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Berlin, 11. März.

Die zweite Berathung des vom Abg. Dr. Reichensperger eingebrachten Gesetz­entwurfes wird fortgesetzt.

Es liegen einige Abänderungsantrage vor. Außerdem wollen dieAbg. Träger und Munckel festsetzen, daß das Urtheil der Prüfung des Gerichts unterliegen soll, soweit es auf einer Verletzung des Strafgesetzes beruht und im Uebrigen nur, soweit es angefochten ist. Ist von der Staatsanwaltschaft die Berufung gegen ein Erkenntniß der Strafkammer zum Nachtheil des Angeklagten eingelegt, so soll das Gericht sich auf die Beurtheilung der Erheblichkeit der neu vorgebrachten Thatsachen oder Beweismittel zu beschränken haben. Die Berufung ist zu verwerfen, sobald die Beweismittel für unerheblich erachtet werden. Gegen das darauf ergehende Urtheil ist eine nochmalige Berufung zum Nachtheil des Angeklagten unzulässig.

Regierungscommissar Geh. Rath v. Lenthe erklärt sich gegen diese Anträge, denen die Negierung nicht zustimmen könnte.

Abg. Dr. Reichensperger (Ctr.) bittet, nach dieser Erklärung von den Anträgen Abstand zu nehmen und eine gelegenere Zeit abzuwarten, da sonst das Zustandekommen deS ganzen Gesetzes gefährdet werden könnte.

Abg. Dr. Hänel (dfr.): Die Bewilligung der Berufung bat gar keinen Werth mehr, wenn man auch die Berufung des Staatsanwalts zuläßt; dann steht der Angeklagte in der Berufung ebenso schutzlos da wie vorher; das wäre keine Besserung.

Abg. Rintelen (Ctr.): Jetzt erfährt der Angeklagte oft erst durch das Urtheil, worum es sich handelt. Der Vortheil, den die Berufung in dieser Hinsicht gewährt, ist so groß, daß man die Berufung auch ohne die Munckel-Träger'schen Anträge an­nehmen müsse.

Die übrigen Paragraphen werden nach den Beschlüssen der Commission ange­nommen, sowie auch die Bestimmung getroffen, daß das Gesetz am 1. April 1887 in Kraft treten soll.

Der Antrag des Abg. v. Bernuth, betreffend die geschäftliche Behandlung der zum Etat gestellten Resolutionen, über die bisher immer erst bei der dritten Lesung abgestimmt wurde, wird nach kurzer Debatte angenommen. Derselbe bestimmt:

Die bei der Berathung des Etats beantragten Resolutionen kommen nach Beendigung der Berathung über die Resolution zur Abstimmung, sofern deren enger Zusammenhang mit einer Position des Etats nicht die Ver­weisung der Abstimmung bis nach endgiltiger Festsetzung der Etatsposition angezeigt erscheinen läßt, oder ein dahin gehender von 30 Mitgliedern unter­stützter Antrag dies verlangt."

Schluß der Sitzung 4 Uhr. Nächste Sitzung Freitag den 12. März.

Telegraphische Depeschen.

Wolff'» telegr. «orresporrdenr-Bureau.

Berlin, 11. März. Das Abgeordnetenhaus erledigte eine Reihe von Petitionen saft durchweg nach den Commissionsbeschlüssen und nahm in dritter Lesung den Gesetz­

Reichstag.

E. R. Berlin, 10. März 1886.

Zur Berathung steht der von den Abgg. Dr. Windthorst und Graf Wald- berg-Zeil gestellte Antrag:Eine Erklärung dahin abzugeben, daß es unzulässig sei, einen Reichstagsabgeordneten wegen Aeußerungen über Thatsachen, die ihm in dieser seiner Eigenschaft mitgetheilt sind und welche er in Folge dessen im Reichstage vorgetragen hat, einem Zeugnißzwangsverfahren zu unterwerfen. ,r t ,

Abg. Dr. Windthorst befürwortet diesen Antrag mit dem Hinweise, daß bei einem solchen Zwangsverfahren den.Abgeordneten unter Umständen gar keine Infor­mationen mehr zugehen würden.

Abg. v. Bernuth (natlib.) ist bei der weitgehenden staatsrechtlichen Bedeutung der Frage zu einer Erörterung in der Commission bereit.

Abg. v. Hammerstein (cons.): Eine Commissionsberathung über diesen Antrag würde eine Parlamentsjustiz sein; eine Aeiiderung des bestehenden Zustandes kann nur durch Abänderung der Paragraphen der Strafprozeßordnung über den Zeugniß- zwang herbeigeführt werden.

