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Dienstag den 16 Februar
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Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie um fernere 5 Jahre.
Dar von dem deutsch-österreichischen Club im Abgeordnetenhause eingebrachte neue Sprachengesetz wird von den Wiener parlamentarischen Kreisen lebhaft erörtert. Die officiöse Presse bespricht den. übrigens vom deutschen Club unterstützten Sprachen-Antrag in ziemlich wohlwollender Weise und das „Fremdenblatt" meint hierbei, der Antrag müsse als der erste eingehende und von einem Grundprincip beherrschte Versuch, die nationalen Conflicte in Oesterreich entweder zu lösen oder durch den Machtspruch des Gesetzes zum Schweigen zu bringen, sehr ernsthaft genommen werden. Die czechischen Blätter sprechen sich dagegen sehr abfällig über den Antrag der Linken aus und hier- tritt stimmt der Entschluß der Mehrheit des Czechenclubs überein, gleich in erster Lesung gegen den Entwurf entschieden Front zu machen. Hoffentlich werden sich aber die anderen Fraktionen der Rechten des österreichischen Abgeordneteen- Hauses hierdurch nicht abhalten lassen, die in dem Sprachen-Antrage der Liberalen gemachten Vorschläge zur endgiltigen Lösung der Sprachenfrage einer objecttven Prüfung zu unterziehen.
Madjid Pascha, der türkische Bevollmächtigte bei den serbisch-bulgarischen Friedens'Verhandlungen, hat endlich seine Vollmachten erhalten. Hoffentlich werden nun die Verhandlungen den erwünschten raschen Fortgang nehmen und diese Hoffnung wird durch die Bukarester Meldung verstärkt, daß von der Friedens-Conserenz am Donnerstag der Seitens Madjid Pascha vorgeschlagene erste Artikel angenommen worden ist. Derselbe repräsentirt allerdings nur eine Formalität, da "er lediglich die in Friedens-Instrumenten/übliche Erklärung über die Absicht des Friedensschlusses enthält.
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Politische Uebersicht.
Gießen, 15. Februar.
Die dreitägige „Währungsschlacht" im Reichstage hat am Donnerstage der vorigen Woche mit dem Siege der Bimetallisten geendigt. Mit 145 gegen 119 Stimmen wurde der Antrag v- Huene angenommen, welcher die Regierung ersucht, die Währungssrage einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und vom Resultate s. Z. dem Reichstage Mittheilung zu machen; die Mehrheit setzte sich aus dem Centrum, den Conservativen und dem größeren Theile der Reichspartei zusammen. Ob sich aber Die Anhänger der Doppelwährung ihres Erfolges groß werden freuen können, darf man füglich bezweifeln. Nachdem schon am Dienstag die Reichsregierung durch den Geheimerath Schraut hatte erklären lassen, daß für sie vorläufig kein Anlaß vorliege, von dem gegenwärtigen Währungssystem abzugehen, ergriff am Donnerstag auch der preußische Finanzminister v. Scholz wiederholt das Wort, um zwar hauptsächlich der Rede des Herrn v. Kardorff in der Mittwochssitzung entgegenzutreten, daneben aber doch erkennen zu geben, daß er kein besonderer Freund des Bimetallisten sei. Auffällig war nur, daß Herr v. Scholz, im Gegensatz zu den bestimmten Erklä- rungen, die er neulich im preußischen Abgeordnetenhause gegen die Doppelwährung abgab, die Währungsfrage diesmal ziemlich „dilatorisch" behandelte, wenigstens hat er sich im Reichstage nicht so entschieden gegen die Doppelwährung ausgesprochen, wie im Abgeordnetenhause. Es läßt dies fast darauf schließen, daß Herr v. Scholz vom Reichskanzler noch keine bestimmten Directiven bezüglich der Währungssrage empfangen hat, für jetzt deutet indessen die Aeußerung des Finanzministers, daß er eine gleichgiltigere Resolution wie diejenige der -Bimetallisten, noch nie gesehen habe, daraus hin, daß trotz der Annahme des Hueneffchen Antrages derselbe keine praktischen Consequenzen haben wild. Im Üebrigen hat die Dreitägige Debatte über die Währungssrage lediglich gezeigt, daß die Anhänger wie die Gegner der Goldwährung starr auf ihren respectiven Anschauungen verharren und die Reichsregierung hat daher um so weniger Anlaß, von dem gegenwärtigen Münzsystem Deutschlands abzugehen.
