Aufforderung hin entfernt worden war, ließ Meyer das Leichengefot^c, trotzdem eine ganze Anzahl Theilnehmer rothe Blumen, welche vor dem Sterbehause von Unbekannten verteilt worden waren, als Zeichen socialistischer Gesinnung im Knopfloche trugen, in den Friedhof eintreten.
Die etwa 300 bis 400 Personen zählende Menge drängte sich nun um das unweit vom Portale gelegene Grab des Hiller, an dem sich auch Meyer mit 25 seinem directen Befehl unterstellten Schutzleuten und 13 Beamten, die der ihm beigegebene Commissär Kloeppel commandirte, aufgeftellt hatte. Die fünf berittenen Schutzleute, geführt von dem Schutzmann Bei ter, hatten außerhalb des Friedhofs, seitwärts vom Eingänge, Posto gefaßt. Nachdem an der Gruft ein Lied gesungen worden, begann Fullgrabe eine Rede mit den Worten: „Geehrte Genossen" — brach dann aber ab, als er von Meyer von Neuern darauf aufmerksam gemacht worden, daß keine Reden zugelassen werden könnten, und begnügte sich damit, einen Kran) am Grabe niederzulegen. Gleiches traten auch andere anwesende Socialdemokraten im Namen der von ihnen vertretenen, auswärts wohnenden Genossen. Einige warfen auch rothe Schleifen ins Grab. — Nun begann der Schneider Joseph Leyendecker aus Mainz, gegen den dieserhalb ebenfalls Anklage erhoben worden ist, nachdem er einen Kranz im Namen der Mainzer Parteigenossen niedergelegt hatte, von einem Grabhügel aus eine Rede an Die Menge zu halten, indem er das Leben und Leiden Hillers für die Sache der Freiheit verherrlichte.
Meyer rief nunmehr, da fein Einspruch keine Beachtung fand, Leyendecker ihn vielmehr zu überschreien suchte, auch seine dreimalige unter Berufung auf § 9 des Socialistengesetzes an die Menge gerichtete Aufforderung, auseinanderzugehen, völlig wirkungslos blieb, den Schutzleuten zu, die Seine mit den Waffen auseinander- z u treib en, dabei zog er seinen Degen. Gleiches thaten die Schutzleute, welche er vorher angewiesen hatte, auf dieses Eommando hin, nicht wie bei früheren Gelegenheiten, die Leute mit den Händen fortzudrängen, sondern mit flacher Klinge einzuhauen. Diesem Befehle wurde in der Weise Folge geleistet, daß die Schutzleute sofort auf die dichtgedrängte Menge einhieben und dieselbe, vor sich hertreibend, in wenigen Minuten aus dem Friedhof drängten. Hierbei wurden — wie vorauszusehen — nicht nur Leute, welche fortzugehen zögerten, sondern auch manche Person, die bemüht war, durch das Gedränge hindurch zu kommen und den Ausaang zu gewinnen, über den Kopf, den Rucken und die Arme geschlagen. Der Schneider Heinrich Berthold wurde in das offene Grab gestoßen und, als er sich daraus herausgearbeitet hatre, von einem Schutzmann mit flacher Klinge auf Rücken und Arme geschlagen; auch Andere, die stürzten, wurden in gleicher Weise mißhandelt. Die Verwundungen sind zahlreich, aber meist unbedeutend gewesen. 9iur Wenige haben eine mehrtägige Arbeitsunfähigkeit zu erleiden gehabt. Erst als der Kirchhof schon fast geleert war, wurde von Meyer dem Vorgehen der Schutzleute Einhalt geboten.
Da ein thätlicher Widerstand, der die Anwendung der Waffe allein rechtfertigen könnte, von keiner Seite geleistet worden ist, so erscheint der angeschuldigte Polizeicommissär Meyer für die in Folge seines Befehls verübten Mißhandlungen verantwortlich. Seine Entschuldigung, daß er, durch frühere Vorgänge belehrt, geglaubt Hube, die staatliche Autorität auf keine andere Weise wahren zu können, ist für die Schuldfrage ohne Bedeutung, da die Anwendung der Waffe von Seiten des Militärs, der Gensdarmerie und der Schutzmannschaft durch Gesetz und Dienstinstruction nicht in das Ermessen des Commandirenden gelegt, sondern denselben nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, insbesondere wenn sich gelinde Mittel als fruchtlos erwiesen haben, gestattet ist. Der Angeklagte hätte jedenfalls vor Anwendung von Gemaltmaßregeln der dichtgedrängten Menge längere Zeit lassen sollen, seiner Aufforderung, auseinanderzugehen, nachzutommen und namentlich abwarten sollen, welchen Eindruck sein Ruf, die Säbel zu ziehen und der Anblick der cntblöftcn Waffe auf dieselbe machen würde. Nach einigen Zeugenaussagen scheint es sogar, als ob in der Thal sein Eommando bereits die Wirkung hatte, daß die Leute auseinander zu laufen begannen.
