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würden. Nachdem dieselben eingegangen, habe die Commission die Arbeiten wieder ausgenommen; es sei nicht die Absicht der Regierung, daß Drummond Wolff in Egypten bleibe. Sobald die Berichte vervollständigt, würden die Verhandlungen mit Mukhtar beendet. Baring beschäftige sich größtentheils mit den gewöhnlichen An­gelegenheiten, während Drummond Wolff seine Aufmerksamkeit auf die den Sudan betreffenden Fragen, militärische Reorganisation und gewisse Specialfragen der inneren Verwaltung zu richten habe. Gladstone beantragte die zweite Lesung der irischen Verwajtungsbill. .

Rom, 10. Mai. Von gestern Mittag bis heute Mittag kamen tn Venedig 13 Cholera-Erkrankungen und 8 Todesfälle vor, in Bari 26 Erkrankungen und 10 Todesfälle, in Ostuni 5 Erkrankungen und 2 Todesfälle.

Athen, 10. Mai. Das Ministerium demissionirte, allein der König theilte Delyannis schriftlich mit, er könne bei den Schwierigkeiten, in welchen sich das Land befinde und weil das Ministerium für die Lage verantwortlich sei, die Demission nicht annehmen. Auf dieses Schreiben des Königs erwiderte Delyannis, er müsse seine Demission aufrechthalten, weil das Interesse des Landes eine rasche Lösung der Schwierigkeiten erheische und er mit der Abrüstung nicht vorgehen könne, ohne das Ansehen des Landes zu gefährden.

Auf dem Konstitutionsplatze fand gestern eine große Volksversammlung statt. Nach heftigen kriegerischen Reden wurde eine Resolution beschlossen, welche sich für eine weitere Verstärkung der Armee und die Abreise des Königs nach Larissa aus­spricht. Die Volksmenge zog darauf vor die Wohnung Delyannis, welcher in einer Ansprache erklärte: Die Kriegsfrage sei nicht die Sache einer Partei und könne nicht durch eine parlamentarische Majorität oder Minorität gelöst werden, sondern nur durch die Einmüthigkeit der Nation. Angesichts der von den Mächten dictirten Be­dingungen müsse Derjenige, welcher die Verantwortlichkeit für einen Krieg übernehmen solle, fest überzeugt sein, Daß das Volk unerschütterlich entschlossen sei, Krieg zu führen. Wenn das Ministerium unter jenen Bedingungen gezwungen werden solle, die Ent­waffnung zu unterzeichnen, so werde er das wenigstens nicht thun, weil die ganze Frage dann nicht einen nationalen Charakter, sondern das Ansehen einer Jntrigue gewinnen würde. Schließlich demonstrirte die Volksmenge gegen Trikupis, indem sie sich vor dessen Wohnung begab undVerräther" und dergleichen rief.

Athen, 10. Mai. DieProia", das Organ des Ministerpräsidenten Delyannis, betont die Nothwendigkeit des Rücktrittes des Cabinets, um nicht die für die Interessen des Landes verhängnißvolle Lage zu verlängern. DieHora", das Organ Trikupis, glaubt dagegen, daß diejenigen, welche die gegenwärtige Lage geschaffen, sie auch lösen müßten, oer König möge daher auf der Zurückweisung deS Entlassungsgesuchs des Cabinets beharren.

Der König hat heute Nachmittag Trikupis zu sich berufen.

Universität- - Ghronik.

sVon der Universität.^ Mit dem soeben beginnenden Sommersemester wird an unserer Hochschule eine anderwärts schon vielfach bewährte Institution in's Leben treten; die Studentenschaft soll nämlich eine gemeinsame Vertretung, einen Ausschuß erhalten. Die Wahl der Mitglieder desselben wird künftigen Samstag, den 15. d. M., in der großen Aula des Universitätsgebäudes stattfinden. Wahlberechtigt ist jeder hiesige Student.

Lokale-.

Gießen, 11. Mai. ^Turnerisches.^ Die erste Turnfahrt, welche der hiesige Turnverein (gegründet 1847) in diesem Frühjahr unternimmt, wird am Sonntag den 23. Mai nach dem herrlich gelegenen Kloster Arnsburg bei Lich stattfinden.

