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Weßener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Deutschland.

Berlin, 2. Juni. Das Abgeordnetenhaus überwies die Petitionen der Kölner Brauerei-Corporation und des rheinischen Brauervereins, betr. die Ver- wenvung von Surrogaten bei der Bierbereitung, nach längerer Debatte, bei welcher sich die Abgg. Scheben, Schmid und Dirichlet für, Konrad und Rauch­haupt gegen die Verwendung von Surrogaten aussprachen, der Negierung zur Berücksichtigung. Hierauf erledigte das Haus eine Reihe weiterer Petitionen l von rein localem Jnteresie nach den Commissions-Anträgen.

Nächste Sitzung Freitag: kleinere Vorlagen.

Die Branntweinsteuer-Commission lehnte die §§ 3 bis 8 der Regie- I rungS-Vorlage (betr. die Anzeigepflicht, die Führung des Steuerbuches, die Ent­richtung der Abgabe, die Fixation der Schutzbestimmungen, die Buchsührung der non der Abgabe Besreiten) mit den dazu gestellten Aenderungs-Anträgen der Nationalliöeralen ab. Die Commission verwarf ferner die §§ 9 bis 21 bis* i cussionslos, ebenso den Rest der Regierungs-Vorlage. Damit ist die erste Lesung erledigt; die zweite Lesung findet Freitag statt.

Berlin, 2. Juni. Erzbischof Binder wurde heute Mittag vom Cultus- minister und Nachmittags vom Kaiser empfangen; der Erzbischof wurde vom Kaiser auch zum Diner gezogen.

Leipzig, 1. Juni. Gestern hatte sich der erste Strafsenat des Reichs­gerichts mit der bekannten Frankfurter Friedhoss'Angelegenheit vom 22. Juli vorigen Jahres zu beschäftigen. Von den im März dieses Jahres durch das Frankfurter Landgericht Verurtheilten hatten vier drei Schutzleute und der Schneider Leyendecker Berufung beantragt. Auf Antrag der Reichsanwalt- i jchaft ward jedoch vom höchsten Gerichtshöfe die Berufung als unbegründet ver­worfen. Bei Leyendecker komme nicht der § 116 des Strafgesetzbuches, wie Beklagter meine, sondern lediglich § 17 des Socialistengesetzes in Frage, aus , Grund besten sonach seine Verurtheilung von Rechtswegen erfolgt sei. Aber 1 auch die drei Schutzleute seien von einer rechtsirrthümlichen Austastung ausge* gangen, indem sie meinten, daß der § 340 des Strafgesetzbuches auf sie nicht ! hätte Anwendung finden können, denn sie hätten nicht unter dem zwingenden Befehl des ihnen vorgesetzten Polizei-Commistars Meyer gehandelt, weil dieser i Befehl nicht darauf hinausgelaufen sei, die flüchtenden Menschen mit Gewalt zu entfernen, auch die Vorsätzlichkeit ihrer Handlungsweise sei erwiesen und ebenso : müsse der höchste Gerichtshof der Entscheidung des Frankfurter Landgerichts ! auch hinsichtlich des angefochtenen Theils derselben beipflichten, der von der Be­rechtigung des Nebenklägers handle. Sämmtliche Berufungen seien deshalb zu 'verwerfen.

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Amtlicher Hheil.

Betreffend: Die Hagelschläge in Gießen am 1. Juni 1886. Gießen, am 2. Juni 1886.

Das Großherzoglichc Kreisamt Gießen

an Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir fordern Sie auf, innerhalb acht Tagen zu berichten:

1) ob und ZU welcher Zeit am 1. I. M. Hagelschläge in Ihrer Gemeinde niedergegangen sind;

2) welcher Schaden annähernd dadurch verursacht worden ist, wobei es genügt, wenn die beschädigten Grundstücke räumlich und- nach ihrer Bewirthschaftung bezeichnet werden;

3) wie viele unter den Beschädigten gegen Hagelschlag versichert waren, wie viele nicht. _____________________________________________________Dr. Boekmann-___________________________________

Betreffend: Die Abgabe der Kapitalrentesteuererklärungen behufs der Veranlagung für das Steuerjahr 1887/88.

Bekanntmachung.

Nach Artikel 14 des Gesetzes, die Einführung einer Kapitalrentesteuer betreffend, vom 8. Juli 1884, erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu, berufenen Emschätzungscommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Grobherzoglichem Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben, je nach der Wahl des Steuerpflichtigen offen oder verschlosten, jährlich spätestens bis zum 1, Juli, ohne daß der Pflichtige deßhalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts abzuliefern.

Von der Verpflichtung zur Steuererklärung sind nach Art. 15 bes Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der Einschätzungs- rommission ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Kapitalrentesteuer zugezogen waren .auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt und keine den Betrag von 100 jährlich erreichende Einkommensverbefferung aus Kapitalzinsen erlangt habem

Inhaltlich des Artikel 16 des genannten Gesetzes haben die Kapitairentesteuererklärung abzugeben:

1) für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter;

2) für moralische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genoffenschaften, Gantmaffen, Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellten Vorstände oder Verwalter;

3) in allen anderen Fällen der Steuerpflichtige selbst und zwar hinsichtlich des gesammten Zinsenbezugs, welcher, sei es aus eigenem Ver­mögen oder aus dem Vermögen seiner nicht selbstständig zur Kapitalrentesteuer gezogenen Angehörigen, ihm in Steueransatz zu kommen hat. Unter Bezugnahme auf die obigen Bestimmungen richten wir an die hiernach zur Einreichung von Kapitalrentesteuererklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zum genannten 1. Juli d. Js. an die betreffenden Bürgermeistereien gelangen zu Lassen, von wo sie, und zwar insoweit verschlossen, uneröffnet, an die Vorsitzenden der betreffenden Einschätzungscommissionen übersendet werden.

Das Formular zu den Kapitalrentesteuererklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen.

Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda, den 3. Juni 1886.

Die Großherzoglichen Steuercommissariate.

Süfferl. Bähr. Snell. Pfannmüller.

Freiburg i. Br., 2. Juni. Bischof Roos von Limburg wurde ein­stimmig zum Erzbischof gewählt.

Schweiz.

Bern, 2. Juni. Der Bundesrath beantragte bei den eidgenössischen Räthen, die nachgesuchte Concession für die Eisenbahn durch den großen Sanct Bernhard (Col. Ferret) nicht zu bewilligen, um anderen Alpenbahn-Projecten des Canton Wallis nicht zu präjudiciren.

England.

London, 2. Juni. Im Unterhause erklärte der Schatzkanzler Har­court während der Debatte über die Homerule-Bill, eine Combination von Frak­tionen könne die Bill zerstören, nicht aber deren Princip, welches eine Mehrheit der Liberalen sanctionirt und eine Majorität des Landes sanctioniren wird. Was uns betrifft", bemerkte der Minister,so werden wir stets, ob im Amte oder in der Opposition die traditionelle Torypolitik gegen Irland bekämpfen." Gladstone erklärte, die Regierung würde es vorziehen, wenn die Abstimmung am Freitag erfolge, er wolle aber keine Pression üben, falls die Liberalen die Debatte verlängern wollen. Die Debatte wurde bis zum Donnerstag vertagt.

London, 1. Juni. Unter der UeberfchriftDer Bürgerkrieg in Sicht" veröffentlicht diePall Mall Gazette" heute eine 7 Spalten lange Musterrolle des Orangisten-Heeres, die mit 37,900 Mann für actioen Dienst, einer Reserve von 28,101 Mann, 7560 nicht eingereihten Leuten, im Ganzen mit 73,561 Mann abschließt. Das Blatt fügt hinzu:Bei Veröffentlichung der Musterrolle des Orangisten-Heeres, die bereits feil einiger Zeit im Norden von Irland in der Bildung begriffen war, ist es nur noch nothwendig zu bemerken, daß sie unvoll­ständig ist und wahrscheinlich eher den Zustand der Musterrolle im April als am heutigen Tage darstellt. Sie bezieht sich einzig und allein auf das Heer im Norden von Irland und ist gänzlich von den Orangiften-Contingenten unab­hängig, die in Glasgow, Liverpool und London in der Bildung begriffen sind." Die Liste fiel durch einen Zufall in die Hände derPall Mall Gazette", welche wohl nur die Ziffern angiebt, die man zu erreichen hofft, und deren Heerschaaren also vorläufig nur aus dem Papier stehen dürsten.

Belgien.

Brüssel, 2. Juni. Proceß Vandersmissen. Der Angeklagte Vanbers- missen wurde des absichtlichen Todtschlags für schuldig erklärt und zu 15 Jah­ren Zwangsarbeit verurtheilt.