Abg. Dr. Hänel (dfr.): Weiß Herr v. Hainmerstein denn nicht, daß ein Geist­licher oder ein Vertheidiger für erhaltene Mittheilungen nicht dem Zeugnißzwang unterliegen. Sollen wir weniger Freiheit haben? Man konnte die schiefe Stellung der Conservativen gegenüber dem Parlamentarismus nicht schärfer betonen, als der Vorredner es gethan. ..... .

Staatssecretär v. Bötticher hat gegen commmarnche Berathung nichts em- rumenden, aber eine einseitige Erklärung des Reichstags kann doch die Behörden nicht binden; deshalb wäre wohl ein Antrag auf Abänderung des betreffenden Verfassungs­paragraphen praktischer. Der Bundesrath hat die Sache noch nicht geprüft, aber die preußische Negierung ist einstimmig der Ansicht, daß $ 30 der Verfassung den Abgeord­neten die Zeugnißzwangsbestimmung nicht entzieht. Solch Eingriff des Reichstags ist verfassungsmäßig unzulässig und nutzlos. l m

Abg. v. Reinbaben (Reichsp.): Nur wenn eine flagrante Rechtsverletzung vorläge, wäre die beantragte Erklärung angebracht. Es wäre ganz gut, wenn die Gerichte ein wenig Controle über das Parlament ausüben. (Rufe: Oho'. Große Unruhe.) Es könnte bei diesem Antrag die Frage der Redefreiheit geprüft werden, wir haben deren mehr als andere Parlamente. (Lachen links.)

Abg. Dr. Hänel (dfr.): Die preußische Regierung hat die Sache ja bereits ge­prüft, also wollen wir es auch thun. Der Art. 30 ist nicht, wie vorhin behauptet wurde, der belgischen Verfassung, sondern der französischen von 1791 entnommen. Das scheint übersehen worden zu sein bei der Präcisirung.

Staatssecretär v. Bötticher; Wir sind von der belgischen und englischen Ver­fassung ausgegangen, die der deutschen zu Grunde gelegen haben. Die preußische Re­gierung hat zur Prüfung der Frage ein Recht, weil sie die Freiheit der Gerichte wahren müssen und ein Verfahren bei einem preußischen Gerichte gegen einen Ab­geordneten schwebt.

Abg. Dr. Hänel (dfr.): Ich habe mich nur über die schnelle Stellungnahme der preußischen Regierung gewundert. Die Regierung schützt also, wie sie eben er­klärt hat, die Selbstständigkeit der Richter, wenn sie in einer Streitfrage Stellung nimmt. (Heiterkeit.)

Der Antrag wird' an die Geschäftsordnungs-Commission verwiesen.

Es folgt die erste Berathung des vom Abgeordneten Grafen Moltke ein­gebrachten Entwurfes, betreffend die Abänderung des Militärpensionsgesehes.

Abg. Graf Moltke: Der Antrag ist keineswegs ein Schachzug gegen das Beamtenpensionsgesetz. Die Officiere dürfen wir aber nicht länger warten lassen. Durch die inzwischen vom Vundesrath gemachte Steuervorlage der Officiere ist für meinen Antrag ein Stein des Anstoßes fortgefallen, zumal er durch keine Bedingungen belastet ist. Die Officiere dienen jetzt oft länger, als es ihren Kräften nach empfehlens- werth erscheint. Nach einem großen Kriege ist unsere Armee das Fundament des / Friedens und der politischen Wachsamkeit. Wollen Sie die Armee stark und jugend- kräftig erhalten, so geben Sie ihr das Pensionsgesetz. (Beifall rechts.)

Abg. v. Benda (natlib.), Dr. Baumbach (dfr.), Dr. Windthorst (Ctr.), Freiherr v. Manteuffel (cons.) beantragen die Verweisung des Gesetzentwurfs an eine Commission, in der auch die Communalsteuerfrage der Officiere geprüft werden soll.

Kriegsminister v. Bronsart dankt dem Grafen Moltke für diesen Antrag, mit dem er seinem unverwelklichen Ruhmeskranze noch ein neues Blatt hinzugefügt habe. Die Communalbesteuerung der Officiere habe nach Ansicht der verbündeten Regierungen mit dem Militärpensionsgesetz nichts zu thun.

Abg. Richter (dfr.): Es handelt sich hier weniger um eine militärische, sondern rein gesetzliche und finanzielle Vorlage, wofür der hochverehrte Abg. v. Moltke -och nicht ohne Weiteres Autorität ist, wie diese ja auch nicht beim Nord-Ostsee- Canal von der Regierung beachtet ist. Vor Allem wäre eine Reform der Militär- pensionsmethode nothwendig, damit nicht mit Rücksicht auf die Dienstzeit, sondern auf die körperliche Beschaffenheit pensionirt wird.

Der Gesetzentwurf wird an eine Commission von einundzwanzig Mitgliedern »erwiesen.

