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Gießen, am 27. März 1885.

Betreffend.- Die Aufbringung der Krankenversicherungsbeiträge für vermögenslose Waisenlehrlinge.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Srotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreise-.

Nachdem Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz mittelst Verfügung vom 29. Februar d. I. zu Nr. M. I. 2256 die Uebernahme der aus arme' Waisenlehrlinge säbst entfallenden Krankenversicherungs-Beiträge auf die Kaffe der Großherzoglichen Landeswaisen-Anstalt genehmigt hat, theilen wir Ihnen das Nachstehende zur Bemessung mit :

1) Für die Folge ist bei dem Abschlüsse von Lehrverträgen für vermögenslose Waisen ein besonderer diesbezüglicher Paragraph in der nachstehenden Fassung beizufügen:

S 6. Dem Lehrmeister werden zwei Drittel der von ihm nach g"setzlicher oder statutarischer Vorschrift für den Lehrjungen zur Gemeinde- Krankenversicherung oder zu einer Orts-, Betriebs-(Fabrik-) Bau - oder Innungs-Krankenkasse in Gemäßheit des § 51 des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883 eingezahlten Krankenversicherungsbeiträge aus der Kaffe der Großh. Landeswaisen-Anstalt vergütet".

2) Die Lehrmeister sind anzuweisen, die Nachweise über Bezahlung der Krankenversicherungsveiträge alljährlich, beziehungsweise bei Beendigung der Lehrzeit bei den Großh. Bürgermeistereien einzureichen.

3) Die Bürgermeistereien haben diese Nachweise, aus welchen sich der Name des als Waisenlehrling zu bezeichnenden Lehrjungen, Name und Wohnort ' des Lehrmeisters, Betrag der vollen nach § 51 des Krankenversicherungsgesetzes eingezahlten Versicherungsbeiträge und die Zeitabschnitte, für welche diese Beiträge geleistet worden sind, ergebe« regelmäßig mit den attestirten Quittungen über die Unterstützungen für die Lehrlinge der Großh. Landeswaisenkasse zu übersenden.

4) Aus vermögenslose Waiserlehrlinge, welche einer eingeschriebenen oder auf Grund landesrechtlicher Vorschrift errichteten Hülfskaffe angehören, finden diese Vorschriften keine und aus bereits bestehende Lehrverhältniffe nur dann Anwendung, wenn der Lehrmeister auf Ergänzung des mit ihm abgeschloffenen Lehrvertrags in der angedeuteten Richtung ausdrücklich anträgt und die Ergänzung des Vertrags die Genehmigung Großherzoglicher Provinzial-Direction Starkenburg erhalten hat.

_______Dr. Brekmann.__

Betreffend: Das Behüten der Wiesen. Gießen, am 30. März 1886.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglicherr Bürgermeistereien des Kreises.

Wir machen Sie daraus aufmerksam, daß das Behüten der Wiesen nach der Wiesen-Polizei-Ocdnung für den Kreis Gießen vom 1. April an untersagt ist. Sie wollen die Schäfer hierauf aufmerksam machen und die Feldschützen strengstens anweisen, etwaige Uebertretungen zur Anzeige zu bringen. Die Gendarmerie ist gleichfalls angewiesen, Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot zur Anzeige zu bringen.

Dr. Boekmann.

Deutschland.

Darmstadt, 31. März. Die zweite Kammer wird, soweit bis jetzt bestimmt, am Mittwoch nach Ostern, 28. April, wieder zusammentreten.

Darmstadt, 31. März. Das Grobherzogliche Regierungsblatt Nr. 7 «rthält:

1. Allerhöchste Verordnung, den Verkehr mit explosiven Stoffen betr.

Ludwig IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. rc.

In Ausführung des Gesetzes vom 2. Juni 1880, den Verkehr mit explo­siven Stoffen betreffend, und mit Bezug aus die Bestimmung des Artikels 2 daselbst, haben Mir, in Gemäßheit eines Beschlusses deS Bundesraths vom 5. November v. Js., zur Verhütung der Gefährdung militärischer Puloer- Transporte verordnet und verordnen hiermit wie folgt:

Artikel 1. Wagenführer, Schiffsfübrer, Reiter unb^nbere Personen haben den an sie von den Begleit-Commandos militärischer Auver-Transporte behufs Verhütung der Gefährdung der Transporte gerichteten Aufforderungen zu Handlungen oder Unterlaffungen insbesondere zu langsamem Vorbei- passiren, zum Ausweichen, zum Unterlassen von Tabakrauchen, zum Auslöschen von Feuer ungesäumt Folge zu leisten.

Artikel 2. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmung des Artikels 1 werden unbeschadet des nöthigenfalls von den Begleit-Commandos zur An­wendung zu bringenden unmittelbaren Zwanges nach § 367 Nr. 5 des Strafgesetzbuchs bestraft.

2. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Verpflichtung der Forstwarte und Jag^schützen aus den Forst-, bezw. Jagd­schutz durch das Landgericht der Provinz Rheinheffen betreffend.

Flensburg, 31. März. Bei der Reichstagsnachwahl im hiesigen Wahl- kreise erhielt Gottburgsen (nat.-lib.) 7320, der Däne Johannsen 4145 und der Socialdemokrat Heinzel 2256 Stimmen.

Nußland.

Petersburg, 31. März.Sivet" bezweifelt die Richtigkeit der Mel­dung der Blätter, daß der bulgarische Agitator Zankow durch das russische Consulat in Schutz genommen sei. Es sei ganz unbegründet, Zankow als Ruffensreund zu bezeichnen.__

Reichstag.

E. R. Berlin, 31. März 1886.

Der Reichstag setzte heute die zweite Beralhung des Gesetzentwurfs betreffend die Derlängerung des Socialistengesehes fort.

Abg. Dr. Hänel (dfr.) erklärte, seine Partei werde für den Antrag Windthorst eventuell stimmen und trotzdem das Gesetz im Ganzen ablehnen. Er sei von jeher ein entschiedener Gegner des Gesetzes gewesen; mit Herrn Stöcker polemisire er nicht, Herr Stöcker habe ein unerreichtes Talent der Aufreizung, er sei der Bebel der religiösen Intoleranz und des Staatssocialismus; bei seiner Gottähnlichkeit müsse jener ja ein Anhänger aller Ausnahmegesetze sein und alle verdammen, die nicht seiner Meinung seien. Die Culturentwickelung sei kein Kampf mechanischer Mächte, sondern die gesammte Menschheit stehe auf einem idealen Boden. Die belgischen Ereignisse haben keine Conclusivität mit der vorliegenden Frage, gegen solche Ausschreitungen würde auch ein Socialistengesetz nicht helfen. Das Gesetz ist ein Element der Demoralisation des deutschen Volkes gewesen, es habe den Klassenhaß geschürt. Ohne die Selbstthätigkeit des Bürgerthums, das durch das Gesetz in eine gefährliche Ruhe eingelullt werde, würde die Nation zu Grunde gehen.

Abg. Frhr. v. Hcrtling vertrat den Standpunkt desjenigen Theils des Ecntrums, der für die Verlängerung des Gesetzes auf zwei Jahre stimmen wird. Er sei Anhänger des Grundsatzes: Gleiches Recht für Alle, aber nur denjenigen gegenüber, welche sich innerhalb des gleichen Rechts stellen wollen. Die Socialdemokraten aber rütteln an den Fundamenten unserer Gesellschaftsordnung. Der Atheismus der Massen sei die Gewissenlosigkeit der Massen und es sei nicht zu dulden, daß die Arbeiter den Agi­tatoren, welche sich mit den Fetzen einer gewissen Wissenschaftlichkeit brüsten, überlassen werden.

Abg. Bebel ruft: Sie sind ein Verläumder! Sie Verläumder! und erhält dafür einen Ordnungsruf.

Abg. Dr. Marquardsen (natlib.) erklärte, auch seine Partei halte das Gesetz nicht für eine dauernde Institution, aber durch die Windthorst'schen Anträge würden die der Regierung gegebenen Waffen stuinpf gemacht.

Abg. Bebel lehnte in einer persönlichen Bemerkung jeden Vergleich seiner Person mit Herrn Stöcker, wie ihn Abg. Hänel gezogen habe, ab, eS beleidige ihn dies, da Herr Stöcker mit Berechtigung eines Falscheides beschuldigt sei.

216g. Stöcker erwiderte Herrn Hänel, der ihn den Bebel der Intoleranz genannt, er, Hänel, sei derSabor des Fortschritts", was den

Abg. Sabor (Socdem.) veranlaßte, Herrn Stöcker eine der verächtlichsten Er­scheinungen des öffentlichen Lebens zu nennen, wofür der Redner bei großer Erregung des Hauses einen Ordnungsruf erhielt.

Der Antrag Windthorst, das Verbot von Versammlungen im Voraus aufzu­heben, wurde darauf mit 146 gegen 135 Stimmen angenommen. Die weiteren Para- araphen gelangen gleichfalls zur Annahme. In der Abstimmung über die Gesammtheit der bisher angenommenen Anträge crgiebt sich für dieselbe eine Majorität von 164 gegen 142 Stimmen.

Während dieser Abstimmung tritt Fürst Bismarck in den Saal. Es folgt die Discussion über die Anträge auf Verlängerung des Socialistengesctzes auf 2 Jahre und der Regierungsvorlage (Derlängerung auf 5 Jahre).

