X
teil
»■Seife
/,rdlc Haut. pl. ‘ 3 Slück, Fnsear, KapI
ler zu Der? W£22j_ benwohnung. r an ruhige
A.
Zimmern lheü zu rer- Lf^Pj- Bl. u vermies denDsie 1. ^rrnFiiL °8e) ist der ober zu ver- bei Agenten
Stock, mit
Gartseld. Hisslcht ein hübsches 'S im Darm-
i der Ostan- ltterre-Woh-^ rnhardt.
m vr.Fuhr ines Hauses n und vom
anlage 15.
I. Ltock zn
tttm n. nbergerstr. 21, ober zu ver^ 6._______________
mer zu oer-
!t[fra§£_32._ nuten Hause,, öer mittlere cmiechen- f. Möser, tenftraße 17.
'abinet, möb- Zuli zu ver- Schlatter. , r, mit oder i vermiethen. h 15, I St.
ner billig A lnstraße^7^ lembeivohnen, Zubehör unb- u vermiethen. 129.
Mr.__
iit Log's, ioger) p'.
S. > $u ieller.
•tftit A
zeigen.
r mit ®e’8er ! rann ff® , guttiteit ttftraße^^
euttg
ut
.jterkeit
'llfc 4861 g 1 c-,<;
Mr. 152 Erstes Blatt. Sonntag den 4. Juli 1886
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes. Gießen, am 1. Juli 1886.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grokher?«,glichen Bürgermeistereien des Kreises.
Laut Bekanntmachung vom 27. Mai 1886 im Reichsgesetzblatt Nr. 17 Seite 190 hat der Bundesrath auf Grund des § 1 Absatz 8 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 (Reichsgesetzblatt S. 69) beschlossen:
Arbeiter und Betriebsbeamte, welche von einem Gewerbetreibenden, dessen Gewerbebetrieb sich auf die Ausführung von Schreiner- (Tischler-), Einsetzer-, Schlosser- oder Anschlägerarbeiten bei Bauten erstreckt, in diesem Betriebe beschäftigt werden, mit der Wirkung vom 1. Januar 1887 für versicherungspflichtig zu erklären.
Seitens des Reichs-Versicherungsamts ist die Frist, binnen welcher gemäß § 11 des Unfallversicherungs-Gesetzes jeder Unternehmer eines der vor- -genannten Betriebe denselben unter Angabe des Geaenstandes und der Art des Betriebes, sowie der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten, versicherungs- Mchtigen Personen bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden hat, auf die Zeit bis zum
1. September 1886 einschließlich
"festgesetzt worden.
Sie wollen demgemäß die in Ihren Gemeinden wohnenden Unternehmer dieser nunmehr versicherungspflichtigen Betriebe zur rechtzeitigen Anmeldung -auffordern. Wir bemerken hierzu:
1) Die Anmeldung ist an uns einzusenden; dieselbe hat unter Benutzung des unten abgedruckten Formulars zu geschehen. Die nöthige Anzahl der Formulare wird Ihnen demnächst zugehen.
2) Nur solche Betriebe, welche sich auf die Ausführung von Bauarbeiter: erstrecken, sind anzumelden; doch ist nicht erforderlich, daß die Arbeiter ausschließlich bei Bauarbeiten beschäftigt werden.
3) Die Anmeldung hat auch dann zu erfolgen, wenn weniger als 10 versicherungspflichtige Personen (Arbeiter und solche Betriebsbeamten, deren .Jahres-Arbeitsverdienst an Gehalt oder Lohn 2000 Mark nicht übersteigt) beschädigt werden.
4) Als Zahl der durchschnittlich beschäftigten versicherungspflichtigen Personen ist die Zahl der bei vollem Betrieb durchschnittlich eingestellten Personen anzugeben.
