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Nr. 209 Erstes Blatt. Donnerstag den 9. September 1886.
ichewr Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
S-»°lstr°ß-7. Erscheint t»«lich mit ««nahm- de« M-«t«gS. m^-j7hrNch p’iÄT
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Amtlicher Hheil.
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz dem Vorstande der Heilanstalt für Kranke zu Lauterbach die Erlaubniß ertheilt hat, zur Gewinnung der Mittel für ein neu zu erbauendes Krankenhaus im Herbst d. I. eine weitere Verloosung von Gebrauchs- und Luxusgegenständen zu veranstalten.
Er dürfen hierbei nicht mehr als 2000 Sooft ä 50 H ausgegeben werden und soll aus 10 Loose mindestens 1 Gewinn von nicht unter 50 H Werth fallen.
Gießen, den 7. September 1886. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
__I. V.: Jost.____________________________________________________________________
Gießen, am 7. September 1886.
Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes über den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter sechs Jahren.
Das Großherzogliche Kreisantt Gießen
an die Grotzherzoglicherr Bürgermeistereien des Kreise».
Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 12. August l. I. (Anzeigeblatt Nr. 187) noch nicht entsprochen haben, werden hierdurch an alsbaldige Erledigung derselben erinnert.
____________________________________________________________I. V.: Jost, RegierungSrath.__
Bekanntmachung.
Wenn Vormünder Jntraden an den Waisenhauskaffenrechner einsenden, wollen sie dabei immer angeben, für welche Waisen es geschieht.
Gießen, am 1. September 1886. Groß herzogliches Amtsgericht.
Langsdorfs.
Berlin, 5. September. Die dem neuen deutsch-spanischen Handelsvertrags beigegebene Begründung lautet nach der „Köln. Ztg." wie folgt:
Der Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen Deutschland und Spanien vom 12. Juli 1883, welcher durch Nachtrags-Uebereinkommen vom 10. Mai 1885 in wenigen Punkten modtficirt worden ist, stchert den beiderseitigen Staatsangehörigen in Bezug auf Handel, Schifffahrt und Gewerbebetrieb, Niederlaffung und Aufenthalt, in Bezug auf freie Ausübung der Religion, den Erwerb und die Veräußerung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, die Reichsverfolgung, den Patent-, Marken- und Musterschutz, die Gleichstellung mit den Inländern. Ferner enthält der Vertrag eine Reihe wichtiger Zolltarif-Vereinbarungen und gewährt beiden Theilen bedingungslose Meistbegünstigung in Bezug auf Eingangs- und Ausgangs-Abgaben, die Durchfuhr, die zollamtlichen Niederlagen, die Gebühren, die Zollbehandlung und Zollabfertigung. Die Schifffahrts- Beziehungen zwischen beiden Ländern sind im Wesentlichen auf dem Fuße der Gleichberechtigung der beiderseitigen Flaggen geregelt. Auch für die überseeischen Provinzen Spaniens ist den deutschen Staatsangehörigen, sowie den deutschen Producten und Fabrikaten die Behandlung auf dem Fuße der meistbegünstigten Nation zugesichert. Für die Entwickelung und Förderung unserer Handels- Beziehungen zu Spanten haben sich diese Stipulationen bewährt. Insbesondere weist der deutsche Ausfuhrhandel nach Spanten ungeachtet der Störungen, welche der Verkehr durch Cholera unb Ueberschwemmungen in Spanien zeitweise erlitten hat, fortdauernd erfreuliche Ergebnisse auf.
Unter diesen Umständen hat die Kaiserliche Regierung behufs thunlichster Wahrung der ihrer Fürsorge anvertrauten wirthschastlichen Interessen der Nation es als ihre Aufgabe erachtet, mit der spanischen Regierung in Verhandlung darüber zu treten, daß das bestehende vertragsmäßige Verhältniß, welches mit dem 30. Juni k. I. zu Ende geht, auf eine weitere Reihe von Jahren sichergestellt werde. Es lag hierzu umsomehr Veranlassung vor, als Frankreich durch einen bis zum 1. Februar 1892 gütigen Vertrag mit Spanien eine feste Grundlage für seine Handelsbeziehungen zu diesem Lande geschaffen hat und neuerdings auch den britischen Provinzen das Recht der Meistbegünstigung in Spanien auf eine Reihe von Jahren vertragsmäßig eingeräumt worden ist. Den Bemühungen der Kaiserlichen Regierung ist es denn auch gelungen, das bestehende Vertragsverhältniß ohne jede Modifikation durch das anliegende Uebereinkommen bis zum 1. Februar 1892 zu verlängern. Außerdem ist in gleicher Weise, wie dies im spanisch-französischen Vertrage von 1882 geschehen, Vereinbarung dahin getroffen worden, daß der Vertrag, sofern er nicht 12 Monate vor jenem Endtermin gekündigt sein wird, bis zum Ablauf eines Jahres von dem Tnge ab weiter in Kraft bleibt, an welchem die Kündigung seitens eines der vertragschließenden Theile erfolgt ist.
Telegraphische Depesche«.
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Wien, 7. September. Das „Fremdenbatt" sieht in dem Entschlüsse des Fürsten Alexander, abzudanken, ein unübertroffenes Beispiel wahrer Hingebung für sein Volk und einen 'hochherzigen Act zur Abwendung der Gefahren. Hoffentlich werde die Fürstenfrage in voller Legalität und friedlich ausgetragen.
