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14.2.1886 Zweites Blatt
 
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Nr. 88 Zweites Blatt Sonntag den 14. Februar 1886

(fiicßcucr Anzeiger

Anrts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

V«reaur Schulstraße 7.

Die Urtheilspublikatron im §andesverrathsprocesse gegen Harauw und Röttgcr vor dem Reichsgericht.

Am Donnerstag Mittag um 12 Uhr verkündete Herr Senatspräsident Drenk- -mann das Urtheil in dem Landesverrathsprocesse gegen den dänischen Eapitän von Sarauw und den Journalisten Röttger, welcher seit dem ersten Februar die ver­einigten II. und HL Strafsenate des Reichsgerichts beschäftigt hatte. Schon um V2I2 Uhr sind die Tische für Berichterstatter dicht besetzt, der kleine dein Publikum zur Verfügung stehende Raum füllt sich schnell. Schon um 3/<12 Uhr sind alle verfügbaren Plätze besetzt. 5 Minuten vor 12 Uhr werden die Angeklagten hereingerufen. Sarauw blickt sich scheu im Saale um, Röttger ist bleicher als gewöhnlich imb bewegt in nervöser Erregung die Hände. Sein Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Schmidt ist bereits abgeretst und wohnt der Publikation nicht bei, ebenso Munkel aus Berlin. An dem Vertheidigungstische nimmt nur Rechtsanwalt Wolfgram ans Berlin Platz. Kurz nach 12 Ubr tritt der Gerichtshof ein und^Senatspräsident Dr. Drenkmann verkündet folgenoes Urtheil: Eapitän a. D. von Sarauw wird zu 12 Jahren Zuchthaus und zum Verlust der Ehrenrechte in Dauer von 10 Jahren verurtheilt, Der Journalist Röttger dagegen von der Anklage der Beihülfe wie des Versuchs zum Landesverrath freigesprochen.

Gründe: In Paris besteht ein Bureau, das sich die Erlangung secreter mili­tärischer Dinge im Auslande zum Ziel setzt. Dies Bureau unterhält Agenten, welchen Fragen gestellt wurden und die dann diese Fragen beantwortende Berichte einzusenden hatten. Die Einsendung geschah unter Benutzung von Deckadressen. An der Spitze des Bureaus standen ein gewisser Kosselowski und ein Däne, Namens Hansen. Die einlaufenden Berichte wurden von dem Bureau dem französischen Generalstabe über­mittelt, nachdem der Gegenstand der Berichte in einem Buche des Bureaus zur Ein­tragung gekommen war. In dem Correspondenzbuche wurde nicht der Abgangsort eingetragen, sondern nur das Datum des Berichtes. Das Bureau hatte vor Allem sein Augenmerk auf Deutschland. Seine Hauptagenten Maren Kraszewski, Jansen und Sarauw, der in den Registern des französischen Generalstabes den Buchstaben A. führte. Verschiedene Unteragenten befanden sich in Danzig, Kiel, Stettin, Mainz. Die für Sarauw bestimmten Fragen wurden vom Bureau ebenfalls an Deckadressen gesandt. Als solche wurden benutzt die Adresse seiner Ehefrau, sowie die NamenMadson", Carl Heinrichs" 2c. . Sarauw sandte feine Berichte, die er von den von ihm ge­worbenen Unteragenten erhielt, dem Bureau zu. Er bezog von dem Bureau ein festes Gehalt von 56000 Francs monatlich. Sarauw leugnet, mit dem geschilderten Bureau in Verbindung gestanden zu haben. Er will im Jahre 1880 in Paris gewesen sein und dort von einem französischen General Ascot (?) aufgefordert worden sein, ihm militärische Correspondenzen aus Deutschland zu senden, die in der französischen Militärzeitschrift, dem Avenire militaire, zum Abdruck gelangen sollten. Hierfür will er ein Jahreshonorar von 4000 Francs bekommen haben. Diese Angabe des Sarauw ist nun keineswegs glaubwürdig, weil Sarauw selbst zugestehen muß, daß er nie einen seiner Artikel in dieser Zeitschrift gedruckt gesehen hat. Mit Bestimmtheit ist dagegen die engere Verbindung Sarauw's mit dem vorgenannten Bureau durch einen Zeugen nachgewiesen, dessen -Hamen der Herr Senatspräsident nicht nennt und den er im weiteren Verlaufe der Publikation nur mit dem WorteDer Zeuge" bezeichnet. Dieser Zeuge sagt nun aus, daß das Bureau mit dem Avenir militaire in absolut keiner Verbindung gestanden habe. Der Zeuge hat ferner mit Bestimmtheit bekundet, daß der Angeklagte Sarauw feinen Gehalt in Briefen, welche meistens an feine Ehe­frau adressirt waren, empfangen hat. In mehreren dieser Briefe hat der Däne Hansen Begleitschreiben gesteckt, welche Aufträge an Sarauw enthielten, so daß dieser über die Provenienz des Geldes absolut nicht im Zweifel sein konnte. Sarauw fft vor 5 bis 6 Jahren in Paris gewesen und hat dort mit den Offizieren des französischen General­stabes in vertrautem Verkehr gestanden. Der Zeuge ist nicht vereidigt. Der Herr Präsident schildert den Grund hierfür in Folgendem: Der Zeuge fei Elsässer, von Geburt Franzofe und 1879 als Bureauarbeiter in den Dienst des mehrerwähnten Bureaus getreten. Im Juli 1884 habe er sich zur Losung gestellt und als er erfahren, daß Deutschland für ihn optirt habe, habe er sich an die deutsche Behörde gewandt. Da er mehrere Monate darüber im Zweifel sein konnte, ob er Franzose oder Deutscher sei, so babe eventuell der Verdacht der Mitthäterschaft ihn treffen können und so sei aus § 356, III seine Vereidigung unterblieben. Der Gerichtshof hat indessen trotzdem den Darlegungen des Zeugen vollsten Glauben geschenkt. Zunächst ist der Grund, weshalb er den deutschen Behörden die Mittheilungen von dem verrätherischen Treiben machte, nicht nachzuweisen, wohl aber ist, wenn auch das Motiv der Anzeige dunkel blieb, nachgewiesen, daß der Zeuge dies freiwillig und nicht auf Grund von Ver­sprechungen gethan hat. Außerdem hat er für seine Dienste keine Geldsummen erhalten, sondern nur die ihm nothwendig gewordenen Auslagen, die nur eine geringe Summe repräsentiren, ersetzt bekommen.

