1886
Dienstag den 9. November
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PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. Durch die Poft be-oqen vierteljährlich
Erscheint täglich mit Aufnahme des MontagS.
Bureanr Schulstraße 7.
Betreffend: Die Herbstübungen der Großherzoglichen (25.) Division.
1.
Gießen, am 5. November 1886.
Betreffend: Die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr.
derselben hierdurch erinnert.
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8. Abwesenheitserklärung.
9. Dienstnachrichten:
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 5. October dem evangel. Pfarrer Gustav Tyeovor Mencke zu Stumpertenrod die evangel. Pfarrstelle zu Wölfersheim zu übertragen: am 12. October dem evangel. Pfarrer Karl Uhrig zu Groß-Umstadt die evangel. Psarrstelle zu Altenstadt zu übertragen.
Am 16. September wurde den Schulamtsaspiranten Heinrich Weiffenbach aus Badenheim, Michael Frieß aus Harxheim, Gottfried Weber aus Ilbenstadt, Georg Schöpp aus Urberach und Johann Baptist Zimmermann aus Gau-Bischofsheim, dem Schullehrer Karl Pfaff in Weisenau und dem Oberlehrer Georg Augustin Rieth zu Biblis Lehrerstellen, ferner den Schulamtsaspirantinnen Katharina Acker aus Bodenheim, Scholastika Diehl aus Kastel und Anna Weyer zu Mainz, sowie dec Lehrerin Anna Marckwardt zu Kostheim Lehrerinnenstellen an der Volksschule zu Mainz, am 22. September wuroe dem Schulamtsaspiranten Ludwig Maul aus Ensheim die 2. Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Walldorf übertragen; am 23. September wurde dem Finanzaspiranten Philipp Fornoff aus Ober-Kinzig das Patent als Geometer 2. Klaffe für den Kreis Erbach ertheilt; am 25. September wurde dem Schul- amtsaspiranten Johann Avam Schmidt aus Ober-Schönmattenwag die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Groß - Hausen, am 27. September wurde dem Schulamtsaspiranten Johannes Hoffmann aus Mainz die Lehrerstelle an der Gemeindefchule zu Sonderbach, am 28. September wurde dem Schulamts- asptranten Adam Schäfer aus Langsdorf eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Londorf übertragen; am 29. September wurden der Dompfarrer Wilhelm Thomas zu Mainz und der Dompräbendat und Profeffor am bischöflichen Seminar Dr. Johannes Holzammer zu Domkapitularen ernannt; am 2. Oclober wurde der Schulamtsaspirant'.n Dorothea Reich aus Offenbach eine Lehrerinnenstelle an der Gemeindeschule zu Bad Nauheim, am 6. October wurde dem Schulamtsapiranten Georg Lengfelder aus Sem) eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Nieder - Beerbach, am 7. Octobsr wurde dem Schulamts-
Deutschland.
Darmstadt, 6. November. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben dem Oberst Rüti, Commandeur des GenSdarmerie'Corps, aus Veranlassung seines heute stattfindenden 50jährigen Dienstjubiläums das Ritterkreuz 1. Klaffe des Ludewigsordens allergnädigst zu verleihen geruht.
— Am 1. November d. I. wurde der Hilfswärter Heinrich Heßler aus Groß-Lumda zum Bahnwärter bei den Oberhejstschen Eisenbahnen ernannt. . .
Darmstadt, 5. November. Das Großherzoglrche Regrerungsblatt (Ber» läge Nr. 27) enthält:
1. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That:
Seine Königliche Hoheit Der Großherzog haben der 11jährigen Tochter des Felvschützen Knies zu Offenheim, Emma Knies, in Anerkennung der von ihr am ersten Osterfeiertage l. I. mit Muth und Entschloffenheit und unter eigener Lebensgefahr vollbrachten Rettung ihres 3jährigen Schwesterchens vom Tode des Ertrinkens eine Geldprämie zu verwilligen geruht.
2. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Ernchlung eines Familien * Fideicommiffes durch Karl Kempff zu Gießen betreffend.
3. Bekanntmachung deffelben Ministeriums, die Bestätigung von Stfftungen und Vermächtniffen betreffend.
4. Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Finanzen, die Organrsatron der Unfallversicherung betreffend.
An Stelle des Großh. Kreisraths v. Bechtold ist wegen dessen Versetzung der Rath bet Großh. Pcovinzialdirectton Oberhessen, Regierungsrath Jost zu .Gießen, zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Schiedsgerichts im Bezirke der Oberhessischen Eisenbahnen ernannt worden.
5. Ordensverleihungen.
6. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.
7. Namensveränderungen.
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leßener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Das Großherzogliche Ixeisamt Gießen
an die Grotzherzoglicheir Bürgermeistereien des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 8. October l. I. - Anzeiger Nr. 236 - noch nicht entsprochen haben, werden an Erledigung
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ne Offerten sind bei der ^reichen. '
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Darmstadt, am 1. November 1886.
Die Truppen der Division haben auch in diesem Jahre während der Herbstübungen sowohl in der Provinz Starkenburg wie in der Provinz Oberhessen eine freundliche Ausnahme gefunden, daß es der Division ein Bedürfniß ist, den betheiligten Kressen, Gemeinden sowie den einzelnen Bewohnern hierfür den wärmsten ®erjogti^c9J!itiiflctium die Division bittet, der von der Einquartierung betroffenen Bevölkerung in geeignet erscheinender Werse hiervon Kenntniß geben zu wollen, benutzt sie die Gelegenheit, um dem Großherzoglichen Ministerium den Provinzral-Directionen und Kreisamtern zur dre entgegenkommende Unterstützung ^Vorbereitung und Durchführung der Manöver verbmdl.chst „d°nken-^^ Divisions-Kommandeur: r>°« Grobherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz Generalmajor m^Migade.Kommandeur.
Betreffend: Den Rundgang der Feldgeschworenen. ©iegen, den 1. November 1886.
Das Großhcrzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche mit Erledigung unserer Auflage vom 17. September l- Js. — Anzeiger Nr. 219 — noch im Rückstände sind, werden an Erledigung derselben mit Frist von 8 Tagen erinnert.
Dr. Boekmann. _____
Das nachstehend abgedruckte Schreiben der Grobherzoglichen (25.) Division an Großherzogliches Ministerium des Jnnem und der Justiz bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. .
Gießen, den 6. November 1886. Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
E« wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das 1. Bataillon des Großherzoglichen Infanterie-Regiments Nr. 116 bin 9., 10., 11. und 12. November I. I., von 1 bis 4 Uhr Nachmittag»,
das aefechtsmaßiqe Einzelschießen in der Sandgrube bei Wie,eck mit der Schußrichtung gegen den Hangelstein abhalten wirdunb daß an den genannten Stagen von 1—4 Uhr Nachmittags das Betreten des Hangelsteiner Walder zwischen den beiden Straßen Wreseck Altenbuseck und Gteßen Daubrmgen, tm Norden begrenzt durch den Hangelsteiner Bergrücken, untersagt ist.
Gießen, am 5. November 1886. Großherzoglrches Kretsamt Großen
D Dr. Boekmann.