Nächste Sitzung Donnerstag.

entwurf, betreffend die Feststellung des Geschäftsbereichs mehrerer communalständischer Anstalten in Hessen-Naisau, an. Morgen Cultusetat.

Die Reichstags-Commission für die Anträge Ackermann, betreffend die Ab­änderung der Gewerbeordnung (Befähigungsnachweis), nahm dieselben in zweiter Lesung an, ebenso auch die Strafbestimmungen.

Die Commission des Abgeordnetenhauses für die Ansiedelungsvorlage in Westpreußen und Posen hat sich für die Zulassung von Rentengütern und Zeitpacht entschieden und dementsprechend die einschlägigen Paragraphen abgeändert. Ferner wurde bezüglich der dem Staate zufließenden Schadloshaltung (§ 3) beschlossen, die Beträge, welche der Staat als Schadloshaltung erhält, sollen, soweit sie nicht aus der Veräußerung von Domänen und Forsten herrühren, dem 100 Millionenfonds zufließen und sind alljährlich in den Staatshaushalt aufzunehmen. Nach Ablauf von zwanzig Jahren kann über diese Einnahmen im Staatshaushalt auch anderweitig verfügt werden. Die Commission macht nach Beendigung der ersten Lesung eine achttägige Pause. Der Präsident Tiedemann fuugirt als Referent der Staatsrathsabtheilung für Landwirthschaft und Inneres für die Berathung der Colonisationsangelegenbeit.

Karlsruhe, 11. März. Der Erbgroßherzog hat die vergangene Nacht gut ver­bracht. Heute Morgen war das Fieber nur gering. Die im Verlaufe des gestrigen Tages eingeiretene Minderung der übrigen Krankheitsspmptorne hält weiter au.

Naumburg a. d. S., 11. März. In dem Diätenprocesse des Fiskus gegen den Reichstagsabgeordneten Heine hat der 3. Civilsenat des hiesigen Oberlandes­gerichts dahin erkannt, der Beklagte Heine sei schuldig anzuerkennen, daß er die ihm als Abgeordneten von seiner Fraktion gewährten Gelder an den Fiskus er­statten müsse.

Wien, 11. März. Anläßlich des stärkeren Auftretens der Cholera im Vene- tianischen ordnete der Handelsminister gegen die italienifchen Provenienzen aus dem Gebiete von der österreichischen Grenze bis einschließlich Ankona eine siebentägige Observationsreserve an.

Paris, 11. März. Die Einnahmen an indirecten Steuern im Monat Februar sind um 10Va Mill. Frcs. gegen den Voranschlag zurückgeblieben. Die Minder-Ein- nahmen seit dem 1. Januar betragen 23 Mill. Frcs.

Zwischen Mentone und Monaco sind zwei Eisenbahn-Personenzüge auf: einandergestoßen. Es wurden etwa 10 Wagen zertrümmert, mehrere Personen getobte! und viele verwundet.

Bei dem Eisenbahn-Zusammenstoß zwischen Mentone und Monaco sind, wie die Bahnverwaltung mitthcilt, 2 Personen gelobtet und etwa 20 verwunbet würben. Außerbem wirb eine Person vermißt.

Konstantinopel, 11. März. (Telegramm derAgence Havas".j Nachdem die Angelegenheit wegen der türkisch - rumelischen Zollgrenze in befriedigender Weise erledigt ist, sind nunmehr sämmtliche Botschafter ermächtigt worden, an der Conferenz theilzunehmen, welche am Samstag hier zusammentreten soll. Es sind noch einige Punkte untergeordneter Bedeutung zu erledigen; doch gilt es für wahrscheinlich, daß noch vor Samstag ein Einvernehmen erzielt werden wird.

Newport, 11. März. Einem Telegramm aus Valparaiso zufolge ist da­selbst das Quartier, in welchem sich die größten Handlungshäuser befinden, durch eine Feuersbrunst zerstört worden. Der Schaden beläuft sich auf eine Million Dollars.

Teresina Tua.

*** Unter den zahlreichen interessanten Erscheinungen, welche in letzter Zeit in den Concertsälen Deutschlands mit bedeutendem Erfolge wirkten, nimmt ohne Zweifel die jugendliche Violinvirtuosin Teresina Tua den ersten Rang mit ein; und da die Künstlerin auf ihrer aegenroärtigen Tonrnäe auch unserer Stadt die Ehre ihrer An­wesenheit zu geben geoenft, so glauben wir unseren Leserinnen und Lesern einen Gefallen zu erweisen, wenn wir schon heute eine kurze Lebensskizze des jungen Mädchens bringen.

