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Donnerstag den 15. April

188«

Nr. 89

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Srlchemt WM »aftnahme deS Msnta-s.

V«r-Er Schukstraße 7.

Lang-Göns, den 10. April 1886.

Darmstadt, am 2. April 1886.

Berlin, den 3. März 1886.

Betreffend: Den Ankauf von Remonten pro 1886.

am 20. August in Alzey,

am 7. Juli in Grünberg,

Groß-Gerau.

19. August in Groß-Bieberau,

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Zu Nr. O. C. 3904. Betreff: Wie oben.

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Organistendienstes verbunden; dem Herrn Fürsten zu Isenburg - Birstein steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu. Eine mit einem evang. Lehrer zu be­setzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Bingenheim mit einem Gehalt von 900 eX Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Kirch-Beerfurth mit einem Gehalt von 900 «X; dem Herrn Grafen zu Erbach-Erbach steht das Präsentationsrccht zu dieser Stelle zu. Eine (die 2.) mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Steinbach, im Kreise Erbach, mit einem Gehalt von 900 <X; dem Herrn Grafen zu Erbach-Fürstenau steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu. Eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Dorn-Dürkheim mit einem Gehalt von 900 -X Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Zeilbach mit einem Gehalt vo« 900 -X; mit der Stelle ist Organistendienst verbunden. Zwei mit kath. Lehrern zu besetzende Lehrerstellen an der Gemeindeschule zu Mombach mit einem nach dem Dienstalter des betr. Lehrers sich bemeffenden Gehalt von 1200 bis 1500 <X, bezw. 1000 eX Die Lehrerstelle an der kath. Schule zu Neckar-Steinach mit einem Gehalt von 900 «X.; mit der Stelle ist Organistendienst verbunden. Die mit einem kath. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Schimsheim mit einem Gehalt von 900 .X

Karlsruhe, 13. April. Ein Schreiben des Staatsministeriums theilt der Kammer mit, die Regierung sei nicht in der Lage, die klerikale Interpella­tion, betr. Revision der kirchenpolitischen Gesetze, nach dem Vorgänge Preußens zu beantworten. Die Petitions - Commission empfiehlt dem Hause, aus die Berathung des Berichts über die Petitionen um Zulassung der Ordensmisp.onen nicht mehr einzugehen.

Das Großherzogliche evangelische Dekanat Gießen an sammtliche Kirchenvorftände deS Dekanats.

Unten anstehend thelle ich Ihnen die in rubriziertem Betreffe erlassene Verfügung Großh. Oberkonsistoriums mit.

Dr. Strack.

Zu Nr. D. G. 211.

Betreffend: Die Vorschriften über Verwaltung des Kirchenvermögens.

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Nach dem S 138 der Kirchenverfassung bleiben bis zur anderweiten Regelung hinsichtlich der Verwaltung des evangelischen Kirchen- und Stiftungs- Vermögens die bestehenden Vorschriften inbesondere die Verordnung vom 6. Juni 1832 unter Berücksichtigung der durch das Edikt vom Dezember 1870 ver­ordneten Modifikationen, insoweit in Kraft, als sie nicht durch einzelne Bestimmungen der Kirchenverfaffung eine Abänderung erleiden. Eine Consequenz dieser Vorschrift ist, daß in allen Vermögensangelegenheiten, also insbesondere auch, wo es sich um die Erbauung und Unterhaltung der Kirchen- und Psarrgebäude, um Verpachtung von Pfarrbesoldungsgrundstücken, um Ausleihen von Kapitalien, um Bestätigung von Stiftungen oder Schenkungen rc. rc. handelt, von Ihnen den Großh. Kreisämtern Vorlage zu machen ist, wenn nicht für bestimmte Fälle Anderes vorgeschrieben ist. Sehr häufig wird gegen diese Bestimmung ge­fehlt und es werden dadurch, da wir die an uns erstatteten Berichte an die Kirchenvorstände zurückschicken, oder in direktes Benehmen mit den Kreisämtern treten müssen, unnöthige Schreibereien und Verzögerungen veranlaßt. Wir beauftragen Sie deshalb, den Geistlichen genaue Befolgung der bestehenden Vor­schriften zu empfehlen und den Eintrag des Inhalts dieser Verfügung in die Rescripten-Bücher anzuordnen.