Gießen, 11. Mai. Die am vorigen Samstag wegen Schlägerei und Widerstands gegen die Staatsgewalt verhafteten Personen aus Wieseck sinh gestern Wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

Vermischte-.

Deutz, 9. Mai. Eine ungeheure tiefschwarze Rauchwolke stieg heute Nach­mittag 6 Uhr 15 Minuten über unsere Stadt empor, auf viele Stunden im Umkreis sichtbar. Auf dem rechtsrheinischen, ehemals Köln-Mindener Bahnhofe lagerten dicht am Bahndamme Hunderte von Fässern mit Schmieröl, Rückstände von Petroleum; Licht daneben befand sich ein Materialienmagazin, voller brennbarer Stoffe. Die Fässer geriethen zweifellos durch Funken aus einer vorbeifahrenden Locomotive in Brand und in wenigen Minuten bildeten dieselben mit dem Magazin ein gewaltiges Flammenmeer. Aus der dem Bahnhof gegenüberliegenden Kaserne rückten Kürassiere im Laufschritt zur Htlfe heran, bald folgten die Pioniere und auch die gut organisirte Deutzer Freiwillige Wehr war in wenigen Minuten zur Stelle. Die Kölner Berufs­wehr rückte gleichfalls heran, aber der Wasserdruck mar ein so geringer, daß die Spritzen keinen nennenswerthen Erfolg hatten. Besser griffen verschiedene Locomotiven, welche nuf den Bahndamm aufgefahren wurden und nunmehr als Dampfspritzen in Thätig- keit traten, ein; von oben herab sandten sie ihre Wasserstrahlen in die Flammen und löschten das brennende Magazin. Die Hitze war so stark, daß sich die Schienen krümmten und aufwärts bogen. Gegen 9 Uhr war die Gefahr beseitigt, aber immer noch flammten brennbare Stoffe auf und die Wehren hatten noch lange zu thun. Es war ein Glück, daß fast Windstille herrschte, sonst batte das Feuer das Bahnhofs­gebäude ergriffen und dann wären die Folgen unabsehbar gewesen. Dicht am Bahn­hofe liegen nämlich große Fouragemagazine der Militärverwaltung, Kasernen, Depots n. s. w. Die Kürassiere standen, so lange die Gefahr dauerte, neben ihren Pferden, zum Abrücken bereit. Auffallend ist es, rote die Eisenbahnverroaltung so kolossale Vor- räthe des brennbarsten Oels dicht am Bahndamm und im Herzen einer Stadt lagern kgnn, zpmal bereits einmal auf derselben Stelle ein fast gleiches Brandunglück vor­gekommen ist. Dazu kommt noch, daß auf dem Bahnhofe nicht einmal genügende Hydranten angebracht sind und, rote bereits bemerkt, der Druck der Deutzer Wasser­leitung so schwach ist, daß sich die Wehrleute beinahe in's Feuer stellen müssen, um mit dem Wasserstrahl die Flammen zu erreichen.

Jahresbericht

St» Zabrik-Inspectors für das Großher?ogthum Hessen für 1885.

(Fortsetzung.)

B. Anordnungen zur Verhütung von Unfällen.

Zur Verhütung von Unfällen wurden seitens des Fabrik-Inspectors 211 An­ordnungen getroffen ober auf Beseitigung bestehender Mängel und Mißstände hin- gewirkt und zwar an Dampfkesseln und Gefäßen unter Dampfdruck 17, an Motoren 12, an Triebwerken und Triebwerkstheilen 80, an Auszügen und Hebezeugen 4, an Metall­bearbeitungsmaschinen 14, an Holzbearbeitungsmaschinen 43, an anderen Maschinen und maschinellen Vorrichtungen 24, zur Abführung von Benzindämpfen 1, an Treppen, Fußböden, Gallerten, Vertiefungen, Bassins und Aehnlichem 11, an Verschiedenem 5. Die getroffenen Anordnungen vertheilen sich auf die Jndustriegruppen wie folgt: Industrie der Steine und Erden 13, Metallverarbeitung 20, Maschinen, Werkzeuge, Instrumente, Apparate 9, chemische Industrie 6, Industrie der Leuchfftoffe, Fette, Oele, Firnisse 10, Textilindustrie 10, Papier und Leder 31, Industrie der Holz- und Schnitz­stoffe 42, Nahrungs- und Genußmittel 65, Bekleidung 2, polygraphische Gewerbe 3. Die beigeschlossene Tabelle enthält eine Uebersicht der zur Unfallverhütung getroffenen Anordnungen.