Teresina Tua wurde am 22. Mai 1867 in Turin geboren und zwar unter dürftigen Verhältnissen. Der Vater spielte Geige, die Mutter sang und begleitete, die Vorträge auf der Guitarre. Als fahrende Musikanten wanderten sie von Land zu Land, sich mit der Musik das tägliche Brod verdienend und die kleine Teresina sammelte von der ruhörenden Menge das Geld ein, es geschah dies meist mit so liebreizendem Lächeln, daß Mancher mehr gab, als er beabsichtigte.

Als die Kleine 5 Jahre alt war, führte sie der Vater allmälig in die Geheim­nisse des Violinspicls ein und mit ihrem Talente war sie bald im Stande eine ganze Anzahl kleiner Lieder auf der Violine wiederzugeben.

Mit dem sehnlichsten Wunsche, auch öffentlich spielen zu können, unterhielt sie sich mit ihrer kleinen Freundin, der Geige, von Morgens früh bis spät in die Nacht hinein und so hatte sie durch Fleiß und Talent die innige Freude, schon in ihrem 6. Jahre vor das Publikum treten zu dürfen.

Sie spielte in Mentone u. A. die Rigoletto-Fantasie von Singels und wohl Niemand hätte damals in der kleinen 6iährigen gedrungenen Erscheinung mit den trotzigen Zügen und den höhnisch blickenden Augen die heute so berühmte und an- muthige, graciöseGeigenfee" vermuthet.

Und doch mußte sie wohl gut gespielt haben; denn nach dem üblichen Ein- sammeln waren die Eltern, die nur an die kärglichen Einnahmen einiger Sous ge­wöhnt, nicht wenig erstaunt, als sie die ansehnliche Summe von 58 Francs im Teller gewahr wurden.

Mit Sorgfalt förderte der Vater das Talent seines Kindes und später trat Teresina, durch die Opferwilligkeit des Professors L. Massart unterstützt, als 10jährige gewandte Spielerin in das Pariser Conservatorium ein.

. Massart sorgte nicht nur für Teresina, sondern auch für ihre Eltern und somit gebührt ihm wohl der größte Dank, das hervorragende Talent des jungen Mädchens zur frühzeitigen Entwicklung gebracht zu haben.

Nach 3jährigem eifrigem Studium erhielt die Kleine bei der Prüfung die höchste Anerkennung, denpremler prix. Ihr darauf erfolgtes erstes Auftreten erregte un­gemeines Aufsehen und so stand der mit allen Reizen blühender Weiblichkeit ausgestatteten Kunst-Novize fein Hinderniß zum Aufwärtsstreben mehr im Wege.

Bei ihrem erstmaligen Auftreten in Berlin (1882) eroberte sie im Sturm Aller Herzen und überall, wo der Gesang ihrer Geige ertönte, folgten Beifall und Enthusiasmus; sogar Badenstedt, Livius, Fürst u. A. priesen die liebenswürdige, graciöseGeigenfee" Teresina Tua. Die Königin von Spanien ernannte sie zu ihrer Kammervirtuosin und Hofdame mit dem Recht, die Ordensfarben tragen zu dürfen. Die Königin Margarethe von Italien stiftete zu Ehren der damals kaum 14jährigen Teresina eine Decoration und verlieh ihr mit diesem sternartigen Orden das Prüd'catStella d'Jtalia". Die Königin Mutter Isabella von Spanien verehrte der Künstlerin eine wepthvolle Amati- Geige; der Prinz von Wales übersandte der Künstlerin eine vollständig mit Diamanten besetzte Violine aus Gold. Der Kaiser von Rußland beehrte sie mit einem wahrhaft fürstlichen Geschenk, einem Haarschmuck von großem Werth rc. rc.

Ihr Ruhm erhöhte sich mit jedem Jahre, ihre in der vorigen Saison veran­staltete Eoncert-Tournöe durch Skandinavien gestaltete sich zu einem wahren Triumph­zuge, indem man ihr wie einer Königin huldigte. Auch in Rußland wurde die Künstlerin mit immensen Beifallsovationen ausgezeichnet.

Lokales.

Gießen, 12. März. Dem Vernehmen nach ist die Stelle des nach Darmstadt zum Ministerialrath ernannten Herrn Obersteuerinspector En gisch Herrn Ministerial- secretär Hörr übertragen worden.

Vermischtes.

(Schwarzer Lack, um glanzlose körnige Schultafeln herzustellen.) Da wir von einigen Lehranstalten befragt wurden, auf welche Weise die schwarzen glänzenden Schultafeln verbessert und wieder schreibfähig gemacht werden könnten, so sei hiermit nachstehendes Recept, welches bereits in einer großen Schule zur Anwendung gebracht wurde, empfohlen: Schwarzer Lack für Holztafeln, auf welchen man entweder mit Griffeln oder Kreide schreiben will, besteht nach Mittheilung in derFundgrube" aus einer Lösung von 20 Theilen Kopal, 40 Theilen Aether, 100 Theilen Schellack,

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