— Die „Presse" fordert von dem Wiener Cabinet eine gesunde und kräftige Compensationspolttik, aber keineswegs eine selbstmörderische Politik, welche die bulgarischen oder englischen Kastanien aus dem Feuer holt.
London, 7. September. Die Botschafter Deutschlands und der Türkei, sowie sie Geschäftsträger Italiens, Frankreichs und Oesterreich hatten gestern eine längere
Unterredung mit Lord Jddesleigh, welcher dann im Laufe des Tages wiederholt mit Lord Salisbury conferirte.
-*■ Die „Morning - Post" hofft, England werde bald Gelegenheit haben, die russische Diplomatie zu überzeugen, daß, wenn ihre Balkanaction theilweise sich auf die Anr V me stütze, England mache sich nichts daraus, ob Bulgarien ein unabhängiger
-1i?r.f'Cr-?hcr als Brücke für einen russischen Marsch nach Konstantinopel diene, das Petersburger Cabinet die Rechnung ohne den Wirth mache. Nicht das Schicksal Bulgariens, sondern der Triumph der russischen Politik aus dem Balkan berühre England sowohl als große mohamedanische, wie auch als europäische Macht. Englands traditionelle Politik gegenüber der Türkei sei nicht aufgegeben. Falls England nicht seine Stellung in Europa wie im Orient aufgeben wolle, müsse es vorbereitet fein, Opfer zu bringen. Das Petersburger Cabinet müsse nicht zu hastig Schlüsse ziehen, welche mit der traditionellen britischen Politik und den Interessen der civtlisirten Welt nicht übereinstimme.
London, 7. September. Im Unterhaus erklärte Fergusson: Die Negierung erhielt keine Mittheilung von einer Seitens der Tripelallianz angeblich beabsichtigten Theilung Südost-Europas. Der Gedanke einer russischen Occupation Bulgariens oder dessen Verwaltung durch einen russischen Gouverneur beruhe auf der Hypothese von der Zulässigkeit einer separaten Action Seitens einer einzelnen Macht, welche die Negierung indessen nicht als wahrscheinlich annehmen könne. Was die Nachricht von dem Aufgeben Port Hamiltons angehe, so habe die Regierung keinen derartigen Beschluß gefaßt.
Sofia, 7. September. Fürst Alexander besuchte gestern die Casernen und Lager und legte ben ihn umgebenden Offizieren wiederholt die Nothwendigkeit seiner Abreise dar. Er ermahnte dieselben, einig zu bleiben und der neuen Ordnung der Dinge ihre Dienste zu widmen.
Sofia, 7. September. In Folge des Seitens der Minister und hervorragenden Parteiführer geäußerten Wunsches soll sich der russische Consul bereit erklärt haben, eine Abschrift der ihm gestern zugegangenen und von ihm mündlich mitgetheiUen Depesche über die bezüglich Bulgariens zu beobachtende Politik Rußlands der Regierung zu geben.
Sofia, 7. September, Mittags. Es hat sich eine neue Regentschaft gebildet, welche aus Stambulow, Mutkurow und Karawelow besteht. Das Ministerium besteht aus Rodoslawow (Präsident), Stoilow (Justiz), Natchevitsch (Auswärtiges), Geschow (Finanzen), Jvantchow (Unterricht), Nikolajew (Krieg). Der Fürst empfing heute Vormittag die neue Regierung und die Vertreter der Mächte und beabsichtigt, um 21/3 Uhr abzureisen. Der Regentschaftsrath und mehrere Minister und Offiziere begleiten den Fürsten nach Lompalanka, von wo derselbe voraussichtlich eine Proklamation erläßt.
Petersburg, 7. September. Das Kaiserpaar und der Thronfolger, sowie die Großfürsten Georg und Wladimir sind gestern Nachmittag um 5 Uhr zu den Manöoern bei Brest-Litowsk abgereist.
Sofia, 7. September. s„Havas"-Meldung.^ Da sich der gestrige Ministerrath nicht über die Bildung einer provisorischen Regierung einigen konnte, wurde beschlossen, den Fürsten zu ersuchen, vor seiner officiellen Abdankung die Mitglieder für die provisorische Regierung zu bezeichnen.
Konstantinopel, 7. September. Wie verlautet, wäre der Sultan von russischer Seite darauf aufmerksam gemacht worden, daß die Ersetzung des Botschafter s- Thornton durch White geeignet sein könnte, die Orientfrage einigermaßen zu ver- scharfen^ bm [ct)ten Nachrichten aus Sofia läßt die Haltung der bulgarischen Armee es ungewiß erscheinen, ob die Abreise des Fürsten Alexander wirklich in den nächsten Tagen erfolgt. Die diesbezüglichen, Alexander von den fremden Cabincten zugehenden Rathschläge sollen nicht übereinstimmend sein.
Sofia. T September. lPrivat. Depesche.) Fürst Alexander ist Nachmittag» 4 Uhr, von Stambuloff und den übrigen RegentschafttrathSwitgliedern und Ministern begleitet, nach Lompalanka abgereist, woselbst er morgen Nachmittag eintrifft.


