ivohlthätige und Erziehungszwecke zu verwenden. Wahrscheinlich werden sich die Testamentsvollstrecker für Errichtung einer Bibliothek entscheiden, da dies Tildens hauptsächlichster Wunsch war.
— Aus einer kleinen, aber ehrwürdig alten Kaiserstadt kommt uns die erheiternde Geschichte von einem nicht überreichten Festpokale zu, welche beweist, daß der erfindungsreiche Lustspieldichter Moser doch nicht alle komischen Zwischenfälle geahnt hat, die sich bei einem Stiftungsfeste zutragen können. Der Sachverhalt ist folgender: Eine deutsche Stadt, die in der Geschichte Napoleons I. eine Rolle spielte, hatte ein großartiges Stiftungsfest ihrer Feuerwehr veranstaltet und dazu unter anderen Nachbarn auch die freiwillige Feuerwehr der Hohenstaufen-Residenz eingeladen. Mit Vergnügen nahm diese ansehnliche Corporation die Einladung an und um zu zeigen, daß sie den Werth derselben zu schätzen wisse, kaufte sie als Festgabe einen prachtvoll gearbeiteten silbernen Pokal, der mit schöner Ansprache überreicht werden sollte. Noch unterwegs memorirte der betreffende Feuerwehrhauptmann die Rede, welche er bei diesem Anlaß halten sollte, doch war dies vergebliche Mühe, denn schließlich hielt er nichts als den Mund. Die stolzen Männer der Napoleonsstadt benahmen sich nämlich gegen ihre willfährigen Gäste aus dem Gebiete der Hohenstaufenburg in dem Maße frostig und geringschätzend, daß nicht nur die Rede des Feuerwehrhauptmannes eine in hohem Grade „ungehaltene" wurde, sondern auch der Pokal unübergeben die Rückreise nach der Sommerresidenz Barbarossas antrat.
— Unter der Bezeichnung Pain-Expeller wird seit Jahren von der Nürnberger Firma F. Adolf Richter gegen allerlei Leiden ein Geheimmittel vertrieben. Das Pain-Expeller gilt für ganz harmlos, es ist nicht nur in Droguenhandlungen käuflich, sondern wird auch von Hausierern feilgeboten. Häufig wird es ganz ohne Kritik als Hausmittel angewendet. So harmlos aber, wie die Laien meinen, ist das Pain- Expeller nicht. Seine Anwendung kann, wie ein Fall, der sich in Königsberg i. Pr. zugetragen hat, schwere Erkrankung herbeiführen. In das dortige städtische Krankenhaus wurde, wie dessen Director, Dr. Meschede, in der „Berl. klinischen Wochenschr." mittheilt, im Anfänge dieses Jahres eine Frau eingebracht, die alle Anzeichen einer schweren Vergiftung zeigte. Die Untersuchung ergab, daß diese Erkrankung durch den Gebrauch des Pain-Expeller herbeigeführt war. Die Patientin hatte, um eine Verdauungsstörung zu beseitigen, auf das Anrathen eines Haussiers Pain-Expeller einige Zeit lang zu sich genommen. Als sie in das Krankenhaus eingeliefert wurde, war sie bewußtlos und wurde erst eine Woche später ihrer Sinne wieder ganz mächtig. Bis sie wieder vollkommen genefen war, dauerte es noch 5 weitere Wochen. Das Pain- Expeller ist aus concentrirten Lösungen von spanischem Pfeffer und Salmiakgeist zusammengesetzt, aus Medikamenten, die man ohne ärztliche Ueberwachung nicht brauchen sollte. Man muß daher vor dem Gebrauche des Pain-Expeller eindringlich warnen.
