Nr. 176 Grst-S Blatt. Sonntag den 1. August 1886.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für dm Kreis Gieße».
Betreffend: Die Bildung der Schöffen- und Schwurgerichte. Gießen, am 30. Juli 1386.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir beauftragen Sie, mit der Aufstellung der Urlisten der zu« Amte eines Schöffen oder Geschworenen bestellbaren Personen zu beginnen und diese Listen nach vorgängiger achttägiger Offenlegung sammt den etwa erhoben werdenden Reclamationen mit Begleitbericht Lpateftens bis zum 13. Oktober l. I. an die zuständigen Amtsgerichte einzusenden.
Die Spruchlisten der Geschworenen haben, wie bereits in unserem Ausschreiben vom 20. April 1885 (Anzeiger Nr. 92) bemerkt wurde, in mehrfachen Fällen die Namen von Personen enthalten, welche das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet, oder das 65. bereits überschritten hatten und sind hierdurch in den Schwurgerichtssitzungen den Fortgang der Verhandlungen hemmende Weiterungen veranlaßt worden. Derartige Vorkommniffe können nur durch eine genaue Beobachtung der hinsichtlich der Aufstellung der Urlisten der Schöffen und Geschwornen bestehenden Bestimmungen vermieden werden. Wir machen Ihnen daher die sorgfältigste Beobachtung der Vorschriften in § 1 und 3 der Verordnung vom 14. Mai 1879 (Reg.-Bl. S- 213) zur Pflicht. Hiernach sind die in den §§ 32, 33 und 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes (s. Reichsg.-Bl. von 1877, S. 47) bezeichneten Personen nicht in die Urlisten aufzunehmen, während 'bet'den in § 35 daselbst Genannten der Grund, warum sie ablehnen können, in der Spalte „Bemerkungen" der Liste anzugeben ist. In allen Fällen, in welchen Zweifel darüber bestehen, ob eine in die Urliste aufzunehmende Person das 30. oder 65. Lebensjahr vollendet habe, wollen Sie sich durch eine Anfrage bei derselben, oder in sonst geeignet scheinender Weise genau über deren Alter vergewiffern. Sie dürfen aber auch nicht Personen, welche Sie für ungeeignet zum Amte eines Schöffen oder Geschworenen halten, bei denen aber die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, aus der Liste weglassen, z. B. well sie arm, oder zu alt sind. Sie wollen vielmehr diese Personen ebenfalls in die Liste aufnehmen, Ihre Ansicht aber unter „Bemerkungen" oder im Begleit- öetichte angeben.
Das zur Aufstellung der Listen erforderliche Formular wird Ihnen k. H. zugesandt werden.
____________________________________________________vr. Boekmany-________________
Betreffend: Die Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes. Gießen, am 30. IM 1886.
Das Großherzoglichc Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Landgemeinden de- Kreises.
Im Anschlüsse an unsere Verfügung vom 1. L M. (Anzeiger Nr. 152) werden denjenigen von Ihnen, in deren Gemeinden sich nach den erstatteten Berichten unfallversicherungspflichtige Baubetriebe befinden, mit der nächsten Post dK-«:forderliArr Anmeldeformulare rugesandt werden.
Sie wollen dieselben alsbald von den betreffenden Betriebsunternehmevn ausfüllen lassen und spätestens bi- zrrm 10. August l. I. an uns linsenden.
vr. Boekmann.
Bekanntmachung.
Die Gestellung von Dorspann zur Fortschaffung der Effecten, der Fourage und der Biwaksbedürfniffe für die Truppen der 21. Division während der diesjährigen Herbstübungen in der Zeit vom 18. August bis einschl. 22. September c. soll im Wege des Submissions-Verfahrens verdungen werden.
Zu diesem Zwecke ist Termin auf den
10 August er», Vormittag- 10 Uhr,
im Bureau der unterzeichneten Jntendantnr — Hochstraße 18 — anberaumt. .
Kautionsfähige Unternehmer, welche sich über ihre Qualification genügend ausweisen können, werden aufgefordert, ihre Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Vorspann-Gestellung für die Uebungen der 21. Division"
versehen, versiegelt bis zum gedachten Termin bei uns einzureichen.
Die Gestellungs-Bedingungen liegen in unserem Bureau vom 4. August c. ab zur Einsicht auf. Frankfurt a. M., den 28. IM 1886.