Dampfkesselanlagen ohne Concession und Ueberwachung wurden 4 vorgefunden und zwar je eine in einer Büttenpapierfabrik, Sagofabrik, Mälzerei und Branntwein­brennerei. Der Dampfkessel in letzterer hatte ein Sicherheitsventil und außerdem ein offenes Standrohr, jedoch von nur 5 cm Weite. In einer kleinen Leimfabrik fand ich das Sicherheitsventil des Dampfkessels durch einen langen Schraubenschlüssel, welcher gegen einen Sparren des Kesselhausdaches und den Hebel des Ventils gespreizt war, festgestellt, und in einer Färberei wurde das Sicherheitsventil des Dampfkessels mit einem Zusatzgewicht von 2 kg belastet vorgefunden.

Wiederholt kamen Unfälle an Walzennudelpressen vor. Bei diesen Pressen be­finden sich gewöhnlich 2 Walzen übereinander und der Nudelteig wird abwechselnd von beiden Seiten zwischen den Walzen durchlaufen gelassen. Es muß daher auf jeder

Seite eine Arbeiterin stehen und die Walzen müssen sich abwechselnd rechts und linksum drehen. Gewöhnlich befindet sich bei dem Tisch auf der einen Seite ein Hebel, durch dessen Anzug die rückläufige Bewegung der Walzen durch die eine Arbeiterin bewirkt werden kann. Es wurde den Besitzern der Nudelfabriken empfohlen, auch auf der andern Seite beim Stand der zweiten Arbeiterin eine Vorrichtung zum Rückläusig- macken der Walzen anzubringen. Auch erscheint es zweckmäßiger, Den Rücklauf nicht durch Anziehen eines Hebels, sondern durch einen Fußtritt zu bewirken.

In der Lederfabrik von Mayer, Michel u. Deninger in Mainz befinden ich in allen Arbeitslokalen mit Maschinenbettieb elektrische Signalvorrichtungen, deren Gebrauch bei einem Unfall die Abstellung der Betriebsmaschine durch den Maschinisten veranlaßt. Bei einer vorgenommenen Probe erfolgte innerhalb einer halben Minute der Stillstand.

Um das gefährliche Ueberfließen erwärmter Oel- und Fettmasscn zu verhüten, befindet sich an dem Kessel zur Herstellung von Degras in einer Lederfabrik eine nachahmenswerte Einrichtung. Auf den Rand des Kessels wurde ein breiter Rand unter einem Winkel von etwa 45* geneigt aufgesetzt. Aufsteigendes Oel fließt in eine Oeffnung in diesen schrägen Rand des Kessels durch ein Rohr nach einem Canal, kann also nicht zur Feuerung gelangen. Derartige Einrichtungen dürften sich auch für Firnißsiedekessel empfehlen.

Die Direction der süddeutschen Brückenbau-Anstalt zu Gustaosburg bei Mainz hat zur Verhütung von Unfällen beim Transport von Lasten und Maschinenbetrieb und zur Verhütung von Augenverletzungen eine Reihe von Vorschriften für die Arbeiter gegeben und in den Arbeitsräumen anheften lassen, welche, da sie als zweckmäßig und empfehlenswerth erscheinen, in einem Anhang aufgeführt sind.

Zum Zwecke der sachgemäßen Ausbildung von Dampfkesselheizern hatte der Vorstand des Dampfkesselüberwachungsvereins zu Offenbach versuchsweise einen Wander­lehrheizer angenommen, welcher auf Wunsch der Mitglieder des Vereins deren Kessel­anlagen besuchen und die betr. Heizer unterweisen und controüiren sollte.