In der Begründung zu der dem Reichstage zugegangenen Vorlage betreffs Verlängerung des SocialistengesetzeS heißt es:
Es wird die Frage aufzuwerfen sein, ob etwa seit dem Erlaß des letzten Verlängerungsgesetzes thatsächliche Momente in die Erscheinung getreten sind, aus denen die Folgerung gezogen werden könnte, daß die Bedingungen für das Fortbestehen jener Ueberzeugung nicht mehr vorhanden seien. Es könnten als solche Momente in Betracht kommen, einmal das Anwachsen der Zahl der socialdemokratischen Abgeordneten bei der letzten Reichstagswahl, sodann die Ermordung des Polizeiraths Rumpff zu Frankfurt a. M. Wenn — fo wird argumentirt werden — das Socialistengesetz weder das durch die wachsende Zahl der socialdemokratischen Reichstags-Abgeordneten erwiesene Anschwellen der Bewegung, noch die Verübung anarchistischer Attentate zu verhindern im Stande gewesen, so ist damit seine Erfolglosigkeit erwiesen, so liegt es klar vor Jedermanns Augen, daß sein etwaiger Werth für den Schutz der bestehenden Staats- und Gesellschasts.Ordnung außer Verhältniß steht zu den schweren politischen Bedenken, welche jedes Ausnahmegesetz, geschweige denn ein gegen die ungehinderte Ausübung wichtiger Freiheiten gerichtetes erregen muß. Beiden Einwänden ist indessen entgegenzuhalten, daß ein Gesetz nicht um deswillen von vornherein als unnöthtg zu verwerfen ist, weil es den erwarteten Erfolg nicht vollständig erzielt hat. Die verbündeten Regierungen sind jedesmal bei der Vorlage der die Verlängerung des SocialistengesetzeS bezweckenden Entwürfe von der Ueberzeugung ausgegangen und sie haben auch gegenwärtig feinen Anlaß, an dieser Ueberzeugung nicht sestzuhalten, daß gegenüber den Zuständen, in welche Deutschland ohne den Erlaß des Gesetzes vom 21. October 1878 durch die ungehinderte Entfaltung der Umsturz-Bestrebungen gerathen sein würbe, die heutige durch dieses Gesetz und seine energische Handhabung geschaffene Lage ungeachtet des nur theilweise erreichten Zieles immerhin als eine sehr hoch anzuschlagende Verbesserung betrachtet werden muß. Freilich sind die Führer der Socialdemokratie aus dem Reichstage nicht verschwunden, sie sind sogar in doppelter Zahl in demselben erschienen; aber es wird nicht fehlgegangen sein, wenn man annimmt, daß, was die socialdemokratische Bewegung an Breite gewonnen, sie an Intensität und revolutionärer Energie wenigstens zum Theil eingebüßt hat. Die großen Massen der hinter den socialdemokratischen Abgeordneten stehenden Wähler beginnen die ernsthafte Betheiligung ihrer Vertreter an den Aufgaben der legislativen Gewalten, namentlich zur gesetzgeberischen Lösung Der socialpolitischen Probleme der Gegenwart zu verlangen. Es muß an der Hoffnung festgehalten werden, daß vor dem Ernste dieser Aufgaben die revolutionären Tendenzen auch bei der Parteileitung allmälig in den Hintergrund treten ober, wenn nicht, die zur Zeit den socialdemokratischen Führern blindlings folgenden Massen zu der Einsicht gelangen werden, daß auf dem Wege der gewaltsamen Aenderung der bestehenden staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung kein Heil für sie zu erwarten ist. Es wäre aber eine Illusion, zu glauben, daß dieser Zeitpunkt bereits gekommen oder auch nur in naher Aussicht stehend sei. Deshalb vermögen die verbündeten Regierungen ihrerseits die Verantwortung dafür nicht zu übernehmen, im gegenwärtigen Augenblicke durch den Verzicht auf die ihnen anvertrauten außerordentlichen Vollmachten den Agitationen der Umsturzpartei wiederum Thor und Thür zu öffnen. Durch diese Erwägungen rechtfertigt sich der Vorschlag einer abermaligen Verlängerung des
Deutschland.