Rach einigen Erklärungen der Abgg. Graf Ballest rem und Meyer kJena> bespricht

Fürst Bismarck die gestrige Rede des Abg.Bebel, mit der er den Fürstenmord' für zulässig erklärt hat. Wir müssen also jetzt fragen, ob wir die eventuellen Meuchel- mordsgelüfte auf 5 Jahre, 3 Jahre oder 2 Jahre binden sollen. Wollen Sie das Gesetz auf 2 Jahre bewilligen, so werden wir damit zufrieden sein müssen, sollten Sie eine noch kürzere Frist bestimmen wollen, so leben wir lieber ein Jahr lang ohne dieses Gesetz, dann wird das Bewußtsein der Nothwendigkeit des Gesetzes größer werden und wir sprechen uns dann lieber ein Jahr später.

Abg. Bebel bestreitet die Folgerungen, die der Reichskanzler an seine gestrige Rede geknüpft habe; er habe nur gesagt, wenn wir in Deutschland zu russischen Zu­ständen kämen, würde er sich nicht mehr an das Gesetz gebunden fühlen. Jetzt haben wir solche Zustände nichts und keine Partei darf revolutionär mit Gewalt vorgehen. Meine Bedeutung in der Partei wirb überschätzt, dieselbe wird sich auch ohne mich weiter entwickeln. Man wirft uns vor, die Monarchie zu bekämpfen. Ist denn das so ungeheuer, wo in Europa 40 Millionen der Republik angehören ? Redner polemisirt dann gegen den Abg. Stöcker, der sei kein Vertreter der Milde und Demuth, sondern ein fanatischer Zelot. (Der Präsident ruft den Redner zur Ordnung.) Die Stöcker'sche Partei ist zurückgegangen, unsere Partei ist gewachsen. Wir werden den Staat endlich zwingen, die socialistische Gesellschaft zu schaffen.

Fürst Bismarck hält seine vorherigen Bemerkungen über die Bebel'sche Rede an der Hand des Stenogramms derselben aufrecht. Wäre diese Bebel'sche Aeußerung außerhalb des Parlaments gefallen, er würde unbedingt dem Staatsanwalt verfallen. Das Programm der Socialdemokratie ist das der Negation, wie es etwa Goethe feinem Faust in den Mund legt. Die Abschaffung der Ehe steht nicht im socialdemokratischen Programm, sagt Herr Bebel; in diesem Programm steht überhaupt nur der Fürstenmord. Ich habe nicht die Eivilche cingebracht, ich war damals krank und beurlaubt (Bewegung linksl, als ich dann zurückkam, konnte ich es nicht rückgängig machen, ohne einen neuen Minister zu ernennen.

Nachdem sich Abg. Bebel nochmals gegen die Auslegung seiner Worte ver­wahrt, wird zur Abstimmung geschritten und die grundlegende Bestimmung, wonach die Verlängerung des Gesetzes in dem Wortlaut der Regierungsvorlage auf 2 Jahre beschlossen wird, mit 173 gegen 146 Stimmen angenommen.

Nächste Sitzung Donnerstag.

Telegraphische Depeschm.

Wolff's telegr. Correspon-errr-vrrrearr.

Berlin, 31. März. Abgeordnetenhaus. Der Antrag Bachem auf Herabsetzung des städtischen Wahlzensus wird von Fritzen, Mosler, Fuchs und. Zelle beeürwortet und von Schreiber, Seyffardt, Oertzen und Eynern bekämpft. Bachem befürwortet die commisfarische Berathung. Dieselbe wird mit 127 gegen 119 Stimmen abgelehnt, die zweite Lesung erfolgt sonach im Plenum. Das Haus erledigte schließlich Petitionen ohne allgemeines Interesse.

Morgen Ansiedelungsgcsetz.

, Das Herrenhaus nahm ohne Debatte den Gesetzentwurf, betreffend die Erweiterung des Staatsschuldbuchs an und erledigte in längerer, aber unerheblicher Debatte den Staatshaushaltsetat pro 188687 nebst den dazu gehörigen Gesetz­entwürfen.

Die kirchenpolitische Commission des Herrenhauses lehnte in der gestrigen Abendsihung die Anträge des Bischofs Kopp mit 13 gegen 5 Stimmen ab. Die von dm Eommissionsmitgliedern geäußerten Ansichten gehen dahin, daß für eine ander- weite Beurtheilung erst Klarheit über die Annahme der Anzeigepflicht genommen werdm müsse.

DiePost" will wissen, daß die kirchenpolitische Vorlage als gescheitert an­zusehen sei, die Curie beantwortet das weitere Entgegenkommen der preußischen Re­gierung mit neuen Forderungen anstatt auch nur mit einem einzigen versöhnlichen Schritte. DerKreuzzeitung" zufolge erklärte der Cultusminister, daß er sich bat

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