Mittwoch den 8. September
Nr. 208
1886
Drei- vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
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Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.
Bureau r Schulstraße 7.
Gießen, den 6. September 1886.
Betreffend: Die Abschätzung der durch Truppenübungen entstandenen Flurschäden im Kreise Gießen.
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seines Volkes heimgerufen, die Zügel der Regierung wieder ergreifen wollte, ist die bulgarische Affaire an der entscheidenden Stelle oder vielmehr an einem hoch- kritischen Wendepunkte angelangt. Kaiser Alexander hat dem Fürsten von Bulgarien aus die Ergebenheits-Depesche, welche letzterer dem Czaren von Rustschuk aus zugehen ließ, in denkbar schroffster Weise geantwortet und ihm mit Unge- schminklheit erklärt, daß er, der Czar, die Rückkehr des Fürsten Alexander nach Bulgarien nimmermehr gutheißen werde und möge der Fürst Dies wohl erwägen. An den jugendlichen Bulgarenfürsten ist nunmehr die schwere Entscheidung herangetreten, ob er dem Machtwort des Czaren gehorchen und die bulgarische Krone niederlegen oder aber, gestützt einzig auf die Liebe und Treue der Bulgaren, dem Zorne seines kaiserlichen Vetters auch ferner noch Trotz bieten soll. Die gesammte europäische Presse ist einstimmig der Ansicht, daß nunmehr die Abdankung des Fürsten unvermeidlich sei. Fürst Alexander hat sich auch in diesem Sinne entschieden und am Samstag erklärt, daß er die Krone niederlegen wolle. Gegen sich hat er den Groll des mächtigen Rußland, gegen sich hat er die Anschläge und Ränke einer verrätherischen Partei im eigenen Lande — ist doch versucht worden, den Zug, der den Fürsten von Elena nach Philippopel führte, zum Entgleisen zu bringen! — für sich aber hat er nur seine 3 Millionen Bulgaren und die Sympathien der öffentlichen Meinung Europas. Gewiß ist die öffentliche Meinung eine nicht zu unterschätzende Macht, aber wenn der Czar seine Heere nach Bulgarien zur Vertreibung des „Battenbergers" entsendet, so nützen dem letzteren auch die wärmsten Sympathien nichts!
Das deutsch-österreichische Freundschafts - Bündniß hat soeben in der ungarischen Hauptstadt eine neue Besiegelung erfahren. Anläßlich der Ofener Jubelfeier fand in Pesth am Donnerstag ein von der Stadt hen fremden Deputationen gegebenes Festbanket statt. Bet demselben toastete der Pesther Oberbürgermeister in warmen Worten auf Kaiser Wilhelm, den glorreichen Verbündeten Kaiser Franz Josess und pries den deutschen Kaiser als den wahren Friedensfürsten. In Erwiderung hierauf brachte Generallieutenant v. Schlichting, der Führer der preußischen Osficiers-Deputation, auf einem zweiten, am Freitag stattgesundenen Festbankete, unter Hinweis auf die Theil- nahme der brandenburgischen Truppen an der Erstürmung Ofens, einen nut stürmischer Begeisterung aufgenommenen Toast aus das Fortbestehen der Waffen- brüderschast zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn, aus Ungarn und auf die Stadt Ofen aus.
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erstraße 8.
Im Auftrage Gr. Ministeriums des Innern und der Justiz bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß den Anordnungen der Preußischen Gendarmen, welche als Führer von Gendarmerie-Patrouillen im Bereiche des Großherzogthums auf dem Manöver-Terrain fungiren, in gleicher Weise wie denjenigen der Großh. Hessischen Gendarmen auch Seitens der Civilbevölkerung Folge zu leisten ist.
Gießen, am 6. September 1886. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V: Jost, Regierungsrath.
Politische Ueberfkcht.
Sießeu, 7. September.
Der deutsche Kronprinz hat am Freitag Nachmittag Berlin ver- laffen und sich behuss der Truppen-Besichtigungen im Bereiche der 4. Armee- Jnspection nach Bayern begeben. Samstag srüh 7 Uhr traf der hohe Herr mit seiner militärischen Begleitung in Augsburg ein und fuhr alsdann nach kurzer Erholung mittelst Extrazuges nach Lager Lechfeld zur Jnspection der Kavallerie-Division. Derselben wohnte auch der Prinz-Regent Luitpold bei, bei welchem der Kronprinz nach der Rückkehr vom Lechselde das Diner einnahm. Die Truppen-Besichtigungen dauern bis zum 9. September, an welchem Tage der Kronprinz nach Friedrichshafen abreist, um alsdann im Laufe des 10. Sep- tember mit seinem kaiserlichen Vater in Appenweier, der Station an der bad.i- schen Hauptbahn Heidelberg-Basel, von welcher aus die Linie nach Straßburg abzweigt, zusammenzutreffen. Von Appenweier aus reisen der Kaiser und der Kronprinz gemeinschastlich nach Straßburg weiter.