Der Zeuge hat nun durch seine Aussagen nicht allein,, sondern auch durch That- sachen die Anklage wesentl'ch unterstützt. So hat er eine Abschrift des ganzenFrage­buches" jenes Bureaus und des größten Theiles des livre de correspondance ange- feriigt und der Behörde überreicht. Ans dieser geht nun hervor, die Ansicht, daß es sich hier um eigene Fabrikationen der Zeugen handle, sei absolut ausgeschlossen. Vom Juli 1884 ab hat Zeuge Abschriften von den von Sarauw an das Bureau gelieferten Correspondenzen angefertigt und der deutschen Behörde ausgeliefert. Daß diese Ab­schriften Falsificate seien, ist völlig ausgeschlossen. Er hat ferner Originalschriften des Kosselowski überreicht und den deutschen Behörden eine Anzahl Originale geliefert, die sich mit den Abschriften inhaltlich völlig decken. Alle diese von dem Zeugen ge­lieferten Unterlagen ergeben auf das Unzweideutigste die Verbindung Sarauw's mit dem Bureau. Er hat ferner Couverts vorgelegt, welche Sarauw als von seiner Hand adressirt anerkannt hat und die die Deckadresse einer Madame LaPeyrouse tragen. Im Juli 1884 reiste Sarauw durch Deutschland über München nach Oesterreich. In München wollte er mit dem Dänen Hamen, einem der Leiter des Pariser Bureaus, Zusammenkommen. Im September hat sarauw eine Rheinreise gemacht und dabei auch Berlin berührt. Sarauw stellt beide Reisen in Abrede, diese werden jedoch durch den Polizeidirector Krüger-Berlin bestätigt: auf beiden Reisen ist. sarauw bereits polizeilich beobachtet worden. Nach der Rheinreise liegt ein Brief des Angeklagten vor, in welchem er über die Erfolglosigkeit feiner Reise Bericht erstattet. Sarauw hat ferner mit dem s. Z. wegen Landesverrath verurtheilten Hauptmann Hentsch in Verbindung gestanden. " Es ist nachgewiesen worden, daß Hentsch, nachdem er seine Berichte dem bekannten Agenten Adler in Wien angeboten hatte, sie auch demMad­son" in Kopenhagen Angeboten und überlassen hat. Madson aber ist identisch mit Sarauw. Es liegen Briefe von diesem vor, in denen er dem Hentsch für erhaltene Arbeiten dankt und Berichte über die Befestigungen in Wilhelmshaven fordert, Nach- bem Hentsch verurtheilt, hat Sarauw seiner (Hentsch's) Gattin eine laufende Unter­stützung vermittelt, die durch ihn selbst zur Auszahlung gekommen ist. Ferner ist Lurch diesen Proceß ein bisher unaufgeklärtes Moment im Jansscn-Proceß aufgeklärt