Nicht ganz 10pCt. der Mitglieder gab den Wunsch zur Unterweisung ihrer Kesselheizer zu erkennen, man war jedoch mit den Resultaten des Unterrichts, dort wo er stattfand, recht zufrieden.

C. Gesundheitsschädliche Einflüsse.

Als gesundheitsschädlich muß die Handarbeit der Mälzer auf den Malzdarr­horden solcher Bierbrauereien und Mälzereien bezeichnet werden, welche keine mechanischen Malzwendeapparate besitzen. Während einer etwa 12stündigen Darrperiode muß das Malz halbstündlich mit Schaufeln umgewendet werden und es befinden sich dabei die Arbeiter in der bis 70° heißen mit Staub erfüllten Luft des Darrraums. Mitunter wird nach dem auch kaltes Bier getrunken oder es folgt ein Gang in den Keller in eine Temperatur von IW Manche Arbeiter erliegen der Beschäftigung für das Darren nach mehreren Jahren, der Appetit nimmt ab, es stellen sich Krankheits­erscheinungen ein und nach etwa vierwöcheutlichem Krankenlager tritt der Tod ein. Es sollten deshalb in allen Brauereien und Mälzereien, auch in solchen ohne Motoren- Betrieb, mechanische Malzwendeapparate angewendet werden. Die Arbeit auf den Malzdarrhorden verursacht auch Augenleiden der Mälzer.

Von den Zündhölzerfabrikanten im Großherzogthum hatten 6 um Gestattung von Ausnahmen von den reichsgesetzlichen Vorschriften über Einrichtung und Anlage der Zündhölzerfabriken beim Bundesrath nachgesucht. Soviel mir bekannt wurde, ist zweien dieser Gesuchsteller der Ausnahmezustand widerruflich gestattet worden. Das Genehmigungsgesuch zum Betriebe einer Zündhölzerfabrikation in einem Gebäude, in welchem früher eine solche betrieben wurde, mußte abschlägig beschieden werden, weil die Höhe der Arbeitsräume den neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht entspricht.

Zur Einrichtung von Ventilationsanlagen wurde in 7 Cigarrenfabriken, 1 Hasen­haarschneiderei, 1 Strumpfwaarenfabrik und 1 Buchdruckerei (für den Setzersaal) An­regung gegeben und den Besitzern zweckmäßige Einrichtungen ausführlich erläutert. Dasselbe geschah in den Zündhölzerfabriken des Aufsichtsbezirks.

Die Verwendung des elektrischen Lichts zur Beleuchtung von Fabrikräumen macht erhebliche Fortschritte und ist wegen der Vortheile bezüglich der Beschaffenheit der Luft und der Temperaturverhältnisse der Arbeitsräume gegenüber der Beleuchtung mittelst Gas oder Pettoleum freudig zu begrüßen.

Die Arbeitszeit in 500 Fabriken, wie sie in den nachstehenden Notizen mit- getheilt ist, wurde für den weitaus größten Theil dieser Fabriken beim Besuch derselben ermittelt und nur für einen kleineren Theil durch schriftliche Anfragen erhoben. Die Angaben beziehen sich auf die Arbeitszeit längster Dauer und es ist z. B. bei solchen Fabriken, welche im Sommer eine längere Arbeitszeit als im Winter einhalten, die Sommerarbeitszeit angegeben. Die Ausdrückeim Sommer",im Winter" bedeuten gewöhnlich die Zeit vom 1. April bis 30. September, bezw. vom 1. October bis 31. März. Ist in einer Fabrik der Arbeitsanfang um 6 Uhr Morgens, der Schluß um 7 Uhr Abends und dauern die Vor- und Nachmittagspausen je Vz, die Mittags­pausen je 1 Stunde, so wurde die Arbeitszeit als llftündig bezeichnet. Es wurden bei den einzelnen Fabrikationszweigen möglichst Angaben über die Arbeitszeit in Fabriken an verschiedenen Orten des Großherzogthums gemacht und es beziehen sich z. B. die Notizen über die Arbeitszeit in der Schuhwaarenfabrikation auf Fabriken in Mainz, Offenbach, Worms, Darmstadt, Gießen und Bingen. Auch die größere Arbeiter­zahl wurde bei der Auswahl der Fabriken berücksichtigt.

