Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Mp. 8 Zweites Blatt
Vrrreau r Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montagö.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit BringerUch«.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 P".
Betreffend: Da» Ersatz-Geschäft für 1886.
Bekanntmachung.
Mit Bezug aus die Bestimmungen der Deutschen Wehr-Ordnung fordern wir alle im Jahr 1866 geborenen Militärpflichtigen, sowie die in früheren Jahren geborenen, welche sich ito$ nicht zur Musterung gestellt haben, oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauernden Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlings Handwerksgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit auf, sich behufs Eintragung ihrer Ranken in die Stammrolle in der Zeit vom 13. Januar bi» zum 1. Februar l. I. bei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes, beziehungsweise ihres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein und wenn sie sich bereits bei einer früheren Musterung gestellt haben, ihren Loosungs-
Schein vorzulegen.
Wir machen zugleich darauf aufmerksam, daß Diejenigen, welche die Anmeldung unterlassen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mark oder mit Hast bis zu drei Tagen belegt, von der Theilnahme an der Loosung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc.
verlustig erklärt werden.
Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, Meldungen verpflichtet.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien bekannt machen zu lassen.
Gießen, am 2. Januar 1886.
welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder Lehr-, Brod- und Fabrikherrn zu diesen An- des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum emjayrrg TreiiöUligen Duma aus Grund von Schulzeugnissen.
Bekanntmachung.
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden sterdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige besuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Dir Berechtigung zum einjährig steiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar de8 Zalires nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20.. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a. Geburtszeugnitz; *
b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen äctiven Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93
o. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
d. das Schulzeugniß.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung de- Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein., den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.
Zu pos. d : daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für bfe Universität und die de^elben gleichgestellten Hochschulen und Reif^eugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen 1. Ord., sämmtlich nach de« Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (I. Thell der Wehr-Ordnung vom 28. Septbr. 1875 — Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.
und 94 der angeführten Ersatz-Ord. verwiesen.
Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende:
Dr. Zeller.
Wochen - Ueberficht.
Gießen, 9. Januar.
Die erste Woche des neuen Jahres liegt nun hinter uns. Dieselbe hat uns Deutschen in dem Königs-Jubiläum Kaiser Wilhelms ein hochbedeutsames Ereigniß gebracht und die herzliche Theilnahme, welche sich anläßlich desselben nicht nur innerhalb der Reichsgrenze, sondern auch von zahlreichen im Auslande lebenden Deutschen für unfern Heldenkaiser kund gab, ist ein erhebender Beweis für die ungeminderte Liebe und Verehrung, welche das deutsche Volk seinem ehrwürdigen Oberhaupte bei jeder Gelegenheit entgegenträgt. Allseitig wird anerkannt, daß der Kaiser auch bei seiner Jubiläumsfeier wieder eine außerordentliche Frische und körperliche Elasticität bewiesen; seine 89 Jahre hinderten den Monarchen nicht, das ganze umfangreiche Ceremoniell in steter persönlicher Betheiligung zu erledigen und die anstrengende Gratulations-Cour im Weißen Saale sogar stehend entgegenzunehmen.
Prinz Wilhelm von Preußen ist von den Masern wieder vollständig hergestellt; auch seine von derselben Krankheit befallene Gemahlin befindet sich entschieden aus dem Wege der Besserung.
Die Woche hat uns durch die Wiederaufnahme der Arbeiten des Bundesrathes und des Reichstages wieder in die parlamen- rische Thätigkeit versetzt, welche sich in nächster Woche durch den Zusammentritt des preußischen Landtages noch erweitert. Freitag und Samstag dürfte der Reichstag wahrscheinlich zur vollständigen Erledigung des Etats verwenden, nächsten Montag soll sodann die erste Lesung der Nordostsee-Kanal-Vorlage erfolgen und darf man wohl jetzt schon die Erwartung äußern, daß die Vorlage
die Zustimmung des Hauses finden wird, da Einwendungen gegen dieselbe von der Presse der verschiedenen Parteien so gut wie gar nicht gemacht worden sind. Leider wird mit der Eröffnung des preußischen Landtages sich auch die alte Concurrenz desselben mit den Reichstags-Verhandlungen wieder fühlbar machen. In ersterem muß bis 1. April der Staatshaushalt fertiggestellt sein und oer Reichstag hat eine solche Fülle von Aufgaben vor sich, daß er genöthigt ist, seine ganze Zeit auf's Fleißigste zu benutzen, wenn er nicht bis in den Sommer hinein tagen will. Es soll nun das Abgeordnetenhaus wieder die Vor- mittags- und der Reichstag die Nachmittagsstunden ausnutzen, wie dies schon früher geschehen ist und auf diese Weise läßt es sich allerdings ermöglichen, die Geschäfte äußerlich ziemlich glatt abzuwickeln. Dennoch wird aber die Thätigkeit beider Parlamente durch die gegenseitigen Rücksichten oft genug gehemmt werden und Der rasche Fluß der Arbeiten vielfache Stockungen und Hemmnisse auszuweisen haben. Die durch die parlamentarische Concurrenz hervorgerusenen Uebelstände lassen sich aber nun einmal nicht ganz beseitigen, es kann sich nur darum handeln, sie zu mildern, und dies wird erreicht, wenn man sich allseitig bemüht, die Verhandlungen in möglichst sachlicher und ruhiger Weise zu. führen.
Bekanntlich ist im October des vorigen Jahres durch das Kriegsschiff „Nautilus" die deutsche Flagge auf den Marschalls-Jnseln in der Südsee, südlich von den Karolinen gelegen, gehißt worden. Ueber dieses Er- eigniß geht nun dem „Hamb. Corresp." aus Jakut, der Hauptinsel des Marschalls-Archipels, ein längerer Bericht zu, aus welchem erhellt, daß die Feierlichkeit auf allen größeren der 31 Inseln in angemessener Wesse vor sich