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit BringrrioL» Hurch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

worden. Man hatte bei Janssen mehrfach Zettel mit schwarzem Rande gefunden. Jetzt ist nachgewiesen, daß solche von Kosselowski herrübrten. DerZeuge" hat der Behörde einen Theil solchen von K. für seine Privat-Correspondenz ständig benutzten Papieres eingebändigt. Sodann ist erwiesen, daß Sarauw namentlich Angehörige des decktschen Soldateilstandes zu beftüninen wußte, ihm Berichte und Nachrichten secreter Natur zugehen zu lassen. In dieser Beziehung ist nachgewiesen, daß er mit einem gewissen Jacobs in Verbindung trat, welcher mit Wissen der Polizei seinem Auftraggeber Berichte sandte; sodann hat Sarauw den Oberfeuerwerker Thomas ver­anlaßt, ihm fortgesetzt Berichte über die neuesten Resultate auf dem Schießplätze bei Jüterbogk zugehen zu lassen. Ferner hat er mit Röttger eine Verbindung behufs Er­langung von Plänen 2C. der Festung Mainz angeknüpft, sodann den Lieutenant v. Wittgen ersucht, ihm Berichte über die Einführung des Repetirgewehres zu senden und ebenfalls in Sachen dieses neuen Gewehres Informationen von einem dänischen Eapitän Bonschke und einem Oberforstmeister 0. Winger zu erlangen gesucht. Diese Verbindungen sind durch Originalschreiben Sarauw's, die von ihm zugestanden sind, erwiesen. Er hat behauptet, alle diese Nachrichten zu einem militärwissenschaftlichen Werke und zu Artikeln für Militärzeitungen verarbeiten zu wollen. Das ist unrichtig. Es ist vielmehr erwiesen, daß er von allen diesen Sachen dem Bureau Mittheilun- gemacht hat. So hat Angeklagter einen Bericht an Hansen gerichtet (nachdem er den Jacobs für feine Zwecke gewonnen), in welchem er ihm Berichte über das Sperrfort Reuß anbietet und hinzufügt,er habe einen vorzüglichen Kerl (Jacobs) gewonnen."