In Offenbach ist in vielen Fabriken Samstags ein früherer Arbeitsschluß, in manchen auch Montags ein späterer Anfang oder früherer Schluß als an den übrigen Wochentagen und es finden Uebcrstunden an Samstagen oder Montagen gewöhnlich nicht statt. Der Grund hierfür liegt meist darin, daß in dieser Stadt viele Arbeiter von auswärts beschäftigt werden, welche während der Woche in Offenbach verbleiben, Samstag Abends aber sich nach Hause begeben und Montags Morgens wieder nach Offenbach zurückkehren, wobei ein mehr oder weniger weiter Weg zurückgelegt werden muß.

(Fortsetzung folgt.)

Unanfechtbare Lebensversicherungspolicen.

Wir haben heute auf dem Gebiete der Lebensversicherung eine epochemachende Neuerung zu verzeichnen. Eine unserer ältesten, größten und kapitalkräftigsten An­stalten , dieLebensversicherungs - Gesellschaft zu Leipzig", auf Gegenseitigkeit ge­gründet 1830, welche stets an der Spitze der deutschen Gesellschaften stand, wenn es galt, zeitgemäße Verbesserungen einzuführen, hat sich entschlossen, den letzten wichtigsten Schritt auf der Bahn der Reformen zu thun und ihre Policen unanfechtbar zu machen. Die Gesellschaft stellt sich auf den Standpunkt, daß, wer sich versichert, die Gewißheit haben will und haben muß, daß er den mit der Versicherung beabsichtigten Zweck wirklich erreicht, auf welche Weise er auch aus dem Leben scheiden möge. Hiervon ausgehend, muß sie mit der Versicherung auch die Gefahr übernehmen, daß durch später eintretende ungünstige Veränderungen in den Lebensverhältnissen ihrer Mitglieder oder aus irgend welchem anderen beim Abschluß der Versicherung nicht vorherzusehenden Grunde das Leben der Versicherten verkürzt oder dessen Gesundheit beeinträchtigt werde. In Folge der von der ordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft am 8. Mai 1886 auf gemeinsamen Antrag des Verwaltungsraths und des Directoriums gefaßten Beschlüsse verzichtet nunmehr die Gesellschaft, sobald vom Tage der Aus­stellung des Versicherungsscheines mehr als 5 Jahre verflossen sind, auf allen und jeden Einwand gegen Die Giltigkeit der Versicherung, soweit es sich um unrichtige An­gaben in den Antragspapieren handelt und verpflichtet sich zur Zahlung der vollen Versicherungssumme, wenn nach Ablauf dieser 5 Jahre der Tod des Versicherten durch eigenes Verschulden oder durch Selbsttödtung oder Duell herbeigeführt wird. Die Bestimmung, wonach die Versicherung erlischt, wenn der Versicherte in einen aus­schweifenden Lebenswandel, insbesondere in Trunksucht verfällt ober zu einer längeren Freiheitsstrafe rechtskräftig verurtheilt wird, ist aus dem Statut der Lebensversicherungs- Gesellschaft zu Leipzig gestrichen und die Berufswahl nach Ablauf der 5 ersten Ver­sicherungsjahre gänzlich freigegeben, auch die höchst wichtige Frage der Reisen in über­seeische Lander und der Theilnahme an Kriegsereignissen in liberalster Weise geregelt worden. Da diese wichtigen Statutenveränderungen auch auf die bestehenden Ver­sicherungen ohne Weiteres Anwendung erleiden, so werden dieselben namentlich von den zahlreichen Mitgliedern der Lebensversicherungs-Gesellschaft zu Leipzig mit Freuden begrüßt werden, sicherlich aber auch dazu beitragen, der Gesellschaft viele neue Freunde und Versicherte zu gewinnen.