— Die Frage, ob electrisches Licht oder Gas in Zukunft die Straßenbeleuchtung bilden wird, dürfte sich zu Gunsten des Gases entscheiden, wenn sich in der Praxis eine neue Erfindung bewährt, die die Vorzüge des electrischen Lichtes auch dem Leuchtgase erobert. Diese neue Erfindung ist das von Dr. Auer in Wien erfundene Gas- Glühlicht, mit welchem in den letzten Tagen auch in Gotha Versuche gemacht worden sind. Diese Erfindung verbindet, wie es scheint sehr zweckmäßig und einfach, das Edifon'fche Glühlicht-System mit der Gasbeleuchtung. Nicht die Gasflamme leuchtet, sie bringt nur ein Gewebe in einer Glashülse zum Glühen und dieses Gewebe ist die eigentliche Lichtquelle. Es gibt ein ruhiges weißes Licht und verbraucht doch nur eine sehr geringe Gasmenge, so gering, daß der Cylinder nach stundenlangem Leuchten des Glühlichts nickt sehr heiß ist. Damit ist auf einen zweiten Vorzug des neuen Lichtes hingewiesen; der Gas - Ersparniß gesellt sich hier also die geringe Hitzentwicklung zu, vom Verderben der Luft, von Rußansetzung und dergleichen ist bei der neuen Leuchtart natürlich auch nicht die Rede.
— fWer zahlt das HonorarEin Eorrespondent der „Avgem. Wr. Mcdic. Ztg." erzählt aus Berlin eine tragi-komische Geschichte. Am 1. März 1882 — so lange spielt die Geschichte schon, ohne bis jetzt zum Austrag gebracht.zu sein — betrat ein Herr ein Bierlocal in der Elsässer Straße, ließ sich ein Glas Bier geben unb- vergiftete sich in Gegenwart der Gäste und des Wirthes. Aus Anordnung der herbeigeholten Polizei ließ der Gastwirth durch feine Tochter den in der Nähe wohnenden Dr. Wilde herbeirufen, welcher nach Verordnung eines Gegenmittels den Selbstmörder nach der Charitä überführen ließ. Dort wurde der Lebensmüde wieder hergestellt, allein den Arzt zu bezahlen, weigerte er sich standhaft, unter dem eigentlich ganz plausiblen Einwande, daß er die Hilfe des Arztes gar nicht gewünscht und auch nicht verlangt habe. Dr. Wilde reichte darauf seine Liquidation in der Höhe von 4 JL. bei dem königl. Polizeipräsidium ein, wurde aber damit abgewiesen und zwar mit dem Anheimgeben, von Demjenigen zu fordern, der ihn habe rufen lassen. Das war in diesem Falle der Gastwirth und Dr. Wilde übergab seine Forderung dem „Rechtsschutzverein Berliner Aerzte", welcher dieserhalb gegen dm Gastwirth klagbar wurde. Da nachgewiesen werden konnte, daß der Gastwirth seine Tochter beauftragt hatte, den Arzt herbeizuholen, wurde der Auftraggeber zur Zahlung des taxmäßigen Arzthonorars ver- urtheilt. Nunmehr legte sich der Verein Berliner Gastwirthe iu's Mittel, da es für ihn von principieller Bedeutung war, ob Gastwirthe bei plötzlicher Erkrankung von Gästen in ihren Localen gehalten sein sollen, für die etwa nothwendig werdende ärztliche Hilfe zu haften. Auf Kosten des Gastwirthvereins wurde die zweite Instanz beschritten, jedoch das erstinstanzliche Urtheil bestätigt und dem Gastwirth die Kosten der zweiten Instanz auferlegt. Damit wollen sich indessen die Herren Gastwirthe auch noch nicht beruhigen, sondern noch weiter appelliren. Die ganze Affaire schwebt demnach schon 4^2 Jahren, ohne endgiltig entschieden zu fein. Der Arzt hat sein beanspruchtes- Honorar von 4 JC, noch immer nicht erhalten, dagegen sind bereits 47 vM 30 an Gerichtskosten entstanden.
Literarische-.