Aus der großen Reihe von einzelnen Verrathsfällen hat nun der Gerichtshof die folgenden als unzweifelhaft nachgewiesen herausgegriffen: Sarauw hat 1) dem Bureau die Berichte über die streng fecreten Sturmgeräthe geliefert, mit Hilfe des Hentsch und des aus dem Hentsch'n Processe bekannten Coßmann. Diese Berichte waren sehr werthooll für die französische Regierung und man hat gerade diesen Verrath seitens der deutschen Regierung unangenehm empfunden. Es handelte sich besonders um sog. Fischbauch- Leitern und Brücken (pontes d&nontables), die zum Sturm auf Sperrforts voll einem deutschen Generalstabsofficier erfunden waren. Charakteristisch ist, daß Hentsch diese Berichte angeblich jenem Agenten Adler angeboten hatte und sie daml erst dem (Madson)- Sarauw allslieserte, der sie sofort dem Bureau in Paris zugehen ließ; 2) bot Sarauw dem Bureau den vollständigen deutschen Mobilisirungsplan für 10 000 Francs an. Män antwortete ihm, daß die französische Regierung schon im Besitze desselben sei, daß man aber auf zwei bestimmte Eapitel reflectire und bot für diese 1000 Francs. Die Abschrift dieser zwei Capitel, die unbedingt höchst secreter Natur waren, hat Sarauw dem Bureau geliefert. Mobilisirungspläne aber find militärische Geheimnisse ersten Ranges; 3) bot Sarauw dem Bureau ein Document über Pulver an. Dies wurde für 1200 Francs acceptirt. Später wurde der Preis sogar auf 1500 Francs erhöht. Damals hatte ein Oberstlieutenant Bode eine Monographie über Pulver ge­schrieben , die mit Genehmigung des Kriegsmiiüsteriums im Druck erschien, aber nur den Officieren zum Dienstgebrauch übergeben wurde, also ebenfalls secreter Natur war; 4) verrieth sarauw die Ergebnisse der angestellten Untersuchungen über die Wirkung der Granaten und Shrapnels, welche behufs Vergleichungen angestellt wurden. (In dem Correspondenzbuche des Pariser Bureaus ist dieser Bericht Sarauw's mitTire dartillerie comparative bezeichnet); 5) lieferte Sarauw die Berichte der Artilleric- Prüfungs-Commission aus, die streng geheim zu halten sind. Es sind dies die Resultate der auf den Schießplätzen von Cunnersdorf und Zossen Dorgenommenen Schießübungen; 6) erlangte Sarauw einen Bericht über eine neue 21 Centimeter- Kanone, welche am 21. September 1881 angefertigt war und verschaffte sich auch eine Abschrift einer Monographie, welche über dieselbe geschrieben war; er lieferte Beides seinem Bureau aus; 7) steht aus einem Eintrag in die Bücher jenes Bureaus fest, daß sarauw einen Plan der Festung (Solberg geliefert hat; 8) hat er versucht, Pläne der geplanten Befestigungen von Kiel zu erlangen; so hat er eine Generalstabskarte eingeschickt, in welcher sich die projectirten Forts eingezeichnet befanden; 9) erlangte Sarauw Kenntniß von dem Plane, bei Cuxhaven zu den schon vorhandenen vier Forts ein fünftes zu bauen, da das Fort Kugelbake durch die an ihm vorgenommenen Schieß­versuche erheblich gelitten haben sollte, auch ein Plan wurde dem Bureau von Kopen­hagen aus geschickt; 10) hat Sarauw einen Plan von Swinemünde eingereicht, für welchen 1000 Francs gezahlt sind; dagegen ist nicht erwiesen, daß ein Plan der Festung Magdeburg ebenfalls von dem Angeklagten dem Bureau geliefert worden ist; 11) wurde Sarauw zur Last gelegt, einen Plan der Festung Spandau geliefert zu haben. Da der den Bericht enthaltende Brief aber aus Dresden kam, so steht immerhin offen, ob er nicht durch Kraszewski dem Bureau gesandt wurde. 12> Im Jahre 1884 machte man deutscherseits Versuche mit gepanzerten CaponiLren. Am 20. Januar 1885 hat nun Sarauw dem Bureau eine Zeichnung von solchen eingereicht und zugleich bemerkt, daß solche mit je 4 Hotshiß-Kanonen arnürt werden sollten. 13) Fällt dem Sarauw zur Last, dem Bureau Berichte über die geplante Einführung des Repetirgewehres ge­sandt zu haben. Diese Berichte enthielten weniger Thatsachen, als irrtümliche Be­hauptungen und (Kombinationen. 14) Hat Sarauw versucht, Artillerie- und Infanterie Munitionspläne zu bekommen, sodann von Thomas Nachricht über feste Festungsziele auf den Schießplätzen bei Jüterbogk, die er nebst Zeichnungen dem Bureau übersandte.

Schließlich kommt die Befestigung von Mainz in Betracht. Es unterliegt keinem Bedenken, daß Röttger in fortlaufender Verbindung mit Sarauw gestanden hott Röttger hat sich daraus berufen, daß er nichts geschrieben hat, das nicht Ichon Jahre vorher durch dieFrankfurter Zeitung" veröffentlicht fei. Die Sachverständigen haben dies bestätigt und nach ihrer Ansicht ist bei einem so weit verbreiteten Blatte die französische Regierung dadurch schon in den Besitz des Materials gekommen. Bezüglich des Berichts von Röttger, der auf die an der Südfront von Mainz im Kriegsfälle zu errichtenden Erdwerke sich bezieht, ist angenommen worben, daß dies (Kombinationen des als gediegenen Militärschriftsteller bekannten Röttger seien. Aus diesem Grunde ist der Gerichtshof dazu gelangt, den Röttger sowohl von der Beihilfe zum Landes­verrath wie von dem Versuche freizusprechen. Ter Herr Senatspräsident wies nun noch ausführlich darauf hin, daß Sarauw, obwohl er Ausländer fei, unter ben $ 92 falle unb erwähnte bann weiter bezüglich der Strafabmesfung, baß ein Landesverrath in größerem Maßstabe, als Sarauw ihn begangen habe, kaum gedacht werben könne. Er habe ben Lanbesverrath lediglich gegen Geldgewinn geschäftsmäßig getrieben und fein Verrath fei in Bezug auf die daraus entstehenden Folgen durchaus nicht muiorifcb, sondern sogar gefahrdrohend gewesen. Außerdem habe er nach einem förmlichen System sich der Mithilfe von Angehörigen des deutschen Soldatenstandes versehen, so daß von der Annahme mildernder Umstände keine Rede sein könne Auch sei ber Verrath an einem Lanbe begangen, mit welchem ber Heimathsstaat des Angeklagten in Frieden lebe, daher sei auch auf 10 Jahre Ehrverlust erkannt worden. Röttger wird cntlassen, Sarauw in Haft behalten.

Erscheint ILglich mit Ausnahme des Montags.