Nr. 230 Erstes Blatt. Sonntag den 3. October 1886.
Gießener Anzeiger
.Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
- -chulstr-ß- 7. erscheint .»..ich mit «njn-hm- bet Montag». JwÄ
Amtlicher HHeil.
Gefunden: 1 Regenschirm, 1 Taschentuch, 2 Portemonnaies mit Inhalt. 1 Paar Handschuhe, 1 goldner Ohrring, 1 Kopfkeil.
Gießen, am 2. October 1886. GroßherzoglicheS Polheiarnt Gießen.
Fresenius.
Lnndesbnngewerkschule Darmstadt.
Die Laude-baugewerkfchule zu Darmstadt beginnt ihren elfte» Jahre-,Eursud am IS. November L I., welcher 4 Monate, also bis zum 15. März 1887 andauert.
Dieselbe soll, zwischen Handwerkerschule und technischen Hochschule die Mitte haltend, insbesondere Bauhandwerkern, sowie Maschinen- und Mühlenbauern, Gelegenheit bieten, sich die für einen selbständigen Gewerbebetrieb erforderlichen theoretischen Kenntnisse und die nothwendigen Fertigkeiten im Zeichnen und Entwerfen von Plänen für die praktische Ausführung zu erwerben. Auch soll die Baugewerkschule zur Ausbildung von Werkmeistern, Parlieren, Bauaufsehern ic. dienen.
Der Unterricht wird an den Werktagen während der ganzen Tageszeit ertheilt.
Die Schule umfaßt 2 Klassen mit folgenden Unterrichtsgegenständen: Freihand- und geometrisches Zeichnen, darstellende Geometrie (einschließlich Schattenconstructionen und Perspective), Bauconstructionslehre (einschließlich Stabüitäts- und Festigkeitsberechnungen), Elemente der Maschinen-Constructionen. Fachzeichnen, Entwerfen von Bauanlagen, kunstgewerbliches Zeichnen, technisches Rechnen, Algebra, Geometrie, Feldmeßkunst (einschließlich Trigonometrie und Planzeichnen), gewerbliche Buchführung, Theile der Bauführung, insbesondere Materialienkunde und Anfertigen von Kostenvoranschlägen, Grundlehren der Physik und Mechanik, Modelliren in Thon, Holz rc.
Die Unterrichtslocale befinden sich Neckarstraße Nr. 3, unfern von den Büreaulocalitäten, der Bibliothek und der technischen Mustersammlung des Großherzoglichen Gewerbvereins, so daß die letzteren von den Schülern besucht und geeignet benutzt werden können.
Bedingungen zur Aufnahme find:
1. Für die untere Abtheilung, die I. Klaffe: In der Regel werden nur solche Schüler ausgenommen, welche eine mindesteneinjährige Beschäftigung in einem technischen Gewerbe nachweisen können; Ausnahmen hiervon werden nur in besonderen Fällen gestattet. Dagegen wird von den Aufzunehmenden nur der Nachweis der Kenntnisse verlangt, welche den von der Oberklasse einer Volksschule Entlassenen zukommen sollen, damit jedem strebsamen Handwerker die Anstalt zugänglich werde.
2. Für die obere Abtheilung, die II. Klaffe, muß außerdem der Nachweis ausreichender Kenntniß der niedren Arithmetik, einer angemessenen Fertigkeit im Freihand- und geometrischen Zeichnen, sowie in der Lösung einfacher Ausgaben der darstellenden Geometrie, und der Befähigung, sich im Deutschen gehörig schriftlich verständlich machen zu können, gäiefert werden.
Da- ÄHulgeld beträgt für die ganze Unterrichtszeit — 30 Mark und ist beim Beginn des Cursus vorauszubezahlen.
Anmeldungen zur Aufnahme wolle man möglichst frühzeitig und längsten- bi- zum 31. Oktober l. I. schriftlich bei der unterzeichneten Stelle oder auch Endlich auf dem Bureau derselben — Neckarstraße 3 im III. Stock — bewirken, da die Zulassung der Schüler nur nach Maßgabe der Vorhandenen Unterrichts-Lokalitäten erfolgen kann.
Darmstadt, den 20. September 1886. Großherzogliche Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbverein.
__Fink.
Deutschland.
Darmstadt, 1. October. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Beilage Nr. 25) enthält:
1. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Organisation der Unfallversicherung betreffend.
2. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That:
Se. Königl. Hoheit der Grobherzog haben dem Viceseldwebel Eduard Andreas Geyer vom 1. Großh. Infanterie- (Leibgarde-) Regiment Nr. 115 aus Hauderode, im Königreich Preußen, in Anerkennung der von demselben mit Muth und eigener Lebensgefahr vollbrachten Rettung des Hutmachers Römer von dem Tode des Ertrinkens die Rettungs-Medaille zu verleihen geruht.
3. Bekanntmachung Moßh. Ministeriums der Finanzen, die Prüfung der Kreis-Bauaufseher betreffend.
4. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Worms, betreffend die Erhebung einer Umlage von den zum Friedhof-Verbände Dalsheim gehörigen Israeliten.
5. Ordensverleihungen.
6. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.
