1886
Nr. 86
«rei» vierteljährlich 2 Mari LV Pf. ^***$flk Arch Me Post bezogen vierteljährlich 2 SRcn >V
Erscheint IL-ttch «tt »nähme M «O«tB-S
Btfcectmt Schnkstraße 7.
jenen können Kost und
Betr e sfend:
,.bJ6L
t SZL
** ««er»
Uit Gr 12.
ießener Anzeiger
Amts- und AnzeigeblaN für den Kreis Metzen.
Erstes Blatt. Sonntag bell. April
W5
Ltt 6l‘ [005
Seichen, das; es mit dieser Behörde vorbei sei. Aus den fahrenden Zugen seren niemals Wagen gepfändet morden, sondern nur solche, dtt sich längere Zeit auden Stationen aufhielten. Diese Frage läßt sich nur rn Gememschaft nut der ganzen
bemerk, einer «-nßerung des Vor-
redners aeaenüber das; der deutsche Eisenbahnverkehr darunter leide, wenn die ofter- reichischen Bahnen ihre Wagen nicht gern nach Deutschland senden und Deutschland umgehen. empfehlen die Annahme im Interesse
des Eisenbabnverkelirs.' Das Haus beschloß dem Anträge der Kommission entsprechend.
Es folgte die dritte Berathung des Unfallversicherungsgesetzes für die k°rMn°r°ldiscu,si°n aus, daß zu den Interessen, j,ic in der Kranken- und Unsalluersicherung bisher zum Ausdruck gekommen
Neu. w Äschen 20. ««tunboKtn ^Bierbrauerei. BMäi ver- ____Neustadt 15, ^.Bismarckstratze, Mure sehr ■ Näheres zu erfr. W 11,3. Stock, lF Zimier, nach 4 M Kost, zu ver- _ tiudwigsplatz 4. vergehende mobiitTe je Zumuer, zu rer- ckMatze 14,1,. Et, Mr zu vermiethen. trotze 31, parterre, t ongrenz. Stube ist zu vermiethen. ttergaste 5, II. Et.
° Hießen, am 9. Aprll 1886.
Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes vom 27. April Hl, den Bau und bie
treffend, hier insbesondere die Unterhaltung rc. dein dem Zuge von Staatsstraßen lieg - *
Das Großherzoglich Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Beltershain, (berstadt, Gettshauftn. Greßen^ ^ßew Hungen, Inheiden, Keffelbach, Klein-Linden, Lang-Göns, Lanjsdorf, ^ich, Ltndenstruth, Lo , , -
* Beifingen, Nonnenrotb, Ober-Hörgern, Neiskirche, Röthges, Ruttershausen, Steinbach und Utphe.
Das in obigem Betreff unterm 19. v. M. erlassene Ausschreiben Groß. Ministeriums der Finanzen, Abt)erung fu < Kreisbauämter theilen wir Ihnen nachstehend zu geeigneter Kenntnisnahme mit.
Dr. Bseknanu.
Aus Veranlassung von Zweifeln, welche über Auslegung des rubr. Gertzes entstanden sind, wird in Bezug aus die
Staatsstraßen gelegenen Ortsdurchfahrten auf Grund der zwischen Großherzoglichm Ministerium des Innern und der 3 f 3
der Finanzen geführten Verhandlungen mit Ermächtigung des Letzteren hiermit ds Nachstehende bestimmt : lRossonnflaster aevssasterten Fuß-
1) Nach Artikel 4 pos. 1 des Gesetzes vom 27. April 1881 sind die Men der Unterhaltung und Erneuerung von WpW 6 U
WÄÄ.’SÄ'Ä’ÄÄ»« U !-- c." .«”»*•) M‘
Fällen Anwendung, in welchen die Pflasteranlagen zur Zeit des Inkrafttretens jeies Gesetzes etwa erneuerungs- od P . l uothwendig wird, deren 3) Der Staat erscheint nur dann zur Wiederherstellung von Pflasteranlügen verpflichtet, wenn dieselbe durch solche Arbeiten uoigwen y
Kosten vom Staate zu tragen stnd. i „ . r\„faill,rj.fnhrtpn im stuae der Staatsstraßen ge-
4) Die Großherzoglichen Kreisbauämter haben auch fernerhin die Aufsicht über die innerhalb der Ortsdurchsh ^8^ ordnungsmäßigen Zu« legenen Pflasteranlagen in technischer Beziehung zu führen. Es erwächst denselb-.n hieraus, die Verpflichtung, M ^sMichkeiten evcnt. durch Verstand dieser Anlagen in geeigneter Weise Sorge zu tragen und säumige Gemeinden zur Erfüllung ihrer diesbezüglich
mittlung der zuständigen Verwaltungsbehörde, zu veranlassen. ii»iorbaltunas-Arbeiten welche bei Reparaturen und
5) Die Kosten für alle in Artikel 4 pos. 1 des mehrerwähnten Gesetzes nicht genannten ^rMung , , w ) £ eines privat-
Erneuerungen in den Ortsdurchfahrten erforderlich werden, hat nach Artikel 4 PZ, 2 der Staat zu tragen, sofern diese Verpflichlung 9 rWnÄÄÄ s°mmt deren Stauung; W uno Futter-Mauern; Schutzgeländer; Banmpflanzungen,
Brücken, Kanäle und Dohlen sammt deren Zubehör, als SchUtzsteme' EmMgitt-r rc. Materialbeschaffung fernerhin dem Staate zur Last.
