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Nx. 120 Donnerstag den 28. Mai 1GGS

Gießener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

testttut Schul^raße 7.

Erscheint täglich mit «irsntchme tzeS MsntOgs.

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Prei» vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlech«. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hßeil.

Betreffend: Die Ableistung des Verfassungseides.

Gießen, am 26. Mai 1885.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

derjenigen aus

daß Niemand vorzuladen war. r ,ri c ,

Halten sich dergleichen Personen auswärts auf, so ift der Aufenthaltsort anzugeben.

Dr. Boekmann.

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Die Ableistung des Verfassungseides der seit Januar l. I. aufgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen Großherzoglich Hessischen Untertanen, welche jyj, ohne Ortsbürger zu werden, seit der bemerkten Zeit verheirathet haben, soll wie folgt stattfinden, nämlich derjenigen aus den in dem Amtsgenchtsbezrrke ©fegen liegenden 6cn 8 gnni I, Vormittag» 9 Uhr, in dem RegieruugSgebäude zu Gießen,

den in den Amtsgerichtsbezirken Grüuberg und Homberg liegenden Gemeinden

Mittwoch den 10. Juni l. I., Vormittag» 9 Uhr, in dem Rathhause zu Grnnberg, derjenigen aus den in den Amtsgerichtsbezirken Lieh und Butzbach liegenden Gemeinden

Freitag den 12. Juni 1. I., Vormittag» 9 Uhr tn dem Rathhause zu Ltch und derjenigen aus dm in dm Amtsgerichtsbezirken Hungen, Ridda und Raubach hegenden Gemeinden -

Montag den 19. Juni I. I., Vormittags 9 Uhr, tn dem Rathhause zu Hungen.

Sie wollen die betreffendm Personen hiernach vorladen und daß dies geschehen, unter Namhaftmachung der Vorgeladenen uns anzergen, oder berichten.

Gießen, am 23. Mai 1885.

Betreffende Die Sonntagsfeier, hier: die öffentlichen Tanzmusiken.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen a« die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, mit Ausnahme von Gießen.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß nach einem im Kreise Gießen bestehenden Herkommen in Landgemeinden an Tagen, an welchen daselbst die Feier des Heiligen Abendmahls stattfindet, die Erlaubniß zum Tanz- und Mufikhalten^nicht ertheilt werden soll.

Nachdem Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz durch Entschließung vom 15. Mai l. I. der Nürnberger..^bmsvttfichemnasbank in Nürnberg die nachgesuchte Erlaubniß zum Geschäftsbetriebe im Großherzogthum Hessen ertheilt hat, wird dieß hierdurch zur öffentlichen Kenntmß gebracht.

Gießen, am 26. Mai 1885. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

------------------------------------------ Gießen, am 27. Mai 1885.

Betreffend: Die Correspondenz inländischer Ottsarmenverbände mA außerdeutschen Gemeindevorständen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir benachrichtigen Sie, daß Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz unterm 23- Mai er. unserem Anträge

firrt dak die in unserem Ausschreiben vom 3. Januar l. I. veröffentlichte höchste Vorschrift vom 22. Deeember v. Js., nach welchem Sie sich des drrecten Schriftwechsels mit außerdeutschen Behörden zu enthalten haben, auf den Verkehr inländischer OrtSarmenverbände mit außerdeutschen Gcmetnd«- »orständen keine Anwendung finden soll.

' vr. Boekmann. ____

------------------------------------------------- Gießen, bett 19. Mai 1885.

Der Dircctor des landwirthschastlichen Bezirksvereins Gießen

an die Herren Bürgermeister des Kreises:

Ich ersuche Sie, nachstehende Bekanntmachung zur Kenntniß der Pferdebefitzer Ihrer Gemeinden zu bringen.

Bekanntmachung

betreffend die Provinzial-Fohlenweide zu Merlau.

Dieselbe wird Montag den 1. Juni l. I. zwischen 11 Uhr Vormittags und 3 Uhr Nachmittags eröffnet und endet am 30. September l. I. zu der­selben Tageszeit, wobei die Besitzer der Fohlen gehalten sind, für das Einfangen der Fohlen mit Sorge zu tragen.

LkHZL^Lt^eMLMaLI;!^« muß mit 18 Mark beim Eintrieb und mit 18:9M!«.1. W.3. an den Vorsitzenden der Commission, Baurath vr. Dieffenbach in Grünberg bezahlt werden, welcher wettere Auskunft über alle näheren Verhältnisse 9Cben "sie Fohlen erhalten neben Weide- und Kleefutter durchschnittlich!^ Pfund Hafer pro Tag, welche in obigem Weidegeld mitb°z°hlt ^d Dabei ist es aber jedem Besitzer ermöglicht, seinem Fohlen l>/3 Pfund Hafer täglich werter geben zu lassen. Dieser Zusatzhafer kann iN Natur geliefert oder an «ernt PKchlechtlichbentw?ckelte Hengst-Fohlen^ ode?bösartige Thiere, welche Störung des Betriebs veranlassen, können zurückgewiesen werden. .

um für den Fall der Anmeldung von über 40 Stück Fohlen noch zeitig für einen weiteren bedeckten Raum sorgen zu können.

Friedelhausen, den 8. Mar * ^MmWchastlichen Provinzial-Vereins für Oberheffen:

A. Nordeck zur Nabe«««.

IeutsHland.

Darmstadt, 24. Mai. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben

Meranädigst geruht: , . Ä

Am 9. Mai der Elisabeth Reichert von Nierstein, tm Kreise Oppen­

heim, dermalen in Diensten bei Frau Major Reh Wittwe zu Darmstadt, in Anerkennung ihrer mehr als 50jährigen bei derselben Familie geleisteten Dienste, die silberne Medaille des Ludewigs-Ordens zu verleihen.

Se. König!. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:

Am 16. Mai den Obersötster der Obersörsterei Eichelsdorf, Theodor