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263 Donnerstag den 11. November 1886.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
- " ' " ' . _ . PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit
ffttreant Schulstraße 7. Erscheint täglich nnt Ausnahme des Montag.. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark bO Pf.
Amtlicher Hheit.
Bekanntmachung.
Nachdem sich das Bedürfniß einer anderweiten Normirung der durch das Amtsblatt Nr. V des vormaligen Großh. AdministrativjustizhofS vom 17. Februar 1834 für die Taxatoren und Techniker in Wildschadensangelegenheiten festgesetzten Tagegelder und Reisekostenvergütungen herauSgestellt hat, so bat Großh. Ministerium der Innern und der Justiz diese Gebühren wie folgt festgesetzte . , m .
1 Die Taratoren in Wstdschadensangelegenheiten und deren Ersatzmänner haben Tagegelder tm Betrag von vier Mark für den ganzen und
‘ zwei Mark für den halben Tag zu beziehen. Außerdem erhalten die Amtstaxatoren für die schriftliche Geschäftsführung je nach deren Umfang eine Gebühr von zwei bis vier Mark, sowie Vergütung ihrer baaren Auslagen. , m .
2. Die Techniker in Wildschadensangelegenheiten und deren Ersatzmänner erhalten Tagegelder tm Betrag von sech» Mark für den ganzen und
drei Mark für den halben Tag.
3 An Reisekosten werden den Taxatoren und Technikern 60 Pfennig für jede Wegstunde (5 Kilometer) des Hin- und Rückwegs vergütet, hierbei werden Bruchtheile einer Stunde für eine ganze Stunde gerechnet. Jedoch findet ein Ansatz dieser Reisekostenentschädigung nicht statt, wenn das Geschäft in weniger als 5 Kilometer Entfernung vom Wohnort des betreffenden Taxators oder Technikers vorgenommen wurde.
Soweit für auswärtige Geschäfte Eisenbahnen benutzt werden können, werden statt der bezeichneten Vergütung die für die Eisenbahnfahrt erforderlichen Auslagen ersetzt und greift in diesem Fall die in Abs. 1 bezeichnete Beschränkung nicht Platz.
4. Beamte, welche als Taxatoren oder Techniker in Wlldschadensangelegenheiten bestellt sind, haben die ihnen für Dienflgeschafte nach den deßfallsigen Vorschriften zustehenden Tagegelder und Reisekosten Vergütungen zu beziehen, falls dieselben sich zusammen höher belaufen, als die unter Nr. 1—3 normirten Sätze. Insbesondere soll unter dieser Voraussetzung den Großh. Forstineistern und Oberförstern, welche sich eines eigenen Reitpferdes oder Fuhrwerks bedienen, eine Reisekostenvergütung von drei Mark pro Pferd und Tag zustehen und zwar auch dann, wenn das Geschäft innerhalb ihres Dienstbezirkr, jedoch in der Entfernung von mindestens 5 Kilometern vom Wohnort, vorgenommen wurde.
5. Die vorstehend unter Nr. 1—4 festgesetzten Gebühren und Reisekostenvergütungen haben die Taxatoren und Techniker insbesondere auch in dem Fall zu beziehen, wenn sie sich zum Behufe ihrer Verpflichtung außerhalb ihre» Wohnortes begeben mußten.
6. Bei der Berechnung der Tagegelder wird stets — auch in den Fällen der Nr. 4 — ein Zeitaufwand von weniger als sechs Stunden für einen halben, ein solcher von sechs und mehr als sechs Stunden an einem Tage für einen ganzen Tag gerechnet.
Gießen, am 8. November 1886. Großherzogliches Kreisamt Gießen
Dr. Boekmann.
Betreffend: Die gerichtliche Untersuchung in Brandschadensfällen. Gießen, den 8. November 1886.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreise-.
Rach den Bestimmungen des § 4 der Dienstvorschriften für die Hülssbeamten der Großh. Staatsanwaltschaft vom 27. Juni 1880 haben Sie von allen stattgehabten Brandfällen sowohl der Großh. Staatsanwaltschaft als auch dem Großh. Amtsgerichte Anzeige zu erstatten. Dieser Vorschrift sind nach Mittheilung Großh. Brandversicherungs-Commission einzelne Bürgermeistereien dann nicht nachgekommen, wenn der Brand ein unbedeutender gewesen oder durch Blitzschlag entstanden ist. In Folge dieser Unterlassung ist die Einleitung einer gerichtlichen Untersuchung über die Entstehungsursache von Bränden vielfach unterblieben. Es entspricht dies aber nicht dem Interesse der Brandversicherungs-Anstalt.
Wir weisen Sie daher an, von allen in Ihren Gemeinden zum Ausbruch kommenden Bränden nicht allein uns, sondern auch dem Großh. Amtsgericht und der Großh. Staatsanwaltschaft sofort Anzeige zu erstatten und bei den angeblich durch Blitzschlag verursachten Bränden in Ihren Berichten an Großh. Amtsgericht und die Großh. Staatsanwaltschaft die Umstände besonders hervorzuheben, welche die Inbrandsetzung der Gebäude durch Blitzschlag mehr ^der weniger wahrscheinlich und beziehungsweise die Einleitung einer gerichtlichen Untersuchung hierüber geboten erscheinen lassen.
Dr. Boekmann.
Politische Ueberfkcht.
Gießen, 10. November.