Im Allgemeinen erscheinen die Schutzleute, welche auf Personen einhieben, die fortzugehen zögerten, oder von denen sie annahmen, daß sic sich nicht entfernen wollten, durch den Befehl Meyers von strafrechtlicher Verantwortung befreit; in manchen Fällen sind jedoch, wie bereits bemerkt, auch solche Leute mißhandelt worden, welche offenbar aus dem Kirchhofe so schnell als möglich hinauszukommen bemüh! waren. Eine sichere Recognition der L-chutzleute, die sich einer derartigen Mißhandlung schuldig gemacht haben, ist jedoch nur bezüglich des Schutzmanns Wingleit erfolgt, welcher den Gürtler Dippel, den Schneider Degen und den Schuhmacher Faber in dem Augenblicke mit dem Säbel über Kopf und Arm schlug, als dieselben das eiserne Thor, welches das mittlere Kirchhofsportal abschließt, zu passiren suchten. Seine Einrede, daß die von ihm Geschlagenen ihm mit geballten Fäusten gegenübergetreten, erscheint wenig glaubhaft. Einer weiteren strafbaren Handlung, verübt gegen den Maurer Heuß, haben sich die Schutzleute Hohmann und Schweiger schuldig gemacht. Als sie nach dein Auseinandersprengen der Menge mit anderen Schutzleuten den Kirchhof durchzogen, um Theilnehmer an dem Hiller'schen Leichenzuge, die sich etwa ins Innere geflüchtet hatten, hinauszutreiben, stießen sie auf den Maurer Heuß, der versichert, an dem Leichenbegängnisse überhaupt nicht theilgenommen, ja nicht einmal etwas von demselben gewußt zu haben. Er sei in den Arbeitskleidern auf den Friedhof gegangen, um für seinen verstorbenen Vater ein Denkmal zu entwerfen; als er dort, etwa 200 Schritte von dem Hiller'schen Grabe entfernt, auf einer Bank saß und in sein Notizbuch den Querschnitt des projectirten Denkmals zeichnete, trat bei Gärtner Ferdinand Fleck an ihn heran und gab ihm sein Kind mit der Bitte in £b; Hut, auf dasselbe aufznpassen, während er die Gräber begieße. Bald darauf hörte er den bei dem Auseinandertreiben der Menge entstandenen Tumult. Mehrere Schutzleute, unter ihnen Hohmann und Schweiger, stürmten an ihm vorbei, ohne ihn jedoch zu erblicken. Nach einigen Minuten erschienen dieselben jedoch wieder und trieben ibn, nachdem Hohmann ihn als einen von Denen, die an dem Hiller'schen Grabe gestanden, bezeichnet hatte, trotz seines Protestes fort. Dabei erhielt er von Hohmann einen Hieb mit blanker Klinge auf die rechte Schulter, während ihm Schweiger einen Säbelhieb auf den rechten Arm versetzte.
Die beiden beschuldigten Schutzleute leugnen die Mißhandlung und wollen auch nicht gesehen haben, daß Heuß von anderen Schutzleuten geschlagen wurde, die Ver- 1 letzungen desselben sind jedoch noch an demselben Tage von dem Dr. med. Wolfs con- ftatirt worden und hat auch das Kind des Fleck alsbald feinem Vater unter Thröncn erzählt, daß Heuß von Schutzleuten mit Säbelhieben tractirt worden sei; endlich ist auch die Behauptung des Mißhandelten, daß Hohmann seiner feindlichen Gesinnungen gegen ihn schon früher Ausbruck gegeben, durch den Schreiner Philipp Jacob Spengler und den Zimmermann Johann Held bestätigt worden.
^uter den übrigen Teilnehmern an dem Leichenzugc, welche bei dem Verlassen des Friedhofs durch Säbelhiebe der Schutzleute verletzt wurden, befanden sich auch die Schneider (Stabiler, Neupert, Schweitzer, Gießer, Bloomenkamp, Ewe, Hofmann, Muth und Berthold, die_Schuhma her Farnung, Brühme, Ring, Kleinschmidt*, Köhler, Acker und Schäfer, die Schreiner Fleischmann, Willmuths, Schäfer, Metz und Höck, die Buchbinder Markgraf und Wenderhold, der Metallgießer Wetzel, der Spengler Hellwig, der Schmied Hesse, der Korbmacher Fleckenstein, der Schlosser Weder, der Steindrucker Martin, der Tapezier Meyer, der Portefeuiller Craß, der Wirth Jean Eckhardt, der Kaufmann Oscar Füllgrabe und die Frau Katharina Martin.
0 a. Limit inl Wmdmal hausen-,, Wchinln- 1II. Kl. -- b 3,82 l'», 3 r® j(5 rm Stoii M b. Vomit int Gemeindemld Eichenstämtne.
10II Kl. -- m = 4,71 lio, 3 B 2 rm Will
7 Fichtenstämm : 89 zichlenstangen
c. W im Genieindewald Eichenstännne:
411 Kl. = 7,1 = 6,61 fin, 6 i
52 Nadelholz!! solche Stangen 1 solches Nutzholz.
d. Nacht im Gemeindema Eichenstämme: 6II. Kl. = 9,c 6,62 fm, 6IV. 22 Fichten-Stam Zujammenkuns Weidenhausen. i Nähe der Hausse Nechiendach.
Die bet:. M zusammen.
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