____Königliche Jndendantur der 21. Division. ________________________________________________
Gefunden: 1 silberner Ring, 1 weißes Taschentuch, 1 Kaffeemühle, 1 Kinderstrohhut, 1 Hammer, 1 Paar Handschuhe, 1 Cigarren-Etui.
Gießen, am 31. Juli 1886. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius.
«Holland.
Amsterdam, 28. Juli. Daß die blutige Strenge, mit der man am vopigen Montag dem Pöbel zu Leibe ging, sehr heilsam gewirkt hat, beweist der Umstand, daß der gestrige Abend, einige kleine Ruhestörungen abgerechnet, die übrigens beim Herannahen der bewaffneten Macht alsbald beendet waren, ganz ruhig verlief. Nur in einem andern, vom Schauplatze des Aufruhrs wenigstens eine halbe Stunde entfernten Theile der Stadt wurde ein Polizist, angeblich aus Privatrache, niedergeschlagen. Während am Montag der Aufruhr in Amsterdam raste, hielt Domela Nieuwenhuis in Haarlem eine feiner aufrühri- fchen Reden, nach welcher er von seinen Anhängern im Triumph nach dem Bahnhose begleitet wurde. Gestern Abend wurde eine Vorstandssitzung des socialdemokratischen Bunde« im „Volkspark" gehalten, in welcher beschlossen wurde, für die Hinterbliebenen der Erschossenen eine Sammlung zu veranstalten, ein Beschluß, der aber wohl schwerlich zur Ausführung kommen dürste; vorsichtshalber hatte sich ein Zug Infanterie in der dem „Volkspark" am nächsten liegenden Polizeistation aufgestellt. Am Freitag findet das Begräbniß der Erschossenen statt und es sind dazu schon umfassende Vorsichtsmaßregeln getroffen; eine benachbarte Besatzung wird marschbereit sein, Jnsanterie und Reiterei, und ble Eisenbahnen sind schon angewiesen, sich für eine schnelle Truppenverladung bereit zu halten. Die Zahl der Todten ist jetzt aus 26 gestiegen, da in vergangener Nacht noch fünf Personen ihren Wunden erlegen sind, die Zahl der Verwundeten kann noch nicht genau angegeben werden, da, viele in ihren Wohnungen liegen. Von den 42 Polizisten sind vier derart zugerichtet worden, daß an ihrem Auskommen gezweifelt wird, ebenso schwebt der mißhandelte Polizei-
Jnspector, den das Volk ertränken wollte, noch in Lebensgefahr. Für die ver- mundeten Polizisten werden Beiträge gesammelt, die sehr reichlich fließen. Hervorgehoben zu werden verdient die Thatsache, daß viele Bewohner derjenigen Straßen, in denen das Militär seine blutige Arbeit verrichtete, den in der Noorderkerk einquartirten Soldaten Bier, Wein, Kaffee, Brod, Tabak und Cigarren brachten, gewiß ein treffender Beweis, daß die bewaffnete Macht mit großem Tact zu Werk gegangen ist. Als am Montag der erste Steinregen auf die Soldaten erfolgte, hatten die Aufrührer Frauen und Kinder in's erste Glied gestellt, weil sie hofften, daß auf diese nicht geschossen werden würde; darin täuschten sie sich allerdings nicht, aber die Truppen machten eine umgehende Bewegung und kamen den Meuterern in den Rücken. Daß der Aufstand sorgfältig vorbereitet war, geht daraus hervor, daß fast bei allen Erschossenen Revolver gesunden wurden, in denen drei oder vier Schüsse fehlten,
Haag, 30. Juli. Die zweite Kammer nahm einen Gesetzentwurf an, betr. die Erhöhung des Zolles auf fremden braunen Zucker um vier Gulden per 100 Kilogr., sowie Erhöhung des Abzuges für Abgang bei Kolomal-Zucker von PA auf 2Vz pCt. Der Kolonialminister erklärte, er werde ein zwischen der javanischen Zuckerindustrie und der Regierung zu treffendes finanzielles Reglement in Erwägung ziehen.
England.
London, 30. Juli. Gladstone hatte heute Nachmittag eine Audienz bei der Königin in Osborns und überreichte sein Amtrstegel. Die Königin creirte vier neue Pairr, darunter Sir Thomas Brassen und Arthur Baß.


