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Mittwoch den 6. Januar
188«
Gießener Anzeiger
fhmtttt: Schulftraße 7.
Erscheint tätlich mit Ausnahme deS Montag-.
Amtlicher Tßeit.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh«.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 P§.
Betreffend: Porto bei Correspondenz mit Behörden Deutscher Bundesstaaten. Gießen, am 31. December 1885.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nachdem zur Kenntniß Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz gekommen ist, daß Seitens Großherzoglicher Bürgermeistereien bei Korrespondenzen mit Behörden anderer Deutschen Bundesstaaten, insbesondere mit Königlich Bayrischen Behörden, die Vorschriften der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. August 1870 — Bundesgesetzblatt für 1870, S. 514 —, wonach portopflichtige Sendungen stet- von der abfenden- den Behörde zu frankiren find, außer Acht gelassen worden sind, so wird Ihnen, Höchstem Auftrage zufolge, für die Zukunft die genaue Beachtung der fraglichen Vorschriften, welche laut Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. April 1872 (Reichsgesetzblatt S. 108) auch für Südhessen, das Groß- herzogthum Baden und Elsaß-Lothringen, sowie laut weiterer Bekanntmachung vom 8. Juli 1873 (Reichsgesetzblatt S. 232) auch für die Königreiche Bayern und Württemberg gelten, hierdurch eingeschärft.
Dr. Boekmann.
Betreffend: Die Nachjuchung der Berechtigung ^uni emiagiig jieiroiuigen Dienst aus Grund von Schulzeugnissen.
Bekanntmachung.
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werde» hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige besuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar deS Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum L April desselben Jahres zu erbringen.
Ä. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben
c. ein Unbescholtenheitszeugnitz, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
<L das Schulzeugniß.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung de» Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.
Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die dersÄen gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Ord., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (I. Theil der Wehr-Ordnung vom 28. Septbr. 1875 — Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) ausgestellt fein müssen.
wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a. Gebnrtszeugniß;
b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Voynundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatz-Ord. verwiesen.
Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende:
Dr. Zeller.
Zum 25jährigen Regierungs-Jubiläum Kaiser Wilhelms als König von Preußen.
Berlin, 3. Januar. Gegen V4I Uhr begab sich der Kaiser, der die Frau Kronprinzessin führte, durch den Weißen Saal, unter Vorantritt von etwa 20 Pagen zur Schloßkapelle, iüo Hofprediger Koegel den Festgottesdienst abhielt. Derselbe hatte seiner Predigt die Worte: „Durch Gottes Gnade bin ich, was ich bin" (aus dem Korintherbrief) zu Grunde gelegt. Gesang des Domchors leitete die Feier ein. Die Kaiserin hatte sich bereits früher in die Kapelle begeben. Ncrch Beendigung des Gottesdienstes erschien unter Vorantritt des Oberhofmarschalls Perponcher die Kaiserin, geführt von dem Großherzog von Baden, hinter beiden alleingehend der Kaiser. Die Kaiserin nahm auv Rechten vom Kaiser unter dem Thronhimmel Platz, der Kaiser verweilte während der darauf folgenden Cour stehend; beide Herrschaften begrüßten auf das Leutseligste die vieler! Gratulanten, deren Menge sich aus den Gesandten und deren Gemahlinnen, den speciell zum Jubelfeste hier eiugetroffenen außerordentlichen Abgesandten, dem Ministerium, der Generalität, Vertretern der Stadt u. s. w. zusammensetzte. Als Fürst Bismarck dem Kaiser nahte, ging der Kaiser ihm einige Schritte entgegen imd küßte ihn zweimal. Eine gleiche Auszeichnung wurde später dem Grafen Moltke zu Theil. Gegen 1% Uhr war die Cour beendigt. Der Kaiser führte dann die Kronprinzessin aus dem Saal, die Kaiserin wurde wieder vom Großherzog von Baden geführt. Während der Cour standen der Kronprinz und die übrigen Prinzen des preußischen Hauses zur Rechten vom Thron; links von demselben Die Kronprinzessin, die Großherzogin von Baden und die Großherzogin von Sachsen-Wennar, ferner die Prinzessinnen Pictoria, Sophie rc. Jubel und enthusiastische Zurufe begrüßten die Majestäten und die königlichen Herrschaften auf dem Heimwege vom Schlosse nach den betreffenden Palais.