Darmstadt, 13. Februar. (Zweite Kammer der Stände.) Namens des zweiten Ausschusses erstattete Herr Abg. Ohly Bericht über die Anträge der Abgg. Küchler, Möhn und Schröder, die Pensionirung der Volksschullehrer betreffend. Der Artikel 5, Mena 1. des Gesetzes ? 12. October 1870, betreffend die Pensionirung der Volksschullehrer, lautet:
„Die Dienstzeit wird bet Bestimmung der dem Volksschullehrer gebührenden Pension von der ersten dienstlichen Verwendung nach bestandener Schulprüfung an gerechnet. Bei solchen Schullehrern, welche die Prüfung nicht bestanden haben, wird in jedem einzelnen Falle bestimmt, ob und welche Zeit vor der definitiven Anstellung dem Schullehrer angerechnet werden soll." Hierzu haben zunächst die Abgg. Küchler und Möhn den Antrag gestellt, der angeführten Gesetzesbestimmung folgende Fassung zu geben:
„Die Dienstzeit wird bei Bestimmung der dem Schullehrer gebührenden Pension von der ersten dienstlichen Verwendung an gerechnet. Bei denjenigen Schullehrern, welche nach Erlaß dieses Gesetzes zur definitiven Anstellung gekommen sind, wird bei Bestimmung der denselben gebührenden Pension die Dienstzeit von der ersten dienstlichen Verwendung nach bestandener Schlußprüfung an gerechnet. Bei solchen Schullehrern, welche die Schlußprüfung nicht bestanden haben, wird in jedem einzelnen Falle bestimmt, ob und welche Zeit vor der definitiven Anstellung dem Schullehrer angerechnet werden soll." Außerdem brachte Abg. Schröder folgenden Antrag -- in Abänderung des Art. 5, Abs. 1 des Gesetzes vom 12. October 1870 — ein:
„Die Dienstzeit wird bei Bestimmung der dem Schullehrer gebührenden Pension für die Schullehrer, welche vor dem Jahre 1874 ihre Schulprüfung bestanden haben, von dem Ablauf von 3 Jahren nach ihrer ordnungsmäßig erfolgten Entlassung aus dem Seminar an gerechnet." Gegen beide Anträge erklärte sich die Großh. Regierung in ablehnendem Sinne; auch der Ausschuß beantragt, beide Anträge abzulehnen. (Darmst. Ztg.)
Berlin, 13. Februar. Das Abgeordnetenhaus hat heute das bisherige Präsidium wiedergewählt. Bei Der Wahl Köllers wurden 27, bei der Heere- mann's 118 und bei der Benda's 32 unbeschriebene Zettel abgegeben.
— Die „Kreuz-Zeitung" erfährt glaubwürdigerseits, daß die Regierung nicht beabsichtige, dem Landtage noch weitere politische Vorlagen bezüglich der Polenfrage zu machen, dagegen sei die Frage noch nicht entschieden, ob noch ein weiterer Betrag von mehreren Millionen gefordert werden soll zur besseren Dotirung schon bestehender Schulen oder zur Erleichterung der dieselben unterhaltenden Commune«. t _
— Der vom OberlanDesgericht beschlossene Beweis in dem Diätenprozeß» gegen Lerche soll darüber erhoben werden, ob und welche Beträge Lerche aus den Fonds der Fortschrittspartei und der freisinnigen Partei erhalten hat. Als Zeugen sind zu vernehmen: Bamberger, Parisius, Langerhans, Zelle, Virchow, Hänel, Bankie, Schönseldt-Nordhausen und Justizrath Löbnitz-Nordhausen.
Naumburg a. d. S., 13. Februar. In dem Diätenprozeß gegen Den Reichstags-Abgeordneten Hasenclever ist der neue Termin wegen neu ausgestellter Behauptungen auf den 14. April verlegt worden.
Karlsruhe, 13. Februar. Anläßlich der Erklärung, welche Minister Turban bei Beantwortung der wegen des Branntwein.Monopols an ihn gerichteten Anfrage abgegeben, ist Seitens der liberalen Kammer-Mehrheit der Antrag eingebracht worben: Die Kammer wolle die Resolution zu Protokoll geben, das Bestreb^, aus dem Branntwein höhere Erträgnisse zu ziehen, sei bei der Belastung'des Reichs und der Einzelstaaten, sowie im Interesse der Sittlichkeit unb
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