7. Namensveränderungen.
8. Dienstnachrichten:
Am 11. August wurde der auf die erledigte zweite Lehrerstelle an der kath. Schule zu Gernsheim vräsentirte Schulamtsaspirant Jacob Jllert aus Viernheim für diese Stelle bestätigt; am 21. August wurde dem Georg Keil aus Fürth das Patent als Geometer 1. Klasse für den Kreis Heppenheim ertheilt; am 26. August wurde dem Schulamtsaspiranten Heinrich Kling aus Kölzenhain die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Hörgenau übertragen; am 27. August wurde der von dem Herrn Grasen zu Erbach-Erbach aus die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Erzbach präsentirte Schulamtsaspirant Wilh. Fröhlich aus Nieder-Kainsbach für diese Stelle bestätigt; am 28. August wurde dem Schullehrer Johann Ludwig Albert zu Wörrstadt die Lehrerstelle an der kath. Schule zu Neckar-Steinach übertragen; am 31. August wurde der von dem kalh. Pfarrer und dem Ortsvorstand zu Urberach aus die erste Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Urberach präsentirte Schullehrer Adam Schömbs daselbst für diese Stelle bestätigt; am 1. Septbr. wurde dem Schulamtsaspiranten Johs. Götz aus Bensheim eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Heubach, an dems. Tage wurde dem Schulamtsaspiranten Karl Faustmann aus Münster eine Lehrerstelle an der kath. Schule zu Groß-Zimmern, am 3. Septbr. wurde der Schulamtsaspirantin Luise Koch aus Vöhl eine Lehrerinnenstelle an der gemeinsamen Musterschule zu Friedberg übertragen; am 7. Septbr. wurde dem Heinrich Schäfer von Kestrich das Patent als Geometer 2. Klaffe für den Kreis Alsfeld ertheilt; an dems. Tage wurde dem Schulamtsaspiranten Phil. Joseph Kaiser aus Klein-Steinheim eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Heusen
stamm übertragen; am 13. Septbr. wurde der Heizer bei der Maln-Neckar- Eisenbahn Johann Ludwig Knodt zum Locomotivführer und der frühere Loco- motivsührer Georg Dell zum Heizer bei dieser Bahn, am 16. Septbr. «urds der Landgestütsbeiknecht Wilhelm Becht aus Gonterskirchen zum Landgestütsdiener, mit Wirkung vom 1. October l. Js. an, an dems. Tage wurde der Gefangenwärter Adam Philipp Koburger zu Marienschloß zum Gesangenaufseher am Landeszuchthause Marienschloß ernannt; an dems. Tage wurde dem Schullehrer Heinrich Baumann zu Hahnheim eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Wörrstadt, an dems. Tage wurde dem Schulamtsaspiranten Georg Schmitt aus Gernsheim eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Klein-Auheim, am 19. Septbr. wurde dem Schulamtsasptranten Peter Gölz au« Gadern die Lehrerstelle an der kath. Schule zu Erbach übertragen; an dems. Tage wurde der von dem Gemeindevorstand zu Dietesheim auf die erste Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Dietesheim präsentirte Schullehrer Crescentius Streb zu Neuses für diese Stelle bestätigt.
(Schluß solgt.)
Wußkand.
Moskau, 30. September. Der „Mosk. Ztg." wird aus Bulgarien gemeldet, daß die an dem Staatsstreich in Sofia besonders betheiligten Osficiere Generalstabs-Kapitän Radko Dmitriew und Kapitän Wasow spurlos verschwunden seien. Das Blatt spricht sich übrigens über die Zustände in Bulgarien, welche völlig desorganisirte seien, sehr unzufrieden aus.
Telegraphische Depesche«.
moitri teUas. Lomkssporrderu ° Srrirsa«.
Berlin, 1. October. Die „Nordd. Allg. Ztg." hält ihre jüngste Ausführung aufrecht, daß der Rücktritt des Fürsten von Bulgarien ein freiwilliger und nicht durch den Druck fremder Mächte erzwungen war; der rufsische Druck sei der gewohnte alte gewesen, welchen der Fürst vorausgesehen und provocrrt hatte. Das bekannt Telegramm des Czaren war ein aus einem schwer erklärlichen Schritt des pursten hervorgerufenes Symptom des alten Schadens, worin ein Motiv der A^ankungnicht zu finden sei. Es sei unwahr, daß der Fürst in der Handhabungder St^geechg- kcit behindert worden sei; Rußland gab allerdings seine diesbezüglichen Wunsche amtlich kund, die aber, soweit bekannt, von Drohungen nicht begleitet uaren. De -Thätigkeit Deutschlands und Oesterreichs beschränkte sich darau , m vertrau J u höflicher Form von sofortigen Hinrichtungen abzurathen. Außer der Verschw r g vom 21. August seien aber Verschwörungen nicht erwiesen, auch ein Fürst in einem Lande wie Bulgarien auf solche gefaßt fern; auch in anderen Landern käme deraleicken vor obne den Fürsten zu sofortiger Abdankung zu nothigen.
München, 1. October. Bet der Rückkehr des Prinzregenten hielt der Bürgermeister eine Ansprache, worin er heroorhob, die Reise habe einem wahren ^rmmph-- zuge geglichen und die unzerstörbare Anhänglichkeit Herzen der Bayern an ihr Herrscherhaus bekundet. Die Gesammtvertretung der Hauptstädte wolle durch ih«