Wien, 4. Januar. Bei dem deutschen Botschafter Prinz Reuß fand gestern Abend zu Ehren des deutschen Kaisers ein Galadiner statt, wozu die gemeinsamen Minister, die Gesandten Badens, Bayerns und andere hohe Würdenträger geladen waren.
Petersburg, 4. Januar. Anläßlich des Regierungs-Jubiläums seines Königs gab der deutsche Botschafter von Schweinitz gestern Abend ein officielles Diner, wozu das gelammte Personal der deutschen Botschaft und des Konsulats geladen war. Ferner fanden gestern Abend zwei Festessen statt, eins vorn jüngst konstituirtcn Verein . deutscher Reichsangehöriger arrangirt, ein anderes vorn deutschen Wohlthätigkeitsverein. Beide verliefen in gehobener patriotischer Stimmung.
Moskau, 3. Januar. Anläßlich des Regierungsjubiläums des deutschen Kaisers fand heute ein Festgottesdienst in der lutherischen Peterpaulskirche statt, welchem außer den Angehörigen der hiesigen deutschen Colonie der Generalgouverneur, mit dem Bande
des schwarzen Adlerordens geschmückt, die Generalität, der deutsche Consul und andere Consuln, viele russische Notabilitäten, darunter Katkow, beiwohnten. Gestern Abend beging die deutsche Colonie das Jubiläumsfest im großen Saale des deutschen Clubs, welcher mit den deutschen Nationalfarben drapirt, mit Guirlanden, deutschen und russischen Fahnen geschmückt war. Nach Verlesung eines von Neuburger gedichteten Prologs wurde die deutsche und die russische Nationalhymne mit Musikbegleitung gesungen und von dem Personal des Paradies'schen Theaters ein historisches Schauspiel aus dem Leben Friedrichs des Großen dargestellt. Hierauf fand ein Festessen statt, wobei Toaste auf die Kaiser Wilhelm und Alexander ausgebracht wurden. Die deutsche Colonie sandte ein Glückwunschtelegramm an Kaiser Wilhelm. — Die „Mosk. Ztg." begrüßte das Jubiläum in einem sehr sympathischen Artikel, in welchem sie die großen Tugenden des hohen Jubilars und die zwischen Rußland und Deutschland bestehenden Bande der Freundschaft betonte.
Telegraphische Depeschen.
Wolff'- telegr. Eorrespondenz - Brrrearr.
Berlin, 4. Januar. Der Kaiser hatte gestern vor dem Diner noch eine kurze Besprechung mit dem Unterstaatssecretär Grafen Bismarck. An dem Familiendiner nahm auch der König von Sachsen Tbeil, welcher Abends 9Va Uhr nach Dresden zurückreiste. Heute Nachmittag ist ein Diner bei dem Kaiser, wozu die Abgesandten der fremden Höfe geladen sind; die fremden Fürstlichkeiten diniren heute beim Kronprinzen. ,
Berlin, 4. Januar. Der heutigen Universitätsfeier anläßlich des 25iapngcit Regierungs-Jubiläums Seiner Majestät des Kaisers wohnten die Minister v. Goßler, v. Puttkamer, v. Bötticher, Bronsart v. Schellendorf, Flügeladjutant Oberst v. Sommerfeld im Auftrage des Kronprinzen, General Strubberg u. A. bei. Nach dem Gesang des Psalms: „Herr, der König freuet sich", hielt Professor v. Treitschke die Festrede, in welcher er die Geschehnisse der letzten 25 Jahre schilderte, welche von Anfang bis zu Ende nur ein Gedanke von der Treue des Herrschers gegenüber seinem Volke beseelte. Das deutsche Reich habe in dem König von Preußen den besten und treuesten Berather. Die Fürsten folgten ihm schnell und willig, weil seine Gerechtigkeit, Wi'lrde und Milde die beste Bürgschaft des Friedens gebe. Nach der Rede folgte ein Chorgesang: „Danket dem Herrn, denn er ist freundlich und seine Güte währet ewiglich". Mit demKChoral „Nun danket Alle Gott" schloß die Feier.
— Anläßlich der Gedenkfeier Moses Mendelssohn's wendete der Geheime Commercienratb Franz Mendelssohn hier der hiesigen Universität eine Stiftung von 150,000 JL zu Stipendien für deutsche Studirende der philosophischen Fakultät ohne Unterschied des Glaubens zu. Gleichzeitig übersandte derselbe dem hiesigen Ober- Bürgermeister v. Forckenbeck 30,000 Jü zur Dertheilung an hiesige Arme.