durch solche Neuanlagen die allgemeinen Straßen^ der für den Neubau gütigen gesetzlichen Bestimmungen
Großherzoglichm Ministeriums der FinanzenentwederSa^ b-riebunasweise vom 30. October 1860, Herstellung und Unterhaltung der int Zuge der
säsäss aÄ-ÄÄ"«-** --- * «'“*• ■—*
Ä1 BiMg unb ebl „ v,,Äu-«ch,I» smd d-, -X«—-« d« >- ««-- >-
---Da- Satan« «nf S<». «»d S.tlene.nMflM« l« d-, M- d-, SW Wen.
Bekanntmachung.
sinttt
öta ul') Mi« 2182
tBlödner^
fratb- d- Bl. ___
• Anzeigm.
Imi furehtet betroffen wurde, oder chvindel, Lähmungen, an krankhaften Nenen« le die Broschüre „Ueber wg u. Heilung“. 3. Anfl., . Landw.-Bataillonsarzt n in Vilshofen, Bayern o, beziehen. 227 amlscandidat wünscht n Mhhülfesttmren
Reichstag.
E. K. Berlin, 9. April 1886.
Zur Berathun- stand in zweiter Lesung der Gesetzentwurf betrcn'elw^e Unzulässigkeit der Pfändung von Eisenbahnbetrlebomrtte .
5em Eommissionsantrage soll die Pfändung ausgeschlossen "^^ense tigkeit vcr- der inländischen Bahnen, für tue auslandilchen nur dann, wenn Tegenie s
bUlßt Ä'bg. v. Strombeck (ksv.) giebt zur^Erwägunganheim, ob man nicht außer den Fahrbetriebsmitteln auch andere Gerathe für den Betrieb unter das C 3
mUjl'e' Abg. Schrader (dfr.) bestreitet das Bedürfniß-für dieses Gesetz.^ ^Zwar sei dies von Bayern und Sachten behauptet, aber man habe ) ^i ein
Les Reichseisenbahnamts gefordert, welches doch darnit befaßt fern mußte,
LAS
ba§
rW »®- f’wlt""
AuShull^ 4
* w*“säS-J S 8S WÄ£ Ä
Stadtthelle in steigendem Maße zu einer grEichm Wobnunaen mit einem penetranten, widerwärtigen Gestank. Wer seine Wohnräume nicht
wälzen fich nach der Stadt^und erfüllen st»n nlang StraßenfZungen^nm^^p ^en, eine höchst störende B°-
verpestet haben will, mutz die Fenster geschlossen^halten, w s ch M stichhaltig, da durch Unterarbeiten der unverbrannten Cresceutien
SÄ ÄÄä* XWÄW» »S— -»«— » **■" -
Sli * °-“m •* "f ®™i ***** *
S Lk -* """" __
i°oh.,m i«,»»-««,.i w* >«*'“*•1 1 "’**■1 *“'*■
1 Sack mit Waschleine, 1 Pack Kleider. «nlirnamt Gieüen
Gießen, am 10. April 1886. Großh-rzoglch-^P°ür-^mt Gießen.
E
r*