Dr. Goldmann.

Rußland.

Petersburg, 13. April. Das Gesetzblatt veröffentlicht das Statut der Gesellschait für Dampfschifffahrt aus dem Schwarzen Meere und aus der Donau, welche für wöchentliche Fahrten von Odessa nach Sistowa und zurück mit der obligatorischen Berührung von Sulina, Tultscha, Galatz, Braila, Tschernawvda,

21.

23.

Lampertheim, Bickenbach,

Das Großherzogliche Ober-Consistorium an die GroKherzoglichen evangelischen Dekanate.

I am 22. Juli in Butzbach, 23. Nieder-Wöllstadt,

Zum Ankäufe von Remonten im Alter von drei und ausnahmsweise vier Jahren find im Bereiche des Großherzogthums Hessen-Darmstadt für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden und zwar:

am 24. August in Gernsheim,

Deutschland.

Darwstadt, 12. April. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Bei- läge Nr. 7) enthält:

1. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Errichtung eines Familien-FideicommlsseS aus dem früher Dalberg'schen Gute bei Herrnsheim durch den Geheimen Commerzienrath C. W. Heyl zu Worms betreffend. . . _

2. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1886 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Alzey.

3. Uebersicht der für das Jahr 1886/87 von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal- Bedürsnissen in den Gemeinden des Kreises Dieburg.

4. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigte^Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bedürfnissen der israeli­tischen Religions-Gemeinden des Kreises Erbach pro 1886.

5. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Offenbach, den Steuerausschlag[ zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1886/87 betreffend. ~ c - n.

6 Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religions- Gemeinden des Kreises Oppenheim für 1886.

7. Ordensverleihungen.

8. Namensveränderungen.

9. Abmesenheitserklärung.

10. Concurrenzeröffnungen:

Erledigt sind: Eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Volksschule zu Mainz mit einem Anfangsgehalt von 1300 -X Eme (Die 2.J mit einem evang. Lehrer zu beseyenoe Lehrerstelle an der Gememdeschule zu Drel- Lichenhain mit einem Gehalt von 900 «X; mit der Stelle tft em Theil des

Nr. 28 enthält: Bräute von MoorM k 1 I. Eteenhuscn.

Herrn KuhM's K em neuen Berlin von L risli. - Das germ« Nürnberg. (Schluß). L tonen. Äon H. JWr lilientifä: Ungewohnt n. ßu dem Silk - N r Hagia Sophia- Äoi el. - Rechtsrath. - ie.

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Zu baldigen! Eintritt .

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9. Nidda,

15. Alsfeld, . v .

Die von der Remonie-Ankauss-Commission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenvmmen und sofort gegen Quittung baar bezahlt.

Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Laudesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, ebenso Krippensetzer, welche sich in den ersten acht und zwanzig Tagen nach Einlieferung in den Depots als solche erweise«. Pferde, welche den Verkäufem nicht eigenthumlich gehören, oder durch einen nicht legitimirten Bevollmächtigten der Commission vorgestellt werden, find von dem Kauf ausgeschlossen.

Die Verkäufer sind verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und einer Kopfhalfter von Leder ober Hanf mit 2 mindestens zwei Meter langen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.

Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden, auch werden die Verkäufer ersucht, die Schweife der Pferde nicht zu coupiren oder übermäßig zu verkürzen.

Kriegsministerium,' Abteilung für das Remonte-Wesen.

Frhr. von Troschke. Graf von Klinckowstroem.

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