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Rr. 201 Erstes Blatt. Sonntag den 30. August 188 K

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Amtlicher Hheil.

Polizei-Verordnung,

die Bade - Anstalten zu Gießen betreffend.

Auf Grund des Artikels 296 des Polizeigesetzes und des Artikels 56 pos. 1 der Städteordnung wird nach Anhörung der Stadtverordnetenver­sammlung mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 26. August 1885 zu Nr. M. I. 19971 verordnet wie folgt:

, 8 i.

Die polizeiliche Aussicht über die Badeanstalten und die öffentlichen Bade- plätze an der Lahn steht dem Grobherzoglichen Polizeiamte zu, welche dieselbe durch die ihn: unterstellten Vollzugsorgane ausübt.

§ 2.

Den Weisungen der diensthabenden Polizeibeamten (s. § 1) ist in jedem Falle, unbeschadet des Rechts der Beschwerde bei Großherzoglichem Polizeiamte, unweigerlich Folge zu leisten.

§ 3.

Jeder Unfug im Wasser und in den Badeanstalten ist untersagt. Ebenso ift jede Beschädigung der Badeanstalten, der Uferbauten an denselben, der Nachen, sowie allen dazu gehörigen Geräthe und Einrichtungen untersagt.

§ 4.

Das Mitnehmen von Hunden in die Badehäuser ist nicht gestattet.

§ 6.

Die Benutzung von Seife, das Waschen von Kleidungsstücken innerhalb der Badeanstalten, sowie jede sonstige Verunreinigung der Bade-Zellen und Hallen ist untersagt.

§ 7.

Die Badehäuser dürfen von Personen, welche nicht abonnirt sind, oder das Badehonorar nicht bezahlt haben, nicht betreten werden.

In die Frauenbäder dürfen Knaben nicht mitgenommen werden.

8 8.

Das Tränken, Schwemmen, oder Waschen von Rindvieh, Schafen und Schweinen in der Lahn zwischen den beiden ober- und unterhalb der Lahn­brücke gelegenen Wehren ist vom 1. Mai bis 15. September untersagt.

Pferde dürfen in der Zeit vom 15. Mai bis 15. August nur bis 7 Uhr Morgens und nach 8 Uhr Abends und an den übrigen Tagen der Mo­nate Mai und August sowie im Monat September nur bis 7 Uhr Morgens und nach 7 Uhr Abends zur Schwemme gebracht werden.

8 9.

Das Localreglement für die Provinzialhauptstadt Gießen vom 8. Mai 1856, betreffend das Polizeistrafgesetz, insbesondere Baden in Flüssen, tritt außer Wirksamkeit.

8 5.

Von dem letzten, unterhalb der Pulvermühle gelegenen Badehause an, stromaufwärts bis zum sogenannten Schäferbrunnen, ist das Baden an der offenen Lahn (außerhalb der Badehäuser), sowie das Entkleiden an beiden Ufern verboten. § 10.

Bei dem Baden in offener Lahn, sowie innerhalb der Badeanstalten $ Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht die einschlägigen Strasbestim- haben sich die Badenden, falls sie sich nicht in einer geschloffenen Zelle baden, i F. langen des Reichsstrafgesetzbuchs und des Polizeistrafgesetzes zur Anwendung ohne Ausnahme der Badehosen zu bedienen. I zu kommen haben, mit einer Geldstrafe von einer bis dreißig Mark geahndet.

Gießen, am 28. August 1885. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

_________________________________________________Fresenius.____

Gefunden: 2 Taschentücher, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Uhrkette, 1 Visitenkarten-Täschchen, 1 Thermometer und mehrere Schlüffel.

Gießen, am 29. August 1885. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

Keutschland.

Darmstadt, 28. August. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 23 enthält:

Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern »nd der Justiz, die Ausführung des Reichsgesetzes vom 9. Juni 1884 gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen betreffend.

Darmstadt, 25. August. Se. Königl. Hoheit der Großherzog werden Samstag den 29. ds., Vormittags, der Besichtigung der 49. Infanterie-Brigade, welche nordöstlich von Habitzheim stattfindet, beiwohnen.

Berlin, 27. August. Für die am 1. December stattfindende Volks­zählung im deutschen Reiche sind die Vorbereitungen in vollem Gange. Die Zählung wird ganz so wie vor 5 Jahren ausgesührt und nur bezüglich der Berufsklaffen diesmal insofern beschränkt, als die letzteren jetzt nicht gezählt werden. Die Zähl-Commissionen sollen bis zum 15. November gebildet sein; ihrer Einsetzung wird dann die Abgrenzung der Zählbezirke und die Ernennung der Zähler folgen.