— Eine ganz eigentümliche Novelle, die nicht verfehlen wird, in mancher Hinsicht Aufsehen zu erregen, veröffentlicht soeben die Zeitschrift »Ueber Land «nd Meer". Sie behandelt auf ebenso poetische, wie zartsinnige und delikate Weise ein mysteriöses Verhältniß des verstorbenen unglücklichen Königs von Bayern, gestützt auf authentische Mittheilungen, wobei die eingeflochtenen Briefe des Königs jeden Zweifel an der Wahrheit der Fakta absolut ausschließen. Die Novelle — „Alpenrosen und Gentianen" ist ihr Titel — gestattet tiefe Blicke in des Königs Gemüths- und Geistesleben. Es wird unsere Leser intereffiren, zu erfahren, daß diese Novelle nächster Zeit auch in Buchform erscheinen wird.
Handel und Verkehr.
— Noch immer kommen außer Umlauf gesetzte alte Fünfmarkscheine vor, welche, wie hier bemerkt fein möge, einzig in Berlin bei der Reicks-Schuldenoerwaltung eingelöst werden. Die Neichsbankstellen besorgen zwar auch den Umtausch, doch erheben sie 10 H für jedes Stück als Ersatz der Portoauslage.
Farbige, Schwarze und Weiße seidene Atlaffe Mk. 1.25 Pfg. pro Meter bis Mk. 16.80 Pfg. (in je 18 verschiedenen Qual.) versendet in einzelnen Roben und Stücken zollfrei in’§ Haus das Seidenfabrik-D6pot G. Henneberg (K. u. K. £>oflief.) Zürich. Muster umgehend. Briefe kosten 20 Pfg. Porto. 561
Versteigerung.
Wegzugshalber sollen in der Behausung des Kreisarztes Dr. Köhler zu Laubach
Mittwoch den 8. September,
Vormittags 9 Uhr,
1 Pferd, 1 leichte Chaise, 2 Stuhlwagen, 1 Schlitten, 2 Betten mit Zubehör, 1 Parthie Fässer und Flaschen und sonstiges Haus-, Stall- und Gartengeräthe, auch einige Möbel
öffentlich meistbietend versteigert werden.
Laubach, den 30. August 1886.
6143 Dr. Köhler.
Möbel-Versteigerung
Montag den 6. September,
Nachmittags 2^2 Uhr.
Wegzugshalber werden in der Wohnung des Herrn Aug. Obermann, Frankfurter Straße 76, vis- ä-vis dem Chausseehaus, nachverzeichnete Gegenstände versteigert: 1 schönes Waschschränkchen mit Marmorplatte, 2 thür. Kleiderschrank, kleiner Küchenschrank mit Glasaufsatz, großer Spiegel, 1 Regulator, 8 BillardqueueS mit Ständer, Bettstellen, 1 Sopha u. s. w. Sämmt- liches gut erhalten. 6254
Hoffmann,
Ortsgerichtsmann.
Auskunft ertheilt Herr LouiS Rothenberger, Neeuenweg 22.
Montag den 6. September,
Nachmittags 2 Uhr,
Fortsetzung der Versteigerung des Nachlasse- de- F. La m- vus tm Hause des Herrn Georg Lampus, SelterS- weg 73.
Möbel und sonstiger HauS- rath. 6256
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MW textil
Die besten und billigsten Schuhwaaren in größter Auswahl und in allen Sorten empfiehlt
Julius Buch,
5986 Ecke Mäusburg-Wettergaase.
Allgemeiner Anzeiger.
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Aussaat direct importirt, ist abzugeben ab Domäne Gronauer Hof bei Vilbel für 17 per 200 Pfd.
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Bei Uebersenden durch die Bahn kosten bei freier Lieferung der Säcke die 200 Pfd. 2 JL mehr (soweit der Vorrath reicht) und bittet man höflichst, den Betrag vorher einzusenden. 6000
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■■■ Anfertigung jeder Deeorationsarbeit. —
Th. Brück, Hchloßgasse und Kanzleiberg 16.
Dienstag dm 7. September,
Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Ortsgericht daS Grundstück zum Nachlaß der Michael- Bay Eheleute
Flur xxv/13 1513 Meter Acker am Schlangenzahl, zieht durch den Spitgesborner Weg
„ XXV/14 1513 Mtr. Acker daselbst meistbietend versteigert werben
Gießen, den 28. August 1886.
Großherzogliches Ortsgericht.
6119 Mütter.
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