Die Meldung von dem bevorstehenden Besuche des Prinz-Regenten Luitpold von Bayern in Berlin erweist sich nach der „Nordd. Allg. Zeitung" als verfrüht. Nicht der Prinz-Regent selber, sondern fein ältester Sohn, Prinz Ludwig, der präsumtive bayerische Thronfolger, wird in der Reichshauptstadt behufs Theilnahme an den bevorstehenden Hofjagden bei Letzlingen erwartet. Prinz Ludwig befand sich bekanntlich im Gefolge des Kaisers bei den letzten Manöver» tm Elsaß und lud ihn damals der Kaiser persönlich zu dem Besuche am Berliner Hose ein. Prinz Rezent Luitpold gedenkt erst dann seinen Besuch am Berliner Hose abzustatten, wann die Kaiserin von Koblenz nach der Residenz zurückgekehrt sein wird.
Der Fürst Leopold von Hohenzollern, welcher dieser Tage in Berlin weilte, ist mit seinem zweitälresten Sohne, dem Prinzen Ferdinand, Seconde-Lieutenant im ersten Garde-Regiment z. F., nach Bukarest abgereist. Prinz Ferdinand gilt bekanntlich als präsumtiver rumänischer Thronfolger, da sein Oheim, König Karl von Rumänien, kinderlos ist.
Als eine der ersten Vorlagen, welche den Reichstag nach seinem Zusammentritte beschäftigen sollen, wird jetzt officiöserseits das Mtlitär-Reltclen- H.ssetz bezeichnet. Da dasselbe die Zustimmung des Bundesrathes längst gefunden hat, so bedarf cs keiner weiteren Vorbereitungen. Wie erinnerlich, versucht die Vorlage zwischen den Meinungs-Verschiedenheiten, die bezüglich der Bettrags- Leistungen der Hauptleute zweiter Klasse und der Lieutenants, woran s. Z. der erste Entwurf des Militär Relictengesetzes scheiterte, zu vermitteln. Zu Diefem Behufs wird vorgeschlagen, die volle Beitrogspflicht auch dieser Osfictere prin- cipiell anzuerkennen, dagegen die Durchführung dieses PrincipS so lange auszu- setzen, bis sich eine entsprechende Erhöhung der Gehälter erreichen läßt. Ob dieses Compromiß in der bevorstehenden Reichstagssession mehr Aussicht auf Erfolg hat, als früher, steht allerdings noch sehr dahin.
Anläßlich der im ersten Berliner Reichstags-Wahlkreise bevorstehenden Nachwahl sind nunmehr die freisinnigen Wähler über ihren Candi- daten schlüssig geworden, als welcher der Lanvgerichtsrath Klotz aufgestellt worben ist. Derselbe vertrat früher wiederholt den sechsten Berliner Wahl
kreis, bis die freisinnige Partei denselben 1884, gleich dem vierten Wahlkreise, definitiv der Socialdemokratie überlassen mußte. Die Nationalliberalen halten an Stadtrath Marggraff als ihrem Candidaten fest, dagegen verlautet noch nichts darüber, wer conservativerseits aufgestellt werden soll, nachdem Herr v. Levetzow aus die ihm angebotene Candidatur definitiv verzichtet hat. Wie es heißt, tragen sich auch die Antisemiten mit dem Gedanken einer besonderen Candidatur und da jedenfalls auch die Socialdemokraten mit einem Zähl-Can- didaten auf dem Plane erscheinen werden, so dürfte die Berliner Reichstags- Nachwahl ein recht merkwürdiges Bild abgeben, lieber das Ergebniß der Wahlmänner-Wahlen im ersten Berliner Landtags-Wahlkreise waren allerlei widerspruchsvolle Nachrichten verbreitet worden, namentlich hinsichtlich der Nationalliberalen. Wie nun die „Nationallib. Corresp." feststellt, haben die Nationalliberalen nicht nur keine Mandate verloren, sondern mindestens fünf gewonnen. Fünf Wahlmänner schieden nationalliberalerseits aus und zehn wurden gewählt; an dem schließlichen Ausgange der Hauptwahl wird hierdurch freilich nicht das Mindeste geändert.
lieber den Gang der kirchenpolitischen Verhandlungen zwischen Berlin und Rom ist in jüngster Zeit Manches berichtet worden und doch weiß man nicht, wie die Sachen eigentlich stehen. Auch bezüglich der Ocdens- srage scheint noch gar nichts weiter entschieden zu sein, wenigstens läßt sich die „Germania" aus Rom melden, daß über die Frage der religiösen Orden noch nichts zu hören sei und daß hierüber dem Anscheine nach dem Vatikan noch keine Vorschläge aus Berlin zugegangen seien.
Inden Preß-Erörterungen über die bulgarischen Angelegenheiten stehen die Eröffnungsreden in den österreichischen und ungarischen Delegationen und die Thronrede des Kaisers Franz Josef augenblicklich noch im Vordergrund. Man hatte erwartet, daß die ungemein kriegerisch klingenden Aeuße- rungen der Herren Smolka und Graf Ludwig Tisza seitens der Regierung in der Thronrede einen entschiedenen Dämpfer erhalten würden, aber dies ist nur in sehr lauer Weise geschehen und es läßt sich nicht verkennen, daß in der Thronrede ein ziemlich ernster Ton hinsichtlich der Lage in Bulgarien voiklingt. Dies betonen auch die Wiener Blätter in ihrer Besprechung der kaiserl. Rede und herrscht in diesen Kommentaren allgemein der Eindruck vor, daß, unge»