Herr v. Giers, der russische Minister des Auswärtigen, traf, von Franzensbad kommend, in der zweiten Morgenstunde des Freitag in Berlin ein und wurde im Lause des genannten Tages zunächst vom Kronprinzen und dann vom Kaiser empfangen. Außerdem pflog der russische Staatsmann an dem genannten Tage sowohl, wie auch am folgenden Tage mehrfache Unterredungen mit dem Fürsten Bismarck; am Sonntag srüh hat Herr v. Giers die Weiterreise nach Petersburg fortgesetzt. Der zweitägige Aufenthalt des leitenden Staatsmannes Rußlands in Berlin und die Conferenzen, die letzterer daselbst mit den maßgebenden Persönlichkeiten gehabt hat, ist ein neuer Beweis für die ungeschwächte Fortdauer des Einverständniffes Rußlands mit Deutsch- lanb — und selbstverständlich auch mit Oesterreich — unv bedeutet die Ergänzung der Franzensbader Besprechungen zwischen dem Fürsten Bismarck und Herrn v. Giers. Vor Allem erhellt aus der Vorsprache des letzteren in Berlin, daß auch die neueste überraschende Wendung in der bulgarischen Frage, wie sie sich durch die schroffe Antwort des Kaisers Alexanders aus das Ergebenheits- Telegramm des Fürsten von Bulgarien documentirt, nicht vermocht hat, das Einvernehmen zwischen de« drei Kaisermächten zu stören.
Fort und fort ziehen die bulgarischen Angelegenheiten die Blicke Europas auf sich und gerade jetzt, wo der Bulgarensürst, von der Liebe
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
a« die Grobherzoglichen Bürgermeistereien des Kreise-.
Wenn durch die bevorstehenden Truppenübungen Flurschäden in Ihren Gemarkungen entstehen, wollen Sie alsbald durch ortsübliche Bekanntmachung dazu anffordern, daß diejenigen, welche Schadensersatz beanspruchen, sich unverzüglich bei Ihnen zu melden hätten. Diese Anmeldungen sind von Ihnen auf einem Formulare aufzunehmen, das Sie sich nach Anleitung des im Neichsgesetzblatt von 1883, S. 266 und 267 angegebenen Musters zunächst selbst anlegen wollen. Wie auf S. 265 daselbst angegeben, sind die Rubriken 1—7 von Ihnen auszufüllen. Den Beschädigten ist zu empfehlen, wenn möglich, ihren Schaden selbst zu veranschlagen. Der Betrag ist eintretenden Falles in Spalte 6a des Formulars einzutragen. Alsdann ist sofort an uns zu berichten, daß Schadensersatzansprüche wegen Flurschäden in Ihren Gemarkungen gebildet worden und rwn wie vielen Personen. Sie erhalten alsdann von uns das erforderliche Formularpapier, in welches Sie nunmehr Ihre Aufzeichnungen sauber übertrage« wollen, Spalte 6 und 7 aber nur mit Bleistift ausgefüllt. Bei diesen Uebertragungen in die Formularbogen sind die Entschädigungsforderungen nach Anleitung der Grundbuchskarten so zu ordnen, daß die Abschätzungs- commission auf dem kürzesten Wege von einem beschädigten Grundstück zum anderen gelangen kann.
In der Regel müssen die Beschädigten die Grundstücke bis zum Eintreffen der Abschätzungscommission in dem Zustande belassen, in welchen dieselben durch die Truppenübungen gekommen sind. Wenn jedoch beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer, als der durch die Truppen verursachte Schaden entstehen würde, namentlich also bei Früchten, welche dem Verderben ausgesetzt sind, so haben Sie die Befugniß, die sofortige Aberntung anzuordnen. Sie wollen daher die Beschädigten schon bei Anmeldung ihrer Ansprüche hierauf aufmerksam machen, damit dieselben Ihre Entscheidung darüber anrufen können, ob und inwieweit die Aberntung der beschädigten Felder einzutreten hat.
Ordnen Sie die Aberntung vor dem Eintreffen der Commission an, so haben Sie sofort in Gemeinschaft mit zwei unparteüschen Ortseingesessenen (Feldgeschworenen, Ortsgerichtsmitgliedern) den Stand der beschädigten tmb abzuerntenden Felder, das Quantum und die Qualität der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige weitere Verwendbarkeit und den sich hiernach ergebenden Umsang des Schadens festzustellen und den Betrag in Spalte 9 des Formulars ^emzutragem^ ni$t b,,r^ bie Truppenübungen selbst, sondern auf andere Weise, im Besonderen dadurch entstanden find, daß die Bethelligten
dar rechtzeitige Abernten unterlassen haben, begründen keinen Anspruch aus Vergütung.
Arbeiten und Aufwendungen, von welchen die Interessenten gewußt haben, daß fie durch die Truppenübungen der nächsten Tage zerstört werden mußten, begründen einen Anspruch auf Schadloshaltung gleichfalls nicht (s. über alles dies das Reichsgesetzblatt v. 1878, S. 236).
Weiter wollen Sie Ihre Gemeindeangehörigen darauf aufmerksam machen, daß er empfehlenswerlh ist, die Grundstücke vor Beginn der Truppenübungen möglichst zu räumen und daß vorzugsweise zu schonende Ländereien durch Warn^nqszeichen (Stange mit Strohwischen oder rothen Fähnchen) kenntlich gemacht werden können, damit solche Grundstücke bei den Truppenübungen möglichst unberührt bleiben. .
Zum Civilcommiffär zur Abschätzung der Schäden im Kreise Gießen ist von Grobherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz der Großh. Amtmann Rover dahier ernannt worden.
I. V.: Jost, Regierungsrath.
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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