Potsdam, 28. August. Heute Nachmittag sand Seitens des Osficier- Corps des 1. Garde-Regiments ein Schießen nach dem Adler statt. Der Kaiser, die Kaiserin, der Kronprinz, Prinz Wilhelm und der Erbgroßherzog von Baden wohnten demselben bei. Der Kaiser gab drei Schüsse tri, wobei jedesmal der Adler getroffen wurde, und kehrte dann um 6 Uhr 45 Min. nach Babels­berg zurück.

Arankreich.

Paris, 28. August. Ein gestern Nachmittag abgehaltener Ministerrath beschloß, daß bei der heutigen Leichenfeier Courbet's keine Rede gehalten werde. Der kirchlichen Feier in der Kapelle des Jnvalidenhauses wohnten dagegen alle Minister bei. Zur Beisetzung der Leiche in Abbeville wird der Marineminister eine Rede halten.

Der Leichenfeier für Courbet wohnten sämmtliche Minister, Deputa­tionen der Kammern, die Marschälle Mac Mahon und Canrobert, die fremden Militär-Attachös und zahlreiche Osficiere bei. Nach der Feier wurde der Sarg vor dem Jnvaliden-Hütel aufgestellt, wo die Truppen defilirten. Reden wurden nicht gehalten. Trotz des Regenwetters war eine überaus große Menschenmenge zusammengeströmt.

Der Minister des Innern hat formell die Meldung eines ausländi­

schen Blattes, daß sich die Cholera in Paris und Umgegend gezeigt habe, demen- Liren lassen.

Nach einem Telegramm desTemps" aus Aden ist ein englisches Schiff abgegangen, um Ambo und die Tadschurabay vor dem Eintreffen der Franzosen zu besetzen, von denen die Engländer vermutheten, daß diese daselbst ihre Flagge hissen wollen.

Telegraphische Depeschen.

Wolff'S telegr. «orrespondenz - Burearr.

Wien, 28. August. Das Armee-Verordnungsblatt veröffentlicht die Ernennung des Großfürsten - Thronfolgers Nikolaus zum Oberst - Inhaber des fünften Ulanen­regiments und des Großfürsten Georg zum Obcrstlieutenant des Uhlanen-Negiments Kaiser von Rußland".

Nach der9L Fr. P." sandten der österreichische und der russische Kaiser an den deutschen Kaiser von Kremsier aus am 26. August ein gemeinschaftliches Tele­gramm, worin sie denselben herzlichst begrüßten und aussprechen, daß beide Kaiser den deutschen Kaiser im Geiste als in Kremsier anwesend betrachteten. In einem Antwort- Telegramm dankt Kaiser Wilhelm und versichert, daß er die Gefühle der beiden Monarchen erwidere. Das Blatt bezeichnet dies als den deutlichsten Beweis dev innigen Beziehungen der drei Kaiserreiche.

Marseille, 28. August. Am Donnerstag wurden 31 Todesfälle an Cholera gemeldet.

Marseille, 28. August. Heute wurden hier 28 Cholera-Todesfälle constatirt.

Toulon, 28. August. In den letzten 24 Stunden kamen 34 Todesfälle an Cholera vor.

Petersburg, 28. August. Die Majestäten haben gestern die russische Grenze wieder passirt.

Der Minister des Auswärtigen, v. Giers, hat seinem Adjunkten Vlangalk folgende Depesche übermittelt: Prerau, 26. August. Die Majestäten haben soeben. Kremsier verlassen und den besten Eindruck von dem herzlichen Empfange, den sie dort fanden und von dem vollkommenen Einvernehmen, welches bei der Zusammenkunft sich zeigte, mit sich genommen. t c.,

London, 28. August. In dem Dorse Mullinavatt in der Grafschaft Krlkennu fanden gestern ernste Ruhestörungen statt. Hundert Polizeiagenten, welche einige Pächter, die ihr Pachtgeld nicht bezahlt hatten, aus den Pachtgütern entfernen wollten^ wurden von einer 2000 Personen starken Menge angegriffen. Die Polizei schritt ein und machte dabei von den Bayonneten Gebrauch. Auf beiden Seiten gab cs zahl-" reiche Verwundungen. _____________________________________

Vermischte-.

Hanau, 27. August. Heute Nachmittag kurz nach 4 Uhr hat sich ein Soldat des 2. Bataillons vom 97. Regiment in seinem Quartier bei einem Oeconomen vor­der Kinzigbrücke hier mit scharfen Patronen erschossen. Der Tod trat augenblicklich,