5) Versicherungspflichtig und daher anzugeben sind auch die Lehrlinge, sowie Familienangehörige des Unternehmers, welche als Gehülfen, Lehrlinge oder sonstiger Arbeiter in dem Betriebe beschäftigt sind (mit Ausnahme der eigenen Ehefrau des Unternehmers), wobei es auf die Zahlung von Lohn und Gehalt nicht ankommt.
6) Betriebsunternehmer, welche der ihnen obliegenden Verpflichtung zur Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommen, können nach § 104 des Unfallversicherungsgesetzes von dem Vorstande der Berufsgenossenschast mit einer Geldstrafe bis zu 300 Mark belegt werden.
Zur Feststellung der Zahl der nöthigen Formulare und zur Ermöglichung einer Contcole der Richtigkeit der eingehenden Anmeldungen beauftragen wir 'Sie uns bis spätestens
13. Juli 1886
zu berichten, ob und welche Betriebe der in dem Bundesrathsbeschlusse erwähnten Art in Ihren Gemeinden betrieben werden, sowie von wem und mit wieviel Personen diese Geschäfte betrieben werden.
Dr. Boekmann.
'Staat: Hessen. Provinz: Oberheffen.
Formular für die Anmeldung.
Anmeldung
auf Grund des § 11 des Unfallversicherungsgesetzes.
Kreis: Gießen. Gemeinde:
Namen des Unternehmers (Firma).
Gegenstand des Betriebes.*)
Zahl der durchschnittlich beschäftigten versicherungspflichtigen Personen.
Bemerkungen.
den 1886.
( Unterschrift der zur Anmeldung Verpflichteten).
*) z. B. Bauschreinerei, Bauschlosserei re.
Gießen, am 2. Juli 1886.
Betreffend: Die regelmäßigen Ergänzungswahlen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und des Gsmeinderathes.
Das Großherzogliche Krcisamt Gießen
an die Srotzherzoglicherr Bürgermeistereien des KreiseS.
Gesetzlicher Vorschrift gemäß haben in diesem Jahre regelmäßige Ergänzungswahlen der Stadtverordnetenversammlung und des Gemeinderathes stattzufinden. Hierbei tritt gegen früher eine Aenderung des Verfahrens insofern ein, als nicht mehr die Zuziehung zur Einkommensteuer, sondern dre Communal- steuerpflicht Voraussetzung der Siimmfähigkeit ist (s. Gesetz v. 15. Mai 1885 Reg -Bl. S. 95.) Die in der Wahlanleitung Anlage A angegebene JDtyeilung B der Stimmberechtigten fällt weg. Die Stimmberechtigtenlisten find vor der Wahl nicht mehr den Großh. Districtseinnehmereien, sondern nur noch den Gemeinde-Einnehmern mitzutheilen. ... Q .
Hierüber, sowie über die sonst in Folge des vorstehend angegebenen Gesetzes nöthigen Neuerungen verweisen wir Sie auf unser Amtsblatt vom 8. jum 1885 Nr. 3 und im übrigen auf unser ausführliches Ausschreiben vom 5. Juni 1883 Anzeiger Nr. 131. x . ..
Der Vorlage der Wahlacten sehen wir bis längstens Ende September l. Js. entgegen. Jedoch wollen Sie die Vorarbeiten so beschleunigen, datz oie Listen den Großh. Steuerkommissariaten möglichst bald zugesandt werden. ... c r
Wegen Neuwahl der Bürgermeister und Beigeordneten, deren gesetzliche Dienstzeit demnächst abläust, wird besondere Verfügung von uns erfolgen.
Dr. Boekmann. _____ _
Gefunden: 1 schwarze, lederne Geldtasche, 2 Portemonnaies, 1 Pettschaft, 1 blauer Schirm, 1 schwarzes Eiswolltuch, 1 weißes Taschentuch mit rothen Streifen, 1 paar Handschuhe, 1 Taschenmesser, 2 leere Säcke, 1 Maßstab.
Gießen, am 3. Juli